Bitte beachten: Amtliche Bekanntmachungen der Heidewasser GmbH

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Bildtext: Amtliche Bekanntmachungen der Heidewasser GmbH finden Sie ab 1.1.2024 ausschließlich unter www.heidewasser.de.
Foto/Montage: SPREE-PR/Wöhler

PREISE UND BEDINGUNGEN DER WASSERLIEFERUNG

Bitte beachten: Amtliche Bekanntmachungen der Heidewasser GmbH nur noch auf der Webseite

Ab 1. Januar 2024 ist die Firmenwebseite www.heidewasser.de offiziell das Organ für die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen der Heidewasser GmbH. Unter dem Menüpunkt „Trinkwasser“ finden Sie die Unterpunkte „Preise“ und „Wasserlieferungsbedingungen“.

Diese neue Vorgehensweise finden Sie auch in den unten angefügten und als pdf herunterladbaren Informationen. Wir bitten Sie, dies zu berücksichtigen.

Wasserlieferungsbedingungen als ergänzende Vertragsbestimmung zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), in der jeweils gültigen Fassung

Amtliche Bekanntmachung der Heidewasser GmbH

Der § 15 Abs. 2 Satz 1 der Wasserlieferungsbedingungen der Heidewasser GmbH wird mit Wirkung ab dem 01.01.2024 wie folgt geändert:

§ 15 Inkrafttreten

Die gesetzlich erforderliche Bekanntmachung erfolgt auf der Homepage der Heidewasser GmbH unter www.heidewasser.de/ Trinkwasser/  Allgemeine Bekanntmachungen unter Angabe des Bereitstellungstages. Die Heidewasser GmbH weist unverzüglich mittels Hinweisbekanntmachung auf die Internetadresse hin, unter der die Bereitstellung der Bekanntmachung erfolgt ist. Diese Hinweisbekanntmachung erfolgt über die Generalanzeiger vom Jerichower Land, Haldensleben/Wolmirstedt und Zerbst sowie den Super Sonntag für Dessau-Roßlau und Wittenberg.

Die Bekanntmachung ist mit der Bereitstellung auf der Homepage bewirkt.

Allgemeine Preisregelungen

Der § 10 Abs. 1, Satz 2 der Allgemeinen Preisregelungen der Heidewasser GmbH wird mit Wirkung ab dem 01.01.2024 wie folgt geändert:

§ 10 Inkrafttreten

Die gesetzlich erforderliche Bekanntmachung erfolgt auf der Homepage der Heidewasser GmbH unter www.heidewasser.de/ Trinkwasser/ Allgemeine Bekanntmachungen unter Angabe des Bereitstellungstages. Die Heidewasser GmbH weist unverzüglich mittels Hinweisbekanntmachung auf die Internetadresse hin, unter der die Bereitstellung der Bekanntmachung erfolgt ist. Diese Hinweisbekanntmachung erfolgt über die Generalanzeiger vom Jerichower Land, Haldensleben/Wolmirstedt, und Zerbst sowie den Super Sonntag für Dessau-Roßlau und Wittenberg.

Die Bekanntmachung ist mit der Bereitstellung auf der Homepage bewirkt.

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Die Heidewasser GmbH baut einen neuen Sitz in der Herrenkrugstraße in Magdeburg

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Erste Planungen zeigen einen L-förmigen Bau, der die Hauptverwaltung der Heidewasser GmbH beherbergt. Im Zentrum des Geländes wird eine natürliche Gestaltung für Ruhe und Luftkühlung sorgen.

Montage: SPREE-PR/K. Wöhler, Fotos: Pexels/Karolina Grabowska, Kathrin Wöhler, Heidewasser GmbH

VERWALTUNGSGEBÄUDE WIRD NEU GEBAUT

Die Heidewasser GmbH baut einen neuen Sitz in der Herrenkrugstraße in Magdeburg

Wie viele Umzugskartons am Ende gepackt werden müssen, lässt sich beim besten Willen noch nicht sagen. Weil das neue Verwaltungsgebäude der Heidewasser GmbH allerdings auch erst gebaut werden muss, bleibt genug Zeit fürs Packen.

„Eine eigene Gewerbeimmobilie ist langfristig deutlich kostengünstiger als eine gemietete“, nennt Thomas Heinemann einen der wichtigsten Gründe für den Bau eines Verwaltungsgebäudes für die Heidewasser GmbH. Als Leiter Technische Dienste des Unternehmens kümmert er sich um die Planung und Umsetzung des Vorhabens.

Vor der Einsparung steht allerdings die Investition. Etwa 3,5 Millionen Euro wurden in den Wirtschaftsplan für den geplanten Bau eingestellt, der bis 2025 abgeschlossen werden soll. Hinzu kommen die so genannten Baunebenkosten, als etwa Planungsleistungen. Insofern es die Ausschreibungskriterien ermöglichen, sollen so weit wie möglich regionale Firmen eingebunden werden.

Nähe zur Fach­hochschule und zur Trinkwasser­versorgung Magdeburg

Das Verwaltungs- und Archivgebäude entsteht vis-á-vis zum Standort der Trinkwasserversorgung Magdeburg (TWM) im Herrenkrug. Dies bringt nicht nur eine räumliche Nähe zum eigenen Wasserlieferanten mit sich, sondern auch zur Hochschule Magdeburg-Stendal. Hier möchte die Heidewasser GmbH zukünftig noch mehr Bachelor- und Masterarbeiten aus dem Studiengang Siedlungswasserwirtschaft betreuen. Dabei setzen sich Studierende mit einer Fragestellung systematisch auseinander, deren Beantwortung unmittelbar dem Unternehmen zugute kommt. Im Moment, so Heinemann, gibt es für die Studierenden nur provisorische Sitzplätze. „Es geht uns beim Neubau also auch ganz klar um Platz. Die Infrastruktur im jetzigen Gebäude reicht nicht mehr aus.“

Mit dem Neubau entzieht sich die Heidewasser GmbH dem zunehmenden Kostendruck auf dem Markt der gewerblichen Immobilien, da Büroräume in Magdeburg knapp sind.

