Auch in dieser Ausgabe bittet die WASSERZEITUNG eine Persönlichkeit aus Sachsen zum Interview. Dieses Mal beantwortet der sächsische Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch die Fragen unserer beiden Herausgeber, dem AZV Parthe und dem ZV Torgau-Westelbien, zu aktuellen Themen rund ums Wasser.
Herr von Breitenbuch, ganz spontan: Was verbinden Sie mit den Schlagwörtern Wasser und Sachsen?
Wasser ist Leben und eine der wertvollsten Ressourcen, die es gibt. Wir haben im Freistaat eine sehr gute Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsinfrastruktur und sind auch im Hochwasserschutz gut aufgestellt. Jedoch stehen wir künftig vor großen wasserwirtschaftlichen Herausforderungen. Dazu gehören der Umgang mit zunehmenden Niedrigwasser- und Dürrephasen sowie eine Neuordnung der Gewässerbewirtschaftung in den Braunkohleregionen. Und nicht zuletzt brauchen wir zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser ein gut durchdachtes und nachhaltiges Wasserverfügbarkeitsmanagement. Das heißt auch, dass der Status quo unserer Wasserversorgungsinfrastruktur in der Zukunft nicht ausreichen wird. Deshalb müssen wir hier investieren, die Wasserresilienz stärken und Vorsorge für Niedrigwasser und Dürre treffen.
Was braucht es für eine zukunftsfähige Wasserwirtschaft im ländlichen Raum?
Mit der Förderrichtlinie öffentliche Trinkwasserinfrastruktur haben wir seit 2019 bereits eine wesentliche Verbesserung der Wasserversorgung in ländlichen Räumen erreicht. Mit der 2024 verabschiedeten Richtlinie Siedlungswasserwirtschaft flankieren wir zur Anpassung an den Klimawandel notwendige Investitionen in die öffentliche Wasserversorgungsinfrastruktur. Für lebenswerte ländliche Räume ist eine angemessene Wasserversorgung unabdingbar. Hier sind mit Blick auf klimatische sowie demografische Entwicklungen unter Umständen auch innovative Ansätze gefragt. Der Freistaat unterstützt in der gegenwärtigen Haushaltslage die kommunalen Aufgabenträger, die Abwasserreinigung zu verbessern, um zu einem guten ökologischen Gewässerzustand beizutragen.
Seit mehreren Jahren besteht die Problematik zur nicht ausreichenden finanziellen Beteilung der Straßenbaulastträger an den Straßenentwässerungskosten
von Bundes- und Staatsstraßen. Es geht um die Mitnutzung der Abwasseranlagen
der kommunalen Abwasserverbände. Weshalb tut sich der Freistaat als Straßenbaulastträger so schwer, hier eine ausreichende Kostenbeteiligung zu beschließen?
Aus Sicht meines Hauses als oberster Wasserbehörde ist das Bemühen um eine kostendeckende finanzielle Beteiligung der Straßenbaulastträger für die Mitbenutzung kommunaler Abwasseranlagen berechtigt. Dieses wird ausdrücklich unterstützt, um einen defizitären Betrieb der Anlagen zu Lasten der kommunalen Aufgabenträger zu vermeiden. Alle bislang diskutierten Lösungswege setzen Änderungen des Sächsischen Straßengesetzes und/oder des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes voraus, die letztlich nur der Landtag beschließen kann. Selbstverständlich ist eine enge ressortübergreifende Abstimmung unerlässlich.
Was konnte bisher erreicht werden?
Das Sächsische Verkehrsministerium hat eine Arbeitsgemeinschaft ins Leben gerufen, in der auch wir aktiv mitwirken, ebenso wie der Sächsische Städte- und Gemeindetag mit Unterstützung der Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung. Gemeinsames Ziel sollte ein fairer finanzieller Ausgleich zwischen Straßenbaulastträgern und Abwasserentsorgungsträgern sein, der eine gesamtwirtschaftlich effiziente, umweltgerechte und nachhaltige Abwasserbeseitigung ermöglicht.
