Wie kommt der Geschmack ins Wasser?
Wie kommt der Geschmack ins Wasser?
Trinkwasser – das ist ein kostbares Gut. In Deutschland haben wir davon zum Glück reichlich und noch dazu: rund um die Uhr und immer frisch aus der Leitung. Wassertrinker erkennen beim Genuss von Wasser sogar klitzekleine Unterschiede.
Und so kommt der Geschmack in das kühle Nass: In jedem Brunnen, jeder Quelle ist das Wasser auf seine ganz eigene Weise zusammengesetzt, hat also genau seine Wasserchemie. Die wird bestimmt durch die löslichen Minerale im Untergrund. Bei Solebohrungen ist das Wasser eher salzig, bei Wasser aus eiszeitlichen Kiesschichten ist es fast geschmacksneutral. Je weniger Mineralien in einem Wasser enthalten sind, desto weniger Beigeschmack hat es. Viel Eisen ergibt einen Hauch von Roststaub und schmeckt etwas trüb, viel Calcium lässt die Zähne stumpf erscheinen, Mangan ist leicht bitter.

Direkt aus der Leitung? Hmmm, lecker!
Foto: SPREE-PR/Petsch
Das Wasser aus dem Hahn hier im Norden schmeckt bestens. Es ist – und das bestätigen regelmäßige Prüfungen – sogar für Säuglingsnahrung geeignet. Das trifft auf manches Mineralwasser in Flaschen oder Tetra-Packs nicht zu. Wenn sie einen hohen Mineralgehalt haben, entsprechen sie nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Nur wenn das Getränk mit dem Hinweis „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung” versehen ist, kann das Produkt auch dafür verwendet werden. Namhafte Produzenten von Erfrischungsgetränken verwenden natürlich auch Wasser als Grundlage. Aber sie entsalzen es komplett und neutralisieren alle Inhaltsstoffe. Anschließend wird nach einem meist geheimen Rezept wieder aufgesalzen. Dadurch ist die Geschmacksidentität gegeben, egal von welcher Produktionsstätte das Erfrischungsgetränk kommt.
Bei der Erfrischung aus der Leitung darf es durchaus kleine Unterschiede im Geschmack geben. Auf eins können sich die Kunden bei ihrem Wasserversorger aus der Region verlassen: Du kannst dein TRINKwasser tatsächlich auch trinken!
Gut zu wissen
Definiert ist Trinkwasser als geeignet für den menschlichen Genuss und Gebrauch. Die Trinkwasserverordnung regelt die Gewährleistung der Reinheit des Wassers für den Menschen. Natürliches Mineralwasser wird durch die Mineral- und Tafelwasserverordnung abgedeckt. Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern sein und darf keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften besitzen, es muss keimarm, appetitlich, färb- und geruchlos, kühl und geschmacklich einwandfrei sein.