Wärme aus dem Untergrund und Strom vom Dach

Als kommunaler Wasserversorger, der in seinem Leitbild das Prinzip der Nachhaltigkeit führt, wird das Unternehmen auf eine möglichst nachhaltige Bauweise setzen. „Wir planen, das Gebäude über Erdwärme zu heizen und zu kühlen“, so Heinemann. „Zusätzlich werden wir über Photovoltaik einen Großteil unseres Stroms selbst erzeugen.“ Planungsziel ist hier, eine möglichst hohe Autarkie zu erreichen.

Die Heidewasser GmbH verfolgt mit dem Vorhaben ihr strategisches Ziel, Eigentümer sämtliche Immobilien und Grundstücke (also alle drei Meisterbereiche und die Hauptverwaltung) zu werden – und damit unabhängig von steigenden Mieten oder Immobilienpreisen.

Nachdem ein Magdeburger Planungsbüro mehrere Entwürfe vorgelegt hat, werden nun die Leistungen ausgeschrieben. Der Abriss des vorhandenen Bestandsgebäudes soll noch dieses Jahr erfolgen. Mit dem Neubau des Bürogebäudes wird Mitte 2024 begonnen. Fertigstellung ist für Oktober 2025 geplant.

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Auch Wattestäbchen aus Pappe sind im Abwasser ein Problem

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Sie sind gute Alltagshelfer und durch den Einmalgebrauch sehr hygienisch. Dennoch gehören Wattestäbchen in den Hausmüll und nicht in die Toilette. Sie zersetzen sich kaum und können im Kanal für Verstopfungen sorgen.
Foto: SPREE-PR/Wöhler

TOILETTE IST KEIN MÜLLEIMER

Auch Wattestäbchen aus Pappe sind im Abwasser ein Problem

Obwohl die Wattestäbchen seit Juli 2021 aus Pappe und nicht mehr aus Kunststoff bestehen, gehören sie nach wie vor nicht in die Toilette. Dennoch fischen sie die Klärwerker weiterhin massenhaft aus dem Schmutzwasser. Abwassertechniker Frank Wienig klärt auf.

Löst sich die Pappe nicht im Schmutzwasserstrom auf?

Nicht unbedingt. Obwohl die Pappe biologisch abbaubar ist, benötigt sie eine längere Zeit, um sich zu zersetzen. Die Stäbchen sind ja recht stabil, weil sie fest gepresst werden – da reicht die Zeit im Abwasser, bis sie zur Kläranlage gelangen, oft nicht aus.

Wie steht es um die Watte an den Stäbchen?

Sie ist für das Abwassernetz sogar das größere Problem. Die Watte enthält meist Baumwollfasern und synthetische Materialien wie Polyester. Sowas verklumpt leicht und verbindet sich mit anderen Stoffen im Abwasser, Fett und Haare – solche Brocken setzen sich gern im Netz fest, verursachen Verstopfungen und zugesetzte Pumpen.

Wattestäbchen also am besten über den Hausmüll entsorgen?

Genau. Ich verstehe bis heute nicht, warum die Leute bestimmte Dinge überhaupt in die Toilette werfen. Es gibt ja allerhand Produkte in den Drogerien, die das Leben einfacher machen wie feuchte Abschminktücher, Bodenwischtücher und Putztücher – für alle Kollegen, die Abwassernetzen und Klärwerken arbeiten, sind sie ein enormes Ärgernis. Es ist wirklich an der Zeit, dass solche Tücher endlich im Mülleimer landen und nicht mehr im Klo.

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Regen für Klo? An Zusatzzähler denken!

Haldensleben, Möckern/Gommern, Behnsdorf, Zerbst

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Regenwasser eignet sich für die Toilettenspülung. Durch die Vermischung mit Fäkalien darf das entstehende Abwasser nicht im Garten ausgebracht werden. Das Abführen in die öffentliche Kanalisation sowie die Reinigung sind gebührenpflichtige Leistungen.
Foto: Pixabay/Alexa

EIGENVERSORGUNG

Wo Abwasser aus Regen oder Brunnenwasser entsteht, werden Gebühren fällig

Wer in seinem Haus Wasser aus einem eigenen Brunnen oder einem Regenwasserspeicher nutzt, kann viel Wasser sparen. Sobald daraus allerdings Abwasser entsteht, muss die genutzte Wassermenge über einen Zusat­zzähler gemessen werden. Alles andere wäre illegal.

Die Sache ist klar: Nutzen Sie die Infrastruktur Ihres Abwasserentsorgers, also dessen Netz und Kläranlage, fallen dafür Gebühren an. Um zu wissen, in welchem Ausmaß Sie Abwasser der öffentlichen Kanalisation zuführen, benötigen Sie einen Zusatzzähler. Dieser misst, wieviel Brunnen- oder Regenwasser Sie verbrauchen und entsprechend als Abwasser einleiten.

