Auch in dieser Ausgabe bittet die WASSERZEITUNG eine Persönlichkeit aus Sachsen zum Interview. Dieses Mal beantwortet der sächsische Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch die Fragen unserer beiden Herausgeber, dem AZV Parthe und dem ZV Torgau-Westelbien, zu aktuellen Themen rund ums Wasser.
Anfang Mai fand in Leipzig die Umweltministerkonferenz (UMK) statt. Welches Signal geht von diesem Treffen aus?
Meine Amtskollegen und ich haben uns klar zur Stärkung der Wasserresilienz und einem sorgsamen Umgang mit der Ressource Wasser bekannt. Dieses Thema haben wir aus Sachsen klar setzen können. Wir brauchen ein übergreifendes Dürre- und Niedrigwasserrisikomanagement als wesentlichen Baustein der Nationalen Wasserstrategie. Der Bund wurde gebeten, einen Forschungsschwerpunkt mit dem Thema Wasserverfügbarkeit und Wasserknappheit zu etablieren. Auch die Bewältigung der wasserwirtschaftlichen Folgen des Braunkohleausstiegs ist eine gemeinsame Aufgabe der betroffenen Länder und des Bundes. Deshalb fordern wir die Gründung der im Bundeskoalitionsvertrag angekündigten Bund-Länder-AG.
Was braucht es für eine zukunftsfähige Wasserwirtschaft im ländlichen Raum?
Mit der sächsischen Förderrichtlinie öffentliche Trinkwasserinfrastruktur haben wir seit 2019 bereits eine wesentliche Verbesserung der Wasserversorgung in ländlichen Räumen erreicht. Mit unserer 2024 verabschiedeten Richtlinie Siedlungswasserwirtschaft flankieren wir zur Anpassung an den Klimawandel notwendige Investitionen in die öffentliche Wasserversorgungsinfrastruktur. Für lebenswerte ländliche Räume ist eine angemessene Wasserversorgung unabdingbar. Hier sind mit Blick auf klimatische sowie demografische Entwicklungen unter Umständen auch innovative Ansätze gefragt. Der Freistaat unterstützt in der gegenwärtigen Haushaltslage die kommunalen Aufgabenträger, die Abwasserreinigung zu verbessern, um zu einem guten ökologischen Gewässerzustand beizutragen.
Seit mehreren Jahren besteht die Problematik zur nicht ausreichenden finanziellen Beteilung der Straßenbaulastträger an den Straßenentwässerungskosten
von Bundes- und Staatsstraßen. Es geht um die Mitnutzung der Abwasseranlagen
der kommunalen Abwasserverbände. Weshalb tut sich der Freistaat als Straßenbaulastträger so schwer, hier eine ausreichende Kostenbeteiligung zu beschließen?
Aus Sicht meines Hauses als oberster Wasserbehörde ist das Bemühen um eine kostendeckende finanzielle Beteiligung der Straßenbaulastträger für die Mitbenutzung
kommunaler Abwasseranlagen berechtigt. Dieses wird ausdrücklich unterstützt, um
einen defizitären Betrieb der Anlagen zu Lasten der kommunalen Aufgabenträger
zu vermeiden. Alle bislang diskutierten Lösungswege setzen Änderungen des Sächsischen Straßengesetzes und/oder des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes voraus,
die letztlich nur der Landtag beschließen kann. Selbstverständlich ist eine enge ressortübergreifende Abstimmung unerlässlich.
Was konnte bisher erreicht werden?
Das Sächsische Verkehrsministerium hat eine Arbeitsgemeinschaft ins Leben gerufen, in der auch wir aktiv mitwirken, ebenso wie der Sächsische Städte- und Gemeindetag mit Unterstützung der Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung. Gemeinsames
Ziel sollte ein fairer finanzieller Ausgleich zwischen Straßenbaulastträgern und Abwasserentsorgungsträgern sein, der eine gesamtwirtschaftlich effiziente, umweltgerechte und nachhaltige Abwasserbeseitigung ermöglicht.
