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Author: wz_admin

Bei Rot bleibe stehen, bei Grün kannst du gehen …

 




Bei Rot bleibe stehen, bei Grün kannst du gehen …

Das Ampelprinzip lässt sich bestens nutzen, um auf die jeweilige Situation bei der Trinkwasser­versorgung hinzuweisen

Die MAWV-Trinkwasserampel stand in den vergangenen Wochen bereits mehrfach auf Dunkelrot. „Es gab insgesamt viel zu wenig Regen in diesem Jahr, weshalb vor allem Gärten und Rasen gewässert wurden sowie Tiere und Landwirtschaft mehr Wasser brauchten als sonst“, nennt MAWV-Verbandsvorsteherin Susanne Bley die wichtigsten Gründe. Die teilweise anhaltende Hitze tat ihr Übriges.

Foto/Blindfeld

Zusätzlich zum Ampelsignalrot weist dann eine Tafel beim Öffnen der Homepage darauf hin, dass die öffentlichen Anlagen zur Wasserversorgung an ihrer Belastungsgrenze laufen und temporäre Druckmangelerscheinungen auftreten können – vor allem in geografisch höher liegenden Regionen sowie in Mahlow, Großziethen und Blankenfelde.

Während anderswo bereits Bewässerungsverbote ausgesprochen wurden, appelliert der MAWV an die Vernunft und bittet Sie eindringlich, in den Trinkwasser-Spitzenabnahmezeiten – zwischen 7 und 11 sowie 15 und 22 Uhr – weder Rasen noch Pflanzen zu gießen oder den Pool zu befüllen. Das Lebensmittel Nr. 1 wird gebraucht für die lebensnotwendige Nutzung: zum Trinken, Kochen, Wäschewaschen, Duschen und Toilette spülen.

Die wichtigsten Fragen zur Trinkwasserampel

Wie und wo erfährt man, welche Farbe die Ampel gerade zeigt?

Die tagesaktuelle Ampelphase kann auf der Startseite der MAWV-Website abgefragt werden. In der Rubrik Aktuelles sind die entsprechenden Regeln und Empfehlungen nachzulesen. Alarmiert die Ampel mit Rot, informieren zusätzlich die regionalen Medien.
Sollte der Trinkwassernotstand eintreten, schalten sich die Behörden mit entsprechenden Durchsagen ein.

Was ist bei roter Ampelphase zu beachten?

Ein rotes Trinkwasserampelsignal bedeutet Alarmstufe hoch. Jetzt ist der Trinkwasserverbrauch dringend zu reduzieren. Das bestkontrollierte Lebensmittel darf nur noch äußerst sparsam verwendet werden und auch nur noch da, wo es wirklich notwendig ist. Garten- und Rasenbewässerung gehören nicht dazu! Auch die Poolbefüllung muss warten, Reinigungsarbeiten mit Wasser im Freien sind tabu. Selbst die Trinkwasserentnahme aus Standrohren ist zu unterlassen.

Was ist bei gelber Ampelphase zu beachten?

Hier sollte der Trinkwasserverbrauch reduziert werden. Das heißt: Verwenden Sie Trinkwasser sparsam und nur, wo es notwendig ist. Das gilt ebenso fürs Pflanzengießen im Garten. Hier bieten sich Zeitschaltuhren an, die nachts für Bewässerung sorgen. Bei gelber Ampelphase bitten wir außerdem, Rasenflächen nicht mehr zu gießen. Bitte verwenden Sie auch kein Trinkwasser zum Befüllen von Pools, zur Fahrzeugwäsche oder Terrassenreinigung.

Steht die MAWV-Wasserampel auf Grün, gelten keine Wassergebrauchseinschränkungen.

Nach der roten Ampelphase kommt der Trinkwassernotstand …

Der tritt ein, wenn die Wasserförderung durch den MAWV für den Bedarf an Wasser zu Spitzenzeiten nicht mehr ausreicht. Der notwendige und gewohnte Versorgungsdruck kann dann nicht mehr aufrechterhalten werden. Trinkwasser steht bei Wassernotstand nur noch für den Menschen zur Verfügung – zum Trinken, Kochen und für die Körperpflege. Bewässerungen, Berieseln, Kühlen oder Reinigen mit Trinkwasser sind untersagt und können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Letztlich soll die Trinkwasserampel beim bewussten Umgang mit der Ressource Trinkwasser unterstützen. Sie gibt Tipps, was in Trockenzeiten den Wassernotstand vermeidet und Lebenselixier spart.

