Skip to main content

Es ist wieder soweit: Wasserzähler-Ablesung

Im Zeitraum vom 24.09. bis 30.10.2024 wird die Ablesung der Wasserzähler im Versorgungsgebiet der LWG Lausitzer Wasser GmbH &  Co. KG durchgeführt. Diese Ablesung ist notwendig, um die Jahresverbrauchsabrechnung korrekt erstellen zu können. Betroffen sind dabei ausschließlich Haus- und Gartenzähler, Wohnungszähler sind nicht Teil der Ablesung.

Es gibt zwei unterschiedliche Vorgehensweisen zur Ablesung:

1. Selbstablesung:

In bestimmten Gebieten werden die Kunden gebeten, ihren Wasserzählerstand selbst abzulesen. Die betroffenen Haushalte erhalten hierzu eine entsprechende Karte im Briefkasten. Auf dieser Karte tragen sie den abgelesenen Zählerstand ein und senden diese portofrei an die LWG zurück. Alternativ können sie die Zählerstände auch online über unser Kundenportal übermitteln. Dazu nutzen sie entweder den auf der Karte angegebenen kundenspezifischen QR-Code oder sie melden ihren Zählerstand über unsere Internetseite. Eine Rücksendung der Karte ist dann nicht mehr notwendig.

2. Durch beauftragte Mitarbeiter:

In anderen Gebieten wird die Ablesung durch Mitarbeiter der Firma MSG Metering Service GmbH durchgeführt. Das genaue Datum teilt ihnen die beauftragte Firma rechtzeitig durch Terminankündigungen per Postkarte mit. Wir hoffen auf ihr Verständnis, wenn sich die Termine aus Krankheitsgründen verschieben sollten.
Wenn sie zum angegebenen Termin verhindert sind, bitten wir darum, die Zählerstände selbst abzulesen und die ausgefüllte Terminkarte persönlich dem Beauftragten zu hinterlassen bzw. auf den ausgegebenen Selbstablesekarten zu vermerken und portofrei an uns zu senden. Alternativ können sie ihren Zählerstand über das entsprechende Formular auf unserer Website übermitteln. Alle Mitarbeiter der Firma MSG können sich ausweisen und sind nicht berechtigt, Zahlungen jeglicher Art entgegenzunehmen.

Wichtige Hinweise:

– Die genauen Ablesetermine entnehmen sie bitte der Postkarte, die Sie rechtzeitig im Briefkasten erhalten.
– Wenn der Zählerstand nicht gemeldet wird, ist die LWG gezwungen, den Wasserverbrauch zu schätzen.
– Bitte beachten sie: Es sind keine Wohnungszähler von der Ablesung betroffen, sondern nur Haus- und Gartenzähler.
– Bei Fragen rufen sie bitte die Servicenummer 0355 350-0 an.