Fehlerteufel in der Herbstausgabe
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Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH
WASSER ZEITUNG
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Fehlerteufel in der Herbstausgabe
Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
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Verbandsvorsteher Peter Sczepanski dankte Klaus-Dieter Quasdorf für knapp drei Jahrzehnte unermüdliche Tätigkeit im MAWV sowie sein Engagement in vielen Gremien des Verbandes.
Foto: MAWV
Markus Mücke, langjähriger Bürgermeister der Gemeinde Schulzendorf, ist in der Verbandsversammlung am 19. Oktober 2023 ohne Gegenstimme zum neuen Vorsitzenden der Verbandsversammlung des wichtigsten Entscheidungsgremiums des Verbandes gewählt worden. Außerdem wird Herr Mücke die Interessen des MAWV in der Gesellschafterversammlung seines Betriebsführers DNWAB mbH wahrnehmen und auch im Verbandsausschuss des MAWV vertreten sein.
Nach dem Ausscheiden von Klaus-Dieter Quasdorf, ehemaliger Bürgermeister von Bestensee, musste ein neuer Vorsitzender für das Wasserparlament gefunden werden.
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Die Gemeinden Rietzneuendorf-Staakow sowie Schönwald, Ortsteil Waldow (aus dem Amt Unterspreewald), gehören ab Januar 2024 zum MAWV. Dieser Beitritt wurde nach mehrmonatiger Vorbereitung und intensiven Gesprächen mit allen Beteiligten ohne Gegenstimme in der MAWV-Verbandsversammlung beschlossen.
„Damit ist in den genannten Orten die Zukunft der Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung gesichert“, freut sich Verbandsvorsteher Peter Sczepanski für die rund tausend Einwohner. Ab kommendem Jahr gilt dann auch das Satzungsrecht des MAWV – leider inklusive höherer Gebühren. Die Gebührensatzung soll noch im Dezember 2023 in der Verbandsversammlung beschlossen werden. Die mobile Entsorgung erfolgt weiterhin über die Firma Schuster.
„In den genannten Gemeinden muss kurzfristig die Wasserverlustquote gesenkt werden. Es ist nicht akzeptabel, dass bis zu 20 Prozent des gelieferten und bezahlten Wassers im märkischen Sand versickern“, umreißt der Verbandsvorsteher die wichtigste anstehende Aufgabe.
Ab Januar 2024 steht der Bereitschaftsdienst der DNWAB unter 0800 8807088 bei Störungen der wassertechnischen Anlagen zur Verfügung.
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Das Ergebnis der europaweiten Ausschreibung für die mobile Entsorgung von mehr als 6.000 abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen ab 2024 sorgte beim MAWV für Entsetzen. Otto Ripplinger, kaufmännischer Leiter: „Die Offerten aller Bewerber lagen mindestens doppelt so hoch wie bisher und hätten eine empfindliche Gebührenerhöhung für unsere Kunden bedeutet. Das fanden wir nicht angemessen und verbesserungsbedürftig. Deshalb werden wir die Dienstleistung mit inhaltlichen Veränderungen erneut ausschreiben.“ Und zwar so, dass ab 1. Juli 2024 jeder Kunde die Kosten bezahlen muss, die für die Entsorgung seines Grundstückes tatsächlich angefallen sind.
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Das Fest ist gerettet: „Wir haben den passenden Weihnachtsbaum gefunden!“, triumphiert der Familienvater.
Foto: Weihnachtsbaumwald Mellensee/F. Gilli
Mokeweg, 15838 Am Mellensee, vom 1.–23. 12., tägl. geöffnet von 8–17 Uhr, mit Lagerfeuer, Glühwein, Kinderpunsch, an den Adventswochenenden auch Stockbrotbacken und Bratwurst
15738 Zeuthen, Samstag, 16. 12., 10–16 Uhr, mit Glühwein und Bratwurst
Hinter dem Sportplatz, Königs Wusterhausen, OT Kablow, Samstag, 16. 12., 12–16 Uhr
15746 Groß Köris, OT Hammer, 9. 12., 12–17 Uhr
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Foto: SPREE-PR/Petsch
Die Justiz geht manches Mal verschlungene Wege. Wurde den Aufgabenträgern in Brandenburg als Folge einer mehr als unglücklichen Entscheidung des OVG Brandenburg im Jahre 2000 später von der Justiz ins Stammbuch diktiert, möglichst die gespaltenen Gebühren zu erheben, kommt jetzt die Rolle rückwärts oder besser gesagt, fast der Sturz auf den Kopf. Noch liegt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht in aufgeschriebener Form vor. Aber eines lässt sich jetzt schon sagen: Rechtssicherheit für die Betroffenen sieht anders aus! Und Recht, das der Bürger nicht versteht, ja nicht verstehen kann, empfindet er – nachvollziehbarerweise – als Unrecht. Ausbaden müssen es wieder einmal die Kommunen und Verbände. Die haben aber so langsam Wichtigeres zu tun, als sich mit einer in sich widersprüchlichen Rechtsprechung herumzuschlagen. Denn die Wasserwirtschaft in Brandenburg steht vor großen Herausforderungen, von denen nur eine der Klimawandel ist. Auch deren Bewältigung kostet Geld. Gut ist es, dass die Aufgabenträger immer und rund um die Uhr verlässlich Wasser liefern und das Abwasser entsorgen. Das verliert man bei den ganzen Rechtsfragen hoffentlich nicht aus den Augen!
Turgut Pencereci, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
und Geschäftsführer des Landeswasserverbandstages e. V. (LWT) Brandenburg
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Der zuständige Wasser- und Abwasserzweckverband Blankenfelde-Mahlow wird die Eigentümer nach und nach auffordern, gemäß Satzung eine fachgerechte Anbindung vom bestehenden Grundstücksanschluss bis in ihr Haus herstellen zu lassen.
