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Turbo-Abschluss und Doppelqualifikation

 




Robert Neumann (2.v. l.) und Louis Lehmann (2. v. l.) erhalten bei der feierlichen Freisprechung ihre Abschlusszeugnisse. Mit im Bild: Ausbildungsleiter Jörg Lange (l.) und LWG-Geschäftsführer Jens Meier-Klodt.

Foto: SPREE-PR/Petsch

Ausbildung bei der LWG

Turbo-Abschluss und Doppelqualifikation

Klischeehaft sagt man der so betitelten Generation Z gern nach, auf der Suche nach der passenden „Work-Life-Balance“ das Arbeitsleben geringer zu gewichten. Wir präsentieren Ihnen zwei Lausitzer Gegenbeispiele: Robert und Louis!

Die beiden jungen Männer gehören zur Abschlussklasse 2025 der LWG-Lehrwerkstatt. Mit ihnen sind insgesamt 16 Anlagenmechaniker im Frühjahr ins Berufsleben gestartet. Robert Neumann schneller als alle anderen. „Er hat tatsächlich den Turbo eingelegt und seinen Abschluss bereits ein halbes Jahr eher absolviert“, zeigt sich Ausbildungsleiter Jörg Lange beeindruckt von den Leistungen seines neuen Kollegen. „Diese Verkürzung angesichts unseres anspruchsvollen Lehrprogramms überhaupt zu schaffen, spricht Bände über seinen Willen und seinen Charakter.“

Und auch der zweite Neue im LWG-Team nutzte seine Zeit – vor allem seine Freizeit! – auf beeindruckend weitsichtige Weise. „Louis Lehmann hat parallel zur Ausbildung als Anlagenmechaniker gleich noch seine Fachhochschulreife abgelegt“, so Jörg Lange. „Es ist für einen langgedienten Ausbilder wie mich überaus erfreulich zu sehen, wie zupackend und weitsichtig sich manche Jugendliche auf eine vielversprechende Karriere vorbereiten.“

Praxisnahe Ausbildung

Louis Lehmann und Robert Neumann arbeiten heute bereits im Wasserwerk und haben das dortige Team – durch pure Anwesenheit – in das jüngste der ganzen LWG verwandelt. Dass sie das hohe fachliche Niveau stabilisieren, versteht sich durch den Abschluss in der eigenen Lehrwerkstatt von selbst. Die dort an den Tag gelegte nachhaltige und qualitativ hochwertige Nachwuchsförderung würdigte die IHK Cottbus erneut mit dem „Qualitätssiegel für exzellente Ausbildung“. Diese Auszeichnung trägt das Unternehmen bereits seit 2016 – ununterbrochen.

Für Handwerk mit Zukunft und die Fachkräftesicherung für unsere vom Strukturwandel geprägt Region wird sich die LWG weiterhin aktiv einsetzen. Für das kommende Ausbildungsjahr 2025/26 stehen 27 Ausbildungsplätze für angehende Anlagenmechaniker bereit.

Interessierte Schülerinnen und Schüler können unter www.lausitzer-wasser.de ihre Bewerbung einreichen.

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Kläranlage ist Gesundheitsindikator

 




Bei der Probennahme auf der Kläranlage Cottbus: Andreas Korrenz, Leiter Werke bei der LWG.

Foto: LWG

Auch LWG auf Spurensuche

Kläranlage ist Gesundheits­indikator

Es ist Frühling, und die Zeit, in der es hustet und schnupft, ist nun (hoffentlich) vorbei. In diesem Winter ist kaum jemand um die Grippewelle herumgekommen. Doch wussten Sie, dass unsere Kläranlagen eine Rolle dabei spielen, die Verbreitung von Viren zu überwachen?

Knapp 170 Kläranlagen beteiligten sich deutschlandweit bis Ende 2024 am Projekt „Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung“ (AMELAG) vom Umweltbundesamt (UBA) und Robert Koch-Institut (RKI), darunter die LWG. Und Cottbus setzt die wertvolle Datensammlung auch in diesem Jahr fort!

Zu Beginn der Corona-Pandemie rückte diese Möglichkeit des Gesundheits-„Monitorings“ in den Fokus der Öffentlichkeit. Denn im Schmutzwasser auf Kläranlagen lässt sich zuverlässig nachweisen, wie sich Viren in einer Region verbreiten. Mittlerweile geht es nicht mehr nur um SARS-CoV-2, sondern ebenso um Influenza A und B oder Polioerreger.

