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Haldensleben, Möckern/Gommern, Behnsdorf, Zerbst

Wo es grünt und blüht, liegt meist auch ein Gartenschlauch ganz in der Nähe. Damit auf dieses Gießwasser keine Abwassergebühr entfällt, prüfen Sie bitte, ob die Eichfrist Ihres Absetzzählers noch gilt.
Foto: SPREE-PR/Wöhler

WASSER FÜR DEN GARTEN

Bitte denken Sie an die Eichfrist Ihres Absetzzählers

Gut, dass Sie das Gießwasser für Ihre Rosen, Rabatten und Radieschen mit einem Absetzzähler messen. So entfällt auf diese Wassermenge keine Abwassergebühr. Aber Achtung: Dies gilt nur für geeichte Zähler. Die Eichfrist von sechs Jahren, festgelegt durch das deutsche Mess- und Eichgesetz, darf nicht überschritten werden. Was viele Kundinnen und Kunden gar nicht wissen: Sie selbst müssen darauf achten!

Da der Heidewasser GmbH auch im Jahr 2022 allerhand Stände von solchen Absetzzählern gemeldet wurden, deren Eichfrist abgelaufen war (was üblicherweise dazu führt, dass die Wassermenge nicht anerkannt wird), hat das Unternehmen im Sinne seiner Kundinnen und Kunden entschieden, in diesem Jahr Erinnerungsschreiben zu versenden. Das gehört nicht zur Pflicht der Heidewasser GmbH, vermeidet aber voraussichtlich am Jahresende möglichen Frust bei den Besitzer/innen von Absetzzählern.