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Author: wz_admin

Bitte beachten: Amtliche Bekanntmachungen der Heidewasser GmbH

Haldensleben, Möckern/Gommern, Behnsdorf, Zerbst

WAZ regional

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Bildtext: Amtliche Bekanntmachungen der Heidewasser GmbH finden Sie ab 1.1.2024 ausschließlich unter www.heidewasser.de.
Foto/Montage: SPREE-PR/Wöhler

PREISE UND BEDINGUNGEN DER WASSERLIEFERUNG

Bitte beachten: Amtliche Bekanntmachungen der Heidewasser GmbH nur noch auf der Webseite

Ab 1. Januar 2024 ist die Firmenwebseite www.heidewasser.de offiziell das Organ für die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen der Heidewasser GmbH. Unter dem Menüpunkt „Trinkwasser“ finden Sie die Unterpunkte „Preise“ und „Wasserlieferungsbedingungen“.

Diese neue Vorgehensweise finden Sie auch in den unten angefügten und als pdf herunterladbaren Informationen. Wir bitten Sie, dies zu berücksichtigen.

Wasserlieferungsbedingungen als ergänzende Vertragsbestimmung zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), in der jeweils gültigen Fassung

Amtliche Bekanntmachung der Heidewasser GmbH

Der § 15 Abs. 2 Satz 1 der Wasserlieferungsbedingungen der Heidewasser GmbH wird mit Wirkung ab dem 01.01.2024 wie folgt geändert:

§ 15 Inkrafttreten

Die gesetzlich erforderliche Bekanntmachung erfolgt auf der Homepage der Heidewasser GmbH unter www.heidewasser.de/ Trinkwasser/  Allgemeine Bekanntmachungen unter Angabe des Bereitstellungstages. Die Heidewasser GmbH weist unverzüglich mittels Hinweisbekanntmachung auf die Internetadresse hin, unter der die Bereitstellung der Bekanntmachung erfolgt ist. Diese Hinweisbekanntmachung erfolgt über die Generalanzeiger vom Jerichower Land, Haldensleben/Wolmirstedt und Zerbst sowie den Super Sonntag für Dessau-Roßlau und Wittenberg.

Die Bekanntmachung ist mit der Bereitstellung auf der Homepage bewirkt.

Allgemeine Preisregelungen

Der § 10 Abs. 1, Satz 2 der Allgemeinen Preisregelungen der Heidewasser GmbH wird mit Wirkung ab dem 01.01.2024 wie folgt geändert:

§ 10 Inkrafttreten

Die gesetzlich erforderliche Bekanntmachung erfolgt auf der Homepage der Heidewasser GmbH unter www.heidewasser.de/ Trinkwasser/ Allgemeine Bekanntmachungen unter Angabe des Bereitstellungstages. Die Heidewasser GmbH weist unverzüglich mittels Hinweisbekanntmachung auf die Internetadresse hin, unter der die Bereitstellung der Bekanntmachung erfolgt ist. Diese Hinweisbekanntmachung erfolgt über die Generalanzeiger vom Jerichower Land, Haldensleben/Wolmirstedt, und Zerbst sowie den Super Sonntag für Dessau-Roßlau und Wittenberg.

Die Bekanntmachung ist mit der Bereitstellung auf der Homepage bewirkt.

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Bunt und duftend am Waschbeckenrand

Herausgeber:
WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen




Bild: Seife

Seife selbst gemacht

Bunt und duftend am Waschbeckenrand

Wer sich ordentlich die Hände wäscht, braucht die richtige Seife. Die könnt Ihr Euch ganz einfach selber machen. Übrigens auch ein tolles Geschenk für die kommende Weihnachtszeit!

  • Dafür braucht Ihr lediglich:

    • 1 Stück Kernseife und eine Reibe
    • Ein paar Tropfen ätherische Öle
    • Wasser und eine Schüssel
    • Seifen- oder Lebensmittelfarbe
    • Eine geeignete Form, etwa eine Backform aus Silikon
  • Und so einfach geht´s:

    1. Die Kernseife mit der Reibe in viele kleine Flocken reiben.
    2. Die Flocken in die Schüssel geben und im warmen Wasserbad einschmelzen.
    3. Öle und Farben hinzufügen.
    4. Alles in die Form gießen.
    5. Aushärten lassen, fertig!