„Wir nehmen einmal pro Woche eine Mischprobe auf der Kläranlage und senden diese in ein zertifiziertes Labor“, erläutert Andreas Korrenz, Leiter Werke bei der LWG. „Uns ist bewusst, dass dieses Projekt für die Gesundheitsvorsorge in Deutschland eine erhebliche Bedeutung hat.“ Die erhobenen Daten erlauben Rückschlüsse auf den Trend der Infektionsdynamik, schreibt das Robert-Koch-Institut auf seiner Internetseite. Die Messwerte können mit Angaben aus bereits bestehenden Überwachungssystemen verglichen und gemeinsam analysiert werden. Experten würden dadurch in die Lage versetzt, die Situation vor Ort umfassender zu bewerten.

Unter anderem über den Stuhl gelangen Infektionserreger ins Abwasser, wo sie nachgewiesen werden können.

„Es ist sicher eine der wesentlichen Lehren aus der Corona-Pandemie, dass gefährliche Krankheitserreger und ihre Verbreitung schneller aufgedeckt werden sollten“, so Andreas Korrenz. „Wir unterstützen mit unserer Probennahme die notwendige Forschung auf unverzichtbare Art und Weise.“ Als Informationsquelle bietet Abwasser eine Vielzahl an Möglichkeiten für die Überwachung von Krankheitserregern. Aus den Daten, die auch in der Kläranlage Cottbus gesammelt werden, erstellt das RKI einen Wochenbericht, der im Internet veröffentlicht wird. Die enorme Zunahme der Influenza-Viren zu Beginn des Monats Februar (6. KW) – typisch für diese Erkrankung – wird hier überdeutlich. Bei Covid kennt der Trend seit Winterbeginn 2024 erfreulicherweise nur eine Richtung: abwärts. Besonders hervorzuheben ist, dass die LWG eine von nur drei Kläranlagen in Brandenburg ist, die an diesem wichtigen Projekt mitwirken.

Dieses Engagement zeigt, wie ernst wir unsere Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung nehmen.

www.umweltbundesamt.de/amelag

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Das neue LWG-Kundenportal ist online

 




Nicole Vogel aus dem LWG-Kundenservice hat das Projekt Kundenportal maßgeblich mit betreut.

Montage/Foto: SPREE-PR/Arbeit; Schulze

Mehr Service, weniger Papier!

Das neue LWG-Kundenportal ist online

Rechnungen und Bescheide digital abrufen, den Zählerstand online melden oder schnell die Bankverbindung ändern – all das ist jetzt über das neue Kundenportal der LWG möglich. Mit wenigen Klicks können Kunden ihre Daten selbst verwalten und so Zeit und Aufwand sparen.

„Gerade nach einem Umzug oder bei einer Kontoänderung ist es wichtig, alle relevanten Dienstleister schnell zu informieren. Was uns betrifft, lässt sich das jetzt ganz unkompliziert im Online-Portal erledigen“, erklärt Nicole Vogel aus dem LWG-Kundenservice. Auch der Wasserverbrauch kann dort jederzeit eingesehen werden – ein praktisches Hilfsmittel, wenn sich die Wohnsituation verändert, etwa weil die Kinder ausziehen oder sich der Haushalt verkleinert. In solchen Fällen kann direkt geprüft werden, ob eine Anpassung der Abschläge sinnvoll ist.

Doch das neue Kundenportal bietet nicht nur mehr Komfort, sondern trägt auch zur Schonung von Ressourcen bei. Wer Rechnungen und Bescheide digital erhält, verzichtet auf unnötigen Papierverbrauch und spart Versandkosten.

Die Anmeldung ist einfach und schnell: Sie finden den Zugang zum LWG-Kundenportal gleich auf der Startseite der LWG-Website www.lausitzer-wasser.de. Der Anmeldeprozess entspricht dem Vorgehen, das Sie von vielen anderen Online-Angeboten kennen: eine E-Mail-Adresse genügt, im besten Fall haben sie auch die Kundennummer zur Hand. Mit unserem digitalen Service können Kunden ihre Wasserversorgung noch flexibler und effizienter verwalten – jederzeit und von überall.

