Wasserzähler einmummeln
Herausgeber: Märkischer Abwasser- und
Wasserzweckverband
Foto: SPREE-PR/Gückel
Foto: SPREE-PR/Gückel
Das Staatstheater Cottbus im weihnachtlichen Outfit.
Foto: Marlies Kross
Als Tochter eines Räuberhauptmanns wächst Ronja im Schutz einer rauen, aber liebevollen Bande auf. Als sie älter wird, freundet sie sich mit Birk, dem Sohn des Anführers der verfeindeten Borkas an. Die beiden Räuberkinder geraten zwischen die Fronten ihrer sturen Väter und lernen, selbst Entscheidungen zu treffen, die ihre Freundschaft über die Feindschaft ihrer Familien siegen lässt.
Das Staatstheater Cottbus bringt Astrid Lindgrens Kinderbuch-Klassiker „Ronja Räubertochter“ – gespickt mit Räuberliedern aus dem wilden Kosmos einer mutigen Heldin – auf die Bühne. Regisseurin Jule Kracht erzählt von der Kraft, sich auf andere verlassen und so scheinbar Unüberwindbares überwinden zu können.
Die nächsten Familienvorstellungen im Großen Haus (Schillerplatz 1, Cottbus) gibt es am 14. Dezember (18 Uhr), 25. Dezember (11 Uhr) und 27. Dezember (11 Uhr).
Karten erhalten Sie im Besucherservice und unter www.staatstheater-cottbus.de.
Einen Tag vor Weihnachten ist es höchste Zeit, fürs Fest einkaufen zu gehen und einen Tannenbaum zu holen. Doch statt der ganzen Besorgungen kommt Pettersson mit einem verstauchten Fuß nach Hause. Muss nun alles ausfallen? Pettersson war schon immer ein Meister im Improvisieren und so bastelt er mit Findus‘ Hilfe einen Baum mit Holzlatten, Ästen und jeder Menge Klimbim. Und so wird der Baum immer bunter und einzigartig. Schnell erfährt die Nachbarschaft von Petterssons Missgeschick und lässt nicht lange auf sich warten. Am Ende wird Weihnachten besonders gesellig.
„Petterson und Findus kriegen Weihnachtsbesuch“ auf der Probebühne des Theaters „neue Bühne“ in Senftenberg u. a. am 9., 10. und 12. Dezember (10 Uhr), am 15., 21., 23. und 25. Dezember (15 Uhr).
Karten für die szenische Lesung erhalten Sie unter Tel.: 03573 801-286 oder karten@theater-senftenberg.de.
In einem märchenhaften Königreich feiert man die Taufe von Prinzessin Aurora. Alles läuft ganz wunderbar, die Feen bereiten dem Baby ein phantastisches Fest … alle, bis auf eine: die böse Fee Carabosse, die man – vermutlich nicht ganz versehentlich – „vergessen“ hatte, zum Fest zu laden. Sie dankt es mit einem Tod bringenden Fluch, den die gute Fliederfee aber gerade noch abmildern kann: zu einem sehr langen Schönheitsschlaf …
Carola Söllner erzählt die Geschichte zur Musik von Peter I. Tschaikowski (Brandenburger Symphoniker) bei dieser musikalischen Lesung mit Ballett neu und frisch. Es tanzen Mitglieder der Kasmet-Ballett-Company.
Karten für die Vorstellungen im Großen Haus am 8., 25. und 26. Dezember (16 Uhr) unter Tel.: 03381 511-111 oder auf www.brandenburgertheater.de
„Ich bin so satt, ich mag kein Blatt“ – Sie erinnern sich an die etwas eigenwillige Ziege? Ihretwegen verstößt ein Schneider seine drei Kinder. Die Geschwister ziehen in die Welt, um etwas aus sich zu machen und einen Beruf zu erlernen. Jedes erhält am Ende ein magisches Abschiedsgeschenk: ein Tischlein-deck-dich, einen Goldesel-streck-dich und einen Knüppel-aus-dem-Sack. Welch wundersame Abenteuer die Geschwister auf ihrer Reise erleben und welche Rollen dabei der Zauberer Aldous von Rübenschmalz und eine Hexe namens Walpurga Drachenzahn spielen, lässt sich beim Besuch des deutsch-polnischen Märchenspaßes herausfinden. Mitreißende Musik, ein phantasievolles Bühnenbild und farbenfrohe Kostüme entführen in eine Welt, in der es noch wahre Wunder gibt.
Tickets für die Vorstellungen am 17. Dezember (10 Uhr), 18. + 19. Dezember (9 und 11 Uhr), 24. Dezember (14 Uhr), 25. Dezember (15 Uhr) gibt’s unter Tel.: 03332 538-111 und per E-Mail an kasse@theater-schwedt.de.
Drei der acht Partner im „Wasserverbund Niederlausitz“ sind Mitherausgeber der WASSERZEITUNG: die LWG Cottbus, der GWAZ Guben und der WAC Calau. Das Bild entstand während der Unterzeichnung des Gründungsvertrages Ende April. Weitere Partner sind herzlich willkommen!
