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Guter Zweck!

Herausgeber: LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG   • Ausgabe Cottbus




Der Vorschlag, die Tombola-Erlöse an die Stadtjugendfeuerwehr Cottbus zu spenden, kam vom LWG-Kollegen Norman Dressler (r.). Er übergab den Scheck persönlich an deren Leiterin Doreen Konzack (stehend). Außerdem dabei (knieend, v. l.): Hanna, Lilly, Tjark, Mia, Manuel und drei Feuerwehr-Nachwuchszwerge.

Foto: LWG

LWG-Tombola erfüllt Weihnachtswünsche

Spenden für Jugendfeuerwehr und SOS-Kinderdorf Cottbus

Die Wasserexperten und die Feuerwehren der Region haben eines gemeinsam – beide zählen zur Daseinsvorsorge. Unter diesem Begriff werden alle hoheitlichen Dienstleistungen zusammengefasst, ohne die das Leben nicht funktionieren könnte.

Von B wie Branitz bis W wie Willmersdorf – gleich 16 Jugendfeuerwehren trainieren in und um Cottbus. „Die Jugendfeuerwehren von heute sind die Einsatzkräfte von morgen”, macht Doreen Konzack von der Stadtjugendfeuerwehr Cottbus den ernsten Hintergrund einer spannenden und abwechslungsreichen Freizeitbeschäftigung deutlich. In unterschiedlichen Altersklassen werden die mehr als 240 Mädchen und Jungen auf ihrem Weg hin zu professionellen Einsatzkräften begleitet. „Das verdient unseren Respekt und unsere Unterstützung“, fand das LWG-Team und schloss sich dem Vorschlag aus dem Kollegium gerne an, die eine Hälfte der Tombola-Erlöse vom Tag der offenen Tür 2024 – immerhin 1.066 Euro – an die Stadtjugendfeuerwehr Cottbus im Stadtfeuerwehrverband Cottbus e. V. zu übergeben. Anfang November war es soweit und die Augen der Empfänger hätten nicht mehr strahlen können. Und dieser Gesichtsausdruck dürfte sich bald wiederholen!
„Die Spende der LWG werden wir in die Weihnachtsgeschenke für unseren Nachwuchs investieren“, darf Doreen Konzack für den 7. Dezember ankündigen: „Diese werden vom Weihnachtsmann auf dem Stadthallenvorplatz traditionell nach einem Lied oder Gedicht übergeben.“ Die langgediente Feuerwehrfrau schwärmt davon, die Freude in den Augen der Kids zu sehen – einige von ihnen aus finanziell schwächeren Familien, bei denen die Bescherung am Jahresende in der Regel nicht besonders üppig ausfallen kann.
Angesprochen auf die Vorhaben für das neue Jahr, benennt die Leiterin der Stadtjugendfeuerwehr Cottbus zwei Punkte: Mitgliedergewinnung und -erhaltung. Daneben sieht sie traditionellen gemeinsamen Aktivitäten entgegen, wie dem Zwergen- und Sportturnier sowie der Abnahme verschiedener Feuerwehrabzeichen.

„Es kann natürlich reingeschnuppert werden“, freut sich Doreen Konzack, Nachwuchs kennenzulernen. „Einfach auf unserer Homepage schauen und eine kurze Anfrage im Kontaktformular stellen.“

www.jugendfeuerwehr-cottbus.de

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Kann die Wasserwirtschaft Ost nicht rechnen?

Herausgeber: LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG   • Ausgabe Cottbus




Montage: LWG (Foto); canva

Abwassergebührenranking 2023 bietet nicht das ganze Bild

Kann die Wasserwirtschaft Ost nicht rechnen?

In regelmäßigen Abständen vergleicht die Interessensgemeinschaft der Haus- und Grundstückseigentümer „Haus & Grund“ die Kosten der Abwasserentsorgung der 100 größten Städte in Deutschland. Auch für das Abwassergebührenranking 2023 wurden die Jahreskosten für einen 4-Personen-Haushalt unter die Lupe genommen. Ein Beitrag von Jens Meier-Klodt, kaufmännischer Geschäftsführer der LWG.

Die Mitglieder der Muster-Familie verbrauchen – denn das ist der bundesweite Durchschnittswert – pro Kopf und Tag 125 Liter Trinkwasser. Macht summa summarum 182,5 m³ im Jahr. Zum Wohnen stehen der Familie auf ihrem 200 m² großen Grundstück in einem Wohngebiet 120 m² zur Verfügung. Die Hälfte des Außenbereiches ist versiegelt, was für die Niederschlagswassergebühr berücksichtigt wird. Dazu kommen ggf. auch Beiträge. Soweit die Berechnungsgrundlage.

