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Was die Flussgemeinschaft Elbe in Brandenburg leistet

 



Die mit Verkalitsteinen verstärkte Böschung an der Alten Elbe in Mühlberg/Elbe.

Brandenburg

Was die Flussgemeinschaft Elbe in Brandenburg leistet

Das deutsche Wort „Gemeinschaft“ hat einen wunderbaren Klang. Da schwingt ein kraftvolles „Einer für alle, alle für einen“ mit. Wenn sich mehrere zusammentun, dann sind sie eben stärker als eine/r allein! Von einer solchen Gemeinschaft profitiert auch Deutschlands zweitlängster Fluss – die Elbe. Und Städte wie Mühlberg im Süden Brandenburgs.

Im Landkreis Elbe-Elster erstreckt sich die Elbe von Fichtenberg im Süden bis nach Martinskirchen im Norden und passiert Mühlberg/Elbe. Die Bürger der Stadt wussten nach den Hochwassern 2002 und 2013, dass ihre Schutzanlagen am Fluss bei extremen Pegeln nicht ausreichen. Es musste etwas passieren, um eine der letzten verbliebenen Schwachstellen an der Elbe zu beheben. Genau das erfolgt 2024 an gleich zwei Deichabschnitten. Deren Kronen wurden an den Bemessungswasserstand 10,11 Meter angepasst, was dem Scheitel vom August 2002 entspricht und damit einem statistisch seltener als einmal in 100 Jahren vorkommenden Hochwasser.

Risiken erkennen und beseitigen

Seit 1997 wurden von den fast 900 Millonen Euro für den Hochwasserschutz in Brandenburg rund 200 Millionen Euro für die Deiche und Anlagen an der Elbe investiert. Im Raum Mühlberg sind bislang über 13 Kilometer des Elbehauptdeichs erneuert – weitere Abschnitte werden folgen. Wie notwendig das ist, haben die Hochwasser im Herbst 2024 eindringlich vor Agen geführt. Die verstärkten Deichabschnitte in Mühlberg haben ihre Bewährungsprobe jedenfalls bestanden!

Das Management von Hochwasserrisiken steht auch bei der „Flussgemeinschaft Elbe“ ganz oben auf der Agenda. Gleich zehn Bundesländer haben sich 2004 für die „FGG-Elbe“ zusammengetan, obwohl nur sieben von ihnen Anlieger sind. Das liegt schlicht daran, dass die FGG Elbe – so die Kurzform des Namens – ihren Schützling als Gesamtgewässer begreift, einschließlich seiner Zuflüsse. Und so fanden auch Bayern (Quelle der Saale), Berlin (Havel) und Thüringen (Unstrut, Ilm) in die Gemeinschaft.

Gemeinsame Lösungen für alle

Das Land Brandenburg hatte den Vorsitz der Elbministerkonferenz – oberstes Entscheidungsgremium der FGG Elbe – bisher einmal inne: von 2016 bis 2018. Zu Jahresbeginn hat Niedersachsen den Staffelstab von Mecklenburg-Vorpommern übernommen. „Brandenburg misst seiner Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern eine große Bedeutung zu“, schreibt Dipl. Biol. Jean Henker, Referatsleiter Oberflächenwasserschutz/Siedlungswasserwirtschaft im Potsdamer Umweltministerium (MLUK) und Vertreter des Landes Brandenburg im FGG-Elbe-Koordinierungsrat, für einen exklusiven Beitrag in unserem „WASSER blog“.
„Es werden gemeinsam Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Gewässer sowie für das Management von Hochwasserrisiken abgestimmt, die sowohl unterliegende Anrainerländer als auch den Oberliegern helfen und nützen.“ So müsse Brandenburg nicht selbst nach Antworten suchen, wenn länderübergreifend einheitlich Lösungen angeboten werden.

Elbe-Informationen

■   Länge: 1.094 km   
■   davon in D: 727 km   
■   in Brandenburg: 84 km
■   Einzugsgebiet: 148.268 km² Fläche
■   Quelle: Riesengebirge (CZ) als Labe
■   Mündung: Nordsee bei Cuxhaven
■   Breite: 10 bis 150 m (Unterlauf)    
■   Tiefe: 0,5 bis 5 m (Unterlauf)
■   Staustufen: 1, bei Geesthacht/Schleswig-Holstein
■   Bekannteste Elbbrücke: Blaues Wunder/Dresden

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Täglicher Bedarf: selbstverständlich aus der Region

 



Unternehmerin Dorothee Berger (Geschäftsführerin der „Christine Berger GmbH & Co. KG“) ist seit Jahresbeginn Vorstandsvorsitzende des Brandenburger Agrarmarketingverbands pro agro.
Foto: Christine Berger GmbH

Brandenburg

Täglicher Bedarf: selbstverständlich aus der Region

Die Brandenburger Landpartie feiert 2025 ihr 30. Jubiläum. Seit 1995 lädt die märkische Agrar- und Ernährungswirtschaft zu vielfältigen Entdeckertouren ein – in diesem Jahr Mitte Juni. Wie die Erwartungen der Branche an das beliebte Event sind, darüber sprach die WASSERZEITUNG mit Dorothee Berger, der neuen Vorstandsvorsitzenden des Brandenburger Agrarmarketingverbands pro agro. Sie ist außerdem Geschäftsführerin der „Christine Berger GmbH & Co. KG“, die Brandenburger Sanddornprodukte herstellt.

Regionalläden stehen bei den Konsumenten hoch im Kurs, die Grüne Woche bricht regelmäßig Besucherrekorde, Familienurlaub auf dem Bauernhof ist Megatrend – befinden wir uns in einer goldenen Zeit für die Agrarwirtschaft?

Wir konnten uns auf der 2025er Grünen Woche über ein wirklich großes Interesse seitens der Verbraucher und des Handels freuen, ebenso über eine gestiegene Nachfrage zu Wochenendausflügen und Kurzurlauben. Der Wert der geführten Gespräche ist nicht zu unterschätzen, kann man doch interessante Schlussfolgerungen für zukünftige Produkte oder das Marketing ziehen. Aber leider reicht das noch nicht ganz für eine „Goldene Zeit“. Grüne Woche und alle Umfragen lassen zwar großes Interesse an Regionalität ablesen und einen „Megatrend“ vermuten, die Kaufentscheidung fällt am Ende dann leider doch noch zu oft anders aus – und das obwohl regionale Produkte gar nicht sehr viel teurer als Handelsmarken sind.

Wird die Brandenburger Landpartie in diesem Jahr auf besondere Weise gefeiert?