Foto: zweihelden
Ohne Frage leben wir in einer Zeit, in der Wasser immer mehr zum zentralen Thema wird. Sei es wegen der klimatischen Einflüsse oder – wie im Fall der Lausitz – des strukturellen Wandels der regionalen Wirtschaft: Ein smarter und vorausschauender Umgang mit unserer lebenswichtigen Ressource ist unabdingbar. Kommunale Arbeitsgruppen wie der „Wasserverbund Niederlausitz“ oder der „Trinkwasserverbund Lausitzer Revier“ wollen nichts anderes, als die Art und Weise der heutigen Wasserversorgung zukunftsfähig zu machen. Interkommunale Verbundsysteme entstehen, die flexibel auf die Bedürfnisse von Industrie und Gewerbe, Tourismus und Bevölkerung reagieren können.
Weil unser Wasserkreislauf keine Verwaltungsgrenzen kennt, ist es nur folgerichtig, dass auch die traditionelle Wasserwirtschaft aus ihren Begrenzungen herauswächst. Wie WAL-Verbandsvorsteher Christoph Maschek im neuen Podcast der WASSERZEITUNG (deezer, spotify) erläutert, werden Gemeinschaften gebildet, „ … um den Investoren und der Bevölkerung das Signal zu senden: Die Wasserversorgung ist sicher. Ich kann alle Beteiligten nur ermuntern, dort voranzugehen, um die regionalen Investitionsschwerpunkte wasserseitig zu unterstützen.“
Mit dem mehrfach unter Beweis gestellten Willen zur Innovation und der Kraft der Kooperation lädt die Siedlungswasserwirtschaft insbesondere alle Wasser-Großabnehmer ein, auch selbst Impulse für ein verantwortungsvolles Wassermanagement zu setzen.
Neben dem Trinkwasser aus der Leitung ist dabei insbesondere ein Augenmerk auf das himmlische Wassergeschenk ratsam: Niederschlag. „Das wird in den Konzepten potenzieller Ansiedler berücksichtigt“, berichtet Christoph Maschek aus dem Lausitzer Revier. „Um zum Beispiel die Löschwasserversorgung vorzuhalten, hat man ja auch Zisternen zu bauen. Damit kann man sehr effizient das Regenwasser auffangen und zwischenspeichern.“ In den gesetzlichen Grenzen, in denen man das dürfe, würde man die lokale Wirtschaft auch zu diesen Themen beraten.
Und selbst das Wasser, das mangels eines unterirdischen Speicherplatzes nicht aufgefangen wird, könnte noch Nutzen bringen. Gerade bei zunehmenden Starkregenereignissen gerät das Volumen selbst üppigster Zisternen schnell an seine Grenzen. Eine denkbare Lösung: Dachbegrünung!
„Gründächer funktionieren sehr wohl auch im Zusammenhang mit installierten Photovoltaikanlagen“, wirbt Karsten Horn, Projektleiter Strukturwandel bei der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG in Cottbus, für das Ausschöpfen aller Möglichkeiten. „Da gibt es je nach Statik verschiedene Optionen, mit mehr oder weniger Pflegebedarf. Der angenehme Nebeneffekt in heißen Sommern ist eine gute Klimatisierung und dass die Hitze nicht ins Gebäude durchschlägt.“
Die Verwendungsmöglichkeiten von Niederschlag gehen jedoch weit darüber hinaus. Für viele industrielle Prozesse ist das „weiche“ Regenwasser sogar ausgesprochen vorteilhaft – nach minimaler Aufbereitung beziehungsweise Filterung. Und wer besonders innovativ sein will, nutzt es als Grauwasser für die Toilettenspülung.
„Das große Thema hinter all dem ist für mich, wo die genutzte Ressource Wasser herkommt“, fasst Karsten Horn zusammen. „Brauchwasser in der Industrie kommt über Brunnen genauso aus dem Grundwasser wie unser Trinkwasser. Da gibt es also eine gewisse Konkurrenzsituation.“ Eine Entspannung sei möglich, wenn zum Beispiel Wasser, das ausschließlich zur Kühlung verwendet werde, in Kreisläufen verbleibt und wiederverwendet wird. Dies betrifft immerhin rund die Hälfte aller wassergestützten Prozesse in der Industrie.
„Und wenn man noch einen weiteren Mehrwert generieren will, zieht man sogar noch die Energie aus dem Wasser. Das könnte die Gasverbräuche fürs Heizen drücken.“ Die nötige Technik sei längst „state-of-the-art“, was fehle seien verpflichtende Vorgaben vonseiten des Gesetzgebers. Karsten Horn: „Weil Investitionen in nachhaltige Wassernutzung natürlich etwas teurer sind, sollte sich die Politik Gedanken über geeignete Förderinstrumente machen. Gerade in Bereichen wie der Lausitz sollte es einen Ausgleich für denjenigen geben, der selbst freiwillige Vorgaben des Wassermanagements erfüllt. Es dürfe keine Konkurrenz zu anderen Standorten geben. Und grundsätzlich gilt der Rat des Cottbuser Fachmanns an Unternehmen, ihre Ver- und Entsorgungskonzepte mit den ortsansässigen Wasserbetrieben abzustimmen.