Schauen wir mal in die Pfalz

Der Vergleich dieses Musterhaushaltes fällt für Cottbus ernüchternd aus. Mit 878,15 Euro Jahreskosten landet Cottbus auf Platz 97 der Tabelle, nur gefolgt von Halle, Potsdam und Mönchengladbach. Schaut man auf die Karte der Bundesrepublik, fällt eines sofort ins Auge: Fast alle Städte in den neuen Bundesländern landen im teuersten Bereich von über 700 Euro/Jahr, darunter Rostock, Magdeburg, Leipzig und Chemnitz. Dagegen betragen zum Beispiel die Kosten im westdeutschen Kaiserslautern – wie Cottbus eine fußballbegeisterte Stadt mit ebenfalls rund 100.000 Einwohnern – nur 365,65 Euro/Jahr. Das sind satte 500 Euro weniger als hier. Kaiserslautern belegt einen guten 8. Platz in der Tabelle.

Meister beim Wassersparen

Aus diesem krassen Ost-West-Gefälle ließe sich durchaus die Frage schlussfolgern: Können die Aufgabenträger im Osten nicht ordentlich wirtschaften? Oder gibt es noch andere Erklärungen? Richtig ist, dass nach der Wiedervereinigung in den Neuen Bundesländern kostspielige Investitionen in Netze und Anlagen nachgeholt werden mussten. Das ist ein oft genannter Grund! In vielen Fällen wurden Anlagen auch zu groß dimensioniert, weil die blühenden Landschaften auf sich warten ließen, Menschen ihre Heimat verließen und die Dagebliebenen aufgrund steigender Preise und Gebühren zu Meistern des Wassersparens wurden.

Zwei Seiten einer Medaille

In Cottbus liegt der Durchschnittsverbrauch bei Trinkwasser heute mit 100 Litern pro Einwohner und Tag satte 20 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. Durch diesen umweltschonenden Umgang mit dem kostbaren Gut fällt ca. 1 Mio. m³ Abwasser weniger an als in einer vergleichbaren Stadt in den alten Bundesländern.

Hohe Fixkosten machen in jedem Abwasserbetrieb den Großteil der Kosten aus. Das heißt, je weniger Menschen diese Fixkosten tragen, desto höher der Betrag für den einzelnen Haushalt. Das trifft für Cottbus zu. Die verbrauchsunabhängigen Kosten werden auf eine kleine Abwassermenge verteilt. Bei der LWG sind dies für die Stadt Cottbus ca. 0,5 – 0,6 Euro pro Kubikmeter bei der Abwassergebühr.

Wechseln wir einmal die Seiten und werfen einen lohnenswerten Blick auf die Trinkwasserpreise. Die „Haus & Grund“-Tabelle müsste dafür auf den Kopf gestellt werden. Bei nahezu identischen Grundpreisen kostet der Kubikmeter Trinkwasser aktuell in Kaiserslautern 2,04 Euro, aber in Cottbus nur 1,38 Euro. Klarer Vorteil Ost!

Ein differenzierter Blick

Lassen Sie uns die Puzzleteile zusammensetzen: Rechnet man die aktuellen Kosten für Abwasser, Niederschlags- und Trinkwasser zusammen, so zahlt die Familie in Kaiserslautern 997 Euro pro Jahr und in Cottbus noch ca. 1.235 Euro. Diese Jahreskosten nähern sich noch weiter an, weil durch den geringeren Trinkwasserverbrauch hier bei uns weniger Abwasser anfällt.

Und berücksichtigen wir darüber hinaus für Kaiserslautern noch einen kleinen Zuschlag auf die Beiträge, den es in Cottbus nicht gibt, dann zahlt die Cottbuser Familie tatsächlich weniger als die Familie in der Pfalz. Im Fußball würde man von einer gerechten Punkteteilung sprechen. Schauen Sie auf die präsentierten Informationen. Bedenken Sie: Trink- und Abwasser sind schlecht separat zu bewerten. Es ist ein System. Ohne Ver- keine Entsorgung. Hinsichtlich des eingangs erwähnten Abwasserrankings braucht es einen differenzierten Blick.

