Neue Regeln für dezentrale Entsorgung
Der Saugstutzen – für alle die sauberste Lösung!
Auf der Tagesordnung der WAL-Verbandsversammlung im November steht unter anderem eine zu beschließende Satzungsänderung für die dezentrale Entsorgung. Deren Ziel ist mehr Gebührengerechtigkeit für alle. Bestehende Vorteile für Kunden mit „rollendem Kanal“ laufen aus.

Der Idealfall – die schnelle Entsorgungsverbindung an der Grundstücksgrenze dank Saugstutzen!
Foto: Steffen Rasche
Geht es um wirtschaftliche Lösungen für die dezentrale Entsorgung, setzen viele Brandenburger Entsorger zukünftig auf eine Saugstutzenpflicht. Diese hatte auch der WAL erwogen, sie aber schließlich nicht in seine Beschlussvorlage für die Verbandsversammlung einfließen lassen. „Ohne Frage bietet der Saugstutzen an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Straße bestechende Vorteile“, so Verbandsvorsteher Christoph Maschek und zählt auf: „Die Entsorgung kann schneller abgewickelt werden, der Kunde muss nicht anwesend sein, um die Fahrer aufs Grundstück zu lassen, und am Ende ist unser gesamter Entsorgungsauftrag für die Abfuhr-Unternehmen deutlich attraktiver.“
Eine erstaunliche „Lücke“
Gerade einmal 17 Prozent der vom WAL entsorgten Haushalte sind nicht an die Schmutzwasser-Kanäle angeschlossen. Von diesen ca. 4.000 Grundstücken verfügen gerade einmal rund 300 bereits über einen Saugstutzen. „Die Kosten für die Abfuhr haben sich in den vergangenen Jahren um 50 Prozent verteuert“, schaut der Verbandschef in die Bücher. „Davor konnten wir nicht länger die Augen verschließen und quasi eine permanente Rabattierung gegenüber den zentral entsorgten Kunden gewähren. Denn wirtschaftlich war unser Transportservice nicht mehr.“
Zudem tat sich eine erstaunliche Wasser-Lücke auf. „Bei Kunden mit zentralen Wasser- und Abwasseranschlüssen landen rund 70 Prozent des bezogenen Trinkwassers nach dem Gebrauch zur Reinigung auf unseren Kläranlagen. Im dezentralen Bereich liegt diese Quote gerade einmal bei 30 Prozent.“ Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass zumindest teilweise die Andienungspflicht des Schmutzwassers aus abflusslosen Sammelgruben zum WAL ignoriert wird. Könnte der Verband dies nachweisen, handelte es sich um eine zu ahndende Ordnungswidrigkeit.
In zwei Jahren amortisiert
Die aus Sicht des Wasserverbandes Lausitz sauberste Lösung besteht nun darin, ab 2026 die Gebühren der dezentralen Schmutzwasserentsorgung 1:1 gemäß Trinkwasserbezug abzurechnen. Dafür wird die Grundgebühr maßvoll angehoben und zukünftig die in der Gebühr inkludierte Schlauchlänge bei der Abfuhr auf 10 Meter begrenzt. „Jeder Meter Schlauch mehr kostet dann zusätzlich und soll die Kunden dazu anregen, sich aus den beschriebenen überzeugenden Gründen selbst für die Herstellung eines Saugstutzens zu entscheiden“, so Christoph Maschek, der davon ausgeht, „dass sich das nach spätestens zwei Jahren für jeden Grundstücksbesitzer amortisiert.“ Die erforderliche Bauweise der Saugstutzen gibt die neue Satzung vor. Diejenigen, die ihren Ansaugstutzen schon jetzt an der Grundstücksgrenze installiert haben, werden die ersten Profiteure sein.
Keine neuen technischen Regelungen plant der WAL für die Eigentümer einer biologischen Kleinkläranlage mit separiertem Klärschlamm. Dort gelten die bisherigen Vorgaben auch weiterhin.