Ab 2029 soll eine Anlage zur Klärschlammverwertung in Ronneburg-Ost in Betrieb gehen. Der Vorteil: Der Klärschlamm gelangt von den Abwasserverbänden über kurze Transportwege zur Anlage und muss nicht mehr in andere Bundesländer transportiert werden.
Foto: Dr. Born / Dr. Ermel GmbH
Die Kläranlage der LWG in Cottbus.
Foto: LWG
Für ihren Abwasserservice zahlen die Cottbuser Bürgerinnen und Bürger pro Tag ca. 46 Cent. Davon entfällt ungefähr ein Drittel auf den Aufwand zur Herstellung der Abwasseranlagen. Der Rest deckt Betriebskosten für Personal, Verwaltung, Energie, Instandhaltung und vieles andere. Die aktuellen Rechtsstreitigkeiten um Gebühren, Beiträge, hypothetische Festsetzungsverjährung und Vertrauensschutz etc. drehen sich ausschließlich um ersteres – den Herstellungsaufwand der Abwasseranlagen.
Viele Cottbuserinnen und Cottbuser erinnern sich noch lebhaft an die Gerichtsverfahren um die sogenannten Altanschließerbeiträge. Groß war die Erleichterung, als die Stadtverordnetenversammlung 2017 die Aufhebungs- und Erstattungssatzung verabschiedete. Alle eingenommenen Beiträge wurden in Millionenhöhe zurückerstattet. Fortan musste der Herstellungsaufwand der Abwasseranlagen in Cottbus komplett und „rein“ über die Gebühren finanziert werden. Mit diesem Schritt verknüpfte die Stadt Cottbus die Hoffnung, eine gerechte und akzeptable Lösung gefunden zu haben.
Doch diese Hoffnung wurde durch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgericht Cottbus erst einmal getrübt.
Worum geht es in diesen Urteilen und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Kurz gesagt, es geht um Beiträge zur Deckung der Herstellungskosten, die aus unterschiedlichen Gründen – ungültige Satzungen, Verjährung oder Festsetzungsverjährung – nicht erhoben werden konnten oder wie im Fall von Cottbus zurückerstattet wurden.
Bildet sich aus bestimmten Gründen im Prozess der Beitragserhebung ein Vertrauensschutz, der durch die Verfassung geschützt ist, so kann die ursprünglich angedachte Beitragsfinanzierung der Herstellungskosten nicht mehr durch eine Gebührenfinanzierung ersetzt werden. D.h. in der Endkonsequenz: Der Aufgabenträger bleibt zumindest auf einem Teil der Herstellungskosten sitzen.
Unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts urteilte das Verwaltungsgericht in Cottbus, dass es auch hier vergleichbare Fälle geben muss und erklärte daher die Gebührensatzung für unwirksam.
Nun bekamen die Aufgabenträger – Gemeinden, Verbände und Dienstleister – Hausaufgaben. Sie mussten ermitteln, in welcher Höhe Beiträge aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht mehr über Gebühren erhoben werden dürfen. Diese Beiträge, die in Cottbus entweder noch nicht erhoben wurden bzw. komplett rückerstattet wurden, bilden in Summe das sogenannte „fiktive Abzugskapital“. Dieses wird nun über die Lebensdauer der Anlagen anteilig aufgelöst. Bei einem Abwasserkanal können dies 50 Jahre und mehr sein.
Der jährliche fiktive Auflösungsbetrag mindert rechnerisch den Aufwand und führt zu einer Gebührenreduzierung. Wenn aber im Rahmen der Gebührensatzung Abzugskapital gebildet wird, vermindert dies im Ergebnis die Einnahmen der Stadt Cottbus aus den Abwassergebühren. Dieser Minderbetrag fällt dem Haushalt der Stadt Cottbus zur Last und muss im Ergebnis mit „realem Geld“ ausgeglichen werden.
Die schwierige Aufgabe der Ermittlung des fiktiven Abzugskapitals überließ der Richter am Cottbuser Verwaltungsgericht ausdrücklich dem Aufgabenträger. Für die herausfordernde Rechenaufgabe fand sich eine interfraktionelle Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung zusammen, ergänzt um die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG als Dienstleister und weitere kompetente Rechts- und Wirtschaftsberater. Nach umfangreicher Daten- und Rechtsanalyse bestätigt das Gremium, dass aufgrund der neuen Rechtsprechung tatsächlich ein fiktives Abzugskapital gebildet werden muss. Es handelt sich hierbei um einen einstelligen Millionenbetrag und damit deutlich weniger als die durch die Lokalpresse kolportierte 3-stellige Millionensumme.
Zugute kommt der Kalkulation, dass nicht alle Beiträge, die in Cottbus erhoben werden sollten bzw. erhoben wurden, unter den Vertrauensschutz fallen. So beinhaltete die Kalkulation auch Beträge für erst in der Zukunft geplante Maßnahmen, bei denen kein Vertrauensschutz denkbar ist.