Die genauen Planungen laufen gerade in enger Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium, den Brandenburger Landfrauen und dem Landesbauernverband Brandenburg. Was man aber schon sagen kann, ist, dass mit dem Gut Schmerwitz ein würdiger Ausrichter der zentralen Eröffnungsfeier gefunden werden konnte. Das Gut Schmerwitz ist seit vielen Jahren treuer Teilnehmer der Brandenburger Landpartie und bildet durch seine Ausrichtung eine große Bandbreite der Brandenburger Landwirtschaft ab. Das Gut betreibt Ackerbau, Obstbau, Tierhaltung und produziert dabei konventionell und bio – im Grunde ein kompaktes Abbild Brandenburger Land- und Ernährungswirtschaft.

Ihr Geheimtipp? Wie bekommt man wirklich einen umfassenden Eindruck von den Angeboten?

Nun, Aufgabe der Landpartie ist es ja, vermeintliche Geheimnisse zu lüften – und zu zeigen, dass es keine gibt. Landwirte und Erzeuger wollen sich präsentieren und transparent ihr Tun und Wirken erklären. Ich empfehle, sich eine Region auszusuchen und dort dann zwei oder drei Unternehmen zu besuchen. Man kann da zum Beispiel nach Größe oder nach Sortiment unterscheiden. Das Schöne ist ja, dass Produzenten regionaler Lebensmittel nicht nur zur Landpartie Rede und Antwort stehen, sondern jederzeit. Einfach anrufen oder hinfahren. Versuchen Sie das mal beim Hersteller eines internationalen Industrieprodukts! Zum kurzen Weg kommt also noch der kurze Draht hinzu. Besser geht es nicht.

Wie vielfältig ist die märkische Agrar- und Ernährungswirtschaft überhaupt aufgestellt? Wie viel Innovation einerseits und Beständigkeit andererseits nehmen Sie wahr? Was sind die „Renner“?

Grundsätzlich können wir die komplette Bandbreite der Alltagsversorgung abdecken, natürlich saisonal. Unser jährlich ausgelobter Marketingpreis, der sich auch im 26. Jahr seines Bestehens großer Beliebtheit unter den Direktvermarktern, Ernährungswirtschaftlern und Touristikern erfreut, belegt mit seinen Wettbewerbsbeiträgen, dass die Brandenburger Unternehmen nicht stillstehen und jedes Jahr aufs Neue mit kreativen und innovativen Ideen aufwarten. Natürlich ist die Ernährungswirtschaft über die letzten Jahrzehnte moderner geworden; gleichzeitig bleibt uns als regionale Produzenten die Bindung an die heimische Scholle erhalten sowie der Wunsch in unserer Region für die Region zu arbeiten. Da ist man bei aller Innovation dann doch traditionell verwurzelt.
Was die Frage nach den „Rennern“ angeht: Die mag es geben, aber außergewöhnliche Kreationen für die Nische sind nicht das, wovon Regionalität in Brandenburg überleben kann. Wichtig ist, dass die Produkte des täglichen Bedarfs auf den Tischen der Region ganz selbstverständlich aus Brandenburg stammen.

Wo steht Brandenburgs Ernährungswirtschaft im Vergleich der Bundesländer?

Wir stehen gut da und müssen uns nicht verstecken. Mit dem Lebensmitteleinzelhandel und anderen Absatzpartnern in Brandenburg und Berlin arbeiten wir seit Jahren sehr erfolgreich zusammen. Was unserer Region leider noch ein wenig fehlt, ist das in anderen Ländern als ganz normal wahrzunehmende Verständnis, dass man sich gerade in der Grundversorgung selbstverständlich zuvorderst bei den regionalen Anbietern bedient, bevor man seinen Warenkorb mit auswärtigen Produkten füllt. Aber auch dafür wirbt unser Verband auf verschiedenen Kanälen und mit der landesunterstützten Kampagne „Deine Wahl ist regional.“.

Das Wochenende der offenen Tore!

Foto: pro agro/ Tim Leidecker

Die 30. Brandenburger Landpartie lädt am 14. und 15. Juni zum Entdecken, Erleben und Genießen ein. Die Landpartie-Broschüre mit allen Gastgebern wird ab Anfang Mai im Einzelhandel, bei den Touristinformationen sowie direkt bei „pro agro“ in Schönwalde-Glien erhältlich sein.

Alle Infos

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„Wir brauchen praktikable, unbürokratische Vorgaben!“

 



Heike Herrmann ist eine Frau, die viele „Hüte“ aufhat: Verbandsvorsteherin des TAZV Oderaue (Eisenhüttenstadt), Vorstandsvorsitzende der Kooperation Wasser und Abwasser Brandenburg (KOWAB) Ost, Leiterin der Arbeits-gruppe Wasser/Abwasser im Landesverband Berlin-Brandenburg des Verbandes kommunaler Unternehmen (VkU) und Vorstandsmitglied des Landeswasserverbandstages (LWT) Brandenburg.


Foto: SPREE-PR/Arbeit

Brandenburg

„Wir brauchen praktikable, unbürokratische Vorgaben!“

Für die Abwasserentsorger in Brandenburg läuft der Countdown: Bis Mitte 2027 muss die neu gefasste Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) der Europäischen Union – seit Anfang 2025 in Kraft – in nationales Recht umgesetzt werden. Schon heute üben sich die kommunalen Unternehmen der Branche alles andere als in stiller Geduld, wie unser Besuch in Eisenhüttenstadt verdeutlicht.

Wenngleich die Verbandsvorsteherin des TAZV Oderaue den Vorschusslorbeeren für KARL beipflichtet („Meilenstein für den Gewässerschutz“), weiß Heike Herrmann nur zu gut um die verbliebenen Hausaufgaben. Es müssten zügig die Vorgaben für die dritte und die neue vierte Reinigung auf den Kläranlagen her und, bitte!, eine bürokratiearme Umsetzung der zu erwartenden Berichtspflichten.
Und gleichzeitig hebt die Wasserwirtschaftlerin im neuen Podcast „WZ – das Gespräch“ (bei deezer/spotify u. a.) hervor: „Man darf nicht aus den Augen verlieren, dass die kommunale Abwasserwirtschaft nur einen Teilbeitrag zum Gewässerschutz leisten kann. Es gibt noch viele andere Akteure, die ebenfalls gefordert sind.“ Dazu gleich mehr.

