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Author: wz_admin

Zahlen die Cottbuser Bürgerinnen und Bürger zu viel Abwassergebühren?

 



Die Kläranlage der LWG in Cottbus.
Foto: LWG

Brandenburg

Zahlen die Cottbuser Bürgerinnen und Bürger zu viel Abwassergebühren?

Trotz Gerichts-Chaos: LWG für kluge und pragmatische Entscheidungen

Sparsame 100 Liter bestes Trinkwasser verbraucht im Durchschnitt jede Cottbuserin und jeder Cottbuser am Tag, weniger als im bundesdeutschen Schnitt (ca. 125 Liter). Das gebrauchte Wasser fließt nach aufwendiger Reinigung auf der Kläranlage zurück in die Natur – in Cottbus ist das die Spree.

Für ihren Abwasserservice zahlen die Cottbuser Bürgerinnen und Bürger pro Tag ca. 46 Cent. Davon entfällt ungefähr ein Drittel auf den Aufwand zur Herstellung der Abwasseranlagen. Der Rest deckt Betriebskosten für Personal, Verwaltung, Energie, Instandhaltung und vieles andere. Die aktuellen Rechtsstreitigkeiten um Gebühren, Beiträge, hypothetische Festsetzungsverjährung und Vertrauensschutz etc. drehen sich ausschließlich um ersteres – den Herstellungsaufwand der Abwasseranlagen.

Getrübte Hoffnungen

Viele Cottbuserinnen und Cottbuser erinnern sich noch lebhaft an die Gerichtsverfahren um die sogenannten Altanschließerbeiträge. Groß war die Erleichterung, als die Stadtverordnetenversammlung 2017 die Aufhebungs- und Erstattungssatzung verabschiedete. Alle eingenommenen Beiträge wurden in Millionenhöhe zurückerstattet. Fortan musste der Herstellungsaufwand der Abwasseranlagen in Cottbus komplett und „rein“ über die Gebühren finanziert werden. Mit diesem Schritt verknüpfte die Stadt Cottbus die Hoffnung, eine gerechte und akzeptable Lösung gefunden zu haben.
Doch diese Hoffnung wurde durch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgericht Cottbus erst einmal getrübt.

Eine Frage des Vertrauens

Worum geht es in diesen Urteilen und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Kurz gesagt, es geht um Beiträge zur Deckung der Herstellungskosten, die aus unterschiedlichen Gründen – ungültige Satzungen, Verjährung oder Festsetzungsverjährung – nicht erhoben werden konnten oder wie im Fall von Cottbus zurückerstattet wurden.
Bildet sich aus bestimmten Gründen im Prozess der Beitragserhebung ein Vertrauensschutz, der durch die Verfassung geschützt ist, so kann die ursprünglich angedachte Beitragsfinanzierung der Herstellungskosten nicht mehr durch eine Gebührenfinanzierung ersetzt werden. D.h. in der Endkonsequenz: Der Aufgabenträger bleibt zumindest auf einem Teil der Herstellungskosten sitzen.
Unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts urteilte das Verwaltungsgericht in Cottbus, dass es auch hier vergleichbare Fälle geben muss und erklärte daher die Gebührensatzung für unwirksam.

Ein Loch im Haushalt

Nun bekamen die Aufgabenträger – Gemeinden, Verbände und Dienstleister – Hausaufgaben. Sie mussten ermitteln, in welcher Höhe Beiträge aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht mehr über Gebühren erhoben werden dürfen. Diese Beiträge, die in Cottbus entweder noch nicht erhoben wurden bzw. komplett rückerstattet wurden, bilden in Summe das sogenannte „fiktive Abzugskapital“. Dieses wird nun über die Lebensdauer der Anlagen anteilig aufgelöst. Bei einem Abwasserkanal können dies 50 Jahre und mehr sein.

Der jährliche fiktive Auflösungsbetrag mindert rechnerisch den Aufwand und führt zu einer Gebührenreduzierung. Wenn aber im Rahmen der Gebührensatzung Abzugskapital gebildet wird, vermindert dies im Ergebnis die Einnahmen der Stadt Cottbus aus den Abwassergebühren. Dieser Minderbetrag fällt dem Haushalt der Stadt Cottbus zur Last und muss im Ergebnis mit „realem Geld“ ausgeglichen werden.

Die finale Rechnung

Die schwierige Aufgabe der Ermittlung des fiktiven Abzugskapitals überließ der Richter am Cottbuser Verwaltungsgericht ausdrücklich dem Aufgabenträger. Für die herausfordernde Rechenaufgabe fand sich eine interfraktionelle Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung zusammen, ergänzt um die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG als Dienstleister und weitere kompetente Rechts- und Wirtschaftsberater. Nach umfangreicher Daten- und Rechtsanalyse bestätigt das Gremium, dass aufgrund der neuen Rechtsprechung tatsächlich ein fiktives Abzugskapital gebildet werden muss. Es handelt sich hierbei um einen einstelligen Millionenbetrag und damit deutlich weniger als die durch die Lokalpresse kolportierte 3-stellige Millionensumme.