Sie sind satzungsseitig dazu verpflichtet, die Heidewasser GmbH über die Eigenversorgungsanlage zu informieren und an der Zuleitung zum Spülkasten einen Zusatzzähler einbauen lassen.

Gesondertes Leitungsnetz nötig

Um jegliche Verschmutzungsgefahr vom Trinkwasser-System fern zu halten, sind Sie darüber hinaus in der Pflicht, ein gesondertes Leitungsnetz für Ihr Zusatzwasser zu installieren und dieses auch entsprechend zu kennzeichnen. Es darf keine Verbindung zu Ihrer Trinkwasserleitung bestehen.

Anders verhält es sich mit Regen- oder Brunnenwasser, das auf dem eigenen Grundstück gehalten wird, also z.B. zur Gartenbewässerung oder zum Nachfüllen des Teichs. Hier entsteht kein Schmutzwasser, daher bedarf es keiner Mengenmessung.

Die Volksstimme hatte am 23. August 2023 über die Nutzung von Regenwasser in Haus und Garten berichtet. Was fehlt, war ein Hinweis darauf, dass Regenwasser und Brunnenwasser, das für die Toilette, die Wasch- oder die Spülmaschine benutzt wird, mengenmäßig erfasst und an den Wasserversorger per Zählerstand gemeldet werden muss.
Foto: SPREE-PR/K. Wöhler

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Wasser Zeitung Online – Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie: Wie weit muss das Verursacherprinzip reichen?

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Novellierung der Kommunal­abwasser­richtlinie: 
Wie weit muss das Verursacher­prinzip reichen?

Ein Beitrag von Klaus Arbeit, Projektleiter der WASSER ZEITUNG

Menschliches Handeln zieht Konsequenzen nach sich. Eine simple Wahrheit. Dass wir uns dieser Gesetzmäßigkeit nicht entziehen können, beweist uns das Klima in zunehmender Dramatik. Leugnen ist zwecklos. Bleibt die Frage, wie wir den unangenehmen Konsequenzen begegnen. Je nach Parteifarbe werden verschiedene Optionen in die Diskussion eingebracht: Verzicht, sparen, neue Technologien. Einig sind sich wohl alle vernünftigen Stimmen darin, dass nur eine Option auszuschließen ist – nichts zu tun.

Dass durch den Klimawandel Missstände ins Bewusstsein rücken, kann die Siedlungswasserwirtschaft nur begrüßen. Seit vielen Jahren mahnen ihre Branchenverbände, die mehr als 10.000 Kläranlagen in Deutschland nicht als Reparaturbetrieb der Gesellschaft zu missbrauchen. Ihrem Auftrag gerecht zu werden – die gefahrlose Einleitung des umweltgerecht geklärten Abwassers in die Vorfluter – erfordert wachsenden Aufwand. Denn in der Kanalisation landet weit mehr, als es im „Sinne des Erfinders“ ist. Nutzen Sie gerne einen „Tag der offenen Tür“ auf Kläranlagen, Sie werden über die immense Reichweite des Aus-den-Augen-aus-dem-Sinn ins Staunen geraten. Die mechanische Reinigungsstufe (Rechen) entfernt auch „groben Unfug“. Und nach biologischer (Sauerstoffzufuhr) und chemischer Abwasserreinigung (Stickstoff und Phosphor eliminieren) erfüllt das Klärergebnis die gesetzlichen Vorgaben.

Weg vom „Status quo“

Und wenn für Inhaltsstoffe noch gar keine Vorgaben existieren? Wie steht es denn um Arzneimittel, Kosmetikreste oder Mikroplastik auf den Kläranlagen? Das von der WASSER ZEITUNG um Infos gebetene Labor winkt ab: „Diese Parameter sind derzeit noch nicht gesetzlich geregelt.“ Es ist jedoch unbestritten, dass viele Arzneimittelwirk- und andere Spurenstoffe durch die vorhandene Klärtechnik nicht vollständig aus dem Abwasser entfernt werden. Das Umweltbundesamt berichtet seit Jahren von einer zunehmenden Belastung der Gewässer mit Arzneimittelrückständen.

Kein Wunder: Die meisten Wirkstoffe werden vom Körper zumindest teilweise unverändert ausgeschieden. Also, was tun? Verzicht – unmöglich. Neue Technologien – denkbar. Die sogenannte vierte Reinigungsstufe entfernt Spurenstoffe per Ozonierung oder Aktivkohle-Filtration. Doch das hieße ein Festhalten am Status quo: Die Kläranlagen „biegen gerade“, was andere verursachen. Warum nicht die Verursacher haftbar machen?

Arzneiverbrauch steigt

Genau das will die laufende Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie erreichen: eine „erweiterte Herstellerverantwortung“, also die Probleme ab der Quelle schädlicher Einträge anpacken. Im Archiv der WASSER ZEITUNG können wir weit zurückblättern, um diese Forderung der Branche zu finden. Eine Studie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) aus dem Jahr 2017 besagte, dass die Überalterung der Gesellschaft und der steigende Pro-Kopf-Verbrauch zu einem Anstieg des Medikamentenbedarfs um bis zu 70 Prozent bis 2045 führen. Die Hersteller seien deshalb gefordert, umweltschädliche Wirkstoffe nach Möglichkeit zu ersetzen. Dazu könnten sie nun von Brüssel gezwungen werden. Und mehr noch. Die Pharmaindustrie soll sich finanziell am Bau vierter Reinigungsstufen – zur Entfernung sogenannter Spurenstoffe – beteiligen, abhängig von der „Quantität und Toxizität“ der angebotenen Produkte.