Erst sind die „Großen“ dran

Insbesondere der Fokus auf die noch bessere Beseitigung von Stickstoff und Phosphor (3. Reinigungsstufe) sowie – für die meisten komplett neu! – Spurenstoffe, Arzneimittelreste und Mikroplastik (4. Stufe) aus dem Abwasser wird die kommunalen Unternehmen herausfordern. „Es gibt für die technische und bauliche Umsetzung einen konkreten Zeitplan“, erläutert Heike Herrmann. „Die neue Viertbehandlung wird es zwar auch für die meisten kleineren Anlagen bis 150.000 Einwohnergleichwerte geben, aber erst später als für die Großen avisiert.“ Schon heute gelten bei uns für den Ablauf aus Kläranlagen im Vergleich mit anderen europäischen Ländern deutlich schärfere Anforderungen, die zudem permanent überwacht werden. „In Deutschland müssen die Grenz-werte im Kläranlagenablauf in einer qualifizierten Stichprobe eingehalten werden – zu jedem Zeitpunkt des Tages! Anderswo genügt eine 24-Stunden-Mischprobe, also ein Mittelwert.“

Es geht dabei um viel Geld

Mit der Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie rücken die Kläranlagen nun der wachsenden unsichtbaren Fracht zu Leibe, die (noch?) unvermeidbar ist. Denn Arzneimittel werden vom Körper nicht komplett absorbiert, viele Kosmetikartikel wie Cremes und Schminke enthalten Mikroplastik – all das landet im Abwasser. „80 Prozent der Investitionskosten für die sogenannte 4. Reinigungsstufe und auch 80 Prozent der späteren Betriebskosten sollen von den Herstellern von Arznei- und Kosmetikprodukten getragen werden“, beschreibt die Verbandsvorsteherin das in der KARL verankerte Verursacherprinzip (Herstellerverantwortung). Sie ist „sehr gespannt“ auf – so der Wunsch – eine praktikable Lösung, wie die Kläranlagen-Betreiber ihre finanziellen Ansprüche zeitnah und ohne überbordende Bürokratie geltend machen können. „Am Ende des Tages geht es für uns um sehr viel Geld!“

Und noch eine Baustelle

Während die kommunale Abwasserwirtschaft die Detailvorgaben für KARL erwartet, um mit konformen Lösungen vor Ort loszulegen, gibt es noch eine weitere „Baustelle“: den Klärschlamm. „Was uns die Klärschlammverordnung von 2017 verpflichtend vorgibt, kann ein einzelner Betrieb kaum alleine lösen. Zusammen ist man stärker“, verweist Heike Herrmann beispielhaft auf die KLAR Kooperation Lausitzer Abwasser Recyc-ling GmbH – eine gemeinsame Initiative ihres TAZV Oderaue mit der FWA Frankfurt (Oder) und der LWG Cottbus. „Wir haben zusammen genug Kapazitäten, um eine Anlage wirtschaftlich betreiben zu können und den lebenswichtigen – und endlichen! – Phosphor rückzugewinnen.“ Die KLAR bemüht sich um weitere Mitgesellschafter in Ostbrandenburg und Sachsen, die den eingeschlagenen Weg begleiten. „Wir bieten eine flächendeckende Lösung auch für kleinere Verbände an, die dann für ihre Zukunft eine sichere Entsorgungsvariante haben.“ Alle Anlagen zum Phosphor-Recycling, die bislang geplant sind, befinden sich außerhalb von Brandenburg.

klar.gmbh

Kommentar

Foto: Peter Himsel

Ohne funktionierende Kläranlagen keine ökologisch intakten Gewässer, kein sauberes Grundwasser und damit auch keine Basis für eine jederzeit sichere Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Abwasserbehandlung ist die zentrale Säule des Gewässerschutzes, die EU-Kommunalabwasserrichtlinie ist die zentrale rechtliche Säule der Abwasserbehandlung.
Mit der Novellierung hat die Europäische Union nach über 30 Jahren die Richtlinie an die Gegenwart angepasst und die Anforderungen – zum Teil deutlich – verschärft.
Rückstände von Arzneimitteln sind in jedem Gewässer nachweisbar. Mit der bewährten Kläranlagentechnik lassen sich diese nicht aus dem Abwasser herausfiltern, sie gelangen in die Gewässer. Die EU schreibt jetzt einen großflächigen Ausbau von Kläranlagen um eine vierte Reinigungsstufe vor. Viele Arzneimittelrückstände können damit um weit über 90 Prozent abgebaut werden. Eine Herausforderung für die Abwasserwirtschaft – aber auch ein Meilenstein für den Schutz unserer Gewässer.

Dr. Lisa Broß,
Sprecherin Bundesgeschäftsführung
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)

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„Warum ist für Brandenburg die Mitarbeit in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG-Elbe) wichtig?“

 



Karte: FGG Elbe

Brandenburg

„Warum ist für Brandenburg die Mitarbeit in der Flussgebiets­gemeinschaft Elbe (FGG-Elbe) wichtig?“

Gleich zehn Bundesländer haben sich für die „Flussgemeinschaft Elbe“ zusammengetan, neben den Anliegern auch Bayern, Berlin und Thüringen. Denn durch diese drei Bundesländer fließen Zuflüsse der Elbe – u.a. Saale, Havel und Unstrut.

Brandenburger Vertreter im Koordinierungsrat der „FGG Elbe“ ist Jean Henker, seines Zeichens Referatsleiter Oberflächenwasserschutz/Siedlungswasserwirtschaft im Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Potsdam. Er schrieb exklusiv für die WASSERZEITUNG den folgenden Beitrag.

Zum 1. Januar 2025 hat turnusmäßig im Rhythmus von drei Jahren der Vorsitz über die Flussgebietsgemeinschaft Elbe, kurz FGG-Elbe, gewechselt. Nach Mecklenburg-Vorpommern ist jetzt dem Alphabet folgend Niedersachsen das Vorsitzland. Die FGG-Elbe wurde im März 2004 von den zehn im Einzugsgebiet der Elbe liegenden Bundesländern zusammen mit dem Bund gegründet.

Die Elbe erstreckt sich von der Quelle im Riesengebirge bis zur Mündung in die Nordsee über eine Länge von 1.094 Kilometern. Das Einzugsgebiet der Elbe hat eine Fläche von 148.268 km² und ist damit nach Donau, Weichsel und Rhein das viertgrößte Flusseinzugsgebiet Mitteleuropas.

Brandenburg hat insbesondere mit dem 24.000 km² großen Haveleinzugsgebiet einen nicht unerheblichen Anteil an der Flussgebietseinheit und misst deshalb seiner Zusammenarbeit mit den anderen Bundeländern eine große Bedeutung zu. Brandenburg hatte von 2016 bis 2018 für drei Jahre den Vorsitz.

Die Elbe und ihre Nebengewässer im Einzugsgebiet müssen, wie alle Fließgewässer und Seen Deutschlands, einen guten ökologischen Gewässerzustand entsprechend den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfüllen. Auf vieles, was sich dabei auf die chemische Wasserqualität oder den Zustand von insbesondere wassergebundenen Organismen, so zum Beispiel Wasserpflanzen, Muscheln und Schnecken oder Fische auswirkt, hat Brandenburg mit seinen der Elbe zufließenden Gewässern Einfluss. Andererseits hat auch die Elbe in umgekehrter Richtung Wirkungen auf Brandenburg, sei es im Hochwasserfall oder als Eingangstor für alle Wanderfische, die von der Nordsee kommend flussauf schwimmen, um in den Nebengewässern und Flussoberläufen zu laichen. Ohne z.B. ein funktionierendes Elbe-Wehr in Geesthacht mit seinen beiden Fischaufstiegsanlagen haben die aufwendigen Besatzmaßnahmen von Lachs, Stör und Aal keinen Erfolg und auch das Flussneunauge, einst ein beliebter, massenhaft gefangener Speisefisch in Elbe und Havel, hätte keine Chance, sich wieder auszubreiten.