Die interfraktionelle Arbeitsgruppe wollte nicht nur eine rechtlich und wirtschaftlich fundierte Lösung finden, die vor Gericht besteht. Vielmehr sollten alle Cottbuserinnen und Cottbuser gleichbehandelt werden und – soweit rechtlich möglich – keine gestaffelten Gebühren entstehen.
Bleibt die Frage, wie hoch eine Einsparung durch das zu bildende fiktive Abzugskapital sein wird? Sie erinnern sich an die 46 Cent pro Tag, die jede Cottbuserin und jeder Cottbuser für die Abwasserentsorgung aufbringen muss. Gerechnet auf diesen Betrag läge eine Einsparung bei weniger als 1 Cent – in Summe 2 bis 3 Euro pro Jahr!
Und dennoch. Der beschriebene Weg sollte rückwirkend in den Gebührensatzungen der Jahre 2023 und 2024 sowie in der neuen Satzung für das Jahr 2025 Berücksichtigung finden. Damit sollten auch die zahlreichen Widersprüche gegen die Abwasserbescheide 2023 befriedet werden. Dachte man. Dann sorgte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) für eine Überraschung.
Nicht weniger als eine Kehrtwende um 180 Grad vollzog das höchste Verwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg mit einem bemerkenswerten Urteil am 23.10. 2024. Es urteilte in komplettem Gegensatz sowohl zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Verwaltungsgerichts in Cottbus. Zu einem Gebührenstreit in der Stadt Falkensee befand das OVG, dass Absetzkapital nur durch tatsächlich gezahlte Beiträge gebildet werden kann. Und damit ist das fiktive Absetzkapital genau das, was es schon immer war – eine Luftnummer. Warum sollte jemand für nicht gezahlte Beiträge einen Abschlag auf die Gebühren erhalten? Das entspricht in keiner Weise dem Rechtsempfinden.
Das Urteil des OVG legt fest, dass ein Vertrauensschutz, der sich für Beiträge gebildet hat, nicht automatisch auf Gebühren ausgeweitet werden darf.
Die Gerichte werden wahrscheinlich noch Jahre beschäftigt sein, bis es zu einem endgültigen Urteil kommt. In Cottbus sind bis dahin kluge und pragmatische Entscheidungen gefragt, die die Rechte aller Gebührenzahler wahren, aber auch die Haushalte der Kommunen schützen. Auf der Basis des wegweisenden Urteils des OVG hat die Interfraktionelle Arbeitsgruppe entschieden, dass – bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung – die Gebührensatzungen der Jahre 2023 und 2024 unangetastet bleiben. Die Widersprüche gegen die Bescheide des Jahres 2023 werden weiterhin als ruhend betrachtet. In der neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 wird kein fiktives Abzugskapital Berücksichtigung finden.
Turgut Pencereci, Geschäftsführer Landeswasserverbandstag Brandenburg
Selbst erfahrene und fachkundige Juristen staunen nicht schlecht: Die hochkomplizierte Beitragsthematik schien nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Oktober 2023 kaum noch beherrschbar. Sollten doch verjährte und nichtgezahlte Beiträge in der Gebührenkalkulation so behandelt werden, als ob sie den Aufgabenträgern gezahlt wurden. Das hat kaum jemand verstanden. Und nun hat das Oberverwaltungsgericht am 23.10.2024 festgestellt, dass die Auffassung des Bundesgerichts falsch sei. Man müsse nicht gezahlte Beiträge natürlich nicht als gezahlt betrachten. Die Aufgabenträger im Lande fragen sich nun, was denn richtig ist. Die aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts falsche Meinung der Leipziger Bundesrichter oder die aus deren Sicht falsche Auffassung der Brandenburger Oberrichter? Den Konflikt müssen jetzt die Städte und Verbände im Lande lösen. Sie müssen kalkulieren, denn die Gebühren sind festzusetzen. Wie man es macht, kann es richtig oder falsch sein. Das verstehe, wer will! Wenn er/sie denn kann.
Fotos: SPREE-PR/Arbeit (2); SPREE-PR/Köhler; WAVE/Jopien
Falsche Pflege, Einleitung toxischer Schmutzwässer, Versandung, Platzbedarf – warum viele Teiche aus den Dörfern verschwanden, lässt sich auf eine Vielzahl von Gründen zurückführen. Wo es sie noch gibt, erfüllt uns naturnahe Gestaltung mit nahezu nostalgischer Freude: Röhricht, Seggen, Schilf und Binsen am Ufer, schnatternde Enten, quakende Frösche. So wie Gräben, Tümpel, Weiher und Bäche ziehen eben auch Teiche tierisches Leben mit voller biologischer Kraft an. Je mehr Nische, Unterschlupfe und Wirbelzonen es gibt, umso besser. Wir reden dabei nicht nur von Fischen, sondern vielen kleinen Lebewesen wie Flohkrebsen, Strudelwürmern oder Fliegen. Sie sind mehr als schlichte Bewohner, sondern tragen auf ihre Weise zur Gesunderhaltung der Kleinstgewässer bei. Amphibisch lebende Tiere wie Molche, Unken, Kröten und Frösche begnügen sich teils mit kleinsten Pfützen als Laichgewässer. Im Namen der Fauna und Flora sollte identitätsstiftende Dorferneuerung immer auch bedeuten, den Menschen ihre Stillgewässer – also Tümpel und Teiche – zurückzugeben.
