Dr. Miriam Haritz, Leiterin der Unterabteilung Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Bodenschutz im Bundesumweltministerium.
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Der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung ist klar im Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Die öffentliche Wasserversorgung umfasst allerdings neben der Trinkwasserversorgung auch die Versorgung für andere Nutzende als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Bundesregierung strebt daher an, gemeinsam mit den Bundesländern eine Leitlinie zu entwickeln, an Hand derer die Behörden vor Ort nach vergleichbaren Maßstäben über Prioritäten bei der Wasserversorgung entscheiden können und dabei insbesondere die Trinkwasserversorgung gewährleisten.
Für die Durchführung der Genehmigungsverfahren und damit auch die Anforderungen an solche sind die Länder zuständig. Grundsätzlich bedingt allein die Komplexität der Fragestellung eine gewisse Bearbeitungszeit. Daneben kommt erschwerend der Fachkräftemangel hinzu, der ein vielschichtiges Problem der Verwaltung und nicht allein der Wasserwirtschaft ist. Insoweit ist eine Lösung nur zum Teil in der Verantwortung der wasserwirtschaftlichen Verwaltungen und Betriebe zu realisieren. Auch in der Wasserwirtschaft kann die Digitalisierung zu einer Entlastung der angespannten Personaldecke beitragen, bedeutet aber zusätzliche Qualifikationsanforderungen an die Beschäftigten, die durch entsprechende Aus- und Weiterbildung vermittelt werden müssen.
In der Nationalen Wasserstrategie fordert die Bundesregierung unter anderem die Einführung eines Wasserregisters mit tatsächlichen Wasserentnahmemengen und Abbau von Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei Grundwasserentnahmen. Um an diese Daten zu gelangen, soll ein Echtzeit-Grundwasserentnahmemonitoring eingeführt werden. Wie das technisch, rechtlich und organisatorisch konkret ausgestaltet werden kann, soll ein Forschungsvorhaben untersuchen.