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Grafik: Archiv

Rechtslexikon

Revisions- oder Vakuumschacht – jederzeitige Zugänglichkeit gewährleisten

Ein Kontrollschacht stellt sicher, dass man direkt an den Abwasserhausanschluss gelangen kann, um dort notwendige Tätigkeiten – beispielsweise Spülungen zur Verstopfungsbeseitigung – auszuführen. Dieser befindet sich auf dem Privatgrundstück etwa 1,5 m hinter der Grundstücksgrenze. Ein Vakuumschacht ist Bestandteil eines Vakuumentwässerungssystems und befindet sich ebenfalls auf dem Privatgrundstück. In diesem wird das Abwasser gesammelt und mittels Unterdruck entsorgt. Revisions- und Vakuumschächte müssen jederzeit frei zugänglich sein und dürfen nicht überbaut, überpflastert oder überpflanzt werden. Auch Schnee sollte sich nicht auf den Schächten türmen. Insbesondere im Störungsfall ist schnelles Handeln zur Schadensabwehr erforderlich.