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Herausgeber:
WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen

Kommentar

„Schutz vor gefährlichen Stoffen muss beim Hersteller beginnen“

Professor Uli Paetzel
Foto: Klaus Baumers/EGLV

Die vierte Reinigungsstufe auf Kläranlagen ist ein wirkungsvolles Instrument zum Schutz der Gewässer vor Arzneimittelrückständen und anderen gefährlichen Stoffen. Aufgrund des hohen finanziellen und energetischen Aufwands sollte eine vierte Reinigungsstufe aber nicht flächendeckend eingesetzt werden, sondern nur überall dort, wo es gewässer- oder nutzungsbezogen sinnvoll ist. Bei der Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie fordert die EU dementsprechend eine vierte Reinigungsstufe nur für Kläranlagen mit mehr als 100.000 Einwohnerwerten und in sensiblen Gebieten. Demgegenüber setzt die EU-Kommission im aktuellen Entwurf für die Novellierung der Wasserrahmenrichtlinie und ihrer Tochterrichtlinien für prioritäre Stoffe äußerst strenge Qualitätsziele zum Schutz der Gewässer, beispielsweise für Diclofenac, den Wirkstoff des Schmerzmittels Voltaren. In der Praxis könnte das eine flächendeckende Einführung der vierten Reinigungsstufe durch die Hintertür mit einem hohen zusätzlichen Energieaufwand bedeuten.

Eine vierte Reinigungsstufe schützt die Gewässer, erhöht aber für Wasserwirtschaft und Bürgerschaft die Kosten der Abwasserbehandlung deutlich. Deshalb fordert die Wasserwirtschaft schon lange: Der Schutz der Gewässer vor gefährlichen Stoffen muss beim Hersteller beginnen, auch um einen Anreiz zur Vermeidung der Stoffe zu setzen. Sollte es dennoch nur eine end-of-pipe-Lösung geben, dann sollten die Verursacher (also vor allem chemische Industrie, Pharmaindustrie) auch verursachergerecht die Kosten tragen.