Der § 15 Abs. 2 Satz 1 der Wasserlieferungsbedingungen der Heidewasser GmbH wird mit Wirkung ab dem 01.01.2024 wie folgt geändert:
§ 15 Inkrafttreten
Die gesetzlich erforderliche Bekanntmachung erfolgt auf der Homepage der Heidewasser GmbH unter www.heidewasser.de/ Trinkwasser/ Allgemeine Bekanntmachungen unter Angabe des Bereitstellungstages. Die Heidewasser GmbH weist unverzüglich mittels Hinweisbekanntmachung auf die Internetadresse hin, unter der die Bereitstellung der Bekanntmachung erfolgt ist. Diese Hinweisbekanntmachung erfolgt über die Generalanzeiger vom Jerichower Land, Haldensleben/Wolmirstedt und Zerbst sowie den Super Sonntag für Dessau-Roßlau und Wittenberg.
Die Bekanntmachung ist mit der Bereitstellung auf der Homepage bewirkt.
Allgemeine Preisregelungen
Der § 10 Abs. 1, Satz 2 der Allgemeinen Preisregelungen der Heidewasser GmbH wird mit Wirkung ab dem 01.01.2024 wie folgt geändert:
§ 10 Inkrafttreten
Die gesetzlich erforderliche Bekanntmachung erfolgt auf der Homepage der Heidewasser GmbH unter www.heidewasser.de/ Trinkwasser/ Allgemeine Bekanntmachungen unter Angabe des Bereitstellungstages. Die Heidewasser GmbH weist unverzüglich mittels Hinweisbekanntmachung auf die Internetadresse hin, unter der die Bereitstellung der Bekanntmachung erfolgt ist. Diese Hinweisbekanntmachung erfolgt über die Generalanzeiger vom Jerichower Land, Haldensleben/Wolmirstedt, und Zerbst sowie den Super Sonntag für Dessau-Roßlau und Wittenberg.
Die Bekanntmachung ist mit der Bereitstellung auf der Homepage bewirkt.