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So oder so kann es falsch sein

Herausgeber: LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG   • Ausgabe Cottbus




Montage: SPREE-PR/Petsch (Bild); canva

Kommentar

So oder so kann es falsch sein

Selbst erfahrene und fachkundige Juristen staunen nicht schlecht: Die hochkomplizierte Beitragsthematik schien nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Oktober 2023 kaum noch beherrschbar. Sollten doch verjährte und nichtgezahlte Beiträge in der Gebührenkalkulation so behandelt werden, als ob sie den Aufgabenträgern gezahlt wurden. Das hat kaum jemand verstanden. Und nun hat das Oberverwaltungsgericht am 23.10.2024 festgestellt, dass die Auffassung des Bundesgerichts falsch sei. Man müsse nicht gezahlte Beiträge natürlich nicht als gezahlt betrachten. Die Aufgabenträger im Lande fragen sich nun, was denn richtig ist. Die aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts falsche Meinung der Leipziger Bundesrichter oder die aus deren Sicht falsche Auffassung der Brandenburger Oberrichter?

Den Konflikt müssen jetzt die Städte und Verbände im Lande lösen. Sie müssen kalkulieren, denn die Gebühren sind festzusetzen. Wie man es macht, kann es richtig oder falsch sein. Das verstehe, wer will! Wenn er/sie denn kann.

Turgut Pencereci,
Geschäftsführer Landeswasserverbandstag Brandenburg

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Abwassergebühren

Herausgeber: LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG   • Ausgabe Cottbus




Foto: LWG

Zahlen die Cottbuser Bürgerinnen und Bürger zu viel Abwassergebühren?

Trotz Gerichts-Chaos: LWG für kluge und pragmatische Entscheidungen

Sparsame 100 Liter bestes Trinkwasser verbraucht im Durchschnitt jede Cottbuserin und jeder Cottbuser am Tag, weniger als im bundesdeutschen Schnitt (ca. 125 Liter). Das gebrauchte Wasser fließt nach aufwendiger Reinigung auf der Kläranlage zurück in die Natur – in Cottbus ist das die Spree.

Für ihren Abwasserservice zahlen die Cottbuser Bürgerinnen und Bürger pro Tag ca. 46  Cent. Davon entfällt ungefähr ein Drittel auf den Aufwand zur Herstellung der Abwasseranlagen. Der Rest deckt Betriebskosten für Personal, Verwaltung, Energie, Instandhaltung und vieles andere. Die aktuellen Rechtsstreitigkeiten um Gebühren, Beiträge, hypothetische Festsetzungsverjährung, Vertrauensschutz etc. drehen sich ausschließlich um Ersteres – den Herstellungsaufwand der Abwasseranlagen.

Getrübte Hoffnungen

Viele Cottbuserinnen und Cottbuser erinnern sich noch lebhaft an die Gerichtsverfahren um die sogenannten Altanschließerbeiträge. Groß war die Erleichterung, als die Stadtverordnetenversammlung 2017 die Aufhebungs- und Erstattungssatzung verabschiedete. Alle eingenommenen Beiträge wurden in Millionenhöhe erstattet. Fortan musste der Herstellungsaufwand der Abwasseranlagen in Cottbus komplett und „rein“ über die Gebühren finanziert werden. Mit diesem Schritt verknüpfte die Stadt Cottbus die Hoffnung, eine gerechte und akzeptable Lösung gefunden zu haben.
Doch diese Hoffnung wurde durch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts Cottbus erst einmal getrübt.

Eine Frage des Vertrauens

Worum geht es in diesen Urteilen, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Kurz gesagt, es geht um Beiträge zur Deckung der Herstellungskosten, die aus unterschiedlichen Gründen – ungültige Satzungen, Verjährung oder Festsetzungsverjährung – nicht erhoben werden konnten oder wie im Fall von Cottbus zurückerstattet wurden.
Bildet sich aus bestimmten Gründen im Prozess der Beitragserhebung ein Vertrauensschutz, der durch die Verfassung geschützt ist, so kann die ursprünglich angedachte Beitragsfinanzierung der Herstellungskosten nicht mehr durch eine Gebührenfinanzierung ersetzt werden. Das heißt in der Endkonsequenz: Der Aufgabenträger bleibt zumindest auf einem Teil der Herstellungskosten sitzen.
Unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts urteilte das Verwaltungsgericht in Cottbus, dass es auch hier vergleichbare Fälle geben muss und erklärte daher die Gebührensatzung für unwirksam.

Ein Loch im Haushalt

Nun bekamen die Aufgabenträger – Gemeinden, Verbände und Dienstleister – Hausaufgaben. Sie mussten ermitteln, in welcher Höhe Beiträge aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht mehr über Gebühren erhoben werden dürfen. Diese Beiträge, die in Cottbus entweder noch nicht erhoben wurden bzw. komplett erstattet wurden, bilden in Summe das sogenannte „fiktive Abzugskapital“. Dieses wird nun über die Lebensdauer der Anlagen anteilig aufgelöst. Bei einem Abwasserkanal können dies 50 Jahre und mehr sein.

