MAWV
Ausschreibung der mobilen Entsorgung aufgehoben
Dienstleistung mit inhaltlichen Veränderungen neu ausgeschrieben
Das Ergebnis der europaweiten Ausschreibung für die mobile Entsorgung von mehr als 6.000 abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen ab 2024 sorgte beim MAWV für Entsetzen. Otto Ripplinger, kaufmännischer Leiter: „Die Offerten aller Bewerber lagen mindestens doppelt so hoch wie bisher und hätten eine empfindliche Gebührenerhöhung für unsere Kunden bedeutet. Das fanden wir nicht angemessen und verbesserungsbedürftig. Deshalb werden wir die Dienstleistung mit inhaltlichen Veränderungen erneut ausschreiben.“ Und zwar so, dass ab 1. Juli 2024 jeder Kunde die Kosten bezahlen muss, die für die Entsorgung seines Grundstückes tatsächlich angefallen sind.
Beispiele:
- Stutzen an der Grundstücksgrenze, kein Schlauchausrollen nötig, größere Mengen können abgefahren werden – Gebühr pro m³ vergleichsweise niedrig
- Garten mit 1 m3 Grubeninhalt, schmaler Zufahrtsweg oder meterlanges Schlauchauslegen zur Grube – zusätzlicher Zeitaufwand, der mehr kosten muss und wird
Bis zum 30. Juni 2024 fahren die Firmen Basel, Born, Lehmann und Schuster zu unveränderter aktueller Gebühr Ihr Abwasser ab. Ob sie zum 1. Juli 2024 die neuen, alten Entsorger sein werden, entscheidet sich mit der Neuausschreibung. „Nicht herum kommen wir dann aber um eine Gebührenanpassung. Die Kubikmeterpreise – so viel ist sicher – werden wesentlich höher ausfallen, als sie jetzt sind, da auch hier mit höheren Energie-, Kraftstoff-, Maut- und Personalkosten kalkuliert wird“, kündigt Otto Ripplinger vorsorglich an.