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RECHTSECKE

Wem ein Gartenwasserzähler beim Sparen hilft

Beim MAWV gibt es – wie eigentlich bei allen Wasserver- und Abwasserentsorgern – die Möglichkeit, sich auf seinem Grundstück einen Gartenwasserzähler einbauen zu lassen. Der misst die gebrauchte Trinkwassermenge, die nicht in die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage eingeleitet wird.

Ist ein Grundstück ans zentrale Kanalnetz angeschlossen, wird als eingeleitete Schmutzwassermenge grundsätzlich die über den Zähler gemessene Höhe der entnommenen Trinkwassermenge berechnet.

Das gilt nur dann nicht, wenn der Eigentümer einen Gartenwasserzähler hat, der von einem Installateur eingebaut und vom MAWV bzw. von dessen Betriebsführer, der DNWAB mbH, abgenommen wurde. Erst danach kann das nicht in die zentrale Schmutzwasseranlage eingeleitete Schmutzwasser in der Gebührenabrechnung berücksichtigt werden.

Um jedoch die über den Gartenwasserzähler in einem Jahr konkret gemessene Trinkwassermenge bei der Jahresverbrauchsabrechnung abziehen zu können, benötigt der Zweckverband zum Ende der Abrechnungsperiode den Gartenwasserzählerstand. Zur Mitteilung an den MAWV erhält der Eigentümer eine Ablesekarte. Dann weiß er, dass bis zum darauf angegebenen Zeitraum der Gartenwasserzählerstand zu übermitteln ist. Dies kann auch online über das Kundenportal des MAWV auf der Internetseite www.mawv.de erfolgen.

Da der MAWV im Verbandsgebiet weitgehend digitale Smart Meter eingebaut hat, die vom MAWV selbst abgelesen werden, enthält die Ablesekarte in der Regel nur noch die Mitteilung über die Ablesung. Diese Ablesekarte wird möglicherweise von vielen Eigentümern auf Grund der digitalen Ablesung nicht mehr als relevant eingestuft und nicht zurückgeschickt. Doch ACHTUNG! Die Daten des Gartenwasserzählers können nicht digital abgelesen werden, ohne Rückmeldung des Eigentümers beim MAWV nicht vorliegen und so bei der Jahresverbrauchsabrechnung auch nicht berücksichtigt werden.

Bevor Sie bei Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung also den Zählerstand Ihres Gartenwasserzählers vermissen: Schicken Sie die ausgefüllte Ablesekarte mit der Abfrage des Gartenwasserzählerstandes an den MAWV zurück – oder hinterlegen Sie ihn online im Kundenportal.