Zustimmung und Kritik

Das trifft unter anderem beim Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) auf Zustimmung. „Nicht zuletzt wird dadurch auch ein Anreiz gesetzt, eine möglichst nachhaltige Produktentwicklung und Produktion zu priorisieren“, erläutert Dr. Verena Riedl, Teamleitung Biodiversität, wie die Einträge deutlich reduziert werden müssten, um Ökosystem sowie das Trinkwasser zu schützen. „Der Gesetzgeber sollte daher auch Maßnahmen ergreifen, um das Verbraucherbewusstsein für Umweltwirkungen zu schärfen sowie diese Auswirkungen schon bei der Zulassung von Arzneimitteln stärker zu berücksichtigen.“ Auf Anfrage teilt uns der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) mit, die Bemühungen zur Verminderung des Spurenstoffeintrags in die Umwelt bereits seit Jahren zu unterstützen. Den aktuellen Plänen zur Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie trete man allerdings „entschieden entgegen“. Begründung: Der Eintrag von Spurenstoffen in Gewässern unterliege unterschiedlichen Kausalketten, es kämen verschiedene Verursacher in Betracht.

Was von der Novellierung am Ende übrig bleiben wird?
Wir berichten!

Prof. Uli Paetzel, Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
Foto: David Ausserhofer

PRO
Nicht auf Pharma und Kosmetik beschränken

„Die in der Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie vorgesehene erweiterte Herstellerverantwortung nimmt eine seit Jahren bestehende Forderung der Wasserwirtschaft auf und findet die vollumfängliche Zustimmung der DWA. Sie nimmt die Pharma- und Kosmetikindustrie in die Pflicht, setzt das Verursacherprinzip um und beinhaltet eine Lenkungsfunktion in Richtung umwelt- und wasserfreundlicherer Arzneimittel und Kosmetika. Allerdings sollten sich die Regelungen nicht auf die Pharma- und Kosmetikindustrie beschränken, sondern auf weitere chemische Stoffe ausgeweitet werden. Die DWA wird sich daher in den kommenden Monaten in Berlin und Brüssel intensiv dafür einsetzen, dass die erweiterte Herstellerverantwortung vollumfänglich in die finale Fassung der Novellierung eingeht und der Entwurf hier nicht auf Druck der Pharma- und Kosmetikindustrie entscheidend aufgeweicht wird.“

BU: Im Podcast der WASSER ZEITUNG (deezer, spotify uam.) erklärt Marten Eger, technischer Geschäftsführer der LWG Cottbus, wofür eine vierte Reinigungsstufe wichtig ist.
Foto: SPREE-PR / Petsch

KONTRA
Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

„Eine einseitige finanzielle Belastung pharmazeutischer Unternehmen zur Umsetzung des Verursacherprinzips ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht. Grundsätzlich machen Arzneimittelwirkstoffe nur einen geringen Anteil aller registrierten chemischen Stoffe aus und werden auch nur in geringeren Mengen eingesetzt. Obwohl Mikroverunreinigungen nachweisbar durch viele unterschiedliche Stoffgruppen hervorgerufen werden, ist nicht nachvollziehbar, warum die pharmazeutische Industrie einseitig zusätzliche Kosten tragen soll. Im Rahmen des Verursacherprinzips müssen alle verantwortlichen Verursacher einer Umweltbelastung die Kosten für deren Vermeidung oder Beseitigung tragen. Gesundheitsschutz ist folglich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein ebenso gesamtgesellschaftlicher Ansatz zur Finanzierung einer 4. Reinigungsstufe ist daher zielführender, so wie ihn etwa die Schweiz verfolgt.“

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Wasser Zeitung Online – Auf ein Glas Wasser mit … Kommunalpolitiker Sven Rosomkiewicz

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Auf ein Glas Wasser mit …
Kommunal­politiker Sven Rosomkiewicz

Die Themen der Wasser- und Abwasserwirtschaft sind vielfältig und spannend. Unsere Interviewserie soll diese Vielschichtigkeit beleuchten und engagierte Menschen aus Sachsen-Anhalt vorstellen. Zum Start der Reihe traf die WASSERZEITUNG Kommunalpolitiker Sven Rosomkiewicz, Mitglied der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.

„Es muss einen Schulterschluss zwischen den Verbänden und der Politik geben“, sagt Sven Rosomkiewicz im WZ-Interview.
Foto: SPREE-PR/Wolf

Herr Rosomkiewicz, woher kennen Sie die Probleme der Wasser- und Abwasserwirtschaft?

Seit fast neun Jahren engagiere ich mich in der Kommunalpolitik, bin unter anderem ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Borne. Egal, ob bei meiner Arbeit im Landtag oder in der Gemeinde: Der Schutz der Gewässer rückt immer mehr in den Fokus. Das Thema ist sehr vielschichtig, die Betrachtung von wirtschaftlichen Aspekten, Finanzierungen und die Diskussion um Gesetzesänderungen spielen eine große Rolle, wenn wir Umweltpolitik voranbringen wollen. Dabei suche ich auch den Kontakt zu den „Machern“ der Wasserwirtschaft, anstatt alles nur in der Theorie zu betrachten. In den vergangenen Jahren entstand so der enge Kontakt zu Wasserverbänden in Sachsen-Anhalt.

Als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Borne haben Sie einen ganz besonderen Berührungspunkt.