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PFAS

 




NEUE RE-INFILTRATIONSANLAGE GEGEN PFAS-BELASTETES GRUNDWASSER

Mehrere Partner arbeiten mit dem MAWV an dieser Sicherungsmaßnahme

Das größte (und damit wichtigste) Wasserwerk des MAWV steht in Eichwalde. Seit 113 Jahren wird an diesem Standort das Lebensmittel Nummer 1 – unser Trinkwasser – in erstklassiger Qualität gefördert. Zwischen 2005 und 2009 kam es im Reifenwerk Schmöckwitz in unmittelbarer Nähe zum Wasserwerk zu mehreren Bränden. Dabei freigesetzte per- und polyfluorierte Alkylverbindungen aus den eingesetzten Löschschäumen, kurz PFAS, bedrohen nun das Grundwasser (die MWZ berichtete in der Frühjahrsausgabe).

Montage: canva

„Zum ersten Mal wurden solche PFAS-Verbindungen, damals noch PFC, im Jahr 2011 festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt und bis zur Novellierung der aktuellen Trinkwasserverordnung lagen die Konzentrationen einzelner PFAS-Verbindungen weit unter den Maßnahme- und Leitwerten des Umweltbundsamtes“, sagt MAWV-Technikchef Falko Börnecke im Gespräch mit der WASSERZEITUNG. In die novellierte Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 wurden Stoffe der PFAS-Gruppe erstmalig und mit Grenzwerten aufgenommen. Dabei tritt der Grenzwert für die Summe von 20 ausgewählten PFAS-Einzelstoffen (PFAS 20) zum 12. Januar 2026 und die Summe von vier ausgewählten Einzelstoffen aus der Gruppe PFAS 20 (PFAS 4) zum 12. Januar 2028 in Kraft.

Ohne geeignete Sicherungsmaßnahmen kann der zukünftige Grenzwert für PFAS 4 bei der Trinkwassergewinnung im Wasserwerk Eichwalde nicht eingehalten werden.

Re-infiltrationsanlage für die Wasserfassung Eichwalde

Bereits jetzt sind die Sicherungsmaßnahmen des MAWV umfangreich. So wird aktuell durch die Anpassung der Fördermenge und die gezielte Förderung von mit PFAS belastetem Grundwasser aus einzelnen Brunnen das Risiko einer PFAS-Belastung weiterer Brunnen eingedämmt. Zusätzlich entschied sich der Verband für eine weitere Sicherungsmaßnahme: den Bau einer temporären Re-infiltrationsanlage. „Damit soll ab Mitte August das PFAS-haltige Wasser aus den belasteten Förderbrunnen auf den schadstoffbelasteten Bereich des ehemaligen Reifenwerkgeländes abgeleitet und dort in die Oberfläche infiltriert werden“, erklärt Falko Börnecke. „So kann der MAWV trotz PFAS-Belastung bei der Trinkwasserförderung im Wasserwerk Eichwalde bereits jetzt, einige Jahre im Vorfeld, die vom Gesetzgeber geforderten Parameter bei den PFAS-Grenzwerten einhalten“, verdeutlicht er die Überlegungen des kommunalen Zweckverbandes – siehe hierzu auch den Info-Kasten „GUT ZU WISSEN“.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Land Berlin

Alles passiert in enger Absprache mit dem Land Berlin. Denn der Senat ist für die Beseitigung der PFAS-Belastung verantwortlich. Federführend ist dabei die Altlastenbehörde des Landes Berlin, die sich wiederum mit diversen Aufgabenträgern wie der unteren Naturschutzbehörde oder dem Forstamt abstimmt. „Es ist ein vertrauensvolles Miteinander“, betont Börnecke, „alle Seiten sind daran interessiert, dass wir dieses Umweltproblem lösen.“ So baut das Land Berlin im kommenden Jahr Sicherungsbrunnen und eine Grundwasserreinigungsanlage. Weiterhin wird ein Grundwassermessstellennetz zur Überwachung und zur Kontrolle aller eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen errichtet. Anschließend erfolgt eine umfassende Schadenserkundung auf den PFAS-belasteten Flächen des ehemaligen Reifenwerkes.

Die Märkische WASSERZEITUNG bleibt am Thema dran und wird regelmäßig über die Fortschritte im und am Wasserwerk Eichwalde berichten.

