Herausgeber: Wasser- und Abwasser­verband Rathenow

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Foto: SPREE-PR

Regionale Flusspegel auf kritischem Niveau

Noch bis Ende September: feste Zeiten zur Bewässerung

Aufgrund von Trockenheit und zum Schutz der Wasserressourcen hat der Landkreis Havelland Ende Juni eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers erlassen.

Sie regelt feste Zeiten zur Bewässerung von Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen. Die Nutzung von Gartenwasserbrunnen und des öffentlichen Trinkwassernetzes zur Bewässerung von Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen ist somit noch bis zum 30.  September nur zwischen 18 und 10 Uhr erlaubt.

Es gibt aber Ausnahmen: So ist die Bewässerung von Kleinstflächen mit Gießkanne von diesem Verbot ausgenommen. Auch Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund sind erlaubt.

„Durch diese Einschränkung ermöglichen wir es den Bürgern, ihre Gärten zu wässern und dennoch unsere Wasserressourcen zu schützen“, erklärte Umweltdezernent Michael Koch. „Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, die aufgrund der Trockenheit und der damit einhergehenden drastischen Auswirkungen auf unsere Gewässer notwendig geworden ist.“

Trotz eines vergleichsweise regenreichen Frühjahrs hatte es seit Ende April im Havelland kaum noch geregnet. In der Folge waren die Abflüsse von Havel, Dosse und Rhin bis Juni stark zurückgegangen und hatten sich auf ein äußerst kritisches Niveau zubewegt. Die Grundwasserstände lagen unterhalb des Bereiches langjähriger Mittelwerte bis hin zum niedrigsten, je gemessenen Grundwasserstand.