Lösung ohne Staffelung

Zugute kommt der Kalkulation, dass nicht alle Beiträge, die in Cottbus erhoben werden sollten bzw. erhoben wurden, unter den Vertrauensschutz fallen. So beinhaltete die Kalkulation auch Beträge für erst in der Zukunft geplante Maßnahmen, bei denen kein Vertrauensschutz denkbar ist.
Die interfraktionelle Arbeitsgruppe wollte nicht nur eine rechtlich und wirtschaftlich fundierte Lösung finden, die vor Gericht besteht. Vielmehr sollten alle Cottbuserinnen und Cottbuser gleichbehandelt werden und – soweit rechtlich möglich – keine gestaffelten Gebühren entstehen.

Jetzt Widersprüche befrieden

Bleibt die Frage, wie hoch eine Einsparung durch das zu bildende fiktive Abzugskapital sein wird? Sie erinnern sich an die 46 Cent pro Tag, die jede Cottbuserin und jeder Cottbuser für die Abwasserentsorgung aufbringen muss. Gerechnet auf diesen Betrag läge eine Einsparung bei weniger als 1 Cent – in Summe 2 bis 3 Euro pro Jahr!
Und dennoch. Der beschriebene Weg sollte rückwirkend in den Gebührensatzungen der Jahre 2023 und 2024 sowie in der neuen Satzung für das Jahr 2025 Berücksichtigung finden. Damit sollten auch die zahlreichen Widersprüche gegen die Abwasserbescheide 2023 befriedet werden. Dachte man. Dann sorgte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) für eine Überraschung.

Gegen normales Rechtsempfinden

Nicht weniger als eine Kehrtwende um 180 Grad vollzog das höchste Verwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg mit einem bemerkenswerten Urteil am 23.10. 2024. Es urteilte in komplettem Gegensatz sowohl zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Verwaltungsgerichts in Cottbus. Zu einem Gebührenstreit in der Stadt Falkensee befand das OVG, dass Absetzkapital nur durch tatsächlich gezahlte Beiträge gebildet werden kann. Und damit ist das fiktive Absetzkapital genau das, was es schon immer war – eine Luftnummer. Warum sollte jemand für nicht gezahlte Beiträge einen Abschlag auf die Gebühren erhalten? Das entspricht in keiner Weise dem Rechtsempfinden.

Das Urteil des OVG legt fest, dass ein Vertrauensschutz, der sich für Beiträge gebildet hat, nicht automatisch auf Gebühren ausgeweitet werden darf.

Unser Fazit

Die Gerichte werden wahrscheinlich noch Jahre beschäftigt sein, bis es zu einem endgültigen Urteil kommt. In Cottbus sind bis dahin kluge und pragmatische Entscheidungen gefragt, die die Rechte aller Gebührenzahler wahren, aber auch die Haushalte der Kommunen schützen. Auf der Basis des wegweisenden Urteils des OVG hat die Interfraktionelle Arbeitsgruppe entschieden, dass – bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung – die Gebührensatzungen der Jahre 2023 und 2024 unangetastet bleiben. Die Widersprüche gegen die Bescheide des Jahres 2023 werden weiterhin als ruhend betrachtet. In der neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 wird kein fiktives Abzugskapital Berücksichtigung finden.

So oder so kann es falsch sein

Turgut Pencereci, Geschäftsführer Landeswasserverbandstag Brandenburg

Selbst erfahrene und fachkundige Juristen staunen nicht schlecht: Die hochkomplizierte Beitragsthematik schien nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Oktober 2023 kaum noch beherrschbar. Sollten doch verjährte und nichtgezahlte Beiträge in der Gebührenkalkulation so behandelt werden, als ob sie den Aufgabenträgern gezahlt wurden. Das hat kaum jemand verstanden. Und nun hat das Oberverwaltungsgericht am 23.10.2024 festgestellt, dass die Auffassung des Bundesgerichts falsch sei. Man müsse nicht gezahlte Beiträge natürlich nicht als gezahlt betrachten. Die Aufgabenträger im Lande fragen sich nun, was denn richtig ist. Die aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts falsche Meinung der Leipziger Bundesrichter oder die aus deren Sicht falsche Auffassung der Brandenburger Oberrichter? Den Konflikt müssen jetzt die Städte und Verbände im Lande lösen. Sie müssen kalkulieren, denn die Gebühren sind festzusetzen. Wie man es macht, kann es richtig oder falsch sein. Das verstehe, wer will! Wenn er/sie denn kann.

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Eine Renaissance für den Dorfteich?

 



Fotos: SPREE-PR/Arbeit (2); SPREE-PR/Köhler; WAVE/Jopien

Brandenburg

Eine Renaissance für den Dorfteich?

Hätte man vor 100 Jahren nach Unverzichtbarem fürs Dorfleben gefragt, wäre neben Kirche, Mühle, Schmied und Schule sicher auch der Dorfteich genannt worden. Oft zentral gelegen, erfüllte das Kleinstgewässer viele Funktionen – vom Löschwasser-Reservoir über Tränke bis Ort für Enten- und Gänsehaltung. Viele dieser wertvollen Biotope verschwanden, auch in der Mark. Gibt’s einen Weg zurück?