Und hier finden Sie das Online-Kundenportal:

onlineservice.lausitzer-wasser.de

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Arigatō und danke, LWG!

 




Fotos (2): LWG

Zwei weitere Trinkwasserspender übergeben

Arigatō und danke, LWG!

Dass einige Schüler am Ludwig-Leichhardt-Gymnasium mit „Arigatō“ antworteten, nachdem der Trinkwasserspender der LWG installiert worden war, hat seinen guten Grund: Das „LL-Gym“ ist eine der wenigen Bildungseinrichtungen in Deutschland, an denen Japanisch als Fremdsprache bei muttersprachlichen Lehrkräften gepaukt werden kann. Und dass die heilende Kraft des Wassers in fernöstlichen Kulturen eine herausragende Rolle spielt, gehört hier zum Allgemeinwissen. Für Helen und Linda (Bild rechts) steht jedoch das schnelle und gesunde Durststillen eindeutig im Vordergrund, wenn sie zum Becher greifen. Genauso geht es auch den Jungs und Mädchen der Spielgemeinschaft der Großgemeinde Kolkwitz. Seit Jahresbeginn können sich die jungen Sportler – im Bild (v. l.) Louis, Erik, Ahmad und Yannick – im Vereinsgebäude in Glinzig mit Lausitzer Wasser erfrischen. Nach dem Training wird der Flüssigkeitshaushalt sofort wieder auf Vordermann gebracht. Recht so!

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Ihr Trinkwasser: jederzeit erstklassig!

Herausgeber: LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG   • Ausgabe Cottbus




Foto: SPREE-PR/Archiv

Aufklärung oder Marketing?

Ihr Trinkwasser: jederzeit erstklassig!

Immer wieder versuchen Zeitgenossen, Zweifel an der hohen Qualität unseres Trinkwassers zu streuen. Hinter ihrer „Aufklärung“ steckt in der Regel eher Marketing. Dazu sind ein paar klare Worte fällig!

Kürzlich bei Tik-Tok. Ein junger Influencer warnt seine Followerinnen und Follower davor, Wasser aus der Leitung zu trinken. Seine Argumentation: Schließlich seien Kläranlagen nicht dazu in der Lage, sämtliche schädlichen Spurenstoffe aus dem Schmutzwasser zu entfernen.

Der Zusammenhang zwischen geklärtem Abwasser und Trinkwasser ist schlicht absurd!
Für das Versorgungsgebiet der LWG dürfen wir Ihnen das Folgende versichern: Sämtliche Haushalte im Leitungsnetz erhalten sicher aufbereitetes Grundwasser, und zwar zu 100 Prozent!

Die Brunnen der Cottbuser Wasserwerke Fehrower Weg und Sachsendorf fördern das Lebenselixier aus bis zu 60 Metern Tiefe an die Oberfläche. Die Grundwasserleiter sind durch mächtige Bodenschichten bestens geschützt. Mehr als 4.000 Hektar Schutzgebiete im Umfeld der Wasserwerke tun ihr Übriges, den unterirdischen Schatz vor Schaden zu bewahren.

Einfach Kasse machen?

Während der Aufbereitung zu Trinkwasser werden dem sogenannten Rohwasser in mehreren Filterstufen lediglich Eisen und Mangan entzogen. Abschließend sorgen Rohrgitterkaskaden durch eine natürliche Belüftung für die Anpassung des pH-Wertes. Am Ende speist die LWG ein hochwertiges Lebensmittel ins Verteilnetz ein, das von allen ohne Bedenken gebraucht werden kann. Tägliche Beprobungen stellen sicher, dass sämtliche Vorgaben der Trinkwasserverordnung strengstens eingehalten werden.

Warum also wird trotzdem am Trinkwasser gezweifelt? Nun, es ist in Deutschland kein „Produkt“, das sich dem Wettbewerb auf einem Markt stellen muss. Das scheint nicht jedem zu gefallen. Mehr noch. Mit Zweifeln an der Qualität unseres frei Haus gelieferten Wassers soll am Ende höchstwahrscheinlich Kasse gemacht werden. Fallen Sie nicht darauf herein!