GUT ZU WISSEN

Geht es um potenzielle Gefahren für unser Lebensmittel Nummer 1, so fällt immer häufiger das Stichwort PFAS. Was steckt dahinter? Die PFAS-Stoffe werden in der Umwelt unter normalen Bedingungen kaum oder nur in sehr geringem Maße abgebaut. Deshalb nennt man sie auch Ewigkeits-Chemikalien. Um den Kontakt mit PFAS kommt jedoch niemand herum; die wasser-, fett- und schmutzabweisenden Chemikalien sind schlicht überall in unserem Alltag präsent – in Verpackungsmaterial, Kleidung oder Bratpfannen. Auch die Aufnahme von PFAS über Nahrungsmittel ist erheblich. Der Gesetzgeber hat das gravierende Problem längst erkannt und reagiert, denn PFAS können bereits in niedrigen Konzentrationen problematisch sein. Die neue Trinkwasserverordnung hat Grenzwerte für PFAS eingeführt, die in zwei Stufen ab dem 12. Januar 2026 und 12. Januar 2028 gelten. Der erste Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (μg/l) gilt für die Summe von 20 bestimmten PFAS-Substanzen. Später werden die vier wichtigsten PFAS-Substanzen einem noch strengeren Grenzwert von 0,02 μg/l unterliegen.

Weitere Infos

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Im Schulterschluss gegen Wasserverluste

 




Lauschen aufs Rauschen

Im Schulterschluss gegen Wasserverluste: Versorger und Verbraucher können gemeinsam etwas tun

Einmal von Berlin nach Peking! Das ist in etwa die Strecke des Wasserrohrnetzes im Betriebsführungsgebiet der Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft (DNWAB). Aktuell summiert sich die Länge der Trinkwasserversorgungs- und Hausanschlussleitungen auf exakt 7.508 Kilometer.

Sie sichern die Qualität des Trinkwassers, zählen aber zu den Wasserverlusten: Leitungsspülungen. Betriebsführer DNWAB führt sie im Frühjahr und im Herbst durch.
Foto: SPREE-PR/Petsch

Angesichts solcher Ausmaße verwundert es nicht, dass ein Teil des Trinkwassers auf seinem Weg zu den Kundinnen und Kunden verloren geht. Der Fachmann spricht von Wasserverlusten. „Aber die“, sagt Steffen Grünheid im Gespräch mit der Märkischen WASSERZEITUNG, „wollen wir so gering wie möglich halten.“ Der Bereichsleiter Technik sieht aber nicht nur die DNWAB im Auftrag ihrer Zweckverbände in der Pflicht. „Auch jeder Verbraucher sollte seine Hausinstallation im Auge behalten.“ Denn: Steter Tropfen höhlt das Portmonee!

Was sind eigentlich Wasserverluste?

Grünheid: „Die Differenz zwischen der vom Versorger ins Rohrnetz eingespeisten und der von den Kunden abgenommenen Wassermenge bezeichnet man als Wasserverlust.“ Bei der Übernahme der Wasserversorgung durch die Zweckverbände Anfang der 1990er Jahre lag der Verlust im Leitungsnetz noch bei weit über 20 Prozent! „Die großen Investitionen der Verbände in das Trinkwassersystem zahlten sich aus, denn heute bewegen sich die Verluste nur noch zwischen 2 und 8 Prozent.“

Die Ursachen für Wasserverluste sind vielfältig. Experten unterscheiden zwischen scheinbaren und tatsächlichen Verlusten. Scheinbare Wasserverluste entstehen beispielsweise durch den Eigenverbrauch des Versorgers: Rohrnetzspülungen, Neuverlegungen, Druckprüfungen oder auch Behälterreinigungen erfordern Wassermengen für die Funktionstüchtigkeit des Trinkwassernetzes. Hier ist ein genaues Erfassen der beanspruchten Wassermenge ebenso erforderlich wie bei Einsätzen der Feuerwehren. Besonders ärgerlich sind allerdings Verluste anderer Art: nämlich widerrechtlich entnommenes, „geklautes“ Wasser. „Dieser Diebstahl“, so Grünheid, „muss von allen ehrlichen Kunden getragen werden.“ Mängel und Schäden an Rohrleitungen, Armaturen (beispielsweise Hydranten), Behältern und Druckerhöhungsanlagen verursachen die tatsächlichen Wasserverluste. Einfach zu lokalisieren sind dabei Rohrbrüche, die durch Pfützen offensichtlich zu Tage treten. Schwieriger gestaltet sich dies bei verdeckten, unerkannten Leckagen: Haarrisse, korrodierte Leitungen und Verbindungen, undichte Armaturen und Hausanschlüsse. Die DNWAB schränkt durch ständige Überwachungen, beispielsweise durch Geräuschlogger, die Verluste systematisch ein. Grünheid: „Die Kollegen des Rohrnetzes sind aber auch für jeden Hinweis dankbar.“