Falsche Pflege, Einleitung toxischer Schmutzwässer, Versandung, Platzbedarf – warum viele Teiche aus den Dörfern verschwanden, lässt sich auf eine Vielzahl von Gründen zurückführen. Wo es sie noch gibt, erfüllt uns naturnahe Gestaltung mit nahezu nostalgischer Freude: Röhricht, Seggen, Schilf und Binsen am Ufer, schnatternde Enten, quakende Frösche. So wie Gräben, Tümpel, Weiher und Bäche ziehen eben auch Teiche tierisches Leben mit voller biologischer Kraft an. Je mehr Nische, Unterschlupfe und Wirbelzonen es gibt, umso besser. Wir reden dabei nicht nur von Fischen, sondern vielen kleinen Lebewesen wie Flohkrebsen, Strudelwürmern oder Fliegen. Sie sind mehr als schlichte Bewohner, sondern tragen auf ihre Weise zur Gesunderhaltung der Kleinstgewässer bei. Amphibisch lebende Tiere wie Molche, Unken, Kröten und Frösche begnügen sich teils mit kleinsten Pfützen als Laichgewässer. Im Namen der Fauna und Flora sollte identitätsstiftende Dorferneuerung immer auch bedeuten, den Menschen ihre Stillgewässer – also Tümpel und Teiche – zurückzugeben.

Orte der Erholung

Ja, die Bedeutung dieser Kleinbiotope für die Stabilität des Landschaftshaushaltes sollte nicht unterschätzt werden, schrieb uns Dr. Rolf Schneider vom Landesfachausschuss Herpetologie (die Lehre von den Tierklassen der Amphibien) beim Naturschutzbund (NABU) Brandenburg. „Zum einen leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität, bilden sie doch die Ernährungs- und Fortpflanzungsgrundlage für viele wasserabhängige Arten.“ Deren Spektrum reiche von Mikroorganismen über Wirbellose Tiere bis zu Wirbeltieren und von Algen bis hin zu Sumpf- und Wasserpflanzen. „Außerdem besitzen sie Bedeutung als Wasserspeicher, Mitregulator der Luftfeuchtigkeit und des Grundwasserspiegels in unmittelbarer Umgebung.“ Darüber hinaus würden sie auch für die Naherholung zunehmend Bedeutung gewinnen. „Viele ländliche Gemeinden haben sich deshalb entschlossen, ihren Dorfteich zu sanieren oder zu reaktivieren und in Verbindung mit einer Grünanlage zu einem Ort der Erholung und Begegnung zu machen.“ Ein Vorhaben, so findet Dr. Rolf Schneider, das durchaus Schule machen sollte!

Immerhin Versickerung

Abgesehen von Oasen könnten Dorfteiche auch als Regenrückhaltebecken an Bedeutung gewinnen. Oder sogar um die Dachentwässerung angrenzender Gebäude abzunehmen? Gebäuden wie Kirchen? – Leider nein, winkt die Pressestelle der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ab: „Die meisten Dorfkirchen verfügen aus Denkmalschutzgründen – und ebenfalls historisch bedingt – über keine Regenrinnen und Fallleitungen.

Bei den wenigen Dorfkirchen, die in späteren Zeiten eine Regenrinne erhalten haben, wird das dort anfallende Regenwasser vom Kirchengebäude weggeführt und auf dem Grundstück, in ca. 3–5 Metern Entfernung, versickert.“ Dabei müsse sichergestellt werden, dass keine Feuchteschäden an den meistens historisch wertvollen Gebäuden entstehen. Immerhin ist zumindest eine Regen-Versickerung in unmittelbarer Nähe eines Teiches ein kleiner unterirdischer Beitrag für einen gesunden Boden rundherum.

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Das Winter-Wasser-Kreuzworträtsel

Zweckverband für Wasser­versorgung und Abwasser­beseitigung Bad Dürrenberg




1. Ein klassisches Heißgetränk zur Weihnachtszeit, das mit Zimt, Nelken und Orangen gewürzt wird.

2. Redewendung: „Stille … sind tief.“

3. In welcher Stadt fand die diesjährige Landesgartenschau in Sachsen-Anhalt statt?

4. Zählt die Tage vom 1. Dezember bis Heiligabend mit täglichen Türchen.

5. Ein Süßgebäck aus Salzwedel, bei dem der Teig schichtweise auf einer sich drehenden Walze aufgetragen und einzeln gebacken wird.

6. Unterirdisches Rohrsystem, das u. a. Abwasser von Häusern in Kläranlagen leitet.

7. Welches alkoholhaltige Getränk wird in der Saale-Unstrut-Region traditionell hergestellt?

8. Beliebter Nadelbaum, der weihnachtlich geschmückt wird.

9. Ist mit einer Höhe von 1.141 m der höchste Berg in ganz Norddeutschland und befindet sich im Nationalpark Harz.

10. Welcher Fluss fließt durch Dessau-Roßlau und Wittenberg?

11. Was bildet sich im Winter an Dächern und Bäumen, wenn Wasser gefriert?

12. Niedrigster Wasserstand des Gezeitenwechsels.

13. „Fahrzeug“ ohne Räder, das über Schnee gleitet.

