GEBÜHRENBESCHEID-LESEN LEICHT GEMACHT
Ihre Jahresverbrauchsabrechnung Schritt für Schritt erklärt
Wenn sie kommt – das nächste Mal im Januar 2026 –, wandert wohl auch Ihr erster Blick auf die Nummern 8 und 9: Hier steht, welchen Betrag Sie bis wann für Trink- und Schmutzwasser überweisen müssen und wie hoch die Abschläge künftig sein werden. Auch alles andere auf Ihrem Jahresgebührenbescheid ist einfacher, als es aussieht.
Erläuterungen zum Gebührenbescheid
- Rechnungsadresse des Grundstückseigentümers oder Bevollmächtigten
- Kundennummer und Bescheidnummer: bitte bei Nachfragen zur Verbrauchsabrechnung angeben
- Anschrift der Verbrauchsstelle (Abnahmestelle)
- Erhebungsgrundlage der Abrechnung für Trink- bzw. Schmutzwasser
- Angabe, ob es sich um die Jahresabrechnung für Trinkwasser oder für Schmutzwasser handelt
- Abrechnungszeitraum
- Gesamtübersicht zur Abrechnung (detaillierte Berechnungsgrundlagen sind auf den Folgeseiten aufgeführt) – mit Verrechnung der geleisteten Vorauszahlungen und informativer Darstellung von offenen Forderungen bzw. Guthaben
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Zahlungsinformationen für die Jahresabrechnung
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Hinweise für Kunden ohne Bankeinzug:
- Offene Forderungen bitten wir Sie zu begleichen.
- Ausgewiesene Guthaben ziehen Sie bitte vom ersten Abschlag ab.
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Übersicht der Vorauszahlungen (Abschläge) für den folgenden Zeitraum
- Berechnung anhand des Verbrauchsverhaltens zuzüglich Grundgebühr
- Zweimonatige Abschläge mit Fälligkeit zum 15. des Monats
- Zahlungsinformationen zu den zukünftigen Abschlägen
- Erhebungsgrundlage (Zählernummer, Anzahl der Wohneinheiten, alter und neuer Zählerstand, errechneter Verbrauch)
- Detaillierte Aufschlüsselung der Berechnung (bestehend aus Grundgebühr und Mengengebühr)
- Rechtsmittelbelehrung
- Bankverbindung
- Abkürzungsverzeichnis
Tipps
Die für den neuen Zeitraum berechneten Abschläge können sich in der Höhe von den Vorjahresabschlägen unterscheiden. Bitte passen Sie dies in Ihrem Dauerauftrag an. Kunden mit SEPA-Mandat müssen nichts unternehmen.
Einzugsermächtigung
Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats wird immer der richtige Betrag abgebucht. Und Sie müssen nicht alle zwei Monate daran denken. Das Formular steht im Kundenportal zum Download bereit. Gern senden wir es Ihnen auch per Post zu.
Empfängerabgleich bei Überweisung
Seit dem 9. Oktober 2025 müssen alle Banken in Deutschland bei Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen. Das heißt, der angegebene Empfängername wird mit dem Namen des Kontoinhabers abgeglichen, dem die IBAN zugeordnet ist.
Bitte achten Sie bei Ihren Überweisungen/Daueraufträgen auf die richtige Bezeichnung:
Kontoname: Wasser- und Abwasserverband Elsterwerda
IBAN: DE20 1802 0086 0007 9486 03
WICHTIG: Bitte geben Sie bei Überweisungen auch Ihre Kundennummer an, damit Ihre Zahlung dem richtigen Kundenkonto zugeordnet werden kann.