POOLWASSER-WISSEN
Poolwasser darf nicht in den Kanal!
Aber wohin dann, wenn es erneuert werden muss?

Foto: SPREE-PR/Rasche
Platsch, reingehüpft ins kühlende Nass. Ein Pool im Garten ist doch was Feines. Besonders dann, wenn Klärchen gnadenlos vom Himmel brennt. Wird die heimische Riesenbadewanne im Freien häufig genutzt, muss auch das Wasser öfter gewechselt werden. Doch wohin damit? „Im Netz kursieren viele falsche Infos. Gechlortes Poolwasser darf eben nicht ungefragt in den Schmutzwasserkanal“, so WAZ-Verbandsvorsteherin Antje Motz.
- Zum einen laufen hunderte Liter Trinkwasser über den Gartenwasserzähler. Dafür wird keine Schmutzwassergebühr berechnet, das Wasser landet aber dennoch auf der Kläranlage und bringt dort die Biologie durcheinander. Unbehandeltes Wasser darf im Garten verrieselt werden – nicht aber in Wasserschutzgebieten!
- Zum anderen darf mit chlorhaltigen Mitteln oder Bioziden belastetes Wasser nur nach vorheriger Absprache mit dem WAZ über den Schmutzwasserkanal entsorgt werden. „Aber nur wenn beispielsweise der Aktivchlorgehalt maximal 0,5 mg/l beträgt. Die Menge, die über einen Abzugszähler entnommen wurde, muss selbstverständlich bei den Schmutzwassergebühren Berücksichtigung finden“, erklärt die Verbandsvorsteherin.
„Im Netz kursieren viele falsche Infos. Gechlortes Poolwasser darf NICHT ungefragt in den Schmutzwasserkanal“, weist WAZ-Verbandsvorsteherin Antje Motz hin.