Die Öle und Farben könnt Ihr ganz nach Eurem Geschmack wählen. So stellt Ihr Eure ganz eigene und einzigartige Seife her.

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Verein im Wettbewerb „machen!23“ gewürdigt

Herausgeber:
WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen




Für Projektideen ausgezeichnet

Verein im Wettbewerb „machen!23“ gewürdigt

Der Verein „Wasserwerk der Zukunft“ freut sich über die Würdigung im Wettbewerb „machen!2023“, initiiert vom Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland,
Carsten Schneider. Am 24. August hatte eine Jury aus über 850 Projektideen 106 Preisträgerinnen und Preisträger ausgewählt. Verbunden ist die Auszeichnung mit einem Preisgeld von 2.500 Euro, das für die Bildungs- und Umweltarbeit eingesetzt werden soll.

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Erster Bildungsspaziergang führte durch Malchin

Herausgeber:
WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen




Der Spaziergang führte auf einem Rundweg durch Malchin zu den unterschiedlichen Bildungsstätten der Stadt.

Foto: WZV

Gutes Lernen im Fokus

Erster Bildungsspaziergang führte durch Malchin

Die Landschaftsspaziergänge gehören inzwischen fest zum Jahreskalender des WZV Malchin-Stavenhagen, interessierter Bürger, Ämter und Institutionen der Region. Am 14. September lud der Verein „Wasserwerk der Zukunft“ nun zum ersten sogenannten Bildungsspaziergang durch Malchin ein. Der widmete sich – wie schon der Name verrät – vor allem der vielfältigen pädagogischen Arbeit in der Stadt.

Nachdem diese Form des „Erfahrungsaustausches in Bewegung“ bereits an verschiedenen Orten zu den Themen Wasser und Moor durchgeführt wurde, sollte sich der Rundgang nun dem Thema Bildung widmen. 20 Vertreterinnen und Vertreter verschiedenster Einrichtungen erstellten gemeinsam eine Bestandsaufnahme der zahlreichen Orte und Angebote. Darunter zum Beispiel die Kulturschule Malchin, das Fritz-Greve-Gymnasium, der Moorbauer, der Kinder- und Jugentreff KiJu, das Regionale Berufliche Bildungszentrum Müritz oder der Projekthof Kanitz. Dabei wurde vor allem ergründet, wie miteinander Kooperationen ermöglicht oder verbessert werden können und wo die jeweiligen Herausforderungen für gute Bildungsarbeit liegen. Welche drängenden Zukunftsfragen spielen eine Rolle und wie können sich alle Teilnehmer weiterhin zum Thema Bildung und Lernen gut austauschen?

Fazit: Eine gelungene und sehr aufschlussreiche Veranstaltung! Der Verein „Wasserwerk der Zukunft“ wird den Wunsch nach einer Fortsetzung so bald wie möglich in die Tat umsetzen.

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Hilfe, meine Toilette spuckt!

Herausgeber:
WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen




Kein schöner Anblick: Die Toilette, nachdem Unterdruck sein „Werk“ verrichtet hat. Eine Entlüftung schafft Abhilfe.

Foto: SPREE-PR/Archiv

Entlüftung ist oberstes Gebot

Hilfe, meine Toilette spuckt!

Abwasserleitungen, auch Kanäle genannt, verschmutzen mit der Zeit, Feststoffe lagern sich ab. Diese Ablagerungen müssen von Zeit zu Zeit beseitigt werden. Das passiert durch eine Spülung unter hohem Druck, ausgeführt zumeist von einem Kanalreinigungsfahrzeug. Dabei wird die Reinigungsdüse im Kanal zuerst gegen das Gefälle vorangetrieben und danach zurückgezogen. Rückwärts gerichtete Düsen spülen die Ablagerungen in den Kontrollschacht, aus dem sie dann entnommen werden.

Warum „spuckt“ die Toilette?

