Die Gebühr für die Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung setzt sich aus einer Grund- und einer Mengengebühr zusammen. Die Grundgebühr wird für die Bereitstellung und Vorhaltung der Wasserver- und Schmutzwasserentsorgungsanlagen (z. B. Wasserwerk, Kläranlagen, Pumpwerke, Rohrleitungen und Kanäle) unabhängig vom Umfang der Inanspruchnahme erhoben. Mit ihr werden zum Teil die fixen Kosten, die die technischen Anlagen verursachen, finanziert. Maßstab der Grundgebührenberechnung ist bei der Wohnnutzung die Wohneinheit, bei gewerblicher oder sonstiger Nutzung die Wasserzählergröße.
Die Mengengebühr ist ein mengenabhängiges Entgelt für die Trinkwasseraufbereitung und -verteilung sowie Abwasserentsorgung und -behandlung. Mit ihr werden die variablen Kosten, wie Energie- oder Personalkosten, finanziert. Maßstab ist hier die über den Wasserzähler bezogene Trinkwassermenge.