Maßnahmekonzepte, Gefährdungsbeurteilungen, Statistiken…Die kommunalen Betriebe fühlen sich im Hinblick auf die anwachsende Fülle der bürokratischen Anforderungen überfordert. Wird es einen Bürokratieabbau geben?
Das Sächsische Kabinett hat im März 2026 mit dem zweiten Bürokratieentlastungspaket auch einen umfassenden Abbau von Berichts- und Anzeigepflichten sowie Nachweispflichten beschlossen. Gegenwärtig werden alle landesrechtlichen Regelungen auf entsprechende Pflichten gesichtet, um im Anschluss den gebotenen Abbau zu prüfen. Gleichzeitig sollen bestehende Pflichten auf mögliche Bündelungen, die Vereinheitlichung von Stichtagen und die Verlängerung des Berichtsturnus überprüft werden. Damit wollen wir überflüssige Bürokratie abbauen. Da, wo wir Daten brauchen, wollen wir auf die konsequente Anwendung des Once-Only-Prinzips setzen: Daten sollen nur einmal gemeldet werden, auch wenn verschiedene Stellen sie brauchen.
Seit Anfang Dezember 2024 sind Sie Umweltminister von Sachsen. Das Handlungsprogramm „Zukunft Wasser für Sachsen“ wurde Anfang 2024 veröffentlicht, vor Ihrer Amtszeit. Wie steht es um dieses Programm? Was ist daraus geworden?
Die Inhalte des Programms stehen in einer langen Reihe sachlicher Entscheidungen zum Thema Wasser in Sachsen seit eigentlich 100 Jahren und leiten unser Handeln weiterhin – auch in Kombination mit der Nationalen Wasserstrategie des Bundes. Der Zugang zu sauberem Wasser und eine gesicherte Wasserver- und -entsorgung bleiben wichtige Aufgaben. Entscheidend ist, die Infrastruktur zu fördern und langfristig preisstabil und bedarfsgerecht zu gestalten. Der Erhalt von Trinkwasserschutzgebieten ist dabei eine vordringliche Aufgabe. Wir setzen die „Grundsatzkonzeption öffentliche Wasserversorgung 2030“ und die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung und damit die Aufgaben im Handlungsprogramm „Zukunft Wasser für Sachsen“ konsequent um. Gleiches gilt für das Handlungsfeld „Anpassung der Talsperreninfrastruktur für die Wasserversorgung“ und für das Thema Niedrigwasser inklusive eines Risikomanagements bis zum Ausbau von Systemverbünden und dem verstärkten Wasserrückhalt in der Fläche zur Erhöhung der Klimaresilienz und zur Unterstützung des Landschaftswasserhaushaltes.
Ein kurzer Ausblick: Welche wichtigsten Wasser-Themen stehen für Sachsen in den nächsten Jahren an?
Neben dem Erhalt von Trinkwasserschutzgebieten, der Anpassung bzw. dem Ausbau unserer Talsperren und Speicher ist die Umsetzung der überabeiteten EU-Kommunalabwasserrichtlinie KARL eine Herausforderung. Sie stellt einen zusätzlichen Standard für den Gewässerschutz dar. Die erweiterte Herstellerverantwortung ist ein zentrales Instrument. Es ist wichtig, hierbei die jeweiligen Interessen der Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung, des Gewässerschutzes, der Gebühren- und Beitragszahler und von Industrie- und Gewerbe bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht und den Vollzug zu berücksichtigen. Auch die Renaturierung der Oberflächengewässer, der Flussauen sowie der Wasserrückhalt in der Fläche und der Hochwasserschutz sind und bleiben eine Generationenaufgabe. Hinzu kommt die Mammutaufgabe, den Wasserhaushalt in den Bergbauregionen zu reparieren. Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie sehe ich beim realen Klimawandel in Sachsen kritisch, hier sind wir in die Diskussion mit der EU getreten.
Viele Termine, viele Themen…Haben Sie zum Erholen Lieblingsorte am Wasser in Sachsen?
Meine Familie und ich leben seit langer Zeit südlich von Leipzig. Der Mausbach in Kohren-Sahlis und das Naturschutzgebiet Eschefelder Teiche bei Frohburg gefallen mir besonders gut.
Vielen Dank für das Gespräch!