„Dasselbe gilt für noch vorhandene Bleileitungen im Verbandsgebiet. Sie sind laut Satzung nicht mehr zulässig und müssen dringend ersetzt werden“, führt Verbandsvorsteherin Antje Motz aus und begründet: „Der Grenzwert für Blei beträgt laut Trinkwasserverordnung 0,01 mg/l und kann nur noch mit bleifreien Versorgungsleitungen eingehalten werden. Schon kürzeste Restlängen oder Hausanschlüsse aus Blei überschreiten den Grenzwert und entsprechen zudem nicht unserer Satzung.“
Die Trennung von Doppelanschlüssen oder den Austausch von Leitungen auf dem Grundstück müssen die Eigentümer bezahlen. „Das führt oft zu Irritationen und Unverständnis, weil satzungsrechtlich der Trinkwasserhausanschluss Eigentum des WAZ ist. Wir erhalten oft die Frage, warum der Verband nicht auch die technische und finanzielle Verantwortung dafür hat“, bemerkt Antje Motz. Aber: „Die Herstellung des Hausanschlusses ist Bedingung für die Wahrnahme des Benutzungsrechtes und kommt nicht der Allgemeinheit oder einer Gruppe von Personen zugute“, führt die Juristin aus. „Der Hausanschluss steht allein im Sonderinteresse des Eigentümers eines konkreten Grundstücks. Daher kann der Versorger nach § 10 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Brandenburg (KAG) die entstehenden Kosten für Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung oder Unterhaltung dieses Hausanschlusses dem Grundstückseigentümer auferlegen.“ Genauso ist die Instandsetzung des Hausanschlusses Pflicht des Eigentümers.
Dennoch bleibt der WAZ Blankenfelde-Mahlow Eigentümer des Hausanschlusses, weil er so die Einhaltung technischer Regelungen oder zu verwendenden Materials im Interesse eines geordneten Betriebs der Anlage sicherstellen kann. Insbesondere im Bereich des Lebensmittels „Trinkwasser“ hat dies eine herausragende Bedeutung.
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Die beiden neuen Edelstahl-Reinwasserbehälter in der Bauzeichnung.
Zeichnung: WARL Ludwigsfelde
Auch das Wasserwerk in Trebbin wird der Zweckverband aus Ludwigsfelde ab 2024 entsprechend erweitern. „Hier ist eine Halle mit zwei Reinwasserbehältern geplant – Fassungsvermögen pro Kammer sind 500 Kubikmeter“, beschreibt Kathrin Herbst das Projekt, zu dem die Bauvoranfrage läuft. „Zwei Speicherbehälter sorgen vor allem im Sommer zu Spitzenzeiten und bei nötigen Reparaturen für eine kontinuierliche Trinkwasserbereitstellung.“
Und auch hier soll kein Baum unnötig fallen. Die Bauleiterin: „Deshalb haben wir uns für Behälter aus Edelstahl entschieden. Die brauchen wesentlich weniger Fläche als Betonbehälter, sodass wir sie sehr nah an das bestehende Wasserwerk bauen und somit vorhandene Freiflächen nutzen können.“
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Zum Wohl! Ben, Dalia, Felix und Lilly-May (v. l.) mit MAWV-Chef Peter Sczepanski, Schulleiter Erik Heinig sowie Katja Greif und Steffen Käthner von der Gemeinde Schönefeld (hinten v. l.) beim „Anstich“.
Foto: SPREE-PR/Petsch
Trinkwasser ist ein idealer Durstlöscher. Kinder und Jugendliche trinken jedoch häufig zu wenig – insbesondere in der Schule. Untersuchungen zeigen, dass hierdurch unter anderem die schulische Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird. Der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband steuert dagegen. So hat die Verbandsversammlung bereits vor einiger Zeit die Installation von Trinkwasserspendern in den Schulen seiner Mitgliedskommunen beschlossen.
Am 20. Oktober war die Oberschule am Airport Schönefeld dran. Schulleiter Erik Heinig freute sich stellvertretend für seine 340 Schülerinnen und Schüler sowie 30 Lehrkräfte: „Es ist wunderbar, dass wir mit Unterstützung des MAWV unseren Durst jetzt jederzeit an der Wasserbar stillen können.“ Und MAWV-Chef Peter Sczepanski hofft, dass „der Trinkwasserspender gut genutzt und lange für Freude sorgen wird.“
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Mitte November lagen die blauen Trinkwasserleitungen an der Einmündung zum Kaufland bereit, alles läuft nach Plan.
Foto: KMS/Straube
„Eine ganze Menge“, meint Verbandsvorsteherin Heike Nicolaus. „Dafür müssen wir alle Trink- und Schmutzwasserleitungen umverlegen, die die Strecke oder die Bahnübergänge kreuzen. Von den insgesamt 17 Bahnquerungen im Verbandsgebiet liegen allein zwölf im genannten Bauabschnitt.“ Anfang November begann der KMS mit der Umverlegung der 100 Meter Trinkwasserleitung nahe der B 246 in Nächst Neuendorf. Hier wird gerade eine neue Brücke zum Überqueren der ICE-Strecke gebaut. Anschließend ging es mit jeweils 132 Metern Trink- und Schmutzwasserleitung an der Einmündung zum Kaufland im Bereich der Bundesstraße B 96 in Zossen weiter, wo der neue Kreisverkehr entstehen wird. „Bis Ende des Jahres sollen die Leitungsänderungen an beiden Abschnitten erfolgt sein“, informiert KMS-Technikchef Christian Straube.
Die anfallenden Kosten werden je nach Alter der Leitung teilweise von der Bahn übernommen, teilweise vom Zweckverband.