Die Abwicklung und Umlagezahlungen nach der Auflösung des AZV „Bodeniederung“ im Jahr 2010 waren zwar vor meiner aktiven Zeit, stellen aber eine Umbruchsituation hier in der Region dar, die heute noch nachwirkt. Die Kommunen hatten und haben damit finanziell extrem zu kämpfen. Mehr als 15 Millionen Euro Umlagezahlungen entstanden durch die damalige Misswirtschaft des Verbandes. Es waren falsche Entscheidungen, die seinerzeit getroffen wurden. So etwas darf nicht wieder passieren. Dieses Beispiel zeigt auch, welch hohe Verantwortung die Verbände haben.

Wie kommt es, dass sich die Wasser- und Abwasserverbände von der Politik oft nicht wahrgenommen fühlen?

Die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden sowohl von der Politik als auch von den Bürgern als zu selbstverständlich wahrgenommen. Und Hand aufs Herz: Bei steigender Inflation und wirtschaftlichen Krisen: Wer denkt da zuerst an die Wasserver- bzw. Abwasserentsorgung? Seit der Corona- und Energiekrise haben die Verbände eine noch größere Aufgabendichte zu bewältigen, dabei denke ich auch an die Eigenstromerzeugung, Blackout-Vorsorge, aber auch an die Problematik mit reformbedürftigen Gesetzen, in diesen neuen, besonderen Zeiten. Die Verbände sind unterein ander gut vernetzt, jeder Verband hat aber andere Themen, die aktuell unter den Nägeln brennen und von denen die Landes- bzw. Bundespolitik manchmal vielleicht zu weit entfernt sind.

Welche Themen möchten Sie künftig angehen, mit in den Landtag nach Magdeburg einbringen?

Es geht mir um größere Gestaltungspielräume und mehr Kompetenzen für die Verbände im Hinblick auf Vorschriften, Gesetze, Finanzierungskonzepte für Modernisierungen aber auch bei der Thematik Insolvenzforderungen. Die Wasserverbände haben viele Vorschläge, die Gehör verdienen. Festzuhalten ist, dass Wasserverbände einer ständigen Kontrolle unterliegen, zum Beispiel durch die Kommunalaufsicht und durch Wirtschaftsprüfer. Die Rahmenbedingungen sind sehr eng und eng geschnürte Gesetze passen oftmals nicht mehr zu den veränderten, individuellen Herausforderungen der heutigen Zeit.

Welches Gesetz müsste dringend verändert werden?

Seit mehreren Jahren wird um eine Anpassung des KAG, des Kommunalabgabengesetzes, gerungen. Es ist schwer, ein Gesetz komplett umzukrempeln, aber schon mit kleineren Anpassungen könnten die Verbände flexibler arbeiten. Mir geht es zum Beispiel konkret um eine Erweiterung um den § 6 a, als Option, auch wiederkehrende Beiträge für leitungsgebundene Einrichtungen einzuführen. Damit wäre die Finanzierung der Erneuerung von Trink- und Abwasserleitungen – die in bestimmten Zeiträumen nun mal nötig sind – sozial verträglicher für die Kunden und würde die Verbände nicht in finanzielle Nöte, auch im Hinblick auf steigende Energie- und Materialpreise, bringen. Eine Erweiterung des Gesetzes würde heißen: Kleine Teilbeträge von den Bürgern statt hoher Einmalzahlungen, wenn es um Erneuerungsmaßnahmen geht.

WZ-Redakteurin Ulrike Wolf traf Sven Rosomkiewicz im Gemeindehaus von Borne. Danach hieß es für den Kommunalpolitiker ab nach Magdeburg zum Landtag.
Foto: Andreas Beyer

Abseits der Wasserwirtschaft, was verbinden Sie mit dem Element Wasser?

Es ist die Wertschätzung. Seit mehr als einhundert Jahren haben wir hierzulande das Glück, dass zu jeder Zeit sauberes Trinkwasser aus dem Hahn fließt und wir uns über die Wasserversorgung keine großen Gedanken machen (müssen). In vielen Regionen der Welt ist das nicht selbstverständlich. Das Element Wasser verbinde ich auch mit Erholung, beispielsweise bin ich gern mit meiner Familie an der Ostsee oder an Bergseen in Südtirol. Wasser ist für mich obendrein Kindheitserinnerung: Früher war ich oft im Strandsolbad in Staßfurt oder am Löderburger See zum Baden.

Vielen Dank für das Gespräch.

„Gesetze sind wichtig, aber wichtig ist auch der Mut zu Veränderungen.“

— Sven Rosomkiewicz

  • Steckbrief:

    Sven Rosomkiewicz,
    geboren 1986 in Staßfurt,
    verheiratet, ein Kind
    Beruf: Personalcontroller

  • Politische Mandate:

    • Mitglied CDU-Fraktion des Landtages Sachsen-Anhalt
    • Mitglied des Kreistages Salzlandkreis
    • Mitglied des Verbandsgemeinderates Egelner Mulde
    • Seit 2015 Tätigkeit als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Borne

Was ist das KAG, das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt?

Das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt bildet seit 1991 die Rechtsgrundlage für Landkreise, Städte, Gemeinden und Verbände zur Erhebung von Steuern, Gebühren, Beiträgen und Kostenerstattungen. Das zuständige Fachministerium ist das Ministerium für Inneres und Sport. Änderungen sind durch den Landtag des Landes Sachsen-Anhalt zu verabschieden.