14. Hohes säulenartiges Gebäude, in dem das Lebensmittel Nr. 1 gespeichert wird.

15. Entfernt Kalk und Kleinstpartikel aus dem Wasser.

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KNOBELSPAß

Das Winter-Wasser-Kreuzworträtsel

Liebe Leserinnen und Leser,

unser jährlicher Winterrätselspaß erwartet Sie schon! 15 Begriffe werden gesucht, alles rund um Sachsen-Anhalt, Weihnachts- und Adventszeit und natürlich das Thema Wasser. Das Lösungswort ist eine Gaumenfreude im Winter. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Knobeln und Lösen des Rätsels und freuen uns auf Ihre Einsendungen. Mit etwas Glück gehören Sie zu den Gewinnern unserer drei Preise. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Hinweis: Die Umlaute werden wie folgt umschrieben: ä=ae, ö=oe, ü=ue.

Zu gewinnen gibt es in diesem Jahr:

1. Wassersprudler „Sodastream“
2. Edler Wasserkocher aus Glas
3. Bestseller „Dunkles Wasser“ von Charlotte Link

Bitte verwenden Sie das nachstehende Kontaktformular, um das Lösungswort einzureichen und die Chance auf einen Preis zu erhalten.

Oder senden Sie Ihre Lösung per Post an: 

Spree-Presse und PR-Büro GmbH

Gutenbergplatz 5, 04103 Leipzig

oder per E-Mail an: winterraetsel@spree-pr.com

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    Farbe auf den Teller!

    Zweckverband für Wasser­versorgung und Abwasser­beseitigung Bad Dürrenberg




    Bunt und gesund: Gute Ernährung und kochen kann im Winter richtig Spaß machen.

    Foto: SPREE-PR/Wolf

    Winterküche

    Farbe auf den Teller!

    Oh du schöne Weihnachtszeit, hältst Plätzchen und Gänsebraten für uns bereit. Läuft Ihnen da auch das Wasser im Mund zusammen? Doch Achtung, die kalorienreichen Leckereien haben es in sich! Wir verraten Ihnen, wie Sie lästige Kilos vermeiden und fit durch die kalte Jahreszeit kommen.

    Fehlendes Sonnenlicht und niedrige Temperaturen fördern im Winter Erkältungskrankheiten. Daher sollten wir unser Immunsystem rechtzeitig stärken. Eine ausgewogene Ernährung hilft dabei, den Körper mit allen wichtigen Nährstoffen zu versorgen. Diese stecken vor allem in frischen, saisonalen Lebensmitteln aus der Region.

    Abwechslungsreich und bunt

    Wurzeln, Knollen und Kohlarten haben im Winter Saison. Sie haben sehr viele Nährstoffe, da sie erst bei niedrigen Temperaturen geerntet werden, und sind besonders im gebackenen oder gedünsteten Zustand bekömmlich. Gestalten Sie Ihren Speiseplan so bunt wie möglich. Nur eine ausgewogene Vielfalt an Obst, Gemüse, magerem Fleisch, Milchprodukten, Vollkorngetreide sowie guten Fetten deckt unseren Nährstoff- und Energiebedarf. Wie wäre es morgens mit einem warmen Haferflocken-Porridge? Ein wenig Zimt, Nüsse und Trockenfrüchte dazu, dann starten Sie wohlig und fit in den Tag. Die Ballaststoffe halten lange satt und unterstützen das Mikrobiom im Darm – und damit Ihre Abwehrkräfte. Wer bereits erkältet ist, sollte auf Milchprodukte und Fertiggerichte verzichten, denn sie fördern Entzündungen.

    Gesund und wohltuend

    Wintergemüse, besonders Wirsing, ist sowohl nährstoffreich als auch kalorien-, cholesterin- und fettarm. Es enthält antientzündliche Stoffe und die Ballaststoffe fördern eine gesunde Darmflora. Für Naschkatzen empfiehlt sich Winterobst. Das spart Kalorien, liefert Antioxidantien und viel Vitamin C, welches für das Immunsystem und für die Eisenaufnahme unverzichtbar ist. Bei Äpfeln und Birnen sollten späte Herbstsorten gewählt werden, bei Zitrusfrüchten vor allem Bio-Qualität. Tiefkühlobst wird erntefrisch schockgefrostet und behält dadurch seine Vitamine. Trockenfrüchte regen die Verdauung an, enthalten aber viel Zucker. Um den Vitamin-D-Mangel-bedingten Winterblues abzufangen, eignen sich Nüsse, denn sie liefern das Glückshormon Serotonin. Eine Handvoll pro Tag genügt, sonst landen die gesunden Fette schnell auf den Hüften. Gewürze und Kräuter dagegen wärmen von innen, regen den Stoffwechsel an. Ein besonders intensiver Effekt wird Oregano und Brunnenkresse nachgesagt.

    Bitter, aber lecker

    Wussten Sie, dass Bitterstoffe, außer bei Kürbisgewächsen wie Zucchinis, sehr gesund und in vielen Wintergemüsesorten, Kräutern und Gewürzen enthalten sind? Studien belegen, dass Bitterstoffe entzündungshemmende Wirkstoffe besitzen, die Muskeln entspannen, die Bronchien weiten sowie das Herz-Kreislauf- und Immunsystem stärken. Sie regen die Fettverbrennung und die Leberentgiftung an und fördern die Magen-Darm-Tätigkeit. Außerdem wird das Abnehmen unterstützt, da der bittere Geschmack den Appetit reduziert, den Blutzucker stabilisiert und das negative Cholesterin senkt. Man ist länger satt und hat weniger Heißhungerattacken. Auch der Säuregehalt im Körper wird durch Bitterstoffe reduziert, was Erkrankungen vorbeugt oder deren Symptome mildern kann. Positive Effekte werden ihnen auch bei Müdigkeit, Stress, Depressionen und Fieber zugeschrieben. Bitterstoffe sind also eine hervorragende Wahl – nicht nur in der Weihnachtszeit.