Durch das Zurückziehen der Düse entsteht vor der Düse ein Unterdruck im Kanalnetz. Wenn zu wenig Luft in das Kanalnetz zurückströmt, wird Wasser zum Beispiel aus Toiletten oder Waschbecken durch diesen Unterdruck quasi angesaugt. Lässt der Druck nach, entspannt sich die Wasserblase und das Wasser kann nach oben spritzen. Wenn nun in den Grundstücksleitungen Ablagerungen vorhanden sind, kann dieses Wasser auch mit solchen unangenehmen Bestandteilen versehen sein.

Was lässt sich dagegen tun?

Grundstücksbesitzer können sich gegen solche Erscheinungen schützen, indem sie für ausreichend Belüftung ihrer Hausinstallation sorgen. Dies geht zum Beispiel über die Entlüftung der Sanitäranlage „über Dach“. Für neuere Gebäude ist diese Pflicht, in älteren müssten sie nachgerüstet werden. Wichtig ist, dass die Lüftungsöffnungen des Hausanschlussschachtes nicht verstellt und verschlossen sind.

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Neue Parameter aufgenommen

Herausgeber:
WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen




Bild: Wasserhahn

Trinkwasserverordnung

Neue Parameter aufgenommen

Für Trinkwasser in Deutschland gelten künftig noch strengere Vorgaben als bisher. So werden unter anderem die Grenzwerte für Chrom, Arsen und Blei verschärft. Manche Parameter wurden neu in die Trinkwasserverordnung auf- genommen, darunter per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). Das bedeutet: Der Zweckverband muss sein Wasser künftig auch auf diese „Ewigkeitschemikalien“ untersuchen. Vorhandene Bleileitungen werden gänzlich verboten und müssen nach einer gewissen Frist stillgelegt oder ausgetauscht werden. Hintergrund für die Anpassungen ist eine EU-Trinkwasserrichtlinie, die in nationales Recht umgewandelt werden muss und deshalb zu einer Novelle der Trinkwasserverordnung führt. Insgesamt wächst sie dadurch von 25 auf 73 Paragrafen an. Die novellierte Verordnung trat am 24. Juni in Kraft.

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Zahl des Tages

Herausgeber:
WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen




Zahl des Tages

369 …

… Wasserschutzgebiete mit einer Flächenausdehnung von rund 3.586 km² sind nach Information des Umweltministeriums derzeit im Land M-V zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung ausgewiesen. Davon nimmt das Wasserschutzgebiet der Warnow allein eine Fläche von 1.500 km² ein. Die von Wasserschutzgebieten eingenommene Fläche entspricht ca. 16 Prozent der Landesfläche. Rund 60 Prozent davon werden landwirtschaftlich unter Beachtung besonderer Vorgaben genutzt, um die für die Trinkwasserversorgung genutzten Gewässer vor schädlichen Einflüssen zu schützen.

Die meisten der gegenwärtig bestehenden Wasserschutzgebiete wurden durch Beschlüsse der Kreis- und Bezirkstage der DDR festgesetzt und gelten fort, bis sie durch eine Verordnung neu festgesetzt oder aufgehoben werden. Da viele dieser Wasserschutzgebiete nicht mehr den aktuellen fachlichen und juristischen Anforderungen entsprechen, erfolgen nach und nach zahlreiche Überarbeitungen mit dem Ziel der Neufestsetzung. Für 57 Wasserschutzgebiete wurden bereits neue Verordnungen erlassen.

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Aus Prinzip gemeinschaftlich

Herausgeber:
WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen




André Ebeling

Foto: privat

Editorial

Aus Prinzip gemeinschaftlich

Liebe Leserinnen und Leser,

vor zehn Jahren wäre man belächelt worden, hätte man einen Krieg in Europa thematisiert, heute wissen wir es besser. In vielen Teilen der Welt gibt es weitere Auseinandersetzungen. Beruhigt zurücklehnen können wir uns nicht, denn von Mangellagen und Preissteigerungen sind wir innerhalb globaler Handelsketten ebenso betroffen.

Trotz aller Sorge dürfen wir gemeinschaftliche Prinzipien niemals außer Acht lassen. Niemand darf sich aus Sparsamkeitsgründen Vorteile auf Kosten der Gemeinschaft verschaffen, erst recht nicht auf illegale Weise. Niemand freut sich schließlich, wenn die Kosten durch das falsche Handeln eines Einzelnen für alle steigen.