Ja, die Bedeutung dieser Kleinbiotope für die Stabilität des Landschaftshaushaltes sollte nicht unterschätzt werden, schrieb uns Dr. Rolf Schneider vom Landesfachausschuss Herpetologie (die Lehre von den Tierklassen der Amphibien) beim Naturschutzbund (NABU) Brandenburg. „Zum einen leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität, bilden sie doch die Ernährungs- und Fortpflanzungsgrundlage für viele wasserabhängige Arten.“ Deren Spektrum reiche von Mikroorganismen über Wirbellose Tiere bis zu Wirbeltieren und von Algen bis hin zu Sumpf- und Wasserpflanzen. „Außerdem besitzen sie Bedeutung als Wasserspeicher, Mitregulator der Luftfeuchtigkeit und des Grundwasserspiegels in unmittelbarer Umgebung.“ Darüber hinaus würden sie auch für die Naherholung zunehmend Bedeutung gewinnen. „Viele ländliche Gemeinden haben sich deshalb entschlossen, ihren Dorfteich zu sanieren oder zu reaktivieren und in Verbindung mit einer Grünanlage zu einem Ort der Erholung und Begegnung zu machen.“ Ein Vorhaben, so findet Dr. Rolf Schneider, das durchaus Schule machen sollte!
Abgesehen von Oasen könnten Dorfteiche auch als Regenrückhaltebecken an Bedeutung gewinnen. Oder sogar um die Dachentwässerung angrenzender Gebäude abzunehmen? Gebäuden wie Kirchen? – Leider nein, winkt die Pressestelle der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ab: „Die meisten Dorfkirchen verfügen aus Denkmalschutzgründen – und ebenfalls historisch bedingt – über keine Regenrinnen und Fallleitungen.
Bei den wenigen Dorfkirchen, die in späteren Zeiten eine Regenrinne erhalten haben, wird das dort anfallende Regenwasser vom Kirchengebäude weggeführt und auf dem Grundstück, in ca. 3–5 Metern Entfernung, versickert.“ Dabei müsse sichergestellt werden, dass keine Feuchteschäden an den meistens historisch wertvollen Gebäuden entstehen. Immerhin ist zumindest eine Regen-Versickerung in unmittelbarer Nähe eines Teiches ein kleiner unterirdischer Beitrag für einen gesunden Boden rundherum.
1. Ein klassisches Heißgetränk zur Weihnachtszeit, das mit Zimt, Nelken und Orangen gewürzt wird.
2. Redewendung: „Stille … sind tief.“
3. In welcher Stadt fand die diesjährige Landesgartenschau in Sachsen-Anhalt statt?
4. Zählt die Tage vom 1. Dezember bis Heiligabend mit täglichen Türchen.
5. Ein Süßgebäck aus Salzwedel, bei dem der Teig schichtweise auf einer sich drehenden Walze aufgetragen und einzeln gebacken wird.
6. Unterirdisches Rohrsystem, das u. a. Abwasser von Häusern in Kläranlagen leitet.
7. Welches alkoholhaltige Getränk wird in der Saale-Unstrut-Region traditionell hergestellt?
8. Beliebter Nadelbaum, der weihnachtlich geschmückt wird.
9. Ist mit einer Höhe von 1.141 m der höchste Berg in ganz Norddeutschland und befindet sich im Nationalpark Harz.
10. Welcher Fluss fließt durch Dessau-Roßlau und Wittenberg?
11. Was bildet sich im Winter an Dächern und Bäumen, wenn Wasser gefriert?
12. Niedrigster Wasserstand des Gezeitenwechsels.
13. „Fahrzeug“ ohne Räder, das über Schnee gleitet.
14. Hohes säulenartiges Gebäude, in dem das Lebensmittel Nr. 1 gespeichert wird.
15. Entfernt Kalk und Kleinstpartikel aus dem Wasser.
Liebe Leserinnen und Leser,
unser jährlicher Winterrätselspaß erwartet Sie schon! 15 Begriffe werden gesucht, alles rund um Sachsen-Anhalt, Weihnachts- und Adventszeit und natürlich das Thema Wasser. Das Lösungswort ist eine Gaumenfreude im Winter. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Knobeln und Lösen des Rätsels und freuen uns auf Ihre Einsendungen. Mit etwas Glück gehören Sie zu den Gewinnern unserer drei Preise. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Hinweis: Die Umlaute werden wie folgt umschrieben: ä=ae, ö=oe, ü=ue.
Bitte verwenden Sie das nachstehende Kontaktformular, um das Lösungswort einzureichen und die Chance auf einen Preis zu erhalten.
