Die Sorge um die grünen Gewächse in allen Ehren, doch wenn die Mitarbeiter des WZV auf ausgebaute Wasserzähler stoßen, dann ist Schluss mit Lustig. „Die illegale Entnahme von Trinkwasser ist kein Kavaliersdelikt“, betont Geschäftsführer David Schacht. „Nicht nur betrügt man den Verband und damit alle anderen Gebührenzahler, denn unsere Kosten werden in der Kalkulation auf alle Kunden umgelegt. Es besteht auch die konkrete Gefahr, dass durch bauliche Veränderungen – den Einsatz eines eigenen Leitungsstücks oder anderes – das Trinkwassernetz verunreinigt wird. Da hat der Spaß dann tatsächlich ein Ende.“
Stutzig werden die Mitarbeiter meist, wenn bei der Abrechnung der Durchschnittsverbrauch pro Person extrem unterschritten wird. Oder wenn, wie in einem der jüngeren Fälle, sogar das Prozessleitsystem (PLS) punktuell außergewöhnlich große Entnahmen anzeigt. „Das PLS sagt uns ziemlich schnell, wo etwas nicht stimmt. Aus diesem Grund gelangt Wasserdiebstahl heute auch viel häufiger zur Anzeige, diese Art des Betruges war in den Zeiten vor der digitalen Steuerung sicher einfacher“, so Schacht.
Mit einer Anzeige, einem hohen Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit, die Manipulation am Netz und den unerlaubten Eingriff in das Trinkwassersystem müssen Delinquenten jedoch rechnen. Und dass die entnommene Menge Trinkwasser nachträglich bezahlt wird, versteht sich von selbst.