Skip to main content

Haldensleben, Möckern/Gommern, Behnsdorf, Zerbst

Bildtext: Amtliche Bekanntmachungen der Heidewasser GmbH finden Sie ab 1.1.2024 ausschließlich unter www.heidewasser.de.
Foto/Montage: SPREE-PR/Wöhler

PREISE UND BEDINGUNGEN DER WASSERLIEFERUNG

Bitte beachten: Amtliche Bekanntmachungen der Heidewasser GmbH nur noch auf der Webseite

Ab 1. Januar 2024 ist die Firmenwebseite www.heidewasser.de offiziell das Organ für die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen der Heidewasser GmbH. Unter dem Menüpunkt „Trinkwasser“ finden Sie die Unterpunkte „Preise“ und „Wasserlieferungsbedingungen“.

Diese neue Vorgehensweise finden Sie auch in den unten angefügten und als pdf herunterladbaren Informationen. Wir bitten Sie, dies zu berücksichtigen.

Amtliche Bekanntmachung der Heidewasser GmbH

Wasserlieferungsbedingungen als ergänzende Vertragsbestimmung zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), in der jeweils gültigen Fassung

Der § 15 Abs. 2 Satz 1 der Wasserlieferungsbedingungen der Heidewasser GmbH wird mit Wirkung ab dem 01.01.2024 wie folgt geändert:

§ 15 Inkrafttreten

Die gesetzlich erforderliche Bekanntmachung erfolgt auf der Homepage der Heidewasser GmbH unter www.heidewasser.de/ Trinkwasser/  Allgemeine Bekanntmachungen unter Angabe des Bereitstellungstages. Die Heidewasser GmbH weist unverzüglich mittels Hinweisbekanntmachung auf die Internetadresse hin, unter der die Bereitstellung der Bekanntmachung erfolgt ist. Diese Hinweisbekanntmachung erfolgt über die Generalanzeiger vom Jerichower Land, Haldensleben/Wolmirstedt und Zerbst sowie den Super Sonntag für Dessau-Roßlau und Wittenberg.

Die Bekanntmachung ist mit der Bereitstellung auf der Homepage bewirkt.

Allgemeine Preisregelungen

Der § 10 Abs. 1, Satz 2 der Allgemeinen Preisregelungen der Heidewasser GmbH wird mit Wirkung ab dem 01.01.2024 wie folgt geändert:

§ 10 Inkrafttreten

Die gesetzlich erforderliche Bekanntmachung erfolgt auf der Homepage der Heidewasser GmbH unter www.heidewasser.de/ Trinkwasser/ Allgemeine Bekanntmachungen unter Angabe des Bereitstellungstages. Die Heidewasser GmbH weist unverzüglich mittels Hinweisbekanntmachung auf die Internetadresse hin, unter der die Bereitstellung der Bekanntmachung erfolgt ist. Diese Hinweisbekanntmachung erfolgt über die Generalanzeiger vom Jerichower Land, Haldensleben/Wolmirstedt, und Zerbst sowie den Super Sonntag für Dessau-Roßlau und Wittenberg.


Die Bekanntmachung ist mit der Bereitstellung auf der Homepage bewirkt.