    K(l)eine Sünde für alle, die zwischendurch doch was Süßes brauchen: Zartbitterschokoladen-Mousse

    REZEPT SCHOKOMOUSSE

    Zartbitterschokolade hat einen positiven Effekt auf das Herz-Kreislauf-System, da sie die Gefäße erweitert.

    Rezept

    Tipps gegen den Winterblues

    Jeder hat ein individuelles Energielevel. Wer schnell friert, sollte besonders im Winter auf rohes Gemüse verzichten und stattdessen wärmende Speisen und Getränke wählen.

    Spaziergänge an der frischen Luft versorgen uns mit Sauerstoff und Vitamin D, bringen gute Laune und bauen Stress ab. Auch Krafttraining lohnt sich. Neben zusätzlicher Wärmeenergie werden beim Muskelaufbau entzündungshemmende Hormone produziert, die das Immunsystem stärken.

    Auszeiten fördern unser seelisches Wohlbefinden. Progressive Muskelentspannung, Meditation und warme Fußbäder helfen beim Entspannen. Auch die Schlafqualität wird verbessert. Wechselduschen, Saunagänge und Kneippanwendungen stärken das Immunsystem, fördern die Durchblutung und härten gegen Kälte ab.

    1,5 bis 2 Liter Wasser oder ungesüßte Tees pro Tag helfen, die Schleimhäute zu befeuchten, sodass sich Krankheitserreger weniger vermehren. Gegen trockene Heizungsluft eignen sich regelmäßiges Stoßlüften, Nasenduschen und Raumluftbefeuchter (oder ein feuchtes Handtuch auf der Heizung).

    Krankheitserreger werden meist über Türgriffe oder Händeschütteln übertragen. Regelmäßiges und gründliches Händewaschen reduziert das Ansteckungsrisiko.

    Lebensmittel für den Winter – eine kleine Auswahl:

    Gemüse & Salat: alle Kohlsorten, Artischocken, Auberginen, Fenchel, Hülsenfrüchte, Ingwer, Kartoffeln, Knoblauch, Kürbis, Lauch, Mangold, Möhren, Petersilienwurzel, Radieschen, Rote Bete, rote Paprika, Schwarzwurzeln, Sellerie, Steckrübe, Süßkartoffeln, Zwiebeln, Spinat, Chicorée, Radicchio, Feldsalat, Rucola

    Obst: Äpfel, Beeren, Birnen, Granatäpfel, Kiwis, Zitrusfrüchte

    Gewürze: Anis, Basilikum, Chili, Dill, Ingwer, Kardamom, Koriander, Kreuzkümmel, Kurkuma, Lorbeer, Muskatnuss, Nelken, Oregano, Petersilie, Rosmarin, Schwarzkümmel, Schnittlauch, Zimt

    Nüsse & Saaten: Chiasamen, Haselnüsse, Kürbiskerne, Leinsamen, Mandeln, Pistazien, Sonnenblumenkerne, Walnüsse, Erdnüsse

    Kräuter: Bärlauch, Beifuß, Brennnessel, Brunnenkresse, Estragon, Koriander, Lavendel, Minze, Petersilie, Rosmarin, Salbei, Schnittlauch, Thymian, Wermut

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    Der 75-Tage-Test

    Zweckverband für Wasser­versorgung und Abwasser­beseitigung Bad Dürrenberg




    Nanocarbon im Praxistest: Umfangreiche Laboranalysen werden zeigen, ob die flüssige Substanz auf Kohlenstoffbasis bei der Beseitigung von Schadstoffen und Mikroplastik hilfreich ist und eine 4. Reinigungsstufe ersetzen kann.

    Foto: SPREE-PR/Petsch

    Warum Nanocarbon auf Kläranlagen künftig eine wichtige Rolle spielen könnte

    Der 75-Tage-Test

    Auf der Kläranlage des WAZV „Bode-Wipper“ in Staßfurt stehen sie, die großen schwarzen Kunststoffbehälter. Darin enthalten: Nanocarbon. Mit Hilfe einer Dosieranlage gelangt die Flüssigkeit in die beiden Belebungsbecken, also da hinein, wo Bakterien das Abwasser „sauberfressen“. Zwei Liter pro Stunde werden in die über 5.000 Kubikmeter großen Becken gegeben. Ein Testlauf, um neue Wege in der Abwasserreinigung zu gehen.

    „Von Juli bis in den Herbst dieses Jahres lief das Pilotprojekt, ein 75-Tage-Test. Wir haben in dieser Zeit regelmäßig Abwasserproben entnommen“, sagt Dennis May, Leiter der Kläranlagen des WAZV. Die Proben werden im Labor ausgewertet und sollen wichtige Erkenntnisse zum Einsatz des „Schadstoffkillers“ liefern. Nanocarbon wurde von einem Unternehmen mit Stammsitz in Österreich entwickelt und mittlerweile patentiert. Durch physikalische Vorgänge sowie durch die Aktivierung biologischer Prozesse können damit Mikroverunreinigungen, künstlich hergestellte Spurenstoffe und multiresistente Keime gebunden werden. Wie ein Magnet zieht Nanocarbon diese Schadstoffe an.

