Die Sache ist klar: Nutzen Sie die Infrastruktur Ihres Abwasserentsorgers, also dessen Netz und Kläranlage, fallen dafür Gebühren an. Um zu wissen, in welchem Ausmaß Sie Abwasser der öffentlichen Kanalisation zuführen, benötigen Sie einen Zusatzzähler. Dieser misst, wieviel Brunnen- oder Regenwasser Sie verbrauchen und entsprechend als Abwasser einleiten.
Sie sind satzungsseitig dazu verpflichtet, die Heidewasser GmbH über die Eigenversorgungsanlage zu informieren und an der Zuleitung zum Spülkasten einen Zusatzzähler einbauen lassen.
Um jegliche Verschmutzungsgefahr vom Trinkwasser-System fern zu halten, sind Sie darüber hinaus in der Pflicht, ein gesondertes Leitungsnetz für Ihr Zusatzwasser zu installieren und dieses auch entsprechend zu kennzeichnen. Es darf keine Verbindung zu Ihrer Trinkwasserleitung bestehen.
Anders verhält es sich mit Regen- oder Brunnenwasser, das auf dem eigenen Grundstück gehalten wird, also z.B. zur Gartenbewässerung oder zum Nachfüllen des Teichs. Hier entsteht kein Schmutzwasser, daher bedarf es keiner Mengenmessung.