Aufklärung zur Qualität

Weil Trinkwasser unser Lebensmittel Nummer 1 ist, weist ihm der Staat einen besonderen Schutzstatus zu. Über seine regionalen Eigenschaften Bescheid zu wissen, ist Ihr gutes Recht. Genau deshalb bietet das „Wasserportal“ des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) unter www.wasserportal.info Transparenz pur. Es stellt unter Beweis, dass Ihr Trinkwasser sämtlichen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Proben werden kontinuierlich genommen. Aus dessen Analysen ergibt sich ein Mittelwert, den die LWG ans Wasserportal übermittelt.

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LWG-Mission: Zapfstellen für alle Schulen

Herausgeber: LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG   • Ausgabe Cottbus




Zur offiziellen Übergabe der drei LWG-Trinkwasserspender an der Gesamtschule Spree-Neiße in Kolkwitz kam auch Landrat Harald Altekrüger (im Bild ganz rechts).

Foto: Kliche

Bester Treibstoff für die kleinen grauen Zellen

LWG-Mission: Zapfstellen für alle Schulen

Alle Bücher in der Schultasche? Check! Ausgeschlafen? Check! Und was brauchen die Cottbuser Schülerinnen und Schüler noch, um konzentriert durch Mathe, Bio und Sport zu kommen? Einen jederzeit verfügbaren Durstlöscher! – Check!

Dass es beim Zugang zu hygienisch einwandfreiem Trinkwasser um eine wesentliche Gesundheitsfrage geht, ist allen Verantwortlichen an unseren Bildungseinrichtungen nur allzu bewusst. Umso größer ist dann die Freude, wenn Kollegen der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG mit einem ihrer Wasserspender anrücken. Im Fall der nagelneuen Gesamtschule Spree-Neiße in Kolkwitz konnten jüngst sogar gleich drei Geräte übergeben und installiert werden. Direktor René Schulz machte deutlich, wie sehr er diese spendable Geste zu schätzen weiß. Gerade erst ist der Schulbetrieb in einen hochmodernen Neubau umgezogen, der den Mädchen und Jungen das Lernen auf höchstem Niveau und mithilfe vieler besonderer Angebote – vom Holzkabinett bis zum Schulgarten – ermöglicht.

Es ist angezapft!

Auch an der Cottbuser BAUHAUS Schule waren Kollegen der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG nicht zum ersten Mal zu Gast, als im Herbst der Wasserspender übergeben wurde. Erst vor einem Jahr hatten sich die Wasserexperten in die Spenderliste für einen neuen „Bauhausflitzer“ eingeschrieben, der für die Teilhabe aller an der integrativen Schule unverzichtbar ist. Da an der Förderschule Sport und Bewegung überdurchschnittlich großgeschrieben werden, fließt Schweiß in Strömen. Das erfordert schnellen, mineralreichen Ausgleich. Und deshalb zeigten sich Direktor Gregor Albrecht sowie die anwesenden Sprecher der einzelnen Klassen beim ersten Wasser-Zapfen besonders dankbar.

Die LWG hat damit bereits 35 Wasserspender an öffentliche Einrichtungen und Schulen im Versorgungsgebiet gespendet – im besten Sinne von Gesundheitsförderung und Nachhaltigkeit. Ziel ist es, sukzessive alle Schulen im LWG-Gebiet mit den praktischen Wasserspendern auszustatten.

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Guter Zweck!

Herausgeber: LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG   • Ausgabe Cottbus




Der Vorschlag, die Tombola-Erlöse an die Stadtjugendfeuerwehr Cottbus zu spenden, kam vom LWG-Kollegen Norman Dressler (r.). Er übergab den Scheck persönlich an deren Leiterin Doreen Konzack (stehend). Außerdem dabei (knieend, v. l.): Hanna, Lilly, Tjark, Mia, Manuel und drei Feuerwehr-Nachwuchszwerge.

Foto: LWG

LWG-Tombola erfüllt Weihnachtswünsche

Spenden für Jugendfeuerwehr und SOS-Kinderdorf Cottbus

Die Wasserexperten und die Feuerwehren der Region haben eines gemeinsam – beide zählen zur Daseinsvorsorge. Unter diesem Begriff werden alle hoheitlichen Dienstleistungen zusammengefasst, ohne die das Leben nicht funktionieren könnte.

