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So oder so kann es falsch sein
Selbst erfahrene und fachkundige Juristen staunen nicht schlecht: Die hochkomplizierte Beitragsthematik schien nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Oktober 2023 kaum noch beherrschbar. Sollten doch verjährte und nichtgezahlte Beiträge in der Gebührenkalkulation so behandelt werden, als ob sie den Aufgabenträgern gezahlt wurden. Das hat kaum jemand verstanden. Und nun hat das Oberverwaltungsgericht am 23.10.2024 festgestellt, dass die Auffassung des Bundesgerichts falsch sei. Man müsse nicht gezahlte Beiträge natürlich nicht als gezahlt betrachten. Die Aufgabenträger im Lande fragen sich nun, was denn richtig ist. Die aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts falsche Meinung der Leipziger Bundesrichter oder die aus deren Sicht falsche Auffassung der Brandenburger Oberrichter?
Den Konflikt müssen jetzt die Städte und Verbände im Lande lösen. Sie müssen kalkulieren, denn die Gebühren sind festzusetzen. Wie man es macht, kann es richtig oder falsch sein. Das verstehe, wer will! Wenn er/sie denn kann.