    Erkenntnisse sammeln

    Nanocarbon gilt als unbedenklich, wird nicht als umweltgefährdend eingestuft und hat keine Wassergefährdungsklasse. „Wir konnten beobachten, dass im Klärschlamm eine größere Flockung entsteht“, erklärt Dennis May. Wie an einem Wattebausch bleiben die Rückstände „kleben“. Im weiteren Verlauf der Abwasserreinigung setzt sich der Klärschlamm mit den gebundenen Mikroschadstoffen ab und wird wie gewohnt entwässert. Die Schadstoffe bauen sich bei den Faulungsprozessen jedoch nicht ab. Der Restschlamm muss in die Verbrennung und kann nicht als phosphathaltiges Düngemittel verarbeitet werden.

    Bundesweit sucht die Abwasserbranche nach neuen Wegen, Arzneimittelrückstände sowie Mikroplastik aus dem Abwasser zu entfernen. Nanocarbon könnte eine Lösung sein, auf eine zusätzliche vierte Reinigungsstufe zu verzichten, denn diese weitere Reinigungsetappe wird ab einer bestimmten Kläranlagengröße künftig von der EU-Kommunalabwasserrichtlinie gefordert. Für Verbände mit großen Kläranlagen hieße das: Umbauen und große Investitionen tätigen. Mit Nanocarbon könnte man diesen teuren Weg möglicherweise umschiffen.

    Auch die Abwasserbeseitigung Weißenfels, Anstalt des öffentlichen Rechts, hatte bereits mit dem Thema Nanocarbon Kontakt zum österreichischen Unternehmen.
    In Sachen Innovationen arbeitet die AöR in einem Arbeitskreis beim Kompetenzzentrum Wasserwirtschaft mit Sitz in Halle mit. Und:  „Bereits im August 2023 entstand ein Wissensaustausch mit der GMBU, der Gesellschaft zur Förderung von Medizin-, Bio- und Umwelttechnologien e. V. aus Halle an der Saale. „Die Ingenieure versuchen, Alternativen zur Behandlung von Abwässern mit Ozon bzw. zum Einsatz von Aktivkohlefiltern zu entwickeln, sagt Mario Pöschmann, Vorstand der AöR.

    Durch Engpass zu neuen Wegen

    Doch in Weißenfels brachte eine Krise eine neue Lösung: Kläranlagen müssen bei der Reinigung des Abwassers Grenzwerte bei der Phosphorkonzentration einhalten. Um diese Grenzwerte einzuhalten, wird dem Abwasser ein Fällmittel, z. B. Eisen-III-Chlorid, zugegeben. Während der Coronakrise kam es zur Beschaffungsknappheit. Viele Verbände stellten auf alternative Fällmittel um, zwangsweise sozusagen. Doch: „Für uns kam das genau zur richtigen Zeit“, sagt Pöschmann. „In der Kläranlage Weißenfels wird jetzt ein Produkt eines österreichischen Herstellers verwendet. In Verbindung mit unserer Membranbiologie werden sehr gute Reinigungsergebnisse erzielt. Unsere Anlage ist seitdem für die GMBU als Testanlage für die 4. Reinigungsstufe nicht mehr interessant.“

    Eine einheitliche Lösung zur Eliminierung der Rückstände wird es nicht geben. „Die Abwässer der einzelnen Regionen sind unterschiedlich. Im kommenden Jahr werden auch wir eine eigene Versuchsreihe starten“, sagt Verbandsgeschäftsführer Stephan Sterzik vom AZV Wipper-Schlenze. Möglicherweise wird die Wipper von den Behörden als sensibles Gewässer eingestuft. „Wir wollen vorbereitet sein und entsprechende Daten frühzeitig sammeln“, so Sterzik. Der Verband hatte bereits auf der IFAT in München Kontakt zu Experten aufgenommen.

    Das flüssige Nanocarbon wird in die Belebungsbecken dosiert.
    Foto: SPREE-PR/Wolf

    Die Abwasserproben werden derzeit im Labor ausgewertet.
    Foto: SPREE-PR/Wolf

    Was ist die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (EU-KARL)?

    Neuausrichtung der Anforderungen an die Reinigungsleistung von Kläranlagen für mehr Gewässerschutz, vor allem bei der Filterung von Medikamentenrückständen, Schadstoffen und Mikroplastik.

    Hersteller und Inverkehrbringer von Medikamenten und Kosmetik, auch außerhalb der EU, sollen 80 % der Investitions- und Betriebskosten für eine 4. Reinigungsstufe übernehmen.

    Experten schätzen, dass die Umsetzung der EU-KARL die Wasserwirtschaft in den nächsten Jahrzehnten 20 –25 Milliarden Euro kosten wird.

    Was leisten moderne Kläranlagen derzeit?

    Durch Kläranlagen kehrt in Flüsse, die früher stark verschmutzt waren, seit Jahrzehnten die Natur zurück.
    Dies gelingt durch die Reinigung des Abwassers in 3 Schritten:

    1. Grober Schmutz wird mechanisch mit Rechen und Absetzbecken entfernt.

    2. In der biologischen Stufe fressen Milliarden Mikroorganismen gelöste Stoffe.

    3. Anschließend wird Phosphat chemisch durch die Zugabe von Fällmitteln wie z. B. Eisen-III-Chlorid oder Aluminiumchlorid entfernt.