Von B wie Branitz bis W wie Willmersdorf – gleich 16 Jugendfeuerwehren trainieren in und um Cottbus. „Die Jugendfeuerwehren von heute sind die Einsatzkräfte von morgen”, macht Doreen Konzack von der Stadtjugendfeuerwehr Cottbus den ernsten Hintergrund einer spannenden und abwechslungsreichen Freizeitbeschäftigung deutlich. In unterschiedlichen Altersklassen werden die mehr als 240 Mädchen und Jungen auf ihrem Weg hin zu professionellen Einsatzkräften begleitet. „Das verdient unseren Respekt und unsere Unterstützung“, fand das LWG-Team und schloss sich dem Vorschlag aus dem Kollegium gerne an, die eine Hälfte der Tombola-Erlöse vom Tag der offenen Tür 2024 – immerhin 1.066 Euro – an die Stadtjugendfeuerwehr Cottbus im Stadtfeuerwehrverband Cottbus e. V. zu übergeben. Anfang November war es soweit und die Augen der Empfänger hätten nicht mehr strahlen können. Und dieser Gesichtsausdruck dürfte sich bald wiederholen!
„Die Spende der LWG werden wir in die Weihnachtsgeschenke für unseren Nachwuchs investieren“, darf Doreen Konzack für den 7. Dezember ankündigen: „Diese werden vom Weihnachtsmann auf dem Stadthallenvorplatz traditionell nach einem Lied oder Gedicht übergeben.“ Die langgediente Feuerwehrfrau schwärmt davon, die Freude in den Augen der Kids zu sehen – einige von ihnen aus finanziell schwächeren Familien, bei denen die Bescherung am Jahresende in der Regel nicht besonders üppig ausfallen kann.
Angesprochen auf die Vorhaben für das neue Jahr, benennt die Leiterin der Stadtjugendfeuerwehr Cottbus zwei Punkte: Mitgliedergewinnung und -erhaltung. Daneben sieht sie traditionellen gemeinsamen Aktivitäten entgegen, wie dem Zwergen- und Sportturnier sowie der Abnahme verschiedener Feuerwehrabzeichen.

„Es kann natürlich reingeschnuppert werden“, freut sich Doreen Konzack, Nachwuchs kennenzulernen. „Einfach auf unserer Homepage schauen und eine kurze Anfrage im Kontaktformular stellen.“

www.jugendfeuerwehr-cottbus.de

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Kann die Wasserwirtschaft Ost nicht rechnen?

Herausgeber: LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG   • Ausgabe Cottbus




Montage: LWG (Foto); canva

Abwassergebührenranking 2023 bietet nicht das ganze Bild

Kann die Wasserwirtschaft Ost nicht rechnen?

In regelmäßigen Abständen vergleicht die Interessensgemeinschaft der Haus- und Grundstückseigentümer „Haus & Grund“ die Kosten der Abwasserentsorgung der 100 größten Städte in Deutschland. Auch für das Abwassergebührenranking 2023 wurden die Jahreskosten für einen 4-Personen-Haushalt unter die Lupe genommen. Ein Beitrag von Jens Meier-Klodt, kaufmännischer Geschäftsführer der LWG.

Die Mitglieder der Muster-Familie verbrauchen – denn das ist der bundesweite Durchschnittswert – pro Kopf und Tag 125 Liter Trinkwasser. Macht summa summarum 182,5 m³ im Jahr. Zum Wohnen stehen der Familie auf ihrem 200 m² großen Grundstück in einem Wohngebiet 120 m² zur Verfügung. Die Hälfte des Außenbereiches ist versiegelt, was für die Niederschlagswassergebühr berücksichtigt wird. Dazu kommen ggf. auch Beiträge. Soweit die Berechnungsgrundlage.

Schauen wir mal in die Pfalz

Der Vergleich dieses Musterhaushaltes fällt für Cottbus ernüchternd aus. Mit 878,15 Euro Jahreskosten landet Cottbus auf Platz 97 der Tabelle, nur gefolgt von Halle, Potsdam und Mönchengladbach. Schaut man auf die Karte der Bundesrepublik, fällt eines sofort ins Auge: Fast alle Städte in den neuen Bundesländern landen im teuersten Bereich von über 700 Euro/Jahr, darunter Rostock, Magdeburg, Leipzig und Chemnitz. Dagegen betragen zum Beispiel die Kosten im westdeutschen Kaiserslautern – wie Cottbus eine fußballbegeisterte Stadt mit ebenfalls rund 100.000 Einwohnern – nur 365,65 Euro/Jahr. Das sind satte 500 Euro weniger als hier. Kaiserslautern belegt einen guten 8. Platz in der Tabelle.