Viele der in diesen Themen zu lösenden Fragestellungen oder Probleme werden in der FGG-Elbe sowohl international länderübergreifend, so z.B. mit Tschechien, als auch national für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe betrachtet. Es werden gemeinsam Lösungen entwickelt und Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Gewässer sowie für das Management von Hochwasserrisiken abgestimmt, die sowohl unterliegende Anrainerländer als auch den Oberliegern helfen und nützen. Ein Beispiel dafür ist die Abstimmung eines gemeinsamen Sedimentmanagements einschließlich der Reduzierung von Schadstoffen in den Sedimenten von Elbe und Zuflüssen. Hamburg z.B. baggert jährlich Millionen Kubikmeter belasteter Sedimente aus seinen Häfen, die Kosten dafür betragen ebenfalls Millionen. Die Schadstoffe gelangen aus dem Elbeoberlauf und den Nebenflüssen bis in die Hansestadt. Ein ebenfalls wichtiges Thema in der Zusammenarbeit der Elbeländer ist die Vorhersage der Abflussverhältnisse in der Elbe im Hochwasserfall durch die Hochwasservorhersagezentrale in Magdeburg. Warum es wichtig ist, sich rechtzeitig auf Hochwasser vorzubereiten, zeigen die noch nicht lange zurückliegenden Extremhochwasserereignisse 2002 und 2024.

Brandenburg partizipiert in vielen Fragen der Umsetzung von Europäischer Wasserrahmenrichtlinie oder Hochwasser­risikomanagement­richtlinie von Entscheidungen innerhalb der FGG-Elbe. Sowohl für die Bearbeitung von speziellen, länderübergreifend zu treffenden Festlegungen, als auch für die Zusammenführung von Daten und die Berichterstattung an die Europäische Kommission einschließlich einer öffentlichkeitswirksamen Darstellung von dem, was bereits erreicht wurde, ist die FGG-Elbe ein wichtiges Gremium der Zusammenarbeit. So muss Brandenburg nicht selbst nach Antworten suchen, wenn länderübergreifend einheitlich Lösungen angeboten werden. Brandenburg wird sich also weiterhin in den Elbethemen der FGG-Elbe engagieren und sich aktiv über die Entscheidungs- und Arbeitsgremien einbringen und seinen Beitrag in der Zusammenarbeit mit den anderen Elbanrainerländern leisten.

Dipl. Biol. Jean Henker

Bild: MLUK Brandenburg

Referatsleiter Oberflächenwasserschutz/Siedlungswasserwirtschaft
im Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Vertreter Brandenburgs im Koordinierungsrat der FGG-Elbe

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Erster Meilenstein für den interkommunalen Wasserverbund Niederlausitz

 



Brandenburg

Erster Meilenstein für den inter­kommunalen Wasserverbund Niederlausitz

Am 22. Januar 2025 wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für den interkommunalen Wasserverbund Niederlausitz vorgestellt und damit der erste große Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigen und resilienten Wasserversorgung im Ballungsraum Cottbus erreicht. Die Studie liefert die Grundzüge für den Aufbau eines technischen Verbundsystems, welches die Wasserversorgung in der Region zukunftssicher und resilient gestalten soll. In der gemeinsamen Sitzung der beteiligten Wasserversorger wurden die vorgeschlagenen Konzepte intensiv diskutiert und erste Weichen für die nächsten Schritte gestellt.

Insbesondere wurden die Wasserdargebote und technischen Anlagen der kommunalen Versorger analysiert, Wasserverbräuche und zukünftige Wasserbedarfsprognosen den vorhandenen Kapazitäten gegenübergestellt und lokale Defizite und Überschüsse zusammengetragen. Herausgekommen ist eine Aufstellung von Varianten zur Schaffung eines regionalen Wasserverbundsystems mit den notwendigen Gewinnungs- und Aufbereitungskapazitäten, Speicher- und Förderanlagen und verbindenden Wasserleitungen. Das Vorhaben beinhaltet sowohl notwendig werdende Neubauten als auch die Erweiterung und Modernisierung bestehender Anlagen.

Zusammenarbeit für eine starke Region

Wasser wird zunehmend zu einem der wichtigsten Standortfaktoren in der Region. Um ein Gelingen der industriellen Transformation nach dem Kohleausstieg im Lausitzer Revier zu gewährleisten, wissen die Partner um die Bedeutung resilienter und smarter Lösungen rund um die Ressource Wasser und das in Zeiten fortschreitender klimatischer Veränderungen nur eine gemeinsame Kraftanstrengung erfolgversprechend ist. Die beteiligten Wasserversorger – darunter WAC Wasser- und Abwasserzweckverband Calau, Trink- und Abwasserverband Hammerstrom/Malxe – Peitz, Trink- und Abwasserzweckverband Burg (Spreewald), GWAZ Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband, SWAZ Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband, Stadtwerke Forst GmbH, Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe und LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG – haben auf Basis der Studie den Folgeauftrag zur Entwicklung eines technischen Gesamtkonzeptes erteilt. Dieses Konzept soll die notwendigen Maßnahmen detailliert ausarbeiten, die finanziellen Aufwände kalkulieren und die Betriebskosten für die geplanten Anlagen abschätzen. Die Ergebnisse werden in einer weiteren Konferenz im April präsentiert.

Flexibles und zukunftssicheres Wassersystem

Im Kern des Projekts steht die Idee, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ein verbundenes Trinkwassersystem zu entwickeln, das flexibel auf unterschiedliche Bedürfnisse reagieren kann – angefangen von Industrie und Gewerbe, über den Tourismus bis hin zu damit verbundenen Quartiersentwicklungen. Dabei steht die Versorgungssicherheit der Bevölkerung stets an erster Stelle. Damit aber auch insbesondere industrielle Großprojekte im Rahmen der Umgestaltung der Industrielandschaft der Region möglich werden, müssen die Fähigkeiten aller beteiligen Wasserversorger gebündelt werden, um die Ressource Wasser dort anbieten zu können, wo sie auch tatsächlich gebraucht wird. Das Vorhaben ist nicht nur ein Vorreiter in Sachen nachhaltiger Entwicklung, sondern auch ein Beispiel dafür, wie regionale Akteure durch gelebte Zusammenarbeit auch erlebbare Veränderungen bewirken können.

Die Erarbeitung eines Konzeptes für einen Wasserverbund im Raum Cottbus wird über das Programm zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK) des Bundeswirtschaftsministeriums gefördert.

