Skip to main content

Bild: Paragraf

Alles, was Recht ist

Wasserdiebstahl ist kein Kavaliersdelikt – WZV geht gegen illegale Entnahme vor

In heißen Sommerwochen nützt auch die bestplatzierte Regentonne nichts – kein einziger Tropfen fällt vom Himmel. Wenn sich die großzügige Bewässerung des eigenen Gartens dann in der Jahresrechnung widerspiegeln muss, sieht es manch ein Verbraucher nicht mehr so eng mit der ordnungsgemäßen Wasserentnahme. Das allerdings kann nicht nur teuer werden, sondern auch juristisch unangenehm.

Die Sorge um die grünen Gewächse in allen Ehren, doch wenn die Mitarbeiter des WZV auf ausgebaute Wasserzähler stoßen, dann ist Schluss mit Lustig. „Die illegale Entnahme von Trinkwasser ist kein Kavaliersdelikt“, betont Geschäftsführer David Schacht. „Nicht nur betrügt man den Verband und damit alle anderen Gebührenzahler, denn unsere Kosten werden in der Kalkulation auf alle Kunden umgelegt. Es besteht auch die konkrete Gefahr, dass durch bauliche Veränderungen – den Einsatz eines eigenen Leitungsstücks oder anderes – das Trinkwassernetz verunreinigt wird. Da hat der Spaß dann tatsächlich ein Ende.“

Stutzig werden die Mitarbeiter meist, wenn bei der Abrechnung der Durchschnittsverbrauch pro Person extrem unterschritten wird. Oder wenn, wie in einem der jüngeren Fälle, sogar das Prozessleitsystem (PLS) punktuell außergewöhnlich große Entnahmen anzeigt. „Das PLS sagt uns ziemlich schnell, wo etwas nicht stimmt. Aus diesem Grund gelangt Wasserdiebstahl heute auch viel häufiger zur Anzeige, diese Art des Betruges war in den Zeiten vor der digitalen Steuerung sicher einfacher“, so Schacht.

Mit einer Anzeige, einem hohen Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit, die Manipulation am Netz und den unerlaubten Eingriff in das Trinkwassersystem müssen Delinquenten jedoch rechnen. Und dass die entnommene Menge Trinkwasser nachträglich bezahlt wird, versteht sich von selbst.