Oder senden Sie Ihre Lösung per Post an:
Spree-Presse und PR-Büro GmbH
Gutenbergplatz 5, 04103 Leipzig
oder per E-Mail an: winterraetsel@spree-pr.com
Bunt und gesund: Gute Ernährung und kochen kann im Winter richtig Spaß machen.
Foto: SPREE-PR/Wolf
Fehlendes Sonnenlicht und niedrige Temperaturen fördern im Winter Erkältungskrankheiten. Daher sollten wir unser Immunsystem rechtzeitig stärken. Eine ausgewogene Ernährung hilft dabei, den Körper mit allen wichtigen Nährstoffen zu versorgen. Diese stecken vor allem in frischen, saisonalen Lebensmitteln aus der Region.
Wurzeln, Knollen und Kohlarten haben im Winter Saison. Sie haben sehr viele Nährstoffe, da sie erst bei niedrigen Temperaturen geerntet werden, und sind besonders im gebackenen oder gedünsteten Zustand bekömmlich. Gestalten Sie Ihren Speiseplan so bunt wie möglich. Nur eine ausgewogene Vielfalt an Obst, Gemüse, magerem Fleisch, Milchprodukten, Vollkorngetreide sowie guten Fetten deckt unseren Nährstoff- und Energiebedarf. Wie wäre es morgens mit einem warmen Haferflocken-Porridge? Ein wenig Zimt, Nüsse und Trockenfrüchte dazu, dann starten Sie wohlig und fit in den Tag. Die Ballaststoffe halten lange satt und unterstützen das Mikrobiom im Darm – und damit Ihre Abwehrkräfte. Wer bereits erkältet ist, sollte auf Milchprodukte und Fertiggerichte verzichten, denn sie fördern Entzündungen.
Wintergemüse, besonders Wirsing, ist sowohl nährstoffreich als auch kalorien-, cholesterin- und fettarm. Es enthält antientzündliche Stoffe und die Ballaststoffe fördern eine gesunde Darmflora. Für Naschkatzen empfiehlt sich Winterobst. Das spart Kalorien, liefert Antioxidantien und viel Vitamin C, welches für das Immunsystem und für die Eisenaufnahme unverzichtbar ist. Bei Äpfeln und Birnen sollten späte Herbstsorten gewählt werden, bei Zitrusfrüchten vor allem Bio-Qualität. Tiefkühlobst wird erntefrisch schockgefrostet und behält dadurch seine Vitamine. Trockenfrüchte regen die Verdauung an, enthalten aber viel Zucker. Um den Vitamin-D-Mangel-bedingten Winterblues abzufangen, eignen sich Nüsse, denn sie liefern das Glückshormon Serotonin. Eine Handvoll pro Tag genügt, sonst landen die gesunden Fette schnell auf den Hüften. Gewürze und Kräuter dagegen wärmen von innen, regen den Stoffwechsel an. Ein besonders intensiver Effekt wird Oregano und Brunnenkresse nachgesagt.
Wussten Sie, dass Bitterstoffe, außer bei Kürbisgewächsen wie Zucchinis, sehr gesund und in vielen Wintergemüsesorten, Kräutern und Gewürzen enthalten sind? Studien belegen, dass Bitterstoffe entzündungshemmende Wirkstoffe besitzen, die Muskeln entspannen, die Bronchien weiten sowie das Herz-Kreislauf- und Immunsystem stärken. Sie regen die Fettverbrennung und die Leberentgiftung an und fördern die Magen-Darm-Tätigkeit. Außerdem wird das Abnehmen unterstützt, da der bittere Geschmack den Appetit reduziert, den Blutzucker stabilisiert und das negative Cholesterin senkt. Man ist länger satt und hat weniger Heißhungerattacken. Auch der Säuregehalt im Körper wird durch Bitterstoffe reduziert, was Erkrankungen vorbeugt oder deren Symptome mildern kann. Positive Effekte werden ihnen auch bei Müdigkeit, Stress, Depressionen und Fieber zugeschrieben. Bitterstoffe sind also eine hervorragende Wahl – nicht nur in der Weihnachtszeit.
REZEPT SCHOKOMOUSSE
Zartbitterschokolade hat einen positiven Effekt auf das Herz-Kreislauf-System, da sie die Gefäße erweitert.
Jeder hat ein individuelles Energielevel. Wer schnell friert, sollte besonders im Winter auf rohes Gemüse verzichten und stattdessen wärmende Speisen und Getränke wählen.
Spaziergänge an der frischen Luft versorgen uns mit Sauerstoff und Vitamin D, bringen gute Laune und bauen Stress ab. Auch Krafttraining lohnt sich. Neben zusätzlicher Wärmeenergie werden beim Muskelaufbau entzündungshemmende Hormone produziert, die das Immunsystem stärken.
Auszeiten fördern unser seelisches Wohlbefinden. Progressive Muskelentspannung, Meditation und warme Fußbäder helfen beim Entspannen. Auch die Schlafqualität wird verbessert. Wechselduschen, Saunagänge und Kneippanwendungen stärken das Immunsystem, fördern die Durchblutung und härten gegen Kälte ab.
