Die Justiz geht manches Mal verschlungene Wege. Wurde den Aufgabenträgern in Brandenburg als Folge einer mehr als unglücklichen Entscheidung des OVG Brandenburg im Jahre 2000 später von der Justiz ins Stammbuch diktiert, möglichst die gespaltenen Gebühren zu erheben, kommt jetzt die Rolle rückwärts oder besser gesagt, fast der Sturz auf den Kopf. Noch liegt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht in aufgeschriebener Form vor. Aber eines lässt sich jetzt schon sagen: Rechtssicherheit für die Betroffenen sieht anders aus! Und Recht, das der Bürger nicht versteht, ja nicht verstehen kann, empfindet er – nachvollziehbarerweise – als Unrecht. Ausbaden müssen es wieder einmal die Kommunen und Verbände. Die haben aber so langsam Wichtigeres zu tun, als sich mit einer in sich widersprüchlichen Rechtsprechung herumzuschlagen. Denn die Wasserwirtschaft in Brandenburg steht vor großen Herausforderungen, von denen nur eine der Klimawandel ist. Auch deren Bewältigung kostet Geld. Gut ist es, dass die Aufgabenträger immer und rund um die Uhr verlässlich Wasser liefern und das Abwasser entsorgen. Das verliert man bei den ganzen Rechtsfragen hoffentlich nicht aus den Augen!
Turgut Pencereci, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
und Geschäftsführer des Landeswasserverbandstages e. V. (LWT) Brandenburg