Wenn Leitungen und Armaturen regelmäßig auf Herz und Nieren geprüft werden, lassen sich unnötige Wasserverluste vermeiden.
Foto: SPREE-PR/Galda

Regelmäßig Wasserzähler kontrollieren

Damit die gelieferte Wassermenge immer korrekt erfasst wird, wechselt die DNWAB turnusmäßig den Wasserzähler aus. „Hausinstallation und Wasserzähler sollten alle Kunden aber auch selbst überprüfen“, empfiehlt der Experte. „Einfach alle Entnahmestellen im Haus schließen. Läuft dann noch der Zähler, muss eine Zapfstelle undicht oder ein Leck in der Hausanlage sein.“ Bei tropfenden Wasserhähnen entsteht nur ein „kleiner“ Schaden durch eine erhöhte Wasserrechnung. Rohrbrüche im Haus oder in einer Leitung im Freien können jedoch erheblichen Wasserschaden am Inventar und Gebäude verschulden. Achtung: Für solche Schäden im und am Haus haftet der Kunde selbst. Ein erhöhter Wasserverbrauch kann jedoch auch andere Ursachen haben. Beispielsweise bei undichten Ablaufsicherungen bei Heizungsanlagen, bei Leckstellen in verdeckt verlegten Leitungen, zum Beispiel im Fußboden, oder in Leitungen, die zur Garage oder in den Garten führen. An ungeschützten Rohrleitungen und Wasserzählern entstehen hin und wieder Frostschäden.

Deshalb: Im eigenen Interesse sollte jeder Kunde seine Hausinstallation regelmäßig prüfen und überwachen. Bei Schäden und Leckagen sollte immer der Installateur gerufen werden. Hierbei gilt, dass nur durch die Zweckverbände beziehungsweise die DNWAB konzessionierte Installationsbetriebe Arbeiten an der Hausinstallation ausführen dürfen. Verbindungen mit anderen Trinkwasseranlagen sind nicht erlaubt. „Beim Kauf von Armaturen, Geräten und Werkstoffen sollte unbedingt auf das DIN/DVGW-Prüfzeichen geachtet werden“, so Steffen Grünheid abschließend.

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SOMMERTIPPS

 




SOMMERTIPPS

So bunt, fröhlich, facettenreich und verlockend wird der Sommer in den Zweckverbands­gebieten

Geht es Ihnen auch so? In der warmen Jahreszeit macht irgendwie alles Vergnügen – egal, ob drinnen oder draußen. Die Redaktion von Märkischer WASSERZEITUNG und E-Paper hat eine Menge Tipps für jeden Geschmack zusammengetragen.

  • 18. Juli ab 20 Uhr/19. Juli ab 14 Uhr

    Sommerfest in Kallinchen

    – Strandbad Kallinchen, Am Strandbad, 15806 Zossen OT Kallinchen
  • 20. Juli I 16. August, jeweils 10 bis 15 Uhr

    Sechs-Seen-Tour; Heinz Sielmann Natur-Erlebniszentrum Wanninchen

    – entlang der großen Seen durch den Naturpark Niederlausitzer Landrücken Tiere und Pflanzen entdecken, die sich ihre Lebensräume zurückerobert haben

    Anmeldung erforderlich!
    Tel. 05527 914341
    E-Mail wanninchen@sielmann-stiftung.de

  • 25./26. Juli

    BLANKIT Festival 2025; Natursportpark Blankenfelde, Jühnsdorfer Weg 55

    – Festival für Nachwuchsbands und junge Künstler:innen

    Infos und Tickets: Tel. 03379 4349427 und www.blankit.de

    Tickets

  • 25. bis 27. Juli

    60. Stadtgeburtstag von Ludwigsfelde mit Sound City Festival

    – Mischung aus Stadtjubiläum und kulturellem Großereignis für Jung und Alt
    – kindgerechte Programme, kreative Mitmachaktionen, Klassik- und Jazzkonzerte, begeisternde Rock- und Pop-Acts, Musicals, klassische Musik
    – Sound City Festival auf sieben verschiedenen Bühnen im Dichterviertel
    – außerdem: LUfestival mit Kaffeeklatsch on tour (Tickets: reservix.de oder Kasse des Klubhauses); Open Air-Rocknacht für alle Generationen; die Salzgrotte feiert Zehnjähriges mit Grill, Getränken, Tombola und Live-Musik; Konzerte und Theateraufführungen

    Tickets

  • 26. Juli, 6:30 Uhr ab Bahnhof Luckau

    mit dem bewirtschafteten Traditionszug „Niederlausitz“ zum 25. Kirnitzschtalfest

    – entspannt in die Sächsische Schweiz nach Bad Schandau, weiter mit der nostalgischen