1,5 bis 2 Liter Wasser oder ungesüßte Tees pro Tag helfen, die Schleimhäute zu befeuchten, sodass sich Krankheitserreger weniger vermehren. Gegen trockene Heizungsluft eignen sich regelmäßiges Stoßlüften, Nasenduschen und Raumluftbefeuchter (oder ein feuchtes Handtuch auf der Heizung).
Krankheitserreger werden meist über Türgriffe oder Händeschütteln übertragen. Regelmäßiges und gründliches Händewaschen reduziert das Ansteckungsrisiko.
Gemüse & Salat: alle Kohlsorten, Artischocken, Auberginen, Fenchel, Hülsenfrüchte, Ingwer, Kartoffeln, Knoblauch, Kürbis, Lauch, Mangold, Möhren, Petersilienwurzel, Radieschen, Rote Bete, rote Paprika, Schwarzwurzeln, Sellerie, Steckrübe, Süßkartoffeln, Zwiebeln, Spinat, Chicorée, Radicchio, Feldsalat, Rucola
Obst: Äpfel, Beeren, Birnen, Granatäpfel, Kiwis, Zitrusfrüchte
Gewürze: Anis, Basilikum, Chili, Dill, Ingwer, Kardamom, Koriander, Kreuzkümmel, Kurkuma, Lorbeer, Muskatnuss, Nelken, Oregano, Petersilie, Rosmarin, Schwarzkümmel, Schnittlauch, Zimt
Nüsse & Saaten: Chiasamen, Haselnüsse, Kürbiskerne, Leinsamen, Mandeln, Pistazien, Sonnenblumenkerne, Walnüsse, Erdnüsse
Kräuter: Bärlauch, Beifuß, Brennnessel, Brunnenkresse, Estragon, Koriander, Lavendel, Minze, Petersilie, Rosmarin, Salbei, Schnittlauch, Thymian, Wermut
Nanocarbon im Praxistest: Umfangreiche Laboranalysen werden zeigen, ob die flüssige Substanz auf Kohlenstoffbasis bei der Beseitigung von Schadstoffen und Mikroplastik hilfreich ist und eine 4. Reinigungsstufe ersetzen kann.
Foto: SPREE-PR/Petsch
Auf der Kläranlage des WAZV „Bode-Wipper“ in Staßfurt stehen sie, die großen schwarzen Kunststoffbehälter. Darin enthalten: Nanocarbon. Mit Hilfe einer Dosieranlage gelangt die Flüssigkeit in die beiden Belebungsbecken, also da hinein, wo Bakterien das Abwasser „sauberfressen“. Zwei Liter pro Stunde werden in die über 5.000 Kubikmeter großen Becken gegeben. Ein Testlauf, um neue Wege in der Abwasserreinigung zu gehen.
„Von Juli bis in den Herbst dieses Jahres lief das Pilotprojekt, ein 75-Tage-Test. Wir haben in dieser Zeit regelmäßig Abwasserproben entnommen“, sagt Dennis May, Leiter der Kläranlagen des WAZV. Die Proben werden im Labor ausgewertet und sollen wichtige Erkenntnisse zum Einsatz des „Schadstoffkillers“ liefern. Nanocarbon wurde von einem Unternehmen mit Stammsitz in Österreich entwickelt und mittlerweile patentiert. Durch physikalische Vorgänge sowie durch die Aktivierung biologischer Prozesse können damit Mikroverunreinigungen, künstlich hergestellte Spurenstoffe und multiresistente Keime gebunden werden. Wie ein Magnet zieht Nanocarbon diese Schadstoffe an.
Nanocarbon gilt als unbedenklich, wird nicht als umweltgefährdend eingestuft und hat keine Wassergefährdungsklasse. „Wir konnten beobachten, dass im Klärschlamm eine größere Flockung entsteht“, erklärt Dennis May. Wie an einem Wattebausch bleiben die Rückstände „kleben“. Im weiteren Verlauf der Abwasserreinigung setzt sich der Klärschlamm mit den gebundenen Mikroschadstoffen ab und wird wie gewohnt entwässert. Die Schadstoffe bauen sich bei den Faulungsprozessen jedoch nicht ab. Der Restschlamm muss in die Verbrennung und kann nicht als phosphathaltiges Düngemittel verarbeitet werden.
Bundesweit sucht die Abwasserbranche nach neuen Wegen, Arzneimittelrückstände sowie Mikroplastik aus dem Abwasser zu entfernen. Nanocarbon könnte eine Lösung sein, auf eine zusätzliche vierte Reinigungsstufe zu verzichten, denn diese weitere Reinigungsetappe wird ab einer bestimmten Kläranlagengröße künftig von der EU-Kommunalabwasserrichtlinie gefordert. Für Verbände mit großen Kläranlagen hieße das: Umbauen und große Investitionen tätigen. Mit Nanocarbon könnte man diesen teuren Weg möglicherweise umschiffen.
Auch die Abwasserbeseitigung Weißenfels, Anstalt des öffentlichen Rechts, hatte bereits mit dem Thema Nanocarbon Kontakt zum österreichischen Unternehmen.
