Enttäuschung über Urteil zu „gespaltenen“ Gebühren
Und alle Fragen offen!?
Die Debatte um gespaltene Gebührensätze als Folge der Rechtsprechung zu Altanschließerbeiträgen geht nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von Mitte Oktober in die nächste Runde. Verhandelt wurde, ob es zulässig sei, dass Altanschließer, die wegen einer Verjährung keine Anschlussbeiträge gezahlt haben, mit nicht abgemilderten Gebühren belastet werden dürften. Diesem Modell der sogenannten „gespaltenen Gebühren“ erteilten die Leipziger Richter jetzt eine Absage. Denn, so die mündliche Begründung, geschützt sei das Vertrauen, nach Eintritt der hypothetischen Festsetzungsverjährung für Anschlussbeiträge nicht mehr über die Gebühren zu dem Herstellungsaufwand herangezogen zu werden.
Das gelte auch bei einer Umstellung der Finanzierung von Anschlussbeiträgen auf eine reine Gebührenfinanzierung mit gespaltenen Gebühren. Es ist noch nicht absehbar, welche Aufgabenträger und in welcher Form sie konkret betroffen sind.
LWT-Chef Turgut Pencereci zeigte sich überrascht vom Urteil, denn schließlich hatte ja „das Oberverwaltungsgericht genau andersherum entschieden“ – lesen Sie hierzu auch den Kommentar auf der Seite 1. Pencereci könne auch noch nicht absehen, wie sich die Gebühren nach dem Urteil entwickeln werden. „Ich rate aber von übereilten Schritten ab. Zunächst muss das schriftliche Urteil abgewartet werden.“ Das könne Monate dauern. Außerdem hatte das Bundesverwaltungsgericht die Angelegenheit zur erneuten Verhandlung an das OVG Berlin-Brandenburg zurückverwiesen. In einer ersten Stellungnahme zeigte sich MAWV-Verbandsvorsteher Peter Sczepanski verärgert über die neuerliche Kehrtwende der Rechtsprechung: „Für die Verbände und eben auch den MAWV ist es schon ein wenig merkwürdig, wenn man sich so verhält, dass es einerseits keine Beanstandungen seitens der Kommunalaufsichten und des Innenministeriums gibt. Aber auch so, wie es ihnen die Gerichte ins Stammbuch schreiben – und dann in letzter Instanz plötzlich und unerwartet doch ganz anders entschieden wird. Die nunmehr unvermeidbaren Finanzierungslücken können nur durch Umlagen oder Zuschüsse der Kommunen, der Landkreise oder des Landes ausgeglichen werden. Das wird zwangsläufig zu weiteren Ungerechtigkeiten führen.“