    Kirnitzschtalbahn zum 25. Kirnitzschtalfest
    Kontakt: Kulturdampf gGmbH, Tel. 03544 129950

  • 26. Juli, 19 Uhr

    „Es kracht die Nacht“; Marina Schlabendorf, Am See 23

    Open Air-Veranstaltung

    Infos: 0157 74054426 und 0152 53818583

  • 26. Juli, 20 Uhr

    „LEGENDEN“; Waldbühne Gehren, 15926 Heideblick

    – Ostrock und Klassik. Special Guest: Wolfgang Ziegler – „Die Ossis“ mit großen Hits von Stern Meißen, Karat, Puhdys, Silly, Rockhaus, City und vielen anderen Ost-Rock-Bands, unterstützt vom klassischen Streicherensemble „Berlin String Ensemble“

    Infos und Tickets

  • 26. Juli, 14 Uhr

    Strandfest in Neuhof

    – Strandbad Neuhof, Seepromenade 14, 15806 Zossen GT Neuhof

  • 26. Juli, 20 bis 2 Uhr

    3DJs-Open-Air

    – Strandbad Wünsdorf, Wünsdorfer Seestraße, 15806 Zossen OT Wünsdorf

  • 1.  August

    Dahmer THEATERSOMMER 2025 mit der TheaterLoge Luckau

    – hochkarätige Theaterkunst vor beeindruckender Kulisse der Schlossruine Dahme/Mark
    – aufgeführt wird „Wer erben will, muss leiden – oder auch: ein Haus, ein Wald, ein Erbschaftsstreit.“

    Beginn: 20 Uhr, Karten: 15 €/17 € an der Abendkasse
    Infos und Tickets: Tourist-Information Dahme/Mark, Tel. 035451 98120

  • 8./9. August (jeweils 9 bis 21 Uhr), 10. August (9 bis 16 Uhr)

    Feuerwehr-Festival „Area 1-1-2“

    – Teltow-Fläming-Ring, Straße zur Försterei, 15806 Zossen OT Kallinchen
    – alles, was das Blaulicht-Herz höherschlagen lässt: neueste Technik für Berufsfeuerwehrleute, Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr oder Feuerwehr-Fans
    – dazu Live-Musik und Festival-Vibes

    Infos und Tickets

  • 10. August, 10 Uhr

    6. IFA-Treffen Luckau; Kulturkirche Luckau, Klosterhof, Nonnengasse 1

    – der Verein 2TAKT DIVISION OST lädt zu -Ausstellung von Oldtimern, -Ausfahrt, – Prüfstand, -Verkaufsständen
    – mit Speisen und Getränken, Hüpfburg u. v. m.

    Infos

  • 16. August, 14 bis 18 Uhr

    16. Zossenhofer Kunstgewerbemarkt

    – Markt mit handgemachten Produkten aus der Region, Club- und Open-Air-Konzerte, Essen und Hof-Tiere auf dem Zossenhof Lindenbrück

    Infos

  • 22. bis 24. August

    Rock im Wald; Waldbühne Gehren

    – drei Tage Rock und Blues im lauschigen Waldbühnen-Ambiente

    Infos und Tickets

  • 23./24. August, jeweils 10 bis 18 Uhr

    US Car Classics

    – Schloss Diedersdorf
    – amerikanische Legenden auf vier Rädern im Elvis- und Marilyn-Style
    – Highlights: Corvette, Camaro & Co.

    Infos und Tickets

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Wieder eingetaucht in wundervolle Wasserwelten

 




