Sie sind ein Ärgernis für die Fahrer der Entsorgungswagen: elektronisch verriegelte Tore. Oder der Slalomparcours mit dem riesigen Fahrzeug oder den schweren Schläuchen um Büsche und Beete bis zur Grube. Doch das darf nun nicht mehr sein. Denn beim MAWV herrscht jetzt Stutzenpflicht. Wir fragten nach beim Kaufmännischen Leiter des MAWV Otto Ripplinger.
Herr Ripplinger, seit wann regelt die Schmutzwasserbeseitigungssatzung, dass an der Grundstücksgrenze ein Ansaugstutzen zu installieren ist?
Diese Pflicht besteht seit dem 1. Januar dieses Jahres. Gleichzeitig beschloss die Verbandsversammlung aber auch eine Umsetzungsfrist bis zum 30. September 2023.
Warum wird dies jetzt erst verpflichtend eingeführt?
Bisher hatten wir auf Überzeugung und Freiwilligkeit gesetzt, allerdings leider nur mit mäßigem Erfolg. Deshalb nun auch die Satzungsänderung …
Worin liegen die Vorteile eines Ansaugstutzens?
Vorteile bringt ein Stutzen für beide Seiten. Für den Bürger, weil die Entsorgung preisgünstiger, die Befahrung des Grundstücks und damit das Risiko von Beschädigungen geringer wird. Der Grundstückseigner muss auch nicht mehr zwingend anwesend sein bei der Abfuhr. Auf der anderen Seite können die Fahrer schneller und risikoärmer entsorgen. Schwere Schläuche müssen auch nicht mehr quer übers Grundstück verlegt werden. Durch den Wegfall von Terminvereinbarungen kann außerdem viel flexibler entsorgt werden, Stillstandzeiten der Fahrzeuge werden minimiert.
Und wenn auch künftig kein Stutzen vorhanden ist …
… ist das ordnungswidrig, und wir können nach unserer Satzung mit einer höheren Geldbuße „überzeugen“. Dies ist aber nicht beabsichtigt und das letzte Mittel, von dem wir Gebrauch machen würden. Vorerst versuchen wir, die Grubenbesitzer mit einer Informationskampagne zu überzeugen.
Wie engmaschig kontrolliert der MAWV die Installation eines Stutzens?
Erst einmal informieren wir die betroffenen Bürger während der Umsetzungsfrist über die Verpflichtung. Danach beginnen wir mit den Kontrollen.
Um wie viele Grundstücke mit Sammelgrube handelt es sich?
Aktuell um insgesamt 6.000 im gesamten Verbandsgebiet. Davon befinden sich etwa 1.000 Gruben im WAVAS-Gebiet.
Gibt es Ausnahmen von der Stutzenpflicht? Sind beispielsweise Wochenendgrundstücke befreit?
Nein, es gibt keine. Abweichungen davon sind nur Einzelfallentscheidungen, die aufgrund plausibler Argumente zu treffen sind. Diese gelten erst nach Antragstellung und sind auch nur zeitlich befristet.