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NEUE RE-INFILTRATIONSANLAGE GEGEN PFAS-BELASTETES GRUNDWASSER

Mehrere Partner arbeiten mit dem MAWV an dieser Sicherungsmaßnahme

Das größte (und damit wichtigste) Wasserwerk des MAWV steht in Eichwalde. Seit 113 Jahren wird an diesem Standort das Lebensmittel Nummer 1 – unser Trinkwasser – in erstklassiger Qualität gefördert. Zwischen 2005 und 2009 kam es im Reifenwerk Schmöckwitz in unmittelbarer Nähe zum Wasserwerk zu mehreren Bränden. Dabei freigesetzte per- und polyfluorierte Alkylverbindungen aus den eingesetzten Löschschäumen, kurz PFAS, bedrohen nun das Grundwasser (die MWZ berichtete in der Frühjahrsausgabe).

Montage: canva

„Zum ersten Mal wurden solche PFAS-Verbindungen, damals noch PFC, im Jahr 2011 festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt und bis zur Novellierung der aktuellen Trinkwasserverordnung lagen die Konzentrationen einzelner PFAS-Verbindungen weit unter den Maßnahme- und Leitwerten des Umweltbundsamtes“, sagt MAWV-Technikchef Falko Börnecke im Gespräch mit der WASSERZEITUNG. In die novellierte Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 wurden Stoffe der PFAS-Gruppe erstmalig und mit Grenzwerten aufgenommen. Dabei tritt der Grenzwert für die Summe von 20 ausgewählten PFAS-Einzelstoffen (PFAS 20) zum 12. Januar 2026 und die Summe von vier ausgewählten Einzelstoffen aus der Gruppe PFAS 20 (PFAS 4) zum 12. Januar 2028 in Kraft.

Ohne geeignete Sicherungsmaßnahmen kann der zukünftige Grenzwert für PFAS 4 bei der Trinkwassergewinnung im Wasserwerk Eichwalde nicht eingehalten werden.

Re-infiltrationsanlage für die Wasserfassung Eichwalde

Bereits jetzt sind die Sicherungsmaßnahmen des MAWV umfangreich. So wird aktuell durch die Anpassung der Fördermenge und die gezielte Förderung von mit PFAS belastetem Grundwasser aus einzelnen Brunnen das Risiko einer PFAS-Belastung weiterer Brunnen eingedämmt. Zusätzlich entschied sich der Verband für eine weitere Sicherungsmaßnahme: den Bau einer temporären Re-infiltrationsanlage. „Damit soll ab Mitte August das PFAS-haltige Wasser aus den belasteten Förderbrunnen auf den schadstoffbelasteten Bereich des ehemaligen Reifenwerkgeländes abgeleitet und dort in die Oberfläche infiltriert werden“, erklärt Falko Börnecke. „So kann der MAWV trotz PFAS-Belastung bei der Trinkwasserförderung im Wasserwerk Eichwalde bereits jetzt, einige Jahre im Vorfeld, die vom Gesetzgeber geforderten Parameter bei den PFAS-Grenzwerten einhalten“, verdeutlicht er die Überlegungen des kommunalen Zweckverbandes – siehe hierzu auch den Info-Kasten „GUT ZU WISSEN“.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Land Berlin

Alles passiert in enger Absprache mit dem Land Berlin. Denn der Senat ist für die Beseitigung der PFAS-Belastung verantwortlich. Federführend ist dabei die Altlastenbehörde des Landes Berlin, die sich wiederum mit diversen Aufgabenträgern wie der unteren Naturschutzbehörde oder dem Forstamt abstimmt. „Es ist ein vertrauensvolles Miteinander“, betont Börnecke, „alle Seiten sind daran interessiert, dass wir dieses Umweltproblem lösen.“ So baut das Land Berlin im kommenden Jahr Sicherungsbrunnen und eine Grundwasserreinigungsanlage. Weiterhin wird ein Grundwassermessstellennetz zur Überwachung und zur Kontrolle aller eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen errichtet. Anschließend erfolgt eine umfassende Schadenserkundung auf den PFAS-belasteten Flächen des ehemaligen Reifenwerkes.

Die Märkische WASSERZEITUNG bleibt am Thema dran und wird regelmäßig über die Fortschritte im und am Wasserwerk Eichwalde berichten.

GUT ZU WISSEN

Geht es um potenzielle Gefahren für unser Lebensmittel Nummer 1, so fällt immer häufiger das Stichwort PFAS. Was steckt dahinter? Die PFAS-Stoffe werden in der Umwelt unter normalen Bedingungen kaum oder nur in sehr geringem Maße abgebaut. Deshalb nennt man sie auch Ewigkeits-Chemikalien. Um den Kontakt mit PFAS kommt jedoch niemand herum; die wasser-, fett- und schmutzabweisenden Chemikalien sind schlicht überall in unserem Alltag präsent – in Verpackungsmaterial, Kleidung oder Bratpfannen. Auch die Aufnahme von PFAS über Nahrungsmittel ist erheblich. Der Gesetzgeber hat das gravierende Problem längst erkannt und reagiert, denn PFAS können bereits in niedrigen Konzentrationen problematisch sein. Die neue Trinkwasserverordnung hat Grenzwerte für PFAS eingeführt, die in zwei Stufen ab dem 12. Januar 2026 und 12. Januar 2028 gelten. Der erste Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (μg/l) gilt für die Summe von 20 bestimmten PFAS-Substanzen. Später werden die vier wichtigsten PFAS-Substanzen einem noch strengeren Grenzwert von 0,02 μg/l unterliegen.