Den Übergabeschacht bitte immer freihalten:
Nix auf den Deckel!
Ein Meter von der Grundstücksgrenze befindet sich – gemäß Schmutzwasser-Satzung – der Übergabepunkt von der öffentlichen Kanalisation zur privaten Hausinstallation: in einem Schacht mit Deckel! Der sollte unbedingt frei zugänglich sein und keine „Deko“ oben drauf bekommen.
Steine auf dem Deckel? Geht gar nicht! Und auch rechts muss bald gehandelt werden. Denn der Übergabeschacht sollte nicht unter ihren Gartengewächsen verschwinden.
Fotos: WAL-Betrieb; SPREE-PR/Arbeit
Havarien, Rohrbruch, Extremwetter – vor diesen Ereignissen gibt es keinen 100 %-igen Schutz. Wohl dem Hausbesitzer, der sich beizeiten rüstet. Teilweise reichen minimale Investitionen ohne großen Aufwand. Geht es um Auswirkungen eines Schadensereignisses im Schmutzwasserkanal ist eine Rückstauklappe für tieferliegende Geschosse (unter Straßenebene) ein unverzichtbares Präventionsmittel. Ein Rückstau tritt zum Beispiel bei Starkregen oder Überschwemmungen auf, wenn also mehr Schmutzwasser in den Kanal strömt, als dieser aufnehmen kann. Einmal eingebaut, sollte die Klappe auch regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit hin geprüft werden.
Freien Zugang sicherstellen
Selbstverständlich sind bei Extrem-oder Schadensereignissen auch die technischen Fachleute des Betriebsführers WAL-Betrieb unmittelbar im Einsatz. Im Falle dieses Falles zählt schließlich jede Sekunde. „Um Gefahren von einem Anschluss abzuwehren, könnte es in Einzelfällen notwendig sein, trotz Abwesenheit des Eigentümers ein Grundstück zu betreten“, bittet Martin Günther, Leitung Betrieb Abwasser, um Verständnis für eine Ausnahmesituation, in der zur rechtlichen Dokumentation immer eine Kamera mitläuft! „Der Übergabeschacht gehört zur öffentlichen Schmutzwasserentsorgungsanlage. Ein ungehinderter, freier Zugang muss sichergestellt sein.“ Auf einen Pflanzkasten auf dem Deckel oder dichten Bewuchs drumherum sollte aus guten Gründen verzichtet werden.
Bitte zum Telefon greifen!
Ein besonderer Hinweis ist an dieser Stelle für die sechs Kommunen im Verbandsgebiet des WAL mit Vakuumentwässerung vonnöten. Dabei handelt es sich um Arnsdorf, Frauendorf, Hohenbocka, Kroppen, Lauchhammer Nord/Kleinleipisch und Lindenau. Im Gegensatz zu einem Kanalsystem im Freigefälle sind hier physikalische Hilfen (Unterdruck) notwendig, um das Schmutzwasser im Fluss zu halten. Beim Übergang vom Hausanschlussschacht in die Vakuumsammelleitung unter der Straße könnten ungewohnte Geräusche auf ein latentes Problem aufmerksam machen.
In diesem Fall bitten wir dringend darum, dies umgehend an unsere Störungs-Hotline 03573 803-500 zu melden. Nur eine telefonische Meldung gewährleistet eine unverzügliche Bearbeitung Ihres Anliegens und – falls sich der Verdacht bestätigt – eine Beseitigung des Schadens.