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Drei Projekte für die Zukunft – daran forscht die TU Dresden

 



Das Gründach kann den Wasserhaushalt optimieren. Egal ob bei Neubau, der Aufrüstung von Altbestand oder auf einem Industriebetrieb. Voraussetzung: flaches Dach, wie auf diesem Schuppen.

Foto: TU Dresden

Sachsen

Drei Projekte für die Zukunft – daran forscht die TU Dresden

Die Abwasserwirtschaft muss sich ständig neuen Anforderungen stellen und weiterentwickeln. Damit Verfahren von Anfang an auf sicheren Füßen stehen und Investitionen nicht im Klärschlamm versickern, bedarf es der Forschung. Dr. Markus Ahnert, Leiter der AG Abwasserbehandlung im Bereich Siedlungswirtschaft an der Technischen Universität (TU) Dresden, stellt drei aktuelle Projekte vor, an denen er und seine Kollegen arbeiten. Diese könnten in Zukunft relevant für Abwasserzweckverbände, private Hausbesitzer oder Firmen in verschiedensten Bereichen werden.

  • Projekt 1: Das Energie-Optimum aus dem Schlamm

    Seit Jahren wird Klärschlamm aufgrund rechtlicher Vorgaben immer weniger in der Landwirtschaft verwendet. Stattdessen wird er zur Energiegewinnung vor Ort auf den Kläranlagen ausgefault, um Biogas zu gewinnen, aus dem wiederum Strom und Wärme erzeugt wird. Zum Teil, wie etwa beim Abwasserzweckverband Parthe (siehe Seite 4), wird diese Energie genutzt, um den Eigenbedarf der Anlage abzudecken. Der übrigbleibende Klärschlamm wird dann meist andernorts verbrannt. Diese Klärschlammfaulung sei allerdings ein aufwändiger Prozess, gibt Dr. Markus Ahnert zu bedenken. Dies sei gerade für kleinere Verbände eine Herausforderung. „Genau da setzt unser Projekt an“, erklärt er. Ahnert und seine Mitarbeiter arbeiten an einem Verfahren, den unbehandelten Klärschlamm so lager- und transportfähig wie möglich zu machen, damit er zu Verbrennungsanlagen gefahren werden kann. Dort soll bei der Verbrennung die optimale Menge an elektrischer Energie sowie Wärme gewonnen werden. Um dies zu erreichen, werde dem Klärschlamm in geringen Mengen Kohle beigefügt, welche verschiedene positive Effekte wie Geruchsbindung und die Absorption von Mikroschadstoffen hat. „Wir müssen derzeit noch notgedrungen auf fossile Kohle zurückgreifen“, sagt Ahnert. Aber er gibt sich optimistisch, dass dort auch andere Lösungen in Zukunft möglich sein werden. Wie sinnvoll und wirtschaftlich, etwa in Bezug auf Energieautarkie von Anlagen, dieser Ansatz im Einzelfall ist, müsse geprüft werden, weiß Ahnert. „Derzeit liegt der Fokus noch auf der technischen Realisierbarkeit.“ Und diese sehe sehr vielversprechend aus.
  • Projekt 2: Grüner Wasserkreislauf auf dem Dach

    Trockene Hitzeperioden der vergangenen Jahre haben Sorge um das hohe Gut Wasser mit sich gebracht. Gründächer sollen ein wenig Abhilfe schaffen. Bei Schwammstadt-Konzepten, wie dem neu entstehenden Leipziger Viertel hinter dem Hauptbahnhof, werden Gründächer vorrangig für Niederschläge genutzt. Dr. Markus Ahnert und seine Mitarbeiter versuchen, mit solchen Anlagen den Wasserkreislauf weiter zu entlasten. Das in einem Haushalt genutzte Wasser wird verschieden stark verschmutzt. Abwasser etwa aus Toiletten ist mit Feststoffen, Toilettenpapier oder Fäkalien relativ stark verschmutzt. Grauwasser hingegen ist das weniger belastete Wasser aus der Waschmaschine oder Dusche. Jenes Grauwasser durchläuft eine Vorreinigung und kann anschließend zur Bewässerung eines Gründachs verwendet werden. Dabei wird die Kombination von Pflanzen- und Biofilmwachstum auf einem Filterkörper aus Glasschaum genutzt, der auch im Straßenbau bereits verwendet wird. „Aufgrund des geringen spezifischen Gewichts kann diese Anlage auf einem Dach errichtet werden“, so Ahnert. Bei sonst üblichen naturnahen Filtern aus schwerem Kies und Sand müssten Dächer statisch ganz anders gestaltet werden. Dies wäre mit höheren Kosten verbunden. Das durch Pflanzen und Glasschaum gereinigte Wasser kann nun erneut etwa für die Toilettenspülung genutzt werden. Voraussetzung ist ein flaches Dach.
  • Projekt 3: Naturnahe Filter für Medizin und Industrie

    Das dritte Projekt der AG Abwasserbehandlung betrachtet die Aufbereitung von Abwässern aus der Industrieproduktion, mit dem die Bevölkerung nur wenig direkte Berührung hat. „Es handelt sich um ein Fallbeispiel mit organischen Lösungsmitteln aus der Medizintechnik“, sagt Ahnert. Allerdings kann die Methodik, die entwickelt wird, so die Hoffnung, auf verschiedene andere industrielle Bereiche und Substanzen übertragbar sein. Das Forschungsteam hat sich das Dialyseverfahren und dort entstehende Abwasserströme mit Lösungsmitteln und kleineren Partikeln aus Kunststoffteilen vorgenommen. Bereits jetzt können Lösungsmittel teilweise zwar zurückgewonnen werden, doch die Reste landen im Abwasser und könnten gerade bei der Einleitung in Misch­­wassersysteme Gewässer gefährden. Um das zu vermeiden, werde dieses Produktionsabwasser zur Verbrennung gefahren. Das ist energetisch und finanziell sehr aufwändig. Das Verfahren der TU Dresden zeigt, dass mit naturnahen Verfahren wie Bodenfilter viele Stoffe vor Ort abgebaut werden können. „Der Betrieb eigener Kläranlagen in Industriebetrieben ist ein zusätzlicher Aufwand im Unternehmen“, sagt Ahnert. Eine Anwendung naturnaher Verfahren ist dagegen weniger arbeitsintensiv und ließe sich auf viele Industrien und Substanzen übertragen. Für das betrachtete Unternehmen, das zu den weltweit bedeutendsten Herstellern von Dialysemembranen gehört, kann so eine Art der Abwasserbehandlung erhebliche Vorteile bringen.