Meister beim Wassersparen

Aus diesem krassen Ost-West-Gefälle ließe sich durchaus die Frage schlussfolgern: Können die Aufgabenträger im Osten nicht ordentlich wirtschaften? Oder gibt es noch andere Erklärungen? Richtig ist, dass nach der Wiedervereinigung in den Neuen Bundesländern kostspielige Investitionen in Netze und Anlagen nachgeholt werden mussten. Das ist ein oft genannter Grund! In vielen Fällen wurden Anlagen auch zu groß dimensioniert, weil die blühenden Landschaften auf sich warten ließen, Menschen ihre Heimat verließen und die Dagebliebenen aufgrund steigender Preise und Gebühren zu Meistern des Wassersparens wurden.

Zwei Seiten einer Medaille

In Cottbus liegt der Durchschnittsverbrauch bei Trinkwasser heute mit 100 Litern pro Einwohner und Tag satte 20 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. Durch diesen umweltschonenden Umgang mit dem kostbaren Gut fällt ca. 1 Mio. m³ Abwasser weniger an als in einer vergleichbaren Stadt in den alten Bundesländern.

Hohe Fixkosten machen in jedem Abwasserbetrieb den Großteil der Kosten aus. Das heißt, je weniger Menschen diese Fixkosten tragen, desto höher der Betrag für den einzelnen Haushalt. Das trifft für Cottbus zu. Die verbrauchsunabhängigen Kosten werden auf eine kleine Abwassermenge verteilt. Bei der LWG sind dies für die Stadt Cottbus ca. 0,5 – 0,6 Euro pro Kubikmeter bei der Abwassergebühr.

Wechseln wir einmal die Seiten und werfen einen lohnenswerten Blick auf die Trinkwasserpreise. Die „Haus & Grund“-Tabelle müsste dafür auf den Kopf gestellt werden. Bei nahezu identischen Grundpreisen kostet der Kubikmeter Trinkwasser aktuell in Kaiserslautern 2,04 Euro, aber in Cottbus nur 1,38 Euro. Klarer Vorteil Ost!

Ein differenzierter Blick

Lassen Sie uns die Puzzleteile zusammensetzen: Rechnet man die aktuellen Kosten für Abwasser, Niederschlags- und Trinkwasser zusammen, so zahlt die Familie in Kaiserslautern 997 Euro pro Jahr und in Cottbus noch ca. 1.235 Euro. Diese Jahreskosten nähern sich noch weiter an, weil durch den geringeren Trinkwasserverbrauch hier bei uns weniger Abwasser anfällt.

Und berücksichtigen wir darüber hinaus für Kaiserslautern noch einen kleinen Zuschlag auf die Beiträge, den es in Cottbus nicht gibt, dann zahlt die Cottbuser Familie tatsächlich weniger als die Familie in der Pfalz. Im Fußball würde man von einer gerechten Punkteteilung sprechen. Schauen Sie auf die präsentierten Informationen. Bedenken Sie: Trink- und Abwasser sind schlecht separat zu bewerten. Es ist ein System. Ohne Ver- keine Entsorgung. Hinsichtlich des eingangs erwähnten Abwasserrankings braucht es einen differenzierten Blick.

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So oder so kann es falsch sein

Herausgeber: LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG   • Ausgabe Cottbus




Montage: SPREE-PR/Petsch (Bild); canva

Kommentar

So oder so kann es falsch sein

Selbst erfahrene und fachkundige Juristen staunen nicht schlecht: Die hochkomplizierte Beitragsthematik schien nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Oktober 2023 kaum noch beherrschbar. Sollten doch verjährte und nichtgezahlte Beiträge in der Gebührenkalkulation so behandelt werden, als ob sie den Aufgabenträgern gezahlt wurden. Das hat kaum jemand verstanden. Und nun hat das Oberverwaltungsgericht am 23.10.2024 festgestellt, dass die Auffassung des Bundesgerichts falsch sei. Man müsse nicht gezahlte Beiträge natürlich nicht als gezahlt betrachten. Die Aufgabenträger im Lande fragen sich nun, was denn richtig ist. Die aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts falsche Meinung der Leipziger Bundesrichter oder die aus deren Sicht falsche Auffassung der Brandenburger Oberrichter?

