Mit Ansaugstutzen lassen sich Gebühren sparen.
Foto: SPREE-PR/Archiv
Mobile Entsorgung im ehemaligen WAVAS-Gebiet
Der Alte ist auch der Neue
Bei der Vergabe der mobilen Entsorgung im Verbandsgebiet des MAWV ist die erste Entscheidung gefallen.
Bei der Vergabe der mobilen Entsorgung im Verbandsgebiet des MAWV ist die erste Entscheidung gefallen – so wird im ehemaligen WAVAS-Gebiet (Los 4) das alte auch das neue Abfuhrunternehmen sein: die Firma Schuster Entsorgung GmbH. Das Unternehmen setzte sich gegen zwei weitere Bieter durch.
Für Schuster entschieden die Mitglieder der Verbandsversammlung einstimmig. Vorausgegangen war eine monatelange Hängepartie. Denn in einer ersten Ausschreibung waren die Angebote der Entsorgungsunternehmen dermaßen hoch, dass „wir die Ausschreibung aufheben und noch einmal durchführen mussten“, sagt MAWV-Kaufmann Otto Ripplinger. Im zweiten Anlauf hat es nun geklappt. Auch weil das Angebot beinahe 230.000 Euro unter dem ersten lag – und zwar pro Jahr.
Was das für Sie als Kunden bedeutet? Zunächst wird es Änderungen für die Kunden im ehemaligen WAVAS-Gebiet geben. Sie müssen sich auf eine neue Gebührenregelung für die mobile Entsorgung einstellen, die laut Ripplinger „nun auch die Anfahrt des Fäkalfahrzeugs berücksichtigt“. Der Mindermengenzuschlag wurde dafür abgeschafft. Fakt ist: Je größer die Sammelgrube, desto günstiger für den Kunden. Und wer obendrein einen Ansaugstutzen an der Grundstücksgrenze hat, spart noch mal.
Die neuen Gebühren gelten seit 1. Juli 2024. Einen Überblick finden Sie im Internet unter www.mawv.de.
Die Entscheidungen für das Kerngebiet des MAWV (Lose 1 bis 3) sollen im Laufe der nächsten Wochen fallen. Auf jeden Fall gilt: Die Entsorgung ist gesichert.