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Unser Podcast: Trinkwasser fürs „Lausitzer Revier“ – dank Kooperation

 



Porträt: S. Rasche

Brandenburg/Sachsen

Unser Podcast: Trinkwasser fürs „Lausitzer Revier“ – dank Kooperation

Die unglaubliche Summe von 250 Mio. Euro soll in den kommenden Jahren im ehemaligen Kohlerevier Brandenburg-Sachsen investiert werden. Mit diesem Geld wird – u. a. durch den Wasserverband Lausitz (WAL) – das Fundament der zukünftigen regionalen Entwicklung gelegt und ein erfolgreicher Strukturwandel möglich gemacht werden. In diesem Prozess ist die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Trinkwasserverbund Lausitzer Revier (ARGE) ein entscheidender Akteur. Für ihn geht es um nicht mehr und nicht weniger als eine Neuorganisation der Trinkwasserversorgung – auf höchstem Niveau. Wir berichten darüber!

Die kommunale Arbeitsgemeinschaft „Trinkwasserverbund Lausitzer Revier“ vereint fünf Trinkwasserversorger für eine länderübergreifende Versorgung zwischen Brandenburg und Sachsen. Es handelt sich um den Wasserverband Lausitz (WAL) und den Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband (SWAZ) aus Brandenburg sowie die sächsischen Versorger ewag Energie und Wasser Kamenz, die Kommunale Versorgungsgesellschaft Lausitz (KVL), Weißwasser und die Versorgungsbetrieb Hoyerswerda (VHB). Im Verbundgebiet werden neben zahlreichen industriellen Unternehmen – darunter BASF in Schwarzheide, die TD Deutsche Klimakompressor GmbH in Bernsdorf, Wärmepumpenhersteller, ein Standort der Bundeswehr und Europas Größte Molkerei Sachsenmilch AG – ca. 250.000 Einwohner auf einer Fläche von ca. 320 km² versorgt.

Durch die Umsetzung der Maßnahme des technischen Gesamtkonzeptes der ARGE im Umfang von 250 Mio. Euro werden die Bedingungen zur Ansiedlung neuer Unternehmen geschaffen und für bestehendes Gewerbe und Industrie langfristig gesichert.

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Klärschlamm mit Kreislaufproblemen

 



Ab 2029 soll eine Anlage zur Klärschlammverwertung in Ronneburg-Ost in Betrieb gehen. Der Vorteil: Der Klärschlamm gelangt von den Abwasserverbänden über kurze Transportwege zur Anlage und muss nicht mehr in andere Bundesländer transportiert werden.
Foto: Dr. Born / Dr. Ermel GmbH

Thüringen

Klärschlamm mit Kreislaufproblemen

Es sieht aus wie klumpige Erde. Und es ist ein Abfallprodukt, das so einige Aufmerksamkeit in der Abwasserwirtschaft auf sich zieht. Die Rede ist von entwässertem Klärschlamm, der am Ende der Abwasserreinigung auf Kläranlagen übrig bleibt.

Klärschlamm hat einen hohen Phosphor­gehalt. Die Substanz ist für Mensch, Tier und Pflanzen lebensnotwendig und weltweit für die Düngemittelproduktion und damit für die Nahrungsmittelsicherheit begehrt. Das Problem: Phosphor gibt es nicht unendlich. Die Europäische Union hat keine eigenen Ressourcen und ist vollständig von einer Einfuhr abhängig. In Deutschland werden etwa 170.000 Tonnen Phosphor pro Jahr benötigt. „Das Problem spitzt sich zu, da sich die Abbaugebiete von Phosphaterzen in politisch schwierigen Gebieten wie in Nordafrika, China oder Russland befinden“, erklärt Katrin Pauli. Die Diplom-Ingenieurin für mechanische und thermische Verfahrenstechnik ist die Geschäftsleiterin des Zweckverbandes zur kommunalen Klärschlammverwertung Thüringen, kurz KKT. „Dem KKT gehören mittlerweile 19 Trink- und Abwasserzweckverbände an. Gemeinsam wollen wir das Zukunftsthema Klärschlammverwertung angehen“, sagt sie. Die Gesetzgebung sieht vor, dass ab 2029 Phosphor aus Klärschlamm zurückgewonnen werden soll. Bereits 2017 wurde die Verordnung zur Klärschlammverwertung überarbeitet. Zudem gibt es die neu ausgerichtete EU-Klärschlammverordnung, hinzu kamen Dünge- und Düngemittelverordnung, die deutlich verschärfte Grenzwerte, z. B. für Schwermetalle fordern. Diese Grenzwerte spielen bei der Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft eine große Rolle. Früher wurde Klärschlamm auf die Felder ausgebracht – heute soll der möglichen Belastung der Böden mit Schadstoffen vorgebeugt werden.  „Die neuen Vorschriften sind für einen Verband allein nicht zu bewältigen. Deshalb halten wir es für sinnvoll, das Thema mit einem kommunalen Zweckverband gemeinsam anzugehen. Vor allem in Hinblick auf die Gebührenzahler“, sagt Steffen Rothe, Werkleiter des ZWA „Thüringer Holzland“ mit Sitz in Hermsdorf. Die anspruchsvollen Ziele in puncto Klärschlammverwertung für ganz Deutschland sieht er kritisch, die Verbände haben mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen und viele Technologien und Verfahrensansätze zur Phosphorrückgewinnung sind bisher im Entwicklungsstadium, so Rothe. „Es gibt derzeit rund 25 Verfahren, vom Laborstadium bis hin zum Praxis­test. Etwa sechs bis sieben davon werden übrig bleiben und dauerhaft zum Einsatz kommen“, schätzt Expertin Katrin Pauli ein. Das Ziel des KKT? Eine gemeinsam konzipierte Klärschlammverwertungsanlage in Ostthüringen. Bis zum Jahr 2029 soll im Gewerbegebiet Ronneburg-Ost eine hochmoderne Verwertungsanlage entstehen, die den Klärschlamm thermisch behandelt. Aus der Asche soll in Zukunft Phosphor zurückgewonnen werden. Für den Dialog wurden Bürger der Region im November dieses Jahres an einen runden Tisch eingeladen. Themen wie Standortwahl, Geruchs- und Geräuschemissionen sowie Verkehrsführung wurden kommuniziert. „Natürlich entstehen bei der Realisierung eines solchen Projekts Besorgnisse. Diesen kann man nur mit offener Information begegnen. Mit der geplanten Anlage werden alle Emissionen auf ein Minimum reduziert. Alles andere wäre nicht genehmigungsfähig und damit nicht im Interesse des KKT und seiner Mitglieds­unternehmen“, sagt Steffen Rothe.
Klärschlamm ist interessant für die Kreislaufwirtschaft. Aufgrund seines hohen Gehalts an Phosphor werden Wege zum Recycling gesucht, denn Phosphor wurde bereits 2014 von der EU als kritischer Rohstoff eingestuft, weil die weltweiten Vorkommen schwinden. Ab 2029 wird die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm-Asche in Deutschland Pflicht.

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Zahlen die Cottbuser Bürgerinnen und Bürger zu viel Abwassergebühren?