Da tut es gut zu wissen, dass wir Gemeinden einen Wasserzweckverband haben, der ohne Gewinnabsichten, mit vorausschauendem Handeln und einem verantwortungsbewussten Team unsere Grundversorgung in Sachen Trink- und Abwasser sicherstellt und stets im Sinne der Gleichbehandlung agiert. Dafür ein Dankeschön an die gesamte Belegschaft.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen der WASSERZEITUNG!

Ihr

André Ebeling

Amtsvorsteher Amt Malchin und Bürgermeister von Kummerow

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Regen: Ein Naturphänomen bringt Wasser immer auf die Erde zurück

Herausgeber:
WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen




Kinderecke

Regen: Ein Naturphänomen bringt Wasser immer auf die Erde zurück

Jeder hat schon einmal etwas vom Wasserkreislauf gehört. Zu zwei Dritteln besteht die Oberfläche der Erde aus Wasser – in Ozeanen, Seen, Flüssen, Gletscherspalten oder im arktischen Eis. Rechnet man das Grundwasser mit hinzu, sollen es 1,4 Milliarden Kubikkilometer sein.

1,4 Milliarden km3, das sind also 1.400.000.000 Würfel mit einer Kantenläge von je einem Kilometer. Unvorstellbar! 97 Prozent davon sind Salzwasser, nur 2,75 Prozent Süßwasser, dieses ist hauptsächlich eisförmig. Lediglich 144.000 km3 befinden sich auf der Oberfläche in Flüssen und Seen, im Boden, in Pflanzen und in der Atmosphäre. Dieses Wasser verdunstet regelmäßig, es wird zu Dampf. Pro Jahr sind das etwa 434.000 km3 aus den Meeren und 71.000 vom Festland. Der Wasserdampf kondensiert hoch oben in den kälteren Luftschichten, wird dort also wieder flüssig und fällt auf die Erde zurück. Je kühler die Luft, desto weniger Wasserdampf kann sie halten. Die feinen Dampf-Teilchen haften sich an feinste Staubteilchen in der Luft und bilden winzige Tropfen. Dieser Vorgang erzeugt wiederum Wärme, durch die die Tröpfchen in höhere Luftschichten aufsteigen. Dort verbinden sie sich untereinander zu Wolken – und fallen ab einer Größe von 1 mm als Regen auf Erde. Der dabei entstehende Wasser-Überschuss auf dem Festland fließt über Flüsse oder das Grundwasser zurück in die Ozeane.

Wichtig ist dabei: Luft kann nicht immer gleich viel Wasser speichern. Je wärmer die Luft, desto höher ist die Luftfeuchtigkeit, wenn Wasser in der Nähe ist. Deshalb fühlt sich die Luft in warmen Urlaubsländern häufig „schwitzig“ an. Kalte Luft dagegen kann keine hohe Luftfeuchtigkeit haben, denn der Wasserdampf würde sofort Wolken bilden. Sichtbarer

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Vier Regeln für die hygienische Sicherheit Ihres Trinkwassers

Herausgeber:
WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen




Unser Lebensmittel Nummer 1

Vier Regeln für die hygienische Sicherheit Ihres Trinkwassers

  • 1. Trinkwasser muss frisch sein und bleiben!

    Nutzen Sie alle Trinkwasser-Entnahmestellen regelmäßig, damit das Trinkwasser nicht zu lange in den Leitungen steht. Gäste-WC und Keller nicht vergessen!
  • 2. Trinkwasser muss kühl sein und bleiben!

    Temperaturen unter 25 °C verhindern die Vermehrung von Bakterien. Regelmäßiger Wasseraustausch sorgt für frisches und kühles Trinkwasser!
  • 3. Warmwasser muss warm sein und bleiben!

    Eine Temperatur von mindestens 55 °C an jeder Stelle in den Leitungen verhindert die Vermehrung von Bakterien. Stellen Sie Ihren Warmwasserbereiter richtig ein!
  • 4. Die Installation muss regelmäßig gewartet werden!

    Die Inspektion der Trinkwasser-Installation können Sie selbst erledigen, die Wartung muss durch ein zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen.

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