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Herausgeber:
WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen

Bild: Wasserhahn

Trinkwasserverordnung

Neue Parameter aufgenommen

Für Trinkwasser in Deutschland gelten künftig noch strengere Vorgaben als bisher. So werden unter anderem die Grenzwerte für Chrom, Arsen und Blei verschärft. Manche Parameter wurden neu in die Trinkwasserverordnung auf- genommen, darunter per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). Das bedeutet: Der Zweckverband muss sein Wasser künftig auch auf diese „Ewigkeitschemikalien“ untersuchen. Vorhandene Bleileitungen werden gänzlich verboten und müssen nach einer gewissen Frist stillgelegt oder ausgetauscht werden. Hintergrund für die Anpassungen ist eine EU-Trinkwasserrichtlinie, die in nationales Recht umgewandelt werden muss und deshalb zu einer Novelle der Trinkwasserverordnung führt. Insgesamt wächst sie dadurch von 25 auf 73 Paragrafen an. Die novellierte Verordnung trat am 24. Juni in Kraft.