KOMMENTAR

Wieder eingetaucht in wundervolle Wasserwelten

Foto: SPREE-PR/Petsch

Liebe Leserinnen und Leser,

der erste Freitag im Juni ist für uns Wasserleute ein besonderer Tag. Auch diesmal hieß es auf dem Gelände des Wasserwerks Ludwigsfelde wieder Kinder + Wasser = Kinderwassertag. Unser „Tag der offenen Tür“ hat eine lange Tradition. Bereits zum 17. Mal begrüßten wir Kita- und Schulkinder sowie alle weiteren am Wasser Interessierten aus der Region zu einem Fest, bei dem man spielerisch in die wundervollen Welten des Wassers eintauchen konnte. Dass dies gelingen konnte, daran haben viele Helferinnen und Helfer ihren Anteil. Selbstverständlich die Pädagogen, die mit ihren Schützlingen vor Ort waren. Aber auch die Schülerinnen und Schüler des Marie-Curie-Gymnasiums aus Ludwigsfelde, die mit großartigem Einsatz die vielen Stände und Erlebnisecken betreuten. Ein herzliches Dankeschön gilt unseren miteinladenden Partnerverbänden aus Blankenfelde-Mahlow und Königs Wusterhausen. Und ohne die exzellente Unterstützung der vielen Fachleute unserer Betriebsführerin DNWAB wäre die Veranstaltung auch in diesem Jahr nicht möglich gewesen. Ich bin mir sicher – jedenfalls verrieten das die jauchzenden Rufe und freudestrahlenden Gesichter –, dass alle riesigen Spaß hatten. Und wer weiß, vielleicht sehen wir die eine oder den anderen später einmal wieder – als Praktikanten, Azubi oder Dualstudenten. Denn eins kann ich dem Nachwuchs versichern: Ein Beruf in der Wasserwirtschaft gehört zum Schönsten überhaupt – jeden Tag!

Christian Gibmeier,
Verbandsvorsteher des WARL Ludwigsfelde

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Gebührenbescheid leicht gemacht

 




Gebührenbescheid leicht gemacht

Ihre Verbrauchsabrechnung Schritt für Schritt erklärt

Wenn sie kommt – ein Mal im Jahr –, wandert wohl auch Ihr erster Blick auf die 9: Unter 9 steht, welchen Betrag Sie bis wann für Trink- und Schmutzwasser überweisen müssen. Auch alles andere auf Ihrem Jahresgebührenbescheid ist einfacher, als es aussieht.

  • Gebühren­bescheid Blatt 1

  • Gebühren­bescheid Blatt 2

  • Gebühren­bescheid Blatt 3

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KiWaTa macht Kleine froh … 

 




KiWaTa macht Kleine froh … 

… und die Großen ganz genauso!

Exakt gezählt: 2.389 Besucher ließen sich vom durchwachsenen Wetter am 6. Juni nicht abhalten. Sie kamen zum 17. Kinderwassertag ins Wasserwerk Ludwigsfelde, um das Lebensmittel Nr. 1 zu feiern.

Zum Wohl mit frischem Trinkwasser auf den Kinderwassertag! Mit Marlene, der Kleinsten in der Runde, angestoßen haben auch Antje Motz, Verbandsvorsteherin des WAZ, Christian Gibmeier, Verbandschef des WARL, Monika von der Lippe von der Stadt Ludwigsfelde, DNWAB-Geschäftsführer René Windszus und Susanne Bley, Verbandsvorsteherin des MAWV (v. l.).
Foto: SPREE-PR/Petsch

Dabei konnten die Knirpse und ihre Begleitungen unter anderem erleben, wie die Fachleute Rohrbrüche beheben, Wasserstände in Brunnen messen, mit Spezialkameras durch Schmutzwasserrohre fahren und was alles getan werden muss, damit Trinkwasser wie selbstverständlich und jederzeit zu Hause aus dem Hahn sprudelt. Beliebt waren aber auch das Schlauchlabyrinth, Soccerdarts, Wassermemory, die spannenden Wasserspiele und Experimente sowie vieles mehr rund um das Lebenselixier.
Selbstverständlich war auch in diesem Jahr für das leibliche Wohl gesorgt: Neben kostenlosem frisch gezapftem Wasser von der Trinkwasserbar gab es beispielsweise Bratwurst, vegetarische Buletten, Eis und Softgetränke zu familienfreundlichen Preisen.
Die veranstaltenden Zweckverbände WARL Ludwigsfelde, MAWV Königs Wusterhausen, WAZ Blankenfelde-Mahlow und ihre Betriebsführerin DNWAB bedanken sich bei allen Beteiligten und freuen sich schon aufs nächste Jahr. Vom WARL-Verbandsvorsteher Christian Gibmeier gibts ein extra Dankeschön ans Aufräum-Team vom Ludwigsfelder Handballclub e. V.

Fotos: SPREE-PR/Petsch

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Poolwasser darf nicht in den Kanal!

 




POOLWASSER-WISSEN

Poolwasser darf nicht in den Kanal!

Aber wohin dann, wenn es erneuert werden muss?