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Wasser Zeitung Online – So spüren Sie ein Leck auf

Haldensleben, Möckern/Gommern, Behnsdorf, Zerbst

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Foto: the-lightwriter/istock

So spüren Sie ein Leck auf

4/2023

Nicht nur im öffentlichen Trinkwassernetz, auch auf dem eigenen Grundstück kann es zu Schäden an der Leitung kommen. Eine unsachgemäße Verlegung, eine zu starke Punktlast, Erschütterungen durch Bauarbeiten oder schlicht Altersschwäche sind nur einige Möglichkeiten, warum Trinkwasserleitungen Risse entwickeln können.

Ein Indiz für Wasser, das irgendwo versickert, ist der eigene Wasserzähler. Dreht sich das Rädchen auch, wenn alle Hähne zu sind? Selbst wenn keine riesigen Mengen entweichen, kann im Laufe der Zeit einiges an Kosten entstehen.

Lesen Sie deshalb Ihren den Zähler regelmäßig ab und vergleichen Sie die Stände. Steigen die Verbräuche kontinuierlich an, kann das ein Hinweis auf einen Rohrschaden sein. Melden Sie sich in diesem Fall beim Kundenservice der Heidewasser GmbH oder direkt bei Ihrem Meisterbereich in Behnsdorf, Möckern oder Zerbst.

Finden Sie das Leck selbst und können nachweisen, dass das Wasser zwischen dem Wasserzählerschacht und dem Haus versickert ist, wird der geschätzte Mehrverbrauch durch den Rohrschaden von den Abwassergebühren abgezogen. Das bedeutet: Das verloren gegangene Wasser muss auf jeden Fall bezahlt werden, den alle Vorfälle innerhalb der Hausinstallation ist immer Sache des Kunden. Da aber kein Abwasser angefallen ist, fällt diese Gebühr weg.

Tipp: Auch ein tropfender Hahn sollte nicht unbeachtet bleiben. Über Wochen gerechnet, summieren sich die Wassermengen beachtlich.

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Wasser Zeitung Online – Was die Pflicht für Sie bedeutet

Haldensleben, Möckern/Gommern, Behnsdorf, Zerbst

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SAUGSTUTZEN BEIM AWZ ELBE-FLÄMING

Was die Pflicht für Sie bedeutet

Ab 2024 leert die Heidewasser GmbH abflusslose Sammelgruben nur noch über Saugstutzen an der Grundstücksgrenze. Dies beschränkt sich vorerst auf Kunden des AWZ Elbe-Fläming, eine Ausweitung der Stutzenpflicht wird aber derzeit geprüft.

Geplatzte Termine, Furchen im Rasen und ein Fahrer, der wegen der schweren Abdeckplatte flucht, die er aufwändig wegziehen muss: All das gehört mit der Satzungsänderung des AWZ Elbe-Fläming ab 2024 der Vergangenheit an. Dann tritt eine Bestimmung in Kraft, die jedem Besitzer einer Sammelgrube einen Übergabestutzen an der Grundstücksgrenze vorschreibt. 

„Diese Entscheidung ist sicher für einige Grubenbesitzer mit Aufwand und Investitionen verbunden, das ist uns bewusst“, erklärt Heidewasser-Geschäftsführerin Claudia Neumann. Um die Kosten der dezentralen Entsorgung im Entsorgungsgebiet des AWZ stabil zu halten, sei die Satzungsänderung aber nötig gewesen – letztlich also, um eine nachhaltige Lösung zu finden. 

Viel Gesprächsstoff zur Satzungsänderung

In der Verbandsversammlung am 12. April 2023 waren rund 130 Bürgerinnen und Bürger anwesend, um mit Verbandsgeschäftsführer Andreas Dittmann und Claudia Neumann über die Verhältnismäßigkeit der Bestimmung zu diskutieren. Eine angestrebte Fristverlängerung bis Ende 2025 sowie die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen auf Antrag und im Einzelfall konnte nicht beschlossen werden. Zu viele Fragen der Anwesenden führten zur Vertagung dieser Entscheidung. Somit gilt vorerst die Stutzenpflicht ab 1.1.2024. 

Auf Wunsch der Anwesenden wird die Heidewasser GmbH zur anstehenden Arbeitsberatung der Verbandsversammlung am 20. Juni 2023 umfangreiche Zusatzinformationen und Berechnungen vorstellen: 

  1. Vorstellung und Erläuterung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des AWZ Elbe-Fläming. 
  2. Kostenschätzung: Welche Kosten kämen auf die betreffenden Ortslagen und auf jeden Grundstücksbesitzer zu, wenn es zu einem Anschluss an das zentrale Abwasserkanalnetz käme? Darin werden auch mögliche Fördermittel berücksichtigt. 
  3. Vorstellung der Fördermittelrichtlinien im Land Sachsen-Anhalt für den Anschluss einer Ortslage an das zentrale Abwassernetz.   

Vorteile für Sammelgruben-Besitzer

Neben den Kritikpunkten einer Stutzenpflicht sollten die Besitzer von Sammelgruben aber auch die Vorteile im Blick behalten.

  • Das Grundstück muss für den Entleerungsvorgang nicht mehr betreten werden.
  • Die Entsorgung ist jederzeit möglich, auch in Abwesenheit des Grundstückbesitzers.
  • Es entstehen keine Schäden durch das Befahren oder die Verlegung von Schläuchen an Blumen oder Sträuchern.
  • Eine zügige Entleerung ist gewährleistet, da das meterlange Ein-und Ausrollen der Schläuche entfällt.

Dank der Übergabestutzen können die Touren der Fahrer hocheffizient geplant werden, das Hin- und Herfahren nur zu Zeiten, wenn Grundstücksbesitzer anwesend sind, oder gar unnötige Fahrten entfallen. Die Leerung geht ruck-zuck, ein Zettel im Briefkasten dokumentiert den Vorgang. 