 



Die Kläranlage der LWG in Cottbus.
Foto: LWG

Brandenburg

Zahlen die Cottbuser Bürgerinnen und Bürger zu viel Abwassergebühren?

Trotz Gerichts-Chaos: LWG für kluge und pragmatische Entscheidungen

Sparsame 100 Liter bestes Trinkwasser verbraucht im Durchschnitt jede Cottbuserin und jeder Cottbuser am Tag, weniger als im bundesdeutschen Schnitt (ca. 125 Liter). Das gebrauchte Wasser fließt nach aufwendiger Reinigung auf der Kläranlage zurück in die Natur – in Cottbus ist das die Spree.

Für ihren Abwasserservice zahlen die Cottbuser Bürgerinnen und Bürger pro Tag ca. 46 Cent. Davon entfällt ungefähr ein Drittel auf den Aufwand zur Herstellung der Abwasseranlagen. Der Rest deckt Betriebskosten für Personal, Verwaltung, Energie, Instandhaltung und vieles andere. Die aktuellen Rechtsstreitigkeiten um Gebühren, Beiträge, hypothetische Festsetzungsverjährung und Vertrauensschutz etc. drehen sich ausschließlich um ersteres – den Herstellungsaufwand der Abwasseranlagen.

Getrübte Hoffnungen

Viele Cottbuserinnen und Cottbuser erinnern sich noch lebhaft an die Gerichtsverfahren um die sogenannten Altanschließerbeiträge. Groß war die Erleichterung, als die Stadtverordnetenversammlung 2017 die Aufhebungs- und Erstattungssatzung verabschiedete. Alle eingenommenen Beiträge wurden in Millionenhöhe zurückerstattet. Fortan musste der Herstellungsaufwand der Abwasseranlagen in Cottbus komplett und „rein“ über die Gebühren finanziert werden. Mit diesem Schritt verknüpfte die Stadt Cottbus die Hoffnung, eine gerechte und akzeptable Lösung gefunden zu haben.
Doch diese Hoffnung wurde durch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgericht Cottbus erst einmal getrübt.

Eine Frage des Vertrauens

Worum geht es in diesen Urteilen und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Kurz gesagt, es geht um Beiträge zur Deckung der Herstellungskosten, die aus unterschiedlichen Gründen – ungültige Satzungen, Verjährung oder Festsetzungsverjährung – nicht erhoben werden konnten oder wie im Fall von Cottbus zurückerstattet wurden.
Bildet sich aus bestimmten Gründen im Prozess der Beitragserhebung ein Vertrauensschutz, der durch die Verfassung geschützt ist, so kann die ursprünglich angedachte Beitragsfinanzierung der Herstellungskosten nicht mehr durch eine Gebührenfinanzierung ersetzt werden. D.h. in der Endkonsequenz: Der Aufgabenträger bleibt zumindest auf einem Teil der Herstellungskosten sitzen.
Unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts urteilte das Verwaltungsgericht in Cottbus, dass es auch hier vergleichbare Fälle geben muss und erklärte daher die Gebührensatzung für unwirksam.

Ein Loch im Haushalt

Nun bekamen die Aufgabenträger – Gemeinden, Verbände und Dienstleister – Hausaufgaben. Sie mussten ermitteln, in welcher Höhe Beiträge aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht mehr über Gebühren erhoben werden dürfen. Diese Beiträge, die in Cottbus entweder noch nicht erhoben wurden bzw. komplett rückerstattet wurden, bilden in Summe das sogenannte „fiktive Abzugskapital“. Dieses wird nun über die Lebensdauer der Anlagen anteilig aufgelöst. Bei einem Abwasserkanal können dies 50 Jahre und mehr sein.

Der jährliche fiktive Auflösungsbetrag mindert rechnerisch den Aufwand und führt zu einer Gebührenreduzierung. Wenn aber im Rahmen der Gebührensatzung Abzugskapital gebildet wird, vermindert dies im Ergebnis die Einnahmen der Stadt Cottbus aus den Abwassergebühren. Dieser Minderbetrag fällt dem Haushalt der Stadt Cottbus zur Last und muss im Ergebnis mit „realem Geld“ ausgeglichen werden.

Die finale Rechnung

Die schwierige Aufgabe der Ermittlung des fiktiven Abzugskapitals überließ der Richter am Cottbuser Verwaltungsgericht ausdrücklich dem Aufgabenträger. Für die herausfordernde Rechenaufgabe fand sich eine interfraktionelle Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung zusammen, ergänzt um die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG als Dienstleister und weitere kompetente Rechts- und Wirtschaftsberater. Nach umfangreicher Daten- und Rechtsanalyse bestätigt das Gremium, dass aufgrund der neuen Rechtsprechung tatsächlich ein fiktives Abzugskapital gebildet werden muss. Es handelt sich hierbei um einen einstelligen Millionenbetrag und damit deutlich weniger als die durch die Lokalpresse kolportierte 3-stellige Millionensumme.

Lösung ohne Staffelung

Zugute kommt der Kalkulation, dass nicht alle Beiträge, die in Cottbus erhoben werden sollten bzw. erhoben wurden, unter den Vertrauensschutz fallen. So beinhaltete die Kalkulation auch Beträge für erst in der Zukunft geplante Maßnahmen, bei denen kein Vertrauensschutz denkbar ist.
Die interfraktionelle Arbeitsgruppe wollte nicht nur eine rechtlich und wirtschaftlich fundierte Lösung finden, die vor Gericht besteht. Vielmehr sollten alle Cottbuserinnen und Cottbuser gleichbehandelt werden und – soweit rechtlich möglich – keine gestaffelten Gebühren entstehen.

Jetzt Widersprüche befrieden

Bleibt die Frage, wie hoch eine Einsparung durch das zu bildende fiktive Abzugskapital sein wird? Sie erinnern sich an die 46 Cent pro Tag, die jede Cottbuserin und jeder Cottbuser für die Abwasserentsorgung aufbringen muss. Gerechnet auf diesen Betrag läge eine Einsparung bei weniger als 1 Cent – in Summe 2 bis 3 Euro pro Jahr!
Und dennoch. Der beschriebene Weg sollte rückwirkend in den Gebührensatzungen der Jahre 2023 und 2024 sowie in der neuen Satzung für das Jahr 2025 Berücksichtigung finden. Damit sollten auch die zahlreichen Widersprüche gegen die Abwasserbescheide 2023 befriedet werden. Dachte man. Dann sorgte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) für eine Überraschung.

Gegen normales Rechtsempfinden

Nicht weniger als eine Kehrtwende um 180 Grad vollzog das höchste Verwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg mit einem bemerkenswerten Urteil am 23.10. 2024. Es urteilte in komplettem Gegensatz sowohl zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Verwaltungsgerichts in Cottbus. Zu einem Gebührenstreit in der Stadt Falkensee befand das OVG, dass Absetzkapital nur durch tatsächlich gezahlte Beiträge gebildet werden kann. Und damit ist das fiktive Absetzkapital genau das, was es schon immer war – eine Luftnummer. Warum sollte jemand für nicht gezahlte Beiträge einen Abschlag auf die Gebühren erhalten? Das entspricht in keiner Weise dem Rechtsempfinden.