In Sachen Innovationen arbeitet die AöR in einem Arbeitskreis beim Kompetenzzentrum Wasserwirtschaft mit Sitz in Halle mit. Und: „Bereits im August 2023 entstand ein Wissensaustausch mit der GMBU, der Gesellschaft zur Förderung von Medizin-, Bio- und Umwelttechnologien e. V. aus Halle an der Saale. „Die Ingenieure versuchen, Alternativen zur Behandlung von Abwässern mit Ozon bzw. zum Einsatz von Aktivkohlefiltern zu entwickeln, sagt Mario Pöschmann, Vorstand der AöR.
Doch in Weißenfels brachte eine Krise eine neue Lösung: Kläranlagen müssen bei der Reinigung des Abwassers Grenzwerte bei der Phosphorkonzentration einhalten. Um diese Grenzwerte einzuhalten, wird dem Abwasser ein Fällmittel, z. B. Eisen-III-Chlorid, zugegeben. Während der Coronakrise kam es zur Beschaffungsknappheit. Viele Verbände stellten auf alternative Fällmittel um, zwangsweise sozusagen. Doch: „Für uns kam das genau zur richtigen Zeit“, sagt Pöschmann. „In der Kläranlage Weißenfels wird jetzt ein Produkt eines österreichischen Herstellers verwendet. In Verbindung mit unserer Membranbiologie werden sehr gute Reinigungsergebnisse erzielt. Unsere Anlage ist seitdem für die GMBU als Testanlage für die 4. Reinigungsstufe nicht mehr interessant.“
Eine einheitliche Lösung zur Eliminierung der Rückstände wird es nicht geben. „Die Abwässer der einzelnen Regionen sind unterschiedlich. Im kommenden Jahr werden auch wir eine eigene Versuchsreihe starten“, sagt Verbandsgeschäftsführer Stephan Sterzik vom AZV Wipper-Schlenze. Möglicherweise wird die Wipper von den Behörden als sensibles Gewässer eingestuft. „Wir wollen vorbereitet sein und entsprechende Daten frühzeitig sammeln“, so Sterzik. Der Verband hatte bereits auf der IFAT in München Kontakt zu Experten aufgenommen.
Das flüssige Nanocarbon wird in die Belebungsbecken dosiert.
Foto: SPREE-PR/Wolf
Die Abwasserproben werden derzeit im Labor ausgewertet.
Foto: SPREE-PR/Wolf
Neuausrichtung der Anforderungen an die Reinigungsleistung von Kläranlagen für mehr Gewässerschutz, vor allem bei der Filterung von Medikamentenrückständen, Schadstoffen und Mikroplastik.
Hersteller und Inverkehrbringer von Medikamenten und Kosmetik, auch außerhalb der EU, sollen 80 % der Investitions- und Betriebskosten für eine 4. Reinigungsstufe übernehmen.
Experten schätzen, dass die Umsetzung der EU-KARL die Wasserwirtschaft in den nächsten Jahrzehnten 20 –25 Milliarden Euro kosten wird.
Durch Kläranlagen kehrt in Flüsse, die früher stark verschmutzt waren, seit Jahrzehnten die Natur zurück.
Dies gelingt durch die Reinigung des Abwassers in 3 Schritten:
1. Grober Schmutz wird mechanisch mit Rechen und Absetzbecken entfernt.
2. In der biologischen Stufe fressen Milliarden Mikroorganismen gelöste Stoffe.
3. Anschließend wird Phosphat chemisch durch die Zugabe von Fällmitteln wie z. B. Eisen-III-Chlorid oder Aluminiumchlorid entfernt.
Doch Mikroverunreinigungen wie Medikamente und Industriechemikalien können nicht vollständig entfernt werden. Deshalb werden neue Technologien gesucht.
Franz-Xaver Kunert, Verbandsgeschäftsführer des ZWA Bad Dürrenberg (oben)
Foto: SFotoloft Erfurt
Mario Pöschmann, Vorstand der Abwasserbeseitigung Weißenfels-AöR
Foto: SPREE-PR/Wolf
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
im Nachgang zu den Kommunalwahlen erfolgte auch die Konstituierung unserer neuen obersten Entscheidungsgremien für die kommenden fünf Jahre. Die Vertreter Ihrer Städte und Gemeinden übernehmen eine wichtige Aufgabe, nämlich die Wahrnehmung Ihrer Interessen, liebe Bürgerinnen und Bürger, in Verbandsversammlung und Verwaltungsrat. Wir beim ZWA freuen uns darüber, dass viele alte Vertreter die neuen bleiben und wir mit Konstanz weiterarbeiten können. Im Verwaltungsrat der Abwasserbeseitigung Weißenfels-AöR begrüßen wir fünf neue Gesichter und freuen uns auf die Zusammenarbeit. Der ZWA und die AöR haben in diesem Jahr viele gemeinsame Projekte wie die Mitarbeitergewinnung per Imagefilm oder die Neugestaltung der Homepages angestoßen. Gemeinsam werden wir auch 2025 viel schaffen.
Nun aber zunächst ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!