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Lauschen aufs Rauschen

Im Schulterschluss gegen Wasserverluste: Versorger und Verbraucher können gemeinsam etwas tun

Einmal von Berlin nach Peking! Das ist in etwa die Strecke des Wasserrohrnetzes im Betriebsführungsgebiet der Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft (DNWAB). Aktuell summiert sich die Länge der Trinkwasserversorgungs- und Hausanschlussleitungen auf exakt 7.508 Kilometer.

Sie sichern die Qualität des Trinkwassers, zählen aber zu den Wasserverlusten: Leitungsspülungen. Betriebsführer DNWAB führt sie im Frühjahr und im Herbst durch.
Foto: SPREE-PR/Petsch

Angesichts solcher Ausmaße verwundert es nicht, dass ein Teil des Trinkwassers auf seinem Weg zu den Kundinnen und Kunden verloren geht. Der Fachmann spricht von Wasserverlusten. „Aber die“, sagt Steffen Grünheid im Gespräch mit der Märkischen WASSERZEITUNG, „wollen wir so gering wie möglich halten.“ Der Bereichsleiter Technik sieht aber nicht nur die DNWAB im Auftrag ihrer Zweckverbände in der Pflicht. „Auch jeder Verbraucher sollte seine Hausinstallation im Auge behalten.“ Denn: Steter Tropfen höhlt das Portmonee!

Was sind eigentlich Wasserverluste?

Grünheid: „Die Differenz zwischen der vom Versorger ins Rohrnetz eingespeisten und der von den Kunden abgenommenen Wassermenge bezeichnet man als Wasserverlust.“ Bei der Übernahme der Wasserversorgung durch die Zweckverbände Anfang der 1990er Jahre lag der Verlust im Leitungsnetz noch bei weit über 20 Prozent! „Die großen Investitionen der Verbände in das Trinkwassersystem zahlten sich aus, denn heute bewegen sich die Verluste nur noch zwischen 2 und 8 Prozent.“

Die Ursachen für Wasserverluste sind vielfältig. Experten unterscheiden zwischen scheinbaren und tatsächlichen Verlusten. Scheinbare Wasserverluste entstehen beispielsweise durch den Eigenverbrauch des Versorgers: Rohrnetzspülungen, Neuverlegungen, Druckprüfungen oder auch Behälterreinigungen erfordern Wassermengen für die Funktionstüchtigkeit des Trinkwassernetzes. Hier ist ein genaues Erfassen der beanspruchten Wassermenge ebenso erforderlich wie bei Einsätzen der Feuerwehren. Besonders ärgerlich sind allerdings Verluste anderer Art: nämlich widerrechtlich entnommenes, „geklautes“ Wasser. „Dieser Diebstahl“, so Grünheid, „muss von allen ehrlichen Kunden getragen werden.“ Mängel und Schäden an Rohrleitungen, Armaturen (beispielsweise Hydranten), Behältern und Druckerhöhungsanlagen verursachen die tatsächlichen Wasserverluste. Einfach zu lokalisieren sind dabei Rohrbrüche, die durch Pfützen offensichtlich zu Tage treten. Schwieriger gestaltet sich dies bei verdeckten, unerkannten Leckagen: Haarrisse, korrodierte Leitungen und Verbindungen, undichte Armaturen und Hausanschlüsse. Die DNWAB schränkt durch ständige Überwachungen, beispielsweise durch Geräuschlogger, die Verluste systematisch ein. Grünheid: „Die Kollegen des Rohrnetzes sind aber auch für jeden Hinweis dankbar.“

Wenn Leitungen und Armaturen regelmäßig auf Herz und Nieren geprüft werden, lassen sich unnötige Wasserverluste vermeiden.
Foto: SPREE-PR/Galda

Regelmäßig Wasserzähler kontrollieren

Damit die gelieferte Wassermenge immer korrekt erfasst wird, wechselt die DNWAB turnusmäßig den Wasserzähler aus. „Hausinstallation und Wasserzähler sollten alle Kunden aber auch selbst überprüfen“, empfiehlt der Experte. „Einfach alle Entnahmestellen im Haus schließen. Läuft dann noch der Zähler, muss eine Zapfstelle undicht oder ein Leck in der Hausanlage sein.“ Bei tropfenden Wasserhähnen entsteht nur ein „kleiner“ Schaden durch eine erhöhte Wasserrechnung. Rohrbrüche im Haus oder in einer Leitung im Freien können jedoch erheblichen Wasserschaden am Inventar und Gebäude verschulden. Achtung: Für solche Schäden im und am Haus haftet der Kunde selbst. Ein erhöhter Wasserverbrauch kann jedoch auch andere Ursachen haben. Beispielsweise bei undichten Ablaufsicherungen bei Heizungsanlagen, bei Leckstellen in verdeckt verlegten Leitungen, zum Beispiel im Fußboden, oder in Leitungen, die zur Garage oder in den Garten führen. An ungeschützten Rohrleitungen und Wasserzählern entstehen hin und wieder Frostschäden.

Deshalb: Im eigenen Interesse sollte jeder Kunde seine Hausinstallation regelmäßig prüfen und überwachen. Bei Schäden und Leckagen sollte immer der Installateur gerufen werden. Hierbei gilt, dass nur durch die Zweckverbände beziehungsweise die DNWAB konzessionierte Installationsbetriebe Arbeiten an der Hausinstallation ausführen dürfen. Verbindungen mit anderen Trinkwasseranlagen sind nicht erlaubt. „Beim Kauf von Armaturen, Geräten und Werkstoffen sollte unbedingt auf das DIN/DVGW-Prüfzeichen geachtet werden“, so Steffen Grünheid abschließend.