Herausgeber: LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG   • Ausgabe Cottbus

Wer auf seinem Grundstück dafür sorgt, dass Niederschlag vor Ort versickern kann bzw. für die Bewässerung genutzt wird und eben nicht in die öffentliche Regenentwässerung abfliesst, kann bei der Erhebung der Niederschlagswassergebühren durch die LWG künftig deutlich sparen. Die Möglichkeiten reichen von Dachbegrünung, über wasserdurchlässiges Pflaster bis hin zu natürlichen Teichen.
Grafik: SPREE-PR/G. Schulze
Nutzen Sie Spar-Anreize zum Entsiegeln und Versickern

Mein Grundstück, mein Regen!

Für Regenwasser galt lange Zeit die Entsorgungsdevise: auf dem schnellstmöglichen Weg raus aus der Stadt. Doch mit der Klimakrise wird Niederschlag zur wertvollen Ressource. Er soll vor allem dem regionalen Wasserkreislauf erhalten bleiben und neue Funktionen übernehmen.
Das geheimnisvolle Wort, dem deutsche Städte zwischen Alpen und Ostsee gerecht zu werden versuchen, heißt: „Schwammstadt“. Wie können wir uns den Regen zunutze machen, und zwar dort, wo er auf den Boden trifft? „Das ist wirklich ein fundamentaler Paradigmenwechsel“, erläutert Martin Apelt, Gruppenleiter Technisches Büro der LWG. „Wir verabschieden uns von der reinen Niederschlagswasserbeseitigung durch Ableitung und beginnen dezentrale Regenwasserbewirtschaftung neu zu denken, im öffentlichen, aber auch im privaten Raum. Und dazu kann und muss jeder sein Scherflein beitragen: wir als LWG, die Städte und Gemeinden sowie jeder einzelne Bürger, vor allem Grundstücksbesitzer.“ Es gehe um Entsiegelung, mehr Versickerung, Verdunstung zur Stadt-Kühlung, Rückhalt sowie gedrosselten und damit verzögerten Abfluss.

Grünes Dach hilft sparen

Doch wie ist der Stand der Dinge in der Stadt Cottbus? Den trägt die LWG mit Hilfe eines Erhebungsbogens zusammen, den Großkunden schon dieses Jahr und Privatkunden 2023 im Briefkasten finden werden. „Bisher gibt es bei den Niederschlagswassergebühren lediglich eine Unterscheidung zwischen versiegelten Dach- und Freiflächen, die quadratmetergenau berücksichtigt, aber von der Gebühr nicht unterschieden werden“, beschreibt Martin Apelt die aktuelle Berechnungsweise für alle Grundstücke mit satzungsgemäßem Anschluss- und Benutzungszwang. „Das bedeutet zum Beispiel bei 100m2 abflusswirksamer Dachfläche eben für 100m2 volle Gebühr.“ Das gehört ab 2024 der Vergangenheit an. Um Spar-Anreize zu schaffen, die den lokalen Wasserkreislauf anregen und die Grundwasserneubildung fördern, sollen künftig teilversiegelte Flächen nicht mehr voll berechnet. „Das betrifft beispielsweise begrünte Dächer, Großfugen- und sogenanntes Ökopflaster, Schotterkies, Zisternen oder Rigolenversickerungen mit Überlauf“, zählt der LWG-Fachmann auf, was die Niederschlagswassergebühr reduzieren könnte.

Regen wird Multi-Könner

Mit diesen Möglichkeiten des Sparens soll für Eigentümer der Anreiz geschaffen werden, seinen Beitrag zur Schwammstadt zu leisten. Martin Apelt: „Wasser versickert dort, wo es auf den Boden trifft. Das sieht im Grunde das Wasserhaushaltsgesetz genauso vor. Und jede Maßnahme einer dezentralen Regenentwässerung trägt auch zur Entlastung unserer Kläranlage bei.“ Sprich: Mit einer geeigneten Versickerungsanlage auf dem Grundstück ist am Ende allen geholfen. Das könnte eine unterirdische Sickerrigole sein, also ein Zwischenspeicher für das Wasser, eine Füllkörperrigole aus Kunststoff zur Versickerung oder eine oberirdische Mulde bzw. ein Naturteich. „Halten Sie ‚Ihren‘ Regen auf dem Grundstück“, animiert der Techniker, „und schauen Sie, wo Niederschlag als Brauchwasser genutzt werden kann.“