Den Konflikt müssen jetzt die Städte und Verbände im Lande lösen. Sie müssen kalkulieren, denn die Gebühren sind festzusetzen. Wie man es macht, kann es richtig oder falsch sein. Das verstehe, wer will! Wenn er/sie denn kann.

Turgut Pencereci,
Geschäftsführer Landeswasserverbandstag Brandenburg

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Abwassergebühren

Herausgeber: LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG   • Ausgabe Cottbus




Foto: LWG

Zahlen die Cottbuser Bürgerinnen und Bürger zu viel Abwassergebühren?

Trotz Gerichts-Chaos: LWG für kluge und pragmatische Entscheidungen

Sparsame 100 Liter bestes Trinkwasser verbraucht im Durchschnitt jede Cottbuserin und jeder Cottbuser am Tag, weniger als im bundesdeutschen Schnitt (ca. 125 Liter). Das gebrauchte Wasser fließt nach aufwendiger Reinigung auf der Kläranlage zurück in die Natur – in Cottbus ist das die Spree.

Für ihren Abwasserservice zahlen die Cottbuser Bürgerinnen und Bürger pro Tag ca. 46  Cent. Davon entfällt ungefähr ein Drittel auf den Aufwand zur Herstellung der Abwasseranlagen. Der Rest deckt Betriebskosten für Personal, Verwaltung, Energie, Instandhaltung und vieles andere. Die aktuellen Rechtsstreitigkeiten um Gebühren, Beiträge, hypothetische Festsetzungsverjährung, Vertrauensschutz etc. drehen sich ausschließlich um Ersteres – den Herstellungsaufwand der Abwasseranlagen.

Getrübte Hoffnungen

Viele Cottbuserinnen und Cottbuser erinnern sich noch lebhaft an die Gerichtsverfahren um die sogenannten Altanschließerbeiträge. Groß war die Erleichterung, als die Stadtverordnetenversammlung 2017 die Aufhebungs- und Erstattungssatzung verabschiedete. Alle eingenommenen Beiträge wurden in Millionenhöhe erstattet. Fortan musste der Herstellungsaufwand der Abwasseranlagen in Cottbus komplett und „rein“ über die Gebühren finanziert werden. Mit diesem Schritt verknüpfte die Stadt Cottbus die Hoffnung, eine gerechte und akzeptable Lösung gefunden zu haben.
Doch diese Hoffnung wurde durch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts Cottbus erst einmal getrübt.

Eine Frage des Vertrauens

Worum geht es in diesen Urteilen, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Kurz gesagt, es geht um Beiträge zur Deckung der Herstellungskosten, die aus unterschiedlichen Gründen – ungültige Satzungen, Verjährung oder Festsetzungsverjährung – nicht erhoben werden konnten oder wie im Fall von Cottbus zurückerstattet wurden.
Bildet sich aus bestimmten Gründen im Prozess der Beitragserhebung ein Vertrauensschutz, der durch die Verfassung geschützt ist, so kann die ursprünglich angedachte Beitragsfinanzierung der Herstellungskosten nicht mehr durch eine Gebührenfinanzierung ersetzt werden. Das heißt in der Endkonsequenz: Der Aufgabenträger bleibt zumindest auf einem Teil der Herstellungskosten sitzen.
Unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts urteilte das Verwaltungsgericht in Cottbus, dass es auch hier vergleichbare Fälle geben muss und erklärte daher die Gebührensatzung für unwirksam.

Ein Loch im Haushalt

Nun bekamen die Aufgabenträger – Gemeinden, Verbände und Dienstleister – Hausaufgaben. Sie mussten ermitteln, in welcher Höhe Beiträge aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht mehr über Gebühren erhoben werden dürfen. Diese Beiträge, die in Cottbus entweder noch nicht erhoben wurden bzw. komplett erstattet wurden, bilden in Summe das sogenannte „fiktive Abzugskapital“. Dieses wird nun über die Lebensdauer der Anlagen anteilig aufgelöst. Bei einem Abwasserkanal können dies 50 Jahre und mehr sein.

Der jährliche fiktive Auflösungsbetrag mindert rechnerisch den Aufwand und führt zu einer Gebührenreduzierung. Wenn aber im Rahmen der Gebührensatzung Abzugskapital gebildet wird, vermindert dies im Ergebnis die Einnahmen der Stadt Cottbus aus den Abwassergebühren. Dieser Minderbetrag fällt dem Haushalt der Stadt Cottbus zur Last und muss im Ergebnis mit „realem Geld“ ausgeglichen werden.