Der jährliche fiktive Auflösungsbetrag mindert rechnerisch den Aufwand und führt zu einer Gebührenreduzierung. Wenn aber im Rahmen der Gebührensatzung Abzugskapital gebildet wird, vermindert dies im Ergebnis die Einnahmen der Stadt Cottbus aus den Abwassergebühren. Dieser Minderbetrag fällt dem Haushalt der Stadt Cottbus zur Last und muss im Ergebnis mit „realem Geld“ ausgeglichen werden.

Die finale Rechnung

Die schwierige Aufgabe der Ermittlung des fiktiven Abzugskapitals überließ der Richter am Cottbuser Verwaltungsgericht ausdrücklich dem Aufgabenträger. Für die herausfordernde Rechenaufgabe fand sich eine interfraktionelle Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung zusammen, ergänzt um die LWG Lausitzer Wasser GmbH &  Co.  KG als Dienstleister und weitere kompetente Rechts- und Wirtschaftsberater. Nach umfangreicher Daten- und Rechtsanalyse bestätigt das Gremium, dass aufgrund der neuen Rechtsprechung tatsächlich ein fiktives Abzugskapital gebildet werden muss. Es handelt sich hierbei um einen einstelligen Millionenbetrag und damit deutlich weniger als die durch die Lokalpresse kolportierte 3-stellige Millionensumme.

Lösung ohne Staffelung

Zugute kommt der Kalkulation, dass nicht alle Beiträge, die in Cottbus erhoben werden sollten bzw. erhoben wurden, unter den Vertrauensschutz fallen. So beinhaltete die Kalkulation auch Beträge für erst in der Zukunft geplante Maßnahmen, bei denen kein Vertrauensschutz denkbar ist.

Die interfraktionelle Arbeitsgruppe wollte nicht nur eine rechtlich und wirtschaftlich fundierte Lösung finden, die vor Gericht besteht. Vielmehr sollten alle Cottbuserinnen und Cottbuser gleichbehandelt werden und – soweit rechtlich möglich – keine gestaffelten Gebühren entstehen.

Jetzt Widersprüche befrieden

Bleibt die Frage, wie hoch eine Einsparung durch das zu bildende fiktive Abzugskapital sein wird. Sie erinnern sich an die 46 Cent pro Tag, die jede Cottbuserin und jeder Cottbuser für die Abwasserentsorgung aufbringen muss? Gerechnet auf diesen Betrag läge eine Einsparung bei weniger als 1  Cent – in Summe 2 bis 3 Euro pro Jahr!

Und dennoch. Der beschriebene Weg sollte rückwirkend in den Gebührensatzungen der Jahre 2023 und 2024 sowie in der neuen Satzung für das Jahr 2025 Berücksichtigung finden. Damit sollten auch die zahlreichen Widersprüche gegen die Abwasserbescheide 2023 befriedet werden. Dachte man. Dann sorgte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) für eine Überraschung.

Gegen normales Rechtsempfinden

Nicht weniger als eine Kehrtwende um 180 Grad vollzog das höchste Verwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg mit einem bemerkenswerten Urteil am 23. 10. 2024. Es urteilte in komplettem Gegensatz sowohl zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Verwaltungsgerichts in Cottbus. Zu einem Gebührenstreit in der Stadt Falkensee befand das OVG, dass Absetzkapital nur durch tatsächlich gezahlte Beiträge gebildet werden kann. Und damit ist das fiktive Absetzkapital genau das, was es schon immer war – eine Luftnummer. Warum sollte jemand für nicht gezahlte Beiträge einen Abschlag auf die Gebühren erhalten? Das entspricht in keiner Weise dem Rechtsempfinden.

Das Urteil des OVG legt fest, dass ein Vertrauensschutz, der sich für Beiträge gebildet hat, nicht automatisch auf Gebühren ausgeweitet werden darf.

Unser Fazit

Die Gerichte werden wahrscheinlich noch Jahre beschäftigt sein, bis es zu einem endgültigen Urteil kommt. In Cottbus sind bis dahin kluge und pragmatische Entscheidungen gefragt, die die Rechte aller Gebührenzahler wahren, aber auch die Haushalte der Kommunen schützen. Auf der Basis des wegweisenden Urteils des OVG hat die Interfraktionelle Arbeitsgruppe entschieden, dass – bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung – die Gebührensatzungen der Jahre 2023 und 2024 unangetastet bleiben. Die Widersprüche gegen die Bescheide des Jahres 2023 werden weiterhin als ruhend betrachtet. In der neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 wird kein fiktives Abzugskapital Berücksichtigung finden.