Was bei der Umsetzung wichtig ist

Bei der Umsetzung müssen Grubenbesitzer darauf achten, dass der Anschlussstutzen frei zugänglich und an einem öffentlichen Straßenbereich erreichbar ist. Als Saugleitung zwischen Sammelgrube und Saugstutzen ist eine DN-100-Leitung zu verlegen. Dies kann unterirdisch, dank UV-beständiger Materialien aber auch schnell und preiswert oberirdisch verlegt werden. Der Sauganschluss (mit Perrot M Teil und Perrot V Teil Verschluss) ist in einer Höhe von mindestens 20 cm so zu platzieren, dass er ungehindert erreicht werden kann. Bitte achten Sie zudem darauf, dass die Saugleitung in der Grube nicht aufschwimmen oder sich festsaugen kann. Bei einer 3-Kammer-Grube muss der Ansaugstutzen zwingend in der Zulaufkammer installiert sein. 

Bitte eine Info an die Heidewasser GmbH 

Nach Fertigstellung des Anschlussstutzens ist dem Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe-Fläming der Vollzug zu melden. 

Mail: entsorgung@heidewasser.de

Telefon: 03923/ 61 04 404

Die Größe spielt eine Rolle! 

Mit der aktualisierten Schmutzwasserbeseitigungssatzung (SWBS) 
ist zudem eine Bestimmung in Kraft getreten, nach der abflusslose Sammelgruben seit 1.1.2023 mindestens ein Speichervolumen von 6 m3 aufweisen müssen. Einzig bei Gruben auf Grundstücken, die nicht dauerhaft genutzt werden (z.B. Wochenendgrundstücke), lässt die neue Satzung ein Mindestvolumen von 3 m3 
zu. 

Achtung: Die neue Anforderung gilt nicht für Sammelgruben, die eine bestehende abgenommene Dichtheitsprüfung (DHP) haben. Diese haben Bestandsschutz und sind befreit. Abflusslose Sammelgruben, die baulich verändert werden oder durch die DHP fallen, müssen hingegen gemäß Satzungsänderung § 13 (2) SWBS den Bestimmungen der DIN 1986 und DIN 4261-1 entsprechen.

Lesen Sie dazu auch.

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Wasser Zeitung Online – Editorial: AWZ-Geschäftsführer Andreas Dittmann erklärt, warum an der Stutzenpflicht kaum ein Weg vorbei führt

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Editorial:
AWZ-Geschäftsführer Andreas Dittmann erklärt, warum an der Stutzenpflicht kaum ein Weg vorbei führt

Liebe Leserinnen und liebe Leser,

wie Sie hier nachlesen können, hat der AWZ Elbe-Fläming den Kunden der dezentralen Entsorgung die Pflicht auferlegt, bis Ende dieses Jahres einen Übergabestutzen an der Grundstücksgrenze zu installieren. Nach vielen Gesprächen mit Betroffenen bin ich inzwischen überzeugt, dass wir die Frist für diese Maßnahme um zwei Jahre bis Ende 2025 verlängern sollten.

Dafür habe ich mich in der letzten Verbandsversammlung eingesetzt, ebenso wie für die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen auf Antrag und im Einzelfall. Die intensive Diskussion in der Verbandsversammlung mündete in den Antrag eines Mitglieds der Verbandsversammlung, die Entscheidung darüber zu vertagen. Am 20. Juni wird deshalb eine öffentliche Arbeitsberatung des Verbandes zu diesem Thema stattfinden, um all die aufgeworfenen Fragen zu diskutieren.

Letztlich muss klar sein: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. An einer Stutzenpflicht wird wohl kaum ein Weg vorbei führen können. Ein zentraler Anschluss der betroffenen Ortslagen wäre auch mit Fördermitteln, falls diese überhaupt genehmigt werden, teuer und langwierig. Denken Sie nur an die derzeitigen Baupreise. Auf die Grundstücksbesitzer kämen nicht nur stattliche Anschlussbeiträge zu, sondern auch ein Anschlusszwang, sobald ein Abwasserkanal vor dem eigenen Grundstück liegt. Das dürfte je nach Beschaffenheit des Grundstücks nicht jeden Besitzer glücklich stimmen.

Letztlich wird es also keine für sämtliche Kunden und Kundinnen befriedigende Lösung geben. Wir als Verband müssen kostendeckend arbeiten und sind daher gesetzlich verpflichtet, anfallende Ausgaben an unsere Gebührenzahler weiterzureichen. Mit der Stutzenpflicht wollen wir den stetig steigenden Kosten eine Maßnahme entgegen setzen, von der Besitzer von Sammelgruben langfristig profitieren.

Ihr Andreas Dittmann,
Bürgermeister der Stadt Zerbst/Anhalt und Geschäftsführer des AWZ Elbe-Fläming

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Wasser Zeitung Online – Die Forschung in der Wasserwirtschaft stellt sich den Themen des Klimaschutzes und findet weltweit Beachtung

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Sein populärstes Projekt: „Hair helps the Ocean“. Prof. Dr. Jürgen Wiese erforscht, wie menschliche Haare nicht nur Öl, sondern auch Mikroplastik aus den Weltmeeren filtern können. Mehr zu diesem Projekt zeigt eine Dokumentation des TV-Senders ARTE

Immer komplexer

Die Forschung in der Wasserwirtschaft stellt sich den Themen des Klimaschutzes und findet weltweit Beachtung

Energieeinsparungen, Stromerzeugung, noch mehr Umweltschutz. Sachsen-Anhalts Experten der Wasser- und Abwasserwirtschaft setzen zahlreiche Zukunftsimpulse. Die WAZ nennt einige Beispiele.

