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WICHTIG BEI EIGENTÜMERWECHSEL

Unsere Checkliste macht die Info an den WAV Elsterwerda einfach

Endlich ein eigenes Zuhause! Die Schlüssel sind übergeben, die Freude ist groß. Zum organisatorischen Marathon von Einrichtung planen, Post nachsenden lassen, Ausweise und Versicherungen ummelden gehört auch, dass der Wasserversorger über den Eigentümerwechsel Bescheid wissen muss.

Fotos (2): SPREE-PR/Petsch– Dokument: WAVE

Die LWZ-Checkliste
WER?
  • bisheriger UND neuer Eigentümer

    → schafft Klarheit und beugt Streitigkeiten über Wasserverbrauch und Kosten vor

WANN?
  • bei Verkauf/Erwerb, Schenkung oder Erbe
WIE?
  • auf der Website www.wav-elsterwerda.de
    übers Kundenportal oder Downloadcenter
  • oder anrufen und Formular „Schlussabrechnung“ per E-Mail oder Post schicken lassen

Welche Daten?
vom Verkäufer:
  • Kundennummer
  • neue Anschrift
  • Zählernummern und Zählerstände aller Wasserverbrauchsmessgeräte von Haus und Grundstück
    (auch Unterzähler/Gartenwasserzähler)
  • Unterschrift
vom Käufer:
  • Kontaktdaten
  • Unterschrift
von beiden:
  • Datum der Schlüsselübergabe/Eigentumsübergang
    • bis dahin zahlt der Verkäufer den Verbrauch und bekommt einen abschließenden Bescheid/die Endabrechnung
    • ab diesem Datum führt der WAVE den neuen Eigentümer als Kunden
      • er erhält seinen ersten Bescheid, den sogenannten Abschlagsfestsetzungsbescheid
        (jeweils für Trink- und Abwasser) mit Schätzung des voraussichtlichen Verbrauchs
        und entsprechenden Abschlägen

Tipp: Informiert der neue Eigentümer den WAVE mit dem Schlussabrechnungs-Formular über die Anzahl seiner Familienmitglieder oder den wahrscheinlichen Verbrauch, können größere Nach- bzw. Überzahlungen vermieden werden.
  • Kaufnachweis beifügen
  • Kopie des Grundbuchamtsauszuges über den erfolgten Eigentümerwechsel
  • oder Mitteilung über den Auflassungsvermerk
  • oder Auszug aus der notariellen Beurkundung über den Verkauf/Kauf beider Vertragspartner
    (mit Urkundennummer, Verhandlungsdatum, Name des Notars, Bezeichnung des betreffenden
    Grundstücks, (Gemarkung/Flur/Flurstück)