Haldensleben, Möckern/Gommern, Behnsdorf, Zerbst

In diesem Jahr hat die Heidewasser GmbH allen Kunden, die einen Absetz- oder einen Zusatzzähler betreiben, ein Erinnerungsschreiben gesendet. Darin informiert das Unternehmen über die Eichfrist der Wasseruhren.
Foto: SPREE-PR/Wöhler, Heidewasser GmbH

GEBÜHREN SPAREN

Wassermenge nur mit geeichtem Zähler absetzbar

Uhren müssen exakt funktionieren, damit man auf deren Anzeige vertraut. Das gilt auch für die Wasseruhr, die den Verbrauch Ihres Gartenwassers zählt (Abzugszähler). Achten Sie deshalb unbedingt auf deren Eichfrist!

Wer Rasen, Rosen und Radieschen mit Trinkwasser durch den Sommer bringt, nutzt üblicherweise einen Abzugszähler. Dieser misst die Menge an Wasser, die im Garten versickert und damit nicht der Kanalisation zugeführt wird. Somit fallen keine Abwassergebühren an, was den Geldbeutel spürbar entlasten kann.

Allerdings wird die Menge auf dem Abzugszähler nur dann in der Jahresabrechnung berücksichtigt, wenn der Zähler geeicht ist. Die Eichfrist beträgt sechs Jahre und endet jeweils am 31.12. eines Jahres. Läuft sie 2023 ab (auf den meisten Zählern ist das Ablaufjahr aufgedruckt), muss er bis 31.12.2023 gewechselt werden.

Der Abzugszähler steht nicht im Eigentum der Heidewasser GmbH bzw. Ihres Abwasserentsorgers. Nutzer müssen deshalb selbst für den Wechsel und die Einhaltung der Eichfrist sorgen, wenn sie die Menge des Zählers anrechnen lassen wollen.

Dazu ist es zudem essenziell, dass die zugesandte Zählerkarte ausgefüllt oder der Zählerstand online gemeldet wird.