Sie heißen Napoly, PIRAT-Systems, FlexiGasT oder DryRivers. Das sind die Forschungsprojekte, an denen Prof. Dr. Jürgen Wiese und viele weitere Wissenschaftler der Hochschule Magdeburg-Stendal vom Fachbereich Siedlungswasserwirtschaft arbeiten.

Es geht um die Filtration von Schadstoffen aus dem Abwasser, um Zukunftskonzepte für Kläranlagen, um neuartige Ansätze für die Strom- und Wärmebereitstellung durch Biogasanlagen und um die Frage, wie künftig besser auf Dürreperioden reagiert werden kann. „Die Fragestellungen werden immer komplexer. Als hochmotiviertes Team wollen wir einen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, sagt Jürgen Wiese. Er betreut nicht nur zahlreiche Forschungsprojekte, sondern auch die Studentinnen und Studenten des Fachbereiches Wasserwirtschaft.

Enorm sind nicht nur die Forschungs-Anfragen, enorm ist auch die Nachfrage an Absolventen der Hochschule, an Fachkräften, die in der Wasserwirtschaft dringend gebraucht werden. Die Studien-bedingungen sind an der „H2“ sehr gut. „Wir haben hier kleine Studiengruppen. Ich sehe, wie die Studenten sich entwickeln. Bei uns ist es nicht anonym, keiner ist nur eine Matrikelnummer“, sagt Prof. Wiese.

Wasser- und Abwassertechnik „Made in Germany“: Wasserwirtschaftler aus der ganzen Welt schauen nach Deutschland, denn das, was hier entwickelt wird, stößt auf großes Interesse. Zum Beispiel bei Otávio Hamdan, der im Rahmen des Bundeskanzler-Stipendiums 2022/23 der Alexander von Humboldt-Stiftung von Brasilien nach Deutschland gekommen ist.
Foto: Otávio Hamdan

Weltweites Interesse

Der 32-jährige Brasilianer Otávio Hamdan hat seinen Master in Abwasserentsorgung, Umwelt- und Wasserressourcen in der Tasche. Für sein Projekt bei der Alexander von Humboldt-Stiftung forscht er zu den Themen Wasserressourcen und Abwasserentsorgung – hier bei uns. „Mein Ziel ist es, die Strategien zu erforschen, die in Deutschland genutzt werden, um die Trinkwasser- und Abwasserversorgung für alle Menschen bereitzustellen. Leider haben wir in dieser Hinsicht in Brasilien noch einen langen Weg vor uns. Ich führe Interviews zu den deutschen Strategien und möchte diese Ansätze mit dem brasilianischen Szenario verbinden“, sagt Hamdan. So ergab sich auch der Kontakt zum Wasserverbandstag e. V.

Hightech-Projekt der Arbeitsgruppe Siedlungswasserwirtschaft/Abwasser, die Prof. Dr. Jürgen Wiese leitet: Klassische Keramik¬membranen werden mit Polyelektrolytverbindungen beschichtet. Damit können Schadstoffe, Medikamentenrückstände und zweiwertige Salze aus Abwasser gefiltert werden.
Foto: Hochschule Magdeburg-Stendal Henning Oeltze

Nachhaltige Zukunft

Der ZWA Bad Dürrenberg arbeitet bei einem Projekt für eine optimierte Klärschlammentwässerung mit der Hochschule Merseburg, dem Fachbereich Chemie und Umwelttechnik sowie mit einem Forschungsbüro aus Halle (Saale) zusammen.

Der Verband will weg vom Einsatz synthetischer Polymere, sprich chemischen Stoffen auf Erdölbasis. Polymere sind bisher unverzichtbar, um Klärschlämme mit hoher Effizienz zu entwässern. Nach geltender Regelung der Düngemittelverordnung darf der Einsatz von synthetischen Polymeren nur noch erfolgen, soweit diese sich nachweislich innerhalb von zwei Jahren um 20 Prozent im Boden abbauen. „Die zukünftige uneingeschränkte Nutzbarkeit steht deutlich in Frage. Wir wollen und müssen auf alle Entwicklungen vorbereitet sein“, sagt Martin Dobischok vom ZWA.

Perfekte Voraussetzungen

Ansprechender Campus, hochmoderne Labore, kleine Studiengruppen und direkter Kontakt zu den Professoren: Der Fachbereich Wasser- und Kreislaufwirtschaft hat an der Hochschule Magdeburg-Stendal insgesamt rund 500 Studierende.

Studieren im Grünen und nahe der Elbe

gegründet 1992
insgesamt 5.500 Studenten
www.h2.de
Schönster Campus Deutschlands (Wahl 2019 auf studycheck.de)

Wasser- und Kreislaufwirtschaft studieren

Bachelor-Studiengänge:
Wasserwirtschaft, Recycling und Entsorgungsmanagement, Angewandte Statistik
Master-Studiengänge:
Wasserwirtschaft, Ingenieurökologie,
Water Engineering

KOMMENTAR

Weltweiter Klimawandel. Die globale Wasserwirtschaft stellt sich diesem Thema. In Deutschland steht dafür die Nationale Wasserstrategie, die regional und lokal angepasst wird. Die Verbände als Kooperationsmodell der Gemeinden sind auch für Brasilien eine hervorragende Vorlage.
Godehard Hennies
Geschäftsführer Wasserverbandstag e. V.

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