Die finale Rechnung

Die schwierige Aufgabe der Ermittlung des fiktiven Abzugskapitals überließ der Richter am Cottbuser Verwaltungsgericht ausdrücklich dem Aufgabenträger. Für die herausfordernde Rechenaufgabe fand sich eine interfraktionelle Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung zusammen, ergänzt um die LWG Lausitzer Wasser GmbH &  Co.  KG als Dienstleister und weitere kompetente Rechts- und Wirtschaftsberater. Nach umfangreicher Daten- und Rechtsanalyse bestätigt das Gremium, dass aufgrund der neuen Rechtsprechung tatsächlich ein fiktives Abzugskapital gebildet werden muss. Es handelt sich hierbei um einen einstelligen Millionenbetrag und damit deutlich weniger als die durch die Lokalpresse kolportierte 3-stellige Millionensumme.

Lösung ohne Staffelung

Zugute kommt der Kalkulation, dass nicht alle Beiträge, die in Cottbus erhoben werden sollten bzw. erhoben wurden, unter den Vertrauensschutz fallen. So beinhaltete die Kalkulation auch Beträge für erst in der Zukunft geplante Maßnahmen, bei denen kein Vertrauensschutz denkbar ist.

Die interfraktionelle Arbeitsgruppe wollte nicht nur eine rechtlich und wirtschaftlich fundierte Lösung finden, die vor Gericht besteht. Vielmehr sollten alle Cottbuserinnen und Cottbuser gleichbehandelt werden und – soweit rechtlich möglich – keine gestaffelten Gebühren entstehen.

Jetzt Widersprüche befrieden

Bleibt die Frage, wie hoch eine Einsparung durch das zu bildende fiktive Abzugskapital sein wird. Sie erinnern sich an die 46 Cent pro Tag, die jede Cottbuserin und jeder Cottbuser für die Abwasserentsorgung aufbringen muss? Gerechnet auf diesen Betrag läge eine Einsparung bei weniger als 1  Cent – in Summe 2 bis 3 Euro pro Jahr!

Und dennoch. Der beschriebene Weg sollte rückwirkend in den Gebührensatzungen der Jahre 2023 und 2024 sowie in der neuen Satzung für das Jahr 2025 Berücksichtigung finden. Damit sollten auch die zahlreichen Widersprüche gegen die Abwasserbescheide 2023 befriedet werden. Dachte man. Dann sorgte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) für eine Überraschung.

Gegen normales Rechtsempfinden

Nicht weniger als eine Kehrtwende um 180 Grad vollzog das höchste Verwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg mit einem bemerkenswerten Urteil am 23. 10. 2024. Es urteilte in komplettem Gegensatz sowohl zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Verwaltungsgerichts in Cottbus. Zu einem Gebührenstreit in der Stadt Falkensee befand das OVG, dass Absetzkapital nur durch tatsächlich gezahlte Beiträge gebildet werden kann. Und damit ist das fiktive Absetzkapital genau das, was es schon immer war – eine Luftnummer. Warum sollte jemand für nicht gezahlte Beiträge einen Abschlag auf die Gebühren erhalten? Das entspricht in keiner Weise dem Rechtsempfinden.

Das Urteil des OVG legt fest, dass ein Vertrauensschutz, der sich für Beiträge gebildet hat, nicht automatisch auf Gebühren ausgeweitet werden darf.

Unser Fazit

Die Gerichte werden wahrscheinlich noch Jahre beschäftigt sein, bis es zu einem endgültigen Urteil kommt. In Cottbus sind bis dahin kluge und pragmatische Entscheidungen gefragt, die die Rechte aller Gebührenzahler wahren, aber auch die Haushalte der Kommunen schützen. Auf der Basis des wegweisenden Urteils des OVG hat die Interfraktionelle Arbeitsgruppe entschieden, dass – bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung – die Gebührensatzungen der Jahre 2023 und 2024 unangetastet bleiben. Die Widersprüche gegen die Bescheide des Jahres 2023 werden weiterhin als ruhend betrachtet. In der neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 wird kein fiktives Abzugskapital Berücksichtigung finden.

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