    Doch Mikroverunreinigungen wie Medikamente und Industriechemikalien können nicht vollständig entfernt werden. Deshalb werden neue Technologien gesucht.

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    Das Wir gewinnt

    Zweckverband für Wasser­versorgung und Abwasser­beseitigung Bad Dürrenberg





    Franz-Xaver Kunert, Verbandsgeschäftsführer des ZWA Bad Dürrenberg (oben)
    Foto: SFotoloft Erfurt
    Mario Pöschmann, Vorstand der Abwasserbeseitigung Weißenfels-AöR
    Foto: SPREE-PR/Wolf

    Editorial

    Das Wir gewinnt

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    im Nachgang zu den Kommunalwahlen erfolgte auch die Konstituierung unserer neuen obersten Entscheidungsgremien für die kommenden fünf Jahre. Die Vertreter Ihrer Städte und Gemeinden übernehmen eine wichtige Aufgabe, nämlich die Wahrnehmung Ihrer Interessen, liebe Bürgerinnen und Bürger, in Verbandsversammlung und Verwaltungsrat. Wir beim ZWA freuen uns darüber, dass viele alte Vertreter die neuen bleiben und wir mit Konstanz weiterarbeiten können. Im Verwaltungsrat der Abwasserbeseitigung Weißenfels-AöR begrüßen wir fünf neue Gesichter und freuen uns auf die Zusammenarbeit. Der ZWA und die AöR haben in diesem Jahr viele gemeinsame Projekte wie die Mitarbeitergewinnung per Imagefilm oder die Neugestaltung der Homepages angestoßen. Gemeinsam werden wir auch 2025 viel schaffen.

    Nun aber zunächst ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!

    Ihr Franz-Xaver Kunert,
    Verbandsgeschäftsführer des ZWA Bad Dürrenberg
    Ihr Mario Pöschmann,
    Vorstand der Abwasserbeseitigung Weißenfels – AöR

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    Jede Menge Fachkompetenz und gelebte Demokratie

    Zweckverband für Wasser­versorgung und Abwasser­beseitigung Bad Dürrenberg




    Zu den insgesamt 7 Mitgliedern der Verbandsversammlung gehören u. a.
    (v. li.) Hartmut Kirchhoff von der Gemeinde Schkopau, Steffen Eigenwillig für Bad Dürrenberg, Michael Bedla aus Leuna, der der Vorsitzende des Gremiums bleibt, sowie Uwe Weiß, Gemeinde Lützen und Torsten List für Weißenfels. Rechts im Bild: Franz-Xaver Kunert, ZWA-Verbandsgeschäftsführer.

    Foto: ZWA/Ewert

    Neue Verbandsversammlung des ZWA steht fest

    Jede Menge Fachkompetenz und gelebte Demokratie

    Die Verbandsversammlung eines Zweckverbandes ist das höchste Gremium und setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsgemeinden zusammen. Viele wichtige Entscheidungen rund um die Wasserver- und Abwasserentsorgung werden getroffen, z. B. wenn es um die Gebührenkalkulation, Wirtschaftspläne, Satzungsänderungen oder um große Bauvorhaben geht. Weil es nach den Kommunalwahlen in manchen Gemeinden Veränderungen gibt, hat sich auch die Zusammensetzung der Verbandsversammlung geändert. Am 28.8.2024 fand beim ZWA die konstituierende Sitzung der neuen Verbandsversammlung statt.

    Zwei Änderungen in den insgesamt sieben Mitgliedsgemeinden gibt es: Für die Gemeinde Weißenfels übernimmt Torsten List das Amt von Beate Schlegel. Stellvertreter bleibt Michael Spengler. Interessenvertreter der Gemeinde Lützen ist nach wie vor Uwe Weiß, neu ist Nico Neuhaus, der das Amt des Stellvertreters von Dietmar Goblirsch übernimmt. Alle anderen Vertreter bleiben auch in der neuen Legislaturperiode gleich: Für Bad Dürrenberg ist es Steffen Eigenwillig, Stellvertreter: Klaus Optiz. Für die Gemeinde Leuna: Michael Bedla und sein Stellvertreter Silvio Lämmerhirt. Für Schkopau: Hartmut Kirchhoff mit Stellvertreter Torsten Ringling, Hohenmölsen hat als Vertreter Jan Förster mit Stellvertreter Andy Haugk. Gemeindevertreter von Teuchern ist Marcel Schneider mit Stellvertreter Lars Weidner.

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    Nicht nur neu, sondern klug gedacht

    Zweckverband für Wasser­versorgung und Abwasser­beseitigung Bad Dürrenberg




    Von alt zu neu: Die Bilder zeigen den künftigen Wandel des gesamten Trinkwasserbereiches des ZWA in Bad Dürrrenberg.

