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Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebs­gesellschaft mbH

WAZ Blankenfelde-Mahlow

Das Aus für Doppelanschlüsse

Ebenso werden noch vorhandene Bleileitungen schnellstmöglich ersetzt

In Blankenfelde haben – historisch bedingt auch in der GAGFAH-Siedlung – noch einige Häuser ihren Wasser- und Schmutzwasseranschluss auf dem Nachbargrundstück. Das soll sich ändern.

Der zuständige Wasser- und Abwasserzweckverband Blankenfelde-Mahlow wird die Eigentümer nach und nach auffordern, gemäß Satzung eine fachgerechte Anbindung vom bestehenden Grundstücksanschluss bis in ihr Haus herstellen zu lassen.

„Dasselbe gilt für noch vorhandene Bleileitungen im Verbandsgebiet. Sie sind laut Satzung nicht mehr zulässig und müssen dringend ersetzt werden“, führt Verbandsvorsteherin Antje Motz aus und begründet: „Der Grenzwert für Blei beträgt laut Trinkwasserverordnung 0,01 mg/l und kann nur noch mit bleifreien Versorgungsleitungen eingehalten werden. Schon kürzeste Restlängen oder Hausanschlüsse aus Blei überschreiten den Grenzwert und entsprechen zudem nicht unserer Satzung.“

Warum der Grundstückseigentümer zahlt

Die Trennung von Doppelanschlüssen oder den Austausch von Leitungen auf dem Grundstück müssen die Eigentümer bezahlen. „Das führt oft zu Irritationen und Unverständnis, weil satzungsrechtlich der Trinkwasserhausanschluss Eigentum des WAZ ist. Wir erhalten oft die Frage, warum der Verband nicht auch die technische und finanzielle Verantwortung dafür hat“, bemerkt Antje Motz. Aber: „Die Herstellung des Hausanschlusses ist Bedingung für die Wahrnahme des Benutzungsrechtes und kommt nicht der Allgemeinheit oder einer Gruppe von Personen zugute“, führt die Juristin aus. „Der Hausanschluss steht allein im Sonderinteresse des Eigentümers eines konkreten Grundstücks. Daher kann der Versorger nach § 10 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Brandenburg (KAG) die entstehenden Kosten für Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung oder Unterhaltung dieses Hausanschlusses dem Grundstückseigentümer auferlegen.“ Genauso ist die Instandsetzung des Hausanschlusses Pflicht des Eigentümers.

Verband bleibt Eigentümer des Trinkwasserhausanschlusses

Dennoch bleibt der WAZ Blankenfelde-Mahlow Eigentümer des Hausanschlusses, weil er so die Einhaltung technischer Regelungen oder zu verwendenden Materials im Interesse eines geordneten Betriebs der Anlage sicherstellen kann. Insbesondere im Bereich des Lebensmittels „Trinkwasser“ hat dies eine herausragende Bedeutung.