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Brandenburg liebt: Theater

Herausgeber: LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG   • Ausgabe Cottbus




Das Staatstheater Cottbus im weihnachtlichen Outfit.

Foto: Marlies Kross

Brandenburg liebt: Theater

Weihnachtstheater für die ganze Familie

Nach der Hast durch die Monate schalten wir unseren oft so hektischen Alltag im Advent einen Gang runter. Und lassen uns etwa in den Theatern Brandenburgs in fremde Welten entführen. Wir haben in Cottbus, Schwedt, Senftenberg und Brandenburg/Havel nachgefragt, woran sich Familien jetzt erfreuen können.

  • Cottbus

    Als Tochter eines Räuberhauptmanns wächst Ronja im Schutz einer rauen, aber liebevollen Bande auf. Als sie älter wird, freundet sie sich mit Birk, dem Sohn des Anführers der verfeindeten Borkas an. Die beiden Räuberkinder geraten zwischen die Fronten ihrer sturen Väter und lernen, selbst Entscheidungen zu treffen, die ihre Freundschaft über die Feindschaft ihrer Familien siegen lässt.

    Das Staatstheater Cottbus bringt Astrid Lindgrens Kinderbuch-Klassiker „Ronja Räubertochter“ – gespickt mit Räuberliedern aus dem wilden Kosmos einer mutigen Heldin – auf die Bühne. Regisseurin Jule Kracht erzählt von der Kraft, sich auf andere verlassen und so scheinbar Unüberwindbares überwinden zu können.
    Die nächsten Familienvorstellungen im Großen Haus (Schillerplatz 1, Cottbus) gibt es am 14. Dezember (18 Uhr), 25. Dezember (11 Uhr) und 27. Dezember (11 Uhr).

    Karten erhalten Sie im Besucherservice und unter www.staatstheater-cottbus.de.

  • Senftenberg

    Einen Tag vor Weihnachten ist es höchste Zeit, fürs Fest einkaufen zu gehen und einen Tannenbaum zu holen. Doch statt der ganzen Besorgungen kommt Pettersson mit einem verstauchten Fuß nach Hause. Muss nun alles ausfallen? Pettersson war schon immer ein Meister im Improvisieren und so bastelt er mit Findus‘ Hilfe einen Baum mit Holzlatten, Ästen und jeder Menge Klimbim. Und so wird der Baum immer bunter und einzigartig. Schnell erfährt die Nachbarschaft von Petterssons Missgeschick und lässt nicht lange auf sich warten. Am Ende wird Weihnachten besonders gesellig.

    „Petterson und Findus kriegen Weihnachtsbesuch“ auf der Probebühne des Theaters „neue Bühne“ in Senftenberg u. a. am 9., 10. und 12. Dezember (10 Uhr), am 15., 21., 23. und 25. Dezember (15 Uhr).
    Karten für die szenische Lesung erhalten Sie unter Tel.: 03573 801-286 oder karten@theater-senftenberg.de.

  • Brandenburg an der Havel

    In einem märchenhaften Königreich feiert man die Taufe von Prinzessin Aurora. Alles läuft ganz wunderbar, die Feen bereiten dem Baby ein phantastisches Fest … alle, bis auf eine: die böse Fee Carabosse, die man – vermutlich nicht ganz versehentlich – „vergessen“ hatte, zum Fest zu laden. Sie dankt es mit einem Tod bringenden Fluch, den die gute Fliederfee aber gerade noch abmildern kann: zu einem sehr langen Schönheitsschlaf …

    Carola Söllner erzählt die Geschichte zur Musik von Peter I. Tschaikowski (Brandenburger Symphoniker) bei dieser musikalischen Lesung mit Ballett neu und frisch. Es tanzen Mitglieder der Kasmet-Ballett-Company.