    Fotos (5): AöR, ZWA

    Die Gebäude des Fachbereichs Trinkwasser werden 2025 komplett erneuert

    Nicht nur neu, sondern klug gedacht

    Der Flachbau, der zur Abteilung Trinkwasser gehört, ist in die Jahre gekommen, bereits diesen Winter kommen hier für den Abriss der Garagen die Bagger. Ab dem 2. Quartal 2025 werden zuerst die Bürogebäude (Bildnummer 1) mit Arbeitsplätzen, Sanitärbereichen, Serverraum, Archiv sowie Versammlungsraum neu entstehen, im zweiten Bauabschnitt werden Garagen und Lagerräume (Bildnummer 2) gebaut und zum Schluss die Rohr- und Großteillager sowie die Außenanlagen mit den Container- und PKW-Stellplätzen. Geplant ist, dass im November 2025 alle Mitarbeiter ihre neuen Büros beziehen können. Der Außenbereich soll bis Juli 2026 fertig sein. Im Vorfeld wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, darauf folgten die Beratungen des ZWA mit dem ausführenden Architekturbüro. „Wir wollen effektiv und sparsam bauen lassen, auch wenn das in Zeiten von massiven Baukostensteigerungen anspruchsvoller denn je ist“, sagt Martin Dobischok, Technischer Leiter beim ZWA.

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    „Tickets“ für mehr Klimaschutz

    Zweckverband für Wasser­versorgung und Abwasser­beseitigung Bad Dürrenberg




    Machbarkeitsstudien bringen Energiesparpläne des ZWA voran

    „Tickets“ für mehr Klimaschutz

    Viele von uns wissen es: Die Reinigung unseres Abwassers auf Kläranlagen braucht viel Energie, meistens sind die Anlagen die größten Stromverbraucher in den Kommunen. Damit sich das ändert, hat der ZWA Bad Dürrenberg viele Pläne.

    Zertifikat gesichert: Der Technische Leiter Martin Dobischok, Abwassermeister Sandro Piehler, Verbandsgeschäftsführer Franz-Xaver Kunert sowie Anlageningenieur Sebastian Kittel (v. li.) arbeiten gemeinsam an neuen Lösungen für Energieeinsparungen auf den Verbandskläranlagen. Klimaschutz und Daseinsvorsorge sind nur mit Fördergeldern zu stemmen. Dafür wurden die Weichen gestellt.

    Foto: SPREE-PR/Wolf

    Ein Strategiekonzept sieht den Umbau der Anlagen vor, hin zu klimaschonender Technik, hin zu optimaler Auslastung der einzelnen Standorte. Ein langer Weg, der ohne Fördergelder nicht zu bewältigen ist. „Um die Zuschüsse von Bund und Land beantragen zu können, benötigt es umfangreiche Studien, die detailliert Handlungsempfehlungen, Umsetzungsmöglichkeiten und Stufenpläne aufzeigen“, erläutert Franz-Xaver Kunert, Verbandsgeschäftsführer des ZWA. Für die Energiegutachten und die Fördermittelrecherche hat sich der Verband einen Partner ins Boot geholt. Seit einiger Zeit besteht die Zusammenarbeit mit der e.qua Services GmbH, einem zertifizierten Unternehmen für Klimaschutzkonzepte, das kommunale Betriebe umfangreich berät und mit Experten vernetzt. Die Machbarkeitsstudien für die Kläranlagen Bad Dürrenberg, Zembschen und Wengelsdorf sowie für das Wasserwerk in Lützen sind abgeschlossen, hierfür gab es die Zertifikate, mit denen nun Fördermittel beantragt werden können. Zu den Energieoptimierungen des ZWA gehören allein auf der Kläranlage Bad Dürrenberg 47 Maßnahmen. Der Fokus soll auf der energetischen Optimierung der Belüftungstechnik in den Belebungsbecken, der Zulaufpumpen und bei der Hochlastfaulung liegen. Die Ziele: Energieverbrauch reduzieren, zusätzlich mehr Strom und Wärme gewinnen sowie Treibhausgas-Emissionen senken. Veränderungen sind auch im Wasserwerk Lützen geplant. Im Zuge der Außerbetriebnahmen der Containerkläranlagen Muschwitz und Söhesten und der geplanten Stilllegung der Kläranlage Wengelsdorf sind neue Abwasserverbindungsleitungen zwischen den einzelnen Standorten geplant. Schritt für Schritt soll es hin zu einem Minus beim Stromverbrauch und zu einem Plus beim Klimaschutz gehen.

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    Weihnachtstrubel & Hüttenzauber

    Zweckverband für Wasser­versorgung und Abwasser­beseitigung Bad Dürrenberg




    Foto: Pixabay

    Ausflugstipp

    Weihnachtstrubel & Hüttenzauber

    In  Weißenfels steht vom 28. November bis 22. Dezember ein prächtig geschmückter Weihnachtsbaum auf dem Marktplatz. Jeden Tag wird es bis in die Abendstunden viele Verkaufsstände, Märchenhütten und Kinderkarusselle geben. Zur Höfischen Weihnacht am 1. Advent öffnen historische Höfe der Saalestadt ihre Tore. Am 3. Advent wird ein Handwerkermarkt seine Pforten öffnen.

    Bad Dürrenberg lädt zum bunten Weihnachtstrubel am 2. Adventswochenende ein. Gestaltet und organisiert wird der Markt von Vereinen, Kitas, Schulen und von der Stadtverwaltung. Zahlreiche festlich geschmückte Zelte und Hütten laden zum Verweilen ein.

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