Das Urteil des OVG legt fest, dass ein Vertrauensschutz, der sich für Beiträge gebildet hat, nicht automatisch auf Gebühren ausgeweitet werden darf.

Unser Fazit

Die Gerichte werden wahrscheinlich noch Jahre beschäftigt sein, bis es zu einem endgültigen Urteil kommt. In Cottbus sind bis dahin kluge und pragmatische Entscheidungen gefragt, die die Rechte aller Gebührenzahler wahren, aber auch die Haushalte der Kommunen schützen. Auf der Basis des wegweisenden Urteils des OVG hat die Interfraktionelle Arbeitsgruppe entschieden, dass – bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung – die Gebührensatzungen der Jahre 2023 und 2024 unangetastet bleiben. Die Widersprüche gegen die Bescheide des Jahres 2023 werden weiterhin als ruhend betrachtet. In der neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 wird kein fiktives Abzugskapital Berücksichtigung finden.

So oder so kann es falsch sein

Turgut Pencereci, Geschäftsführer Landeswasserverbandstag Brandenburg

Selbst erfahrene und fachkundige Juristen staunen nicht schlecht: Die hochkomplizierte Beitragsthematik schien nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Oktober 2023 kaum noch beherrschbar. Sollten doch verjährte und nichtgezahlte Beiträge in der Gebührenkalkulation so behandelt werden, als ob sie den Aufgabenträgern gezahlt wurden. Das hat kaum jemand verstanden. Und nun hat das Oberverwaltungsgericht am 23.10.2024 festgestellt, dass die Auffassung des Bundesgerichts falsch sei. Man müsse nicht gezahlte Beiträge natürlich nicht als gezahlt betrachten. Die Aufgabenträger im Lande fragen sich nun, was denn richtig ist. Die aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts falsche Meinung der Leipziger Bundesrichter oder die aus deren Sicht falsche Auffassung der Brandenburger Oberrichter? Den Konflikt müssen jetzt die Städte und Verbände im Lande lösen. Sie müssen kalkulieren, denn die Gebühren sind festzusetzen. Wie man es macht, kann es richtig oder falsch sein. Das verstehe, wer will! Wenn er/sie denn kann.

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Eine Renaissance für den Dorfteich?

 



Fotos: SPREE-PR/Arbeit (2); SPREE-PR/Köhler; WAVE/Jopien

Brandenburg

Eine Renaissance für den Dorfteich?

Hätte man vor 100 Jahren nach Unverzichtbarem fürs Dorfleben gefragt, wäre neben Kirche, Mühle, Schmied und Schule sicher auch der Dorfteich genannt worden. Oft zentral gelegen, erfüllte das Kleinstgewässer viele Funktionen – vom Löschwasser-Reservoir über Tränke bis Ort für Enten- und Gänsehaltung. Viele dieser wertvollen Biotope verschwanden, auch in der Mark. Gibt’s einen Weg zurück?

Falsche Pflege, Einleitung toxischer Schmutzwässer, Versandung, Platzbedarf – warum viele Teiche aus den Dörfern verschwanden, lässt sich auf eine Vielzahl von Gründen zurückführen. Wo es sie noch gibt, erfüllt uns naturnahe Gestaltung mit nahezu nostalgischer Freude: Röhricht, Seggen, Schilf und Binsen am Ufer, schnatternde Enten, quakende Frösche. So wie Gräben, Tümpel, Weiher und Bäche ziehen eben auch Teiche tierisches Leben mit voller biologischer Kraft an. Je mehr Nische, Unterschlupfe und Wirbelzonen es gibt, umso besser. Wir reden dabei nicht nur von Fischen, sondern vielen kleinen Lebewesen wie Flohkrebsen, Strudelwürmern oder Fliegen. Sie sind mehr als schlichte Bewohner, sondern tragen auf ihre Weise zur Gesunderhaltung der Kleinstgewässer bei. Amphibisch lebende Tiere wie Molche, Unken, Kröten und Frösche begnügen sich teils mit kleinsten Pfützen als Laichgewässer. Im Namen der Fauna und Flora sollte identitätsstiftende Dorferneuerung immer auch bedeuten, den Menschen ihre Stillgewässer – also Tümpel und Teiche – zurückzugeben.

Orte der Erholung

Ja, die Bedeutung dieser Kleinbiotope für die Stabilität des Landschaftshaushaltes sollte nicht unterschätzt werden, schrieb uns Dr. Rolf Schneider vom Landesfachausschuss Herpetologie (die Lehre von den Tierklassen der Amphibien) beim Naturschutzbund (NABU) Brandenburg. „Zum einen leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität, bilden sie doch die Ernährungs- und Fortpflanzungsgrundlage für viele wasserabhängige Arten.“ Deren Spektrum reiche von Mikroorganismen über Wirbellose Tiere bis zu Wirbeltieren und von Algen bis hin zu Sumpf- und Wasserpflanzen. „Außerdem besitzen sie Bedeutung als Wasserspeicher, Mitregulator der Luftfeuchtigkeit und des Grundwasserspiegels in unmittelbarer Umgebung.“ Darüber hinaus würden sie auch für die Naherholung zunehmend Bedeutung gewinnen. „Viele ländliche Gemeinden haben sich deshalb entschlossen, ihren Dorfteich zu sanieren oder zu reaktivieren und in Verbindung mit einer Grünanlage zu einem Ort der Erholung und Begegnung zu machen.“ Ein Vorhaben, so findet Dr. Rolf Schneider, das durchaus Schule machen sollte!

Immerhin Versickerung

Abgesehen von Oasen könnten Dorfteiche auch als Regenrückhaltebecken an Bedeutung gewinnen. Oder sogar um die Dachentwässerung angrenzender Gebäude abzunehmen? Gebäuden wie Kirchen? – Leider nein, winkt die Pressestelle der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ab: „Die meisten Dorfkirchen verfügen aus Denkmalschutzgründen – und ebenfalls historisch bedingt – über keine Regenrinnen und Fallleitungen.

Bei den wenigen Dorfkirchen, die in späteren Zeiten eine Regenrinne erhalten haben, wird das dort anfallende Regenwasser vom Kirchengebäude weggeführt und auf dem Grundstück, in ca. 3–5 Metern Entfernung, versickert.“ Dabei müsse sichergestellt werden, dass keine Feuchteschäden an den meistens historisch wertvollen Gebäuden entstehen. Immerhin ist zumindest eine Regen-Versickerung in unmittelbarer Nähe eines Teiches ein kleiner unterirdischer Beitrag für einen gesunden Boden rundherum.

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