    Karten für die Vorstellungen im Großen Haus am 8., 25. und 26. Dezember (16 Uhr) unter Tel.: 03381 511-111 oder auf www.brandenburgertheater.de

  • Schwedt/Oder

    „Ich bin so satt, ich mag kein Blatt“ – Sie erinnern sich an die etwas eigenwillige Ziege? Ihretwegen verstößt ein Schneider seine drei Kinder. Die Geschwister ziehen in die Welt, um etwas aus sich zu machen und einen Beruf zu erlernen. Jedes erhält am Ende ein magisches Abschiedsgeschenk: ein Tischlein-deck-dich, einen Goldesel-streck-dich und einen Knüppel-aus-dem-Sack. Welch wundersame Abenteuer die Geschwister auf ihrer Reise erleben und welche Rollen dabei der Zauberer Aldous von Rübenschmalz und eine Hexe namens Walpurga Drachenzahn spielen, lässt sich beim Besuch des deutsch-polnischen Märchenspaßes herausfinden. Mitreißende Musik, ein phantasievolles Bühnenbild und farbenfrohe Kostüme entführen in eine Welt, in der es noch wahre Wunder gibt.

    Tickets für die Vorstellungen am 17. Dezember (10 Uhr), 18. + 19. Dezember (9 und 11 Uhr), 24. Dezember (14 Uhr), 25. Dezember (15 Uhr) gibt’s unter Tel.: 03332 538-111 und per E-Mail an kasse@theater-schwedt.de.

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Wassermanagement – eine Aufgabe für alle!

Herausgeber: LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG   • Ausgabe Cottbus




Drei der acht Partner im „Wasserverbund Niederlausitz“ sind Mitherausgeber der WASSERZEITUNG: die LWG Cottbus, der GWAZ Guben und der WAC Calau. Das Bild entstand während der Unterzeichnung des Gründungsvertrages Ende April. Weitere Partner sind herzlich willkommen!

Foto: zweihelden

Ob bei Leitungs-, Brauch- oder Niederschlagswasser:

Wassermanagement – eine Aufgabe für alle!

Mithilfe von mehreren neu gegründeten kommunalen Gemeinschaften packt die märkische Siedlungswasserwirtschaft die Herausforderungen rund um das Lebensmittel Nr. 1. an. Auf lange Sicht soll unsere existenzielle Ressource Trinkwasser gesichert werden – auch als Grundlage für wirtschaftliche Entwicklung, etwa den Strukturwandel der Lausitz. Und auch die Wirtschaft selbst kann einiges beim Trinkwassermanagement tun, um den Gebrauch auf einem absolut notwendigen Niveau zu halten.

Ohne Frage leben wir in einer Zeit, in der Wasser immer mehr zum zentralen Thema wird. Sei es wegen der klimatischen Einflüsse oder – wie im Fall der Lausitz – des strukturellen Wandels der regionalen Wirtschaft: Ein smarter und vorausschauender Umgang mit unserer lebenswichtigen Ressource ist unabdingbar. Kommunale Arbeitsgruppen wie der „Wasserverbund Niederlausitz“ oder der „Trinkwasserverbund Lausitzer Revier“ wollen nichts anderes, als die Art und Weise der heutigen Wasserversorgung zukunftsfähig zu machen. Interkommunale Verbundsysteme entstehen, die flexibel auf die Bedürfnisse von Industrie und Gewerbe, Tourismus und Bevölkerung reagieren können.

Die Kraft der Kooperation

Weil unser Wasserkreislauf keine Verwaltungsgrenzen kennt, ist es nur folgerichtig, dass auch die traditionelle Wasserwirtschaft aus ihren Begrenzungen herauswächst. Wie WAL-Verbandsvorsteher Christoph Maschek im neuen Podcast der WASSERZEITUNG (deezer, spotify) erläutert, werden Gemeinschaften gebildet, „ … um den Investoren und der Bevölkerung das Signal zu senden: Die Wasserversorgung ist sicher. Ich kann alle Beteiligten nur ermuntern, dort voranzugehen, um die regionalen Investitionsschwerpunkte wasserseitig zu unterstützen.“

Mit dem mehrfach unter Beweis gestellten Willen zur Innovation und der Kraft der Kooperation lädt die Siedlungswasserwirtschaft insbesondere alle Wasser-Großabnehmer ein, auch selbst Impulse für ein verantwortungsvolles Wassermanagement zu setzen.

Die gratis Himmels-Lieferung

Neben dem Trinkwasser aus der Leitung ist dabei insbesondere ein Augenmerk auf das himmlische Wassergeschenk ratsam: Niederschlag. „Das wird in den Konzepten potenzieller Ansiedler berücksichtigt“, berichtet Christoph Maschek aus dem Lausitzer Revier. „Um zum Beispiel die Löschwasserversorgung vorzuhalten, hat man ja auch Zisternen zu bauen. Damit kann man sehr effizient das Regenwasser auffangen und zwischenspeichern.“ In den gesetzlichen Grenzen, in denen man das dürfe, würde man die lokale Wirtschaft auch zu diesen Themen beraten.

