Teilweise werden Breitbandleitungen direkt durch den Abwasserkanal geschossen und verursachen somit Schäden und führen zu Verstopfungen.
Foto: LWG
Auch unter Tage gelten Regeln!
Wenn einer eine Grube gräbt …
Unter unseren Füßen verlaufen Trinkwasser-, Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernwärme- und Telekommunikationsleitungen. Besonders in dicht besiedelten Städten ist eine sorgfältige Planung unverzichtbar. Unkoordiniertes Graben kann teure Schäden verursachen.
„In der Regel bemerken wir Beschädigungen durch Dritte an unseren Trinkwasserleitungen und Abwasserkanälen recht schnell“, sagt Volker Grimm, Leiter Netze bei der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG. Wenn Wasser an die Oberfläche sprudelt oder Kanäle verstopfen, sind die Schäden offensichtlich. Problematischer sind Leitungen, die trotz eines Schadens zunächst weiter funktionieren, wie beispielsweise unsere Abwasserkanäle, die oft unbemerkt erst nach und nach verstopfen. Hier ist es nur eine Frage der Zeit, bis Reparaturen notwendig werden.
Herausforderungen durch den Breitbandausbau
Ein aktuelles „massives Problem“ für die LWG ist der rasante Breitbandausbau. Die Bundesregierung plant flächendeckende Gigabit-Netze bis 2025 und hat die Genehmigungsverfahren vereinfacht. „Die Netzbetreiber setzen beim Bau auf Höchstgeschwindigkeit“, erläutert Volker Grimm. „Wir sind froh, wenn wir rechtzeitig über Baumaßnahmen informiert werden und diese mit unseren Lageplänen abgleichen können.“ Leider ist dies nicht immer der Fall.
Tiefe und Konflikte
Die Trinkwasserleitungen der LWG liegen in einer Tiefe von etwa 1,50 Metern, die Abwasserkanäle sogar zwischen 1,50 und 4 Metern. Breitbandkabel hingegen werden in einer Tiefe von bis zu 1 Meter verlegt. „Konflikte verursachen häufig die Einstichstellen.“ Das sind die Punkte, an denen neue Leitungen die bestehenden kreuzen oder sehr nah an ihnen vorbeigeführt werden. „Wenn nach den Regeln der Technik und den Angaben der Leitungsauskunft gebaut würde, gäbe es weniger Probleme. Doch oft verlaufen die Breitbandtrassen direkt über den Leitungen und Kanälen der LWG, was spätere Sanierungen oder Neuverlegungen erschwert – vor allem, wenn die neuen Leitungen nicht ordnungsgemäß dokumentiert werden.“
Alles was Recht ist
Unordnung im unterirdischen Bauraum ist ein Risiko für alle Betreiber von Versorgungsleitungen. Nachträgliche Korrekturen sind schwierig und kostspielig. Trotzdem muss die LWG rechtlich absichern, wer für Schäden haftbar gemacht werden kann. „Wir unterstellen niemandem pauschal Schuld“, betont Grimm. Er hebt die Kooperation mit den Baubetrieben hervor: „Wenn die Ursache für einen Schaden schnell nachgewiesen wird, gibt es meist keine Diskussionen. In einem Fall erhielten wir anstandslos die Summe für die Schadensbeseitigung erstattet.“ Problematisch wird es, wenn Schäden erst verzögert sichtbar werden. Besser ist es, solche Situationen von vornherein zu vermeiden.