Maßnahmekonzepte, Gefährdungsbeurteilungen, Statistiken…Die kommunalen Betriebe fühlen sich im Hinblick auf die anwachsende Fülle der bürokratischen Anforderungen überfordert. Wird es einen Bürokratieabbau geben?
Das Sächsische Kabinett hat im März 2026 mit dem zweiten Bürokratieentlastungspaket auch einen umfassenden Abbau von Berichts- und Anzeigepflichten sowie Nachweispflichten beschlossen. Gegenwärtig werden alle landesrechtlichen Regelungen auf entsprechende Pflichten gesichtet, um im Anschluss den gebotenen Abbau zu prüfen. Gleichzeitig sollen bestehende Pflichten auf mögliche Bündelungen, die Vereinheitlichung von Stichtagen und die Verlängerung des Berichtsturnus überprüft werden. Damit wollen wir überflüssige Bürokratie abbauen. Da, wo wir Daten brauchen, wollen wir auf die konsequente Anwendung des Once-Only-Prinzips setzen: Daten sollen nur einmal gemeldet werden, auch wenn verschiedene Stellen sie brauchen.
Seit Anfang Dezember 2024 sind Sie Umweltminister von Sachsen. Das Handlungsprogramm „Zukunft Wasser für Sachsen“ wurde Anfang 2024 veröffentlicht, vor Ihrer Amtszeit. Wie steht es um dieses Programm? Was ist daraus geworden?
Die Inhalte des Programms leiten unser Handeln weiterhin – auch in Kombination mit der Nationalen Wasserstrategie des Bundes. Der Zugang zu sauberem Wasser und eine gesicherte Wasserver- und -entsorgung bleiben wichtige Aufgaben. Entscheidend ist, die Infrastruktur zu fördern und langfristig preisstabil und bedarfsgerecht zu gestalten. Der Erhalt von Trinkwasserschutzgebieten ist dabei eine vordringliche Aufgabe. Wir setzen die „Grundsatzkonzeption öffentliche Wasserversorgung 2030“ und die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung und damit die Aufgaben im Handlungsprogramm „Zukunft Wasser für Sachsen“ konsequent um. Gleiches gilt für das Handlungsfeld „Anpassung der Talsperreninfrastruktur für die Wasserversorgung“ und für das Thema Niedrigwasser inklusive eines Risikomanagements bis zum Ausbau von Systemverbünden und dem verstärkten Wasserrückhalt in der Fläche zur Erhöhung der Klimaresilienz und zur Unterstützung des Landschaftswasserhaushaltes.
Ein kurzer Ausblick: Welche wichtigsten Wasser-Themen stehen für Sachsen in den nächsten Jahren an?
Neben dem Erhalt von Trinkwasserschutzgebieten, der Anpassung bzw. dem Ausbau unserer Talsperren und Speicher ist die Umsetzung der überabeiteten EU-Kommunalabwasserrichtlinie KARL eine vordringliche Aufgabe. Sie stellt einen Meilenstein für den Gewässerschutz dar. Die erweiterte Herstellerverantwortung ist ein zentrales Instrument. Es ist wichtig, hierbei die jeweiligen Interessen der Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung, des Gewässerschutzes, der Gebühren- und Beitragszahler und von Industrie- und Gewerbe bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht und den Vollzug zu berücksichtigen. Auch die Renaturierung der Oberflächengewässer, der Flussauen sowie der Wasserrückhalt in der Fläche und der Hochwasserschutz sind und bleiben eine Generationenaufgabe. Hinzu kommt die Mammutaufgabe, den Wasserhaushalt in den Bergbauregionen zu reparieren. Nicht zu vergessen die Erfüllung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Viele Termine, viele Themen…Haben Sie zum Erholen Lieblingsorte am Wasser in Sachsen?
Meine Familie und ich leben seit langer Zeit südlich von Leipzig. Der Mausbach in Kohren-Sahlis und das Naturschutzgebiet Eschefelder Teiche bei Frohburg gefallen mir besonders gut.
Vielen Dank für das Gespräch!