Foto: SPREE-PR/Rasche

Platsch, reingehüpft ins kühlende Nass. Ein Pool im Garten ist doch was Feines. Besonders dann, wenn Klärchen gnadenlos vom Himmel brennt. Wird die heimische Riesenbadewanne im Freien häufig genutzt, muss auch das Wasser öfter gewechselt werden. Doch wohin damit? „Im Netz kursieren viele falsche Infos. Gechlortes Poolwasser darf eben nicht ungefragt in den Schmutzwasserkanal“, so WAZ-Verbandsvorsteherin Antje Motz.
  • Zum einen laufen hunderte Liter Trinkwasser über den Gartenwasserzähler. Dafür wird keine Schmutzwassergebühr berechnet, das Wasser landet aber dennoch auf der Kläranlage und bringt dort die Biologie durcheinander. Unbehandeltes Wasser darf im Garten verrieselt werden – nicht aber in Wasserschutzgebieten!
  • Zum anderen darf mit chlorhaltigen Mitteln oder Bioziden belastetes Wasser nur nach vorheriger Absprache mit dem WAZ über den Schmutzwasserkanal entsorgt werden. „Aber nur wenn beispielsweise der Aktivchlorgehalt maximal 0,5 mg/l beträgt. Die Menge, die über einen Abzugszähler entnommen wurde, muss selbstverständlich bei den Schmutzwassergebühren Berücksichtigung finden“, erklärt die Verbandsvorsteherin.
„Im Netz kursieren viele falsche Infos. Gechlortes Poolwasser darf NICHT ungefragt in den Schmutzwasserkanal“, weist WAZ-Verbandsvorsteherin Antje Motz hin.

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Zähler-Intelligenz auch im Garten

 




Zähler-Intelligenz auch im Garten

Smarte Gartenwasser-Abzugszähler sorgen gut für Sie – in vielerlei Hinsicht

Was als Probelauf begann, entpuppte sich schnell als super Idee: Seit 2024 können im Verbandsgebiet auch Funkzähler als Gartenwasserzähler verbaut werden.

„Da die Funkzähler in der Anschaffung teurer sind als gewöhnliche, haben wir erst einmal einen Probelauf bei unseren Kundinnen und Kunden gestartet. Tatsächlich gibt es aber eine rege Nachfrage, wenngleich das Prozedere der Anschaffung und des Einbaus etwas komplizierter ist. Das hat bisher aber niemanden abgeschreckt, und so nehmen wir gern weitere Bestellungen entgegen“, so der Technische Leiter des WAZ Sven Töpfer. Die Vorteile eines Smart Meters liegen klar auf der Hand: kein Ablesen mehr, kein Versenden von separaten Ablesekarten, bis zu 12 Jahren Laufzeit ab Eingang in das Abrechnungssystem. „Wer Interesse hat, kann sich gern bei uns melden. Über das genaue Prozedere, also wo der Gartenwasserzähler ab wann und unter welchen Bedingungen bei uns abgeholt werden kann, informieren wir zu den Sprechzeiten gern unter 03379 376860 oder per E-Mail an info@waz-bm.de.“

Und so geht’s:

  • Funkzähler beim WAZ Blankenfelde-Mahlow erwerben – der Funkschlüssel muss mit dem Ablesesystem unserer Betriebsführungsgesellschaft DNWAB mbH übereinstimmen, um eine Funkablesung zu ermöglichen.
  • Nach Abholung beim WAZ kann er von einem bei der DNWAB zugelassenen Installateur verbaut werden, die Verplombung erfolgt von der DNWAB.

Erst mit Verplombung und Registratur im System wird der Zähler „aktiviert“. Nur dann kann bei der Jahresrechnung die beispielsweise für Gartenbewässerung genutzte Wassermenge bei der Schmutzwassergebühr in Abzug gebracht werden.

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Versorger und Verbraucher gemeinsam gegen verloren gehendes Trinkwasser

 




Lauschen aufs Rauschen

Im Schulterschluss gegen Wasserverluste: Versorger und Verbraucher können gemeinsam etwas tun

Einmal von Berlin nach Peking! Das ist in etwa die Strecke des Wasserrohrnetzes im Betriebsführungsgebiet der Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft (DNWAB). Aktuell summiert sich die Länge der Trinkwasserversorgungs- und Hausanschlussleitungen auf exakt 7.508 Kilometer.

Sie sichern die Qualität des Trinkwassers, zählen aber zu den Wasserverlusten: Leitungsspülungen. Betriebsführer DNWAB führt sie im Frühjahr und im Herbst durch.
Foto: SPREE-PR/Petsch

Angesichts solcher Ausmaße verwundert es nicht, dass ein Teil des Trinkwassers auf seinem Weg zu den Kundinnen und Kunden verloren geht. Der Fachmann spricht von Wasserverlusten. „Aber die“, sagt Steffen Grünheid im Gespräch mit der Märkischen WASSERZEITUNG, „wollen wir so gering wie möglich halten.“ Der Bereichsleiter Technik sieht aber nicht nur die DNWAB im Auftrag ihrer Zweckverbände in der Pflicht. „Auch jeder Verbraucher sollte seine Hausinstallation im Auge behalten.“ Denn: Steter Tropfen höhlt das Portmonee!