Und selbst das Wasser, das mangels eines unterirdischen Speicherplatzes nicht aufgefangen wird, könnte noch Nutzen bringen. Gerade bei zunehmenden Starkregenereignissen gerät das Volumen selbst üppigster Zisternen schnell an seine Grenzen. Eine denkbare Lösung: Dachbegrünung!

Vorteile von Regenwasser

„Gründächer funktionieren sehr wohl auch im Zusammenhang mit installierten Photovoltaikanlagen“, wirbt Karsten Horn, Projektleiter Strukturwandel bei der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG in Cottbus, für das Ausschöpfen aller Möglichkeiten. „Da gibt es je nach Statik verschiedene Optionen, mit mehr oder weniger Pflegebedarf. Der angenehme Nebeneffekt in heißen Sommern ist eine gute Klimatisierung und dass die Hitze nicht ins Gebäude durchschlägt.“

Die Verwendungsmöglichkeiten von Niederschlag gehen jedoch weit darüber hinaus. Für viele industrielle Prozesse ist das „weiche“ Regenwasser sogar ausgesprochen vorteilhaft – nach minimaler Aufbereitung beziehungsweise Filterung. Und wer besonders innovativ sein will, nutzt es als Grauwasser für die Toilettenspülung.

„Das große Thema hinter all dem ist für mich, wo die genutzte Ressource Wasser herkommt“, fasst Karsten Horn zusammen. „Brauchwasser in der Industrie kommt über Brunnen genauso aus dem Grundwasser wie unser Trinkwasser. Da gibt es also eine gewisse Konkurrenzsituation.“ Eine Entspannung sei möglich, wenn zum Beispiel Wasser, das ausschließlich zur Kühlung verwendet werde, in Kreisläufen verbleibt und wiederverwendet wird. Dies betrifft immerhin rund die Hälfte aller wassergestützten Prozesse in der Industrie.

Reden wir über Ihr Wasser!

„Und wenn man noch einen weiteren Mehrwert generieren will, zieht man sogar noch die Energie aus dem Wasser. Das könnte die Gasverbräuche fürs Heizen drücken.“ Die nötige Technik sei längst „state-of-the-art“, was fehle seien verpflichtende Vorgaben vonseiten des Gesetzgebers. Karsten Horn: „Weil Investitionen in nachhaltige Wassernutzung natürlich etwas teurer sind, sollte sich die Politik Gedanken über geeignete Förderinstrumente machen. Gerade in Bereichen wie der Lausitz sollte es einen Ausgleich für denjenigen geben, der selbst freiwillige Vorgaben des Wassermanagements erfüllt. Es dürfe keine Konkurrenz zu anderen Standorten geben. Und grundsätzlich gilt der Rat des Cottbuser Fachmanns an Unternehmen, ihre Ver- und Entsorgungskonzepte mit den ortsansässigen Wasserbetrieben abzustimmen.

Was bedeutet Wassermanagement für Unternehmen?

  • Speicherung und Nutzung von Niederschlagswasser
  • Nutzung von Abwasser als Energiequelle
  • Einsatz von wassersparenden Armaturen
  • Kreislaufführung in wasserintensiven Betrieben (Kühlung)
  • Dezentrale Vorbehandlung von spezifisch verschmutzten Abwässern

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LWG beim 12. DAK-Firmenlauf

Herausgeber: LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG   • Ausgabe Cottbus




Die erwiesenermaßen „hitzebeständigen“ LWG-Läufer und Wasserbar-Helfer freuen sich schon auf den nächsten Lauf.
Foto: LWG

LWG beim 12. DAK-Firmenlauf

Genau 2.381 Läufer und Walker nahmen am 12. DAK-Firmenlauf in Cottbus teil. Auch ein Team der LWG war mit am Start und legte durch den Puschkinpark und entlang des grünen Spreeufers eine 4,5-km-Runde zurück. Bei tropischen Temperaturen von über 30 Grad war die Stimmung sportlich ausgelassen. Die staubigen Kehlen konnten sich alle an der Trinkwasserbar der LWG mit kostenlosem Lausitzer Wasser erfrischen.

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+++ NEWSTICKER BAU +++ NEWSTICKER BAU +++ NEWSTICKER BAU +++

Herausgeber: LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG   • Ausgabe Cottbus




Das Projekt in Sachsendorf soll Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Foto: LWG

+++ NEWSTICKER BAU +++ NEWSTICKER BAU +++

Modernisierung Mischwasserkanal

In der Tranitzer Straße wird aktuell die Abwasserentsorgung modernisiert. Die Arbeiten umfassen den Bau von 250 m neuer Kanalrohre, mehrerer Schachtbauwerke und ein spezielles Anbindungsbauwerk zur Vetschauer Straße. Mit diesem Projekt verbessert die LWG den baulichen Zustand und die Effizienz der Abwasserentsorgung in einem wichtigen Stadtgebiet.

