Skip to main content

Gebühren 2026: Das ändert sich

 




Kalkulation

Gebühren 2026: Das ändert sich

Steigende Ausgaben für Material, Personal und Fremdleistungen: Entwicklungen wie diese machen vor dem Zweckverband nicht Halt. Das schlägt sich auch in den Gebühren für 2026 nieder. Ein Überblick über alle Anpassungen.

Ein Aspekt, der sich auch in den Gebühren niederschlägt: der Tourismus. Der damit verbundene Wasserbedarf erfordert Investitionen in technische Infrastrukturen und macht sich auch in Betriebskosten bemerkbar.

Foto: SPREE PR/Kuska

Die Trinkwassergebühr steigt von 3,19 Euro auf 3,58 Euro pro Kubikmeter (brutto). „Hauptgrund ist eine Gebührenerhöhung des Zweckverbands Boddenküste (ZWAB). Über ihn beziehen wir mehr als 700.000 Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr. Der ZWAB bezieht sein Trinkwasser wiederum zum Teil vom Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN). Dort ist es zu einer drastischen Preiserhöhung gekommen, die uns der ZWAB entsprechend weitergeben muss“, erläutert Controlling-Leiter Falco Stüber. Auch die Nachkalkulation spielt eine Rolle. „Für 2023 ergab sich eine Unterdeckung von rund 89.450 Euro, die nun ebenfalls ausgeglichen werden muss.“

Kostenschrauben beim Abwasser

Für Abwasser, das über verbandseigene Kläranlagen entsorgt wird, steigt die Gebühr von 5,23 Euro auf 5,64 Euro pro Kubikmeter. „Grund sind unter anderem gestiegene Betriebskosten. Sowie höhere Abschreibungen, die sich aus der Inbetriebnahme diverser Baumaßnahmen ergeben.“ Nicht zuletzt müsse der Verband auch hier eine Unterdeckung von rund 854.464 Euro ausgleichen. Für Abwasser, das über verbandsfremde Kläranlagen entsorgt wird, sinkt die Gebühr von 4,80 Euro auf 4,32 Euro pro Kubikmeter. „Ausschlaggebend hierfür ist eine Kostenüberdeckung aus 2023 von rund 1.131.327 Euro, die zu einer spürbaren Entlastung führt.“

Die Gebühr für Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben steigt von 17,35 Euro auf 19,65 Euro pro Kubikmeter. Hauptgründe seien gestiegene Betriebskosten, ein leichter Rückgang der abgefahrenen Menge sowie eine Kostenunterdeckung aus 2023. „Diese schlägt mit 107.306 Euro maßgeblich zu Buche.“
Die Gebühr für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen sinkt von 25,13 Euro auf 23,10 Euro pro Kubikmeter. „Wesentlich dafür ist, dass die Kostenunterdeckung aus 2023 mit rund 1.607 Euro deutlich geringer ausgefallen ist als 2022. Dieser Effekt senkt die Gebühr spürbar.“ Falco Stüber betont, dass bei Fäkalwasser und Fäkalschlamm den Kosten eine vergleichsweise geringe Abfuhrmenge gegenüberstehe. „Deshalb schlagen sich hier selbst kleine Kostenschwankungen spürbar in den Gebühren nieder – sowohl gebührensteigend, als auch gebührensenkend.“

Falco Stüber

Falco Stüber

Foto: SPREE PR/Kuska

Nachgefragt

Was beeinflusst Gebühren?

Die WASSERZEITUNG sprach dazu mit Controlling-Leiter Falco Stüber.

Falco Stüber

Foto: SPREE PR/Kuska

Bei den neuen Gebühren ist von Nachkalkulation, Überdeckung und Unterdeckung die Rede. Was bedeutet das?

Falco Stüber: „Alle Gebühren werden auf Basis von Kalkulationen ermittelt, sind also Prognosen ausgehend von den jeweils aktuellen Gegebenheiten wie Verträge und bekannten Preisentwicklungen. Wie hoch Einnahmen und Ausgaben tatsächlich waren, ergibt sich erst im Nachhinein über die jeweiligen Jahresabschlüsse – also über eine Nachkalkulation. Für die aktuellen Gebühren spielt dafür der Jahresabschluss von 2023 eine Rolle. Sind Ausgaben höher als die Einnahmen, spricht man von einer Unterdeckung. Eine Überdeckung entsteht, wenn die Einnahmen höher als die Ausgaben sind. Beides fließt in die Gebührenkalkulation mit ein. Das ist der Grundsatz kostendeckenden Wirtschaftens – zu dem wir als Körperschaft des öffentlichen Rechts gesetzlich verpflichtet sind.”

Beim Abwasser entwickeln sich die Gebühren sehr unterschiedlich. Warum?

„Die verschiedenen Entsorgungswege werden separat kalkuliert. Jede Sparte hat ihre eigenen Kosten und Erlöse, ihre eigene Mengenentwicklung und ihren eigenen Ausgleichsbetrag aus der Nachkalkulation. Das führt dazu, dass manche Gebühren steigen und andere sinken. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass Kunden nur für die Leistungen zahlen, die sie tatsächlich in Anspruch nehmen.”

Legt der Verband die Gebühren im Alleingang fest?

„Nein. Anpassungen werden nur wirksam, wenn die Verbandsversammlung ihnen zustimmen. Das ist am 1. April erfolgt.”

Zurück zur Startseite

Continue reading