Dafür habe ich mich in der letzten Verbandsversammlung eingesetzt, ebenso wie für die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen auf Antrag und im Einzelfall. Die intensive Diskussion in der Verbandsversammlung mündete in den Antrag eines Mitglieds der Verbandsversammlung, die Entscheidung darüber zu vertagen. Am 20. Juni wird deshalb eine öffentliche Arbeitsberatung des Verbandes zu diesem Thema stattfinden, um all die aufgeworfenen Fragen zu diskutieren.
Letztlich muss klar sein: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. An einer Stutzenpflicht wird wohl kaum ein Weg vorbei führen können. Ein zentraler Anschluss der betroffenen Ortslagen wäre auch mit Fördermitteln, falls diese überhaupt genehmigt werden, teuer und langwierig. Denken Sie nur an die derzeitigen Baupreise. Auf die Grundstücksbesitzer kämen nicht nur stattliche Anschlussbeiträge zu, sondern auch ein Anschlusszwang, sobald ein Abwasserkanal vor dem eigenen Grundstück liegt. Das dürfte je nach Beschaffenheit des Grundstücks nicht jeden Besitzer glücklich stimmen.
Letztlich wird es also keine für sämtliche Kunden und Kundinnen befriedigende Lösung geben. Wir als Verband müssen kostendeckend arbeiten und sind daher gesetzlich verpflichtet, anfallende Ausgaben an unsere Gebührenzahler weiterzureichen. Mit der Stutzenpflicht wollen wir den stetig steigenden Kosten eine Maßnahme entgegen setzen, von der Besitzer von Sammelgruben langfristig profitieren.
Ihr Andreas Dittmann,
Bürgermeister der Stadt Zerbst/Anhalt und Geschäftsführer des AWZ Elbe-Fläming