Herausgeber: LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG   • Ausgabe Cottbus

Wasserzähler-Ablesung vom 25. September bis 30. Oktober 2023

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, vom 25. September bis 30. Oktober werden die Wasserzähler für die Jahresverbrauchsabrechnung 2023 abgelesen. Betroffen sind davon nur die Haus- und Gartenzähler, nicht aber die Wohnungswasserzähler.

Für ca. 20.000 Wasserzähler werden die Kunden mit einem Anschreiben gebeten, die Zähler selbst abzulesen. Im folgenden Beitrag lesen Sie, welche Orte dies betrifft.

Bei allen anderen Kunden führen Mitarbeiter der Firma MSG Metering Service Gesellschaft mbH im Auftrag der LWG die Ablesung durch. Wasserzähler in Schächten werden generell durch LWG-Mitarbeiter abgelesen.

Die Zählerstandserfassung erfolgt mittels mobiler Datenerfassungsgeräte (MDE). Dabei können nur Zählerstände von Zählern aufgenommen werden, die im Abrechnungssystem der LWG bereits erfasst sind.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über den jeweiligen Zeitraum, in dem bei Ihnen der Wasserzähler abgelesen wird. Den genauen Termin teilt Ihnen die beauftragte Firma rechtzeitig durch Terminankündigungen per Postkarte mit.
Wir hoffen aber auf Ihr Verständnis, wenn sich die Termine aus Krankheitsgründen verschieben.

Wir bitten alle Eigentümer bzw. Vermieter, die nicht angetroffen werden, die Zählerstände selbst abzulesen und die ausgefüllte Terminkarte persönlich dem Beauftragten zu hinterlassen bzw. auf den ausgegebenen Selbstablesekarten zu vermerken und portofrei an uns zu senden. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise auf den Selbstablesekarten. Gern können Sie uns die Zählerstände unter Angabe der Zähler- bzw. Kundennummer auch über das Kundenportal auf unserer Website www.lausitzer-wasser.de mitteilen.

Bei Nichtmeldung der Zählerstände wird der Wasserverbrauch durch uns geschätzt. Wir bitten um Verständnis und um Ihre Unterstützung.

Ihre Fragen beantworten wir sehr gern unter Telefon 0355 350 - 0.

Ihre LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG

Hier liest der Kunde 2023 selbst ab!

Auch diesmal bittet die LWG zahlreiche Kunden in ihrem Versorgungsgebiet, ihre Haupt- und (wenn vorhanden) Gartenwasserzähler selbst abzulesen. Der Vorteil: Der Kunde kann ganz bequem den Zählerstand dann ablesen, wann es ihm selbst am besten passt. Terminvereinbarungen mit der LWG und das Warten auf den Ableser entfallen. Für den Kunden entstehen keine Porto- oder sonstige Kosten.

In folgenden Städten bzw. Gemeinden erhalten unsere Kunden ein Schreiben mit einer Selbstablesekarte, die bitte richtig ausgefüllt zurückzuschicken ist:

Alternativ kann jeder Kunde seinen Zählerstand aber auch online übermitteln. Dazu nutzt er entweder den auf der Karte angegebenen kundenspezifischen QR-Code oder er meldet sich mit Hilfe seines PC auf der angegebenen Online-Plattform an. Den entsprechenden Link findet er auf dem Anschreiben zur Ablesekarte. Eine Rücksendung der Karte ist dann nicht mehr notwendig. Zu beachten ist jedoch Folgendes: Sollte der Zählerstand weder mit der Selbstablesekarte noch online gemeldet werden, wird der Wasserverbrauch durch die LWG geschätzt. Dadurch könnte es zu Abweichungen vom tatsächlichen Verbrauch kommen. Um dies zu vermeiden, bittet die LWG alle Kunden, diese Form der Wasserzählerablesung zu unterstützen und zu nutzen. Bei Fragen rufen Sie bitte die Servicenummer 0355 350-0 an.

Vielen Dank vorab!