Was sind eigentlich Wasserverluste?

Grünheid: „Die Differenz zwischen der vom Versorger ins Rohrnetz eingespeisten und der von den Kunden abgenommenen Wassermenge bezeichnet man als Wasserverlust.“ Bei der Übernahme der Wasserversorgung durch die Zweckverbände Anfang der 1990er Jahre lag der Verlust im Leitungsnetz noch bei weit über 20 Prozent! „Die großen Investitionen der Verbände in das Trinkwassersystem zahlten sich aus, denn heute bewegen sich die Verluste nur noch zwischen 2 und 8 Prozent.“

Die Ursachen für Wasserverluste sind vielfältig. Experten unterscheiden zwischen scheinbaren und tatsächlichen Verlusten. Scheinbare Wasserverluste entstehen beispielsweise durch den Eigenverbrauch des Versorgers: Rohrnetzspülungen, Neuverlegungen, Druckprüfungen oder auch Behälterreinigungen erfordern Wassermengen für die Funktionstüchtigkeit des Trinkwassernetzes. Hier ist ein genaues Erfassen der beanspruchten Wassermenge ebenso erforderlich wie bei Einsätzen der Feuerwehren. Besonders ärgerlich sind allerdings Verluste anderer Art: nämlich widerrechtlich entnommenes, „geklautes“ Wasser. „Dieser Diebstahl“, so Grünheid, „muss von allen ehrlichen Kunden getragen werden.“ Mängel und Schäden an Rohrleitungen, Armaturen (beispielsweise Hydranten), Behältern und Druckerhöhungsanlagen verursachen die tatsächlichen Wasserverluste. Einfach zu lokalisieren sind dabei Rohrbrüche, die durch Pfützen offensichtlich zu Tage treten. Schwieriger gestaltet sich dies bei verdeckten, unerkannten Leckagen: Haarrisse, korrodierte Leitungen und Verbindungen, undichte Armaturen und Hausanschlüsse. Die DNWAB schränkt durch ständige Überwachungen, beispielsweise durch Geräuschlogger, die Verluste systematisch ein. Grünheid: „Die Kollegen des Rohrnetzes sind aber auch für jeden Hinweis dankbar.“

Wenn Leitungen und Armaturen regelmäßig auf Herz und Nieren geprüft werden, lassen sich unnötige Wasserverluste vermeiden.
Foto: SPREE-PR/Galda

Regelmäßig Wasserzähler kontrollieren

Damit die gelieferte Wassermenge immer korrekt erfasst wird, wechselt die DNWAB turnusmäßig den Wasserzähler aus. „Hausinstallation und Wasserzähler sollten alle Kunden aber auch selbst überprüfen“, empfiehlt der Experte. „Einfach alle Entnahmestellen im Haus schließen. Läuft dann noch der Zähler, muss eine Zapfstelle undicht oder ein Leck in der Hausanlage sein.“ Bei tropfenden Wasserhähnen entsteht nur ein „kleiner“ Schaden durch eine erhöhte Wasserrechnung. Rohrbrüche im Haus oder in einer Leitung im Freien können jedoch erheblichen Wasserschaden am Inventar und Gebäude verschulden. Achtung: Für solche Schäden im und am Haus haftet der Kunde selbst. Ein erhöhter Wasserverbrauch kann jedoch auch andere Ursachen haben. Beispielsweise bei undichten Ablaufsicherungen bei Heizungsanlagen, bei Leckstellen in verdeckt verlegten Leitungen, zum Beispiel im Fußboden, oder in Leitungen, die zur Garage oder in den Garten führen. An ungeschützten Rohrleitungen und Wasserzählern entstehen hin und wieder Frostschäden.

Deshalb: Im eigenen Interesse sollte jeder Kunde seine Hausinstallation regelmäßig prüfen und überwachen. Bei Schäden und Leckagen sollte immer der Installateur gerufen werden. Hierbei gilt, dass nur durch die Zweckverbände beziehungsweise die DNWAB konzessionierte Installationsbetriebe Arbeiten an der Hausinstallation ausführen dürfen. Verbindungen mit anderen Trinkwasseranlagen sind nicht erlaubt. „Beim Kauf von Armaturen, Geräten und Werkstoffen sollte unbedingt auf das DIN/DVGW-Prüfzeichen geachtet werden“, so Steffen Grünheid abschließend.

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