Höheren Bedarf decken

Zwischen Sachsendorf und Klein Gaglow investiert die LWG in eine neue Trinkwasserhauptleitung. Auf einer Länge von 1.600 m wird eine moderne Polyethylenleitung verlegt, um den steigenden Trinkwasserbedarf im Gebiet Schorbus-Leuthen zu decken. Eine besondere Herausforderung stellt die Querung der Autobahn dar, wo die Leitung in einem bestehenden Rohrtunnel verlegt wird.

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Wegweisendes Projekt!

Herausgeber: LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG   • Ausgabe Cottbus




Foto: LWG

Wegweisendes Projekt!

Der erste Leuchtturm für den Katastrophenschutz wurde im Juli an der Christoph-Columbus-Grundschule in Cottbus-Sandow feierlich eröffnet. Innenminister Michael Stübgen und Oberbürgermeister Tobias Schick würdigten dieses wegweisende Projekt persönlich vor Ort. Das Konzept, das während der Energiekrise 2022/2023 entwickelt wurde, könnte bald bundesweit Anwendung finden. Die LWG unterstützte das Projekt von Beginn an, halten zwei neue Trinkwasserwagen und demnächst zwei Notstromaggregate für den Ernstfall vor.

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Es ist wieder soweit: Wasserzähler-Ablesung

Herausgeber: LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG   • Ausgabe Cottbus




Es ist wieder soweit: Wasserzähler-Ablesung

Im Zeitraum vom 24.09. bis 30.10.2024 wird die Ablesung der Wasserzähler im Versorgungsgebiet der LWG Lausitzer Wasser GmbH &  Co. KG durchgeführt. Diese Ablesung ist notwendig, um die Jahresverbrauchsabrechnung korrekt erstellen zu können. Betroffen sind dabei ausschließlich Haus- und Gartenzähler, Wohnungszähler sind nicht Teil der Ablesung.

Es gibt zwei unterschiedliche Vorgehensweisen zur Ablesung:

1. Selbstablesung:

In bestimmten Gebieten werden die Kunden gebeten, ihren Wasserzählerstand selbst abzulesen. Die betroffenen Haushalte erhalten hierzu eine entsprechende Karte im Briefkasten. Auf dieser Karte tragen sie den abgelesenen Zählerstand ein und senden diese portofrei an die LWG zurück. Alternativ können sie die Zählerstände auch online über unser Kundenportal übermitteln. Dazu nutzen sie entweder den auf der Karte angegebenen kundenspezifischen QR-Code oder sie melden ihren Zählerstand über unsere Internetseite. Eine Rücksendung der Karte ist dann nicht mehr notwendig.

2. Durch beauftragte Mitarbeiter:

In anderen Gebieten wird die Ablesung durch Mitarbeiter der Firma MSG Metering Service GmbH durchgeführt. Das genaue Datum teilt ihnen die beauftragte Firma rechtzeitig durch Terminankündigungen per Postkarte mit. Wir hoffen auf ihr Verständnis, wenn sich die Termine aus Krankheitsgründen verschieben sollten.
Wenn sie zum angegebenen Termin verhindert sind, bitten wir darum, die Zählerstände selbst abzulesen und die ausgefüllte Terminkarte persönlich dem Beauftragten zu hinterlassen bzw. auf den ausgegebenen Selbstablesekarten zu vermerken und portofrei an uns zu senden. Alternativ können sie ihren Zählerstand über das entsprechende Formular auf unserer Website übermitteln. Alle Mitarbeiter der Firma MSG können sich ausweisen und sind nicht berechtigt, Zahlungen jeglicher Art entgegenzunehmen.

Wichtige Hinweise:

– Die genauen Ablesetermine entnehmen sie bitte der Postkarte, die Sie rechtzeitig im Briefkasten erhalten.
– Wenn der Zählerstand nicht gemeldet wird, ist die LWG gezwungen, den Wasserverbrauch zu schätzen.
– Bitte beachten sie: Es sind keine Wohnungszähler von der Ablesung betroffen, sondern nur Haus- und Gartenzähler.
– Bei Fragen rufen sie bitte die Servicenummer 0355 350-0 an.

Hier können sie ihren Zählerstand online übermitteln

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