Trinkwasserschutz neu gedacht
ZWA setzt auf effiziente Softwarelösung
Sauberes Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Um seine Qualität langfristig zu sichern, sind die gesetzlichen Anforderungen in den letzten Jahren weiterentwickelt und verschärft worden.

Das Wasserwerk Lützen: Hier wird Rohwasser zu bestem Trinkwasser für rund 10.000 Einwohner der Stadt Lützen und Umgebung aufbereitet.
Foto Gebäude: ZWA. Foto Tanks: SPREE-PR/Wolf.
Ein zentrales Element ist die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV), die Ende 2023 in Kraft getreten ist. Sie verpflichtet Wasserversorger, die Gebiete, aus denen das Trinkwasser stammt, systematisch zu untersuchen und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
„Für den ZWA bedeutet das, dass wir unsere Trinkwassereinzugsgebiete eindeutig abgrenzen, die Nutzungen innerhalb dieser Gebiete erfassen, mögliche Gefährdungen für das Grundwasser bewerten und die Ergebnisse nachvollziehbar dokumentieren“, erklärt Martin Dobischok, Technischer Leiter beim ZWA Bad Dürrenberg.
Der Verband nutzt dafür die Softwarelösung RiskPlus. Sie unterstützt dabei, Flächennutzungen wie Landwirtschaft, Siedlungen, Verkehr oder Gewerbe systematisch zu erfassen und mögliche Risiken für das Grund- und Rohwasser zu bewerten. Die Ergebnisse werden in Karten und Berichten dargestellt und sind jederzeit nachvollziehbar.
„Mit Hilfe von RiskPlus haben wir das Trinkwassereinzugsgebiet Lützen – welches zu unserem Wasserwerk Lützen gehört – vollständig untersucht und bewertet. Der gesetzlich geforderte Bericht zur Bewertung des Trinkwassereinzugsgebietes wurde fristgerecht erstellt und bei der Wasserbehörde des Burgenlandkreises eingereicht“, so Martin Dobischok. Der Trinkwasserschutz ist kein einmaliger Schritt, sondern ein fortlaufender Prozess.
Auch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde angepasst und fordert künftig ein noch stärker risikobasiertes Vorgehen entlang der gesamten Versorgungskette – von der Wassergewinnung bis zur Verteilung. Auch bei dieser neuen Anforderung unterstützt Riskplus. Der ZWA hat wichtige Grundlagen für den langfristigen Schutz des Trinkwassers geschaffen. „Unser Ziel bleibt klar: Eine sichere und qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung – heute und in Zukunft“, sagt Verbandsgeschäftsführer Franz-Xaver Kunert.
Übrigens: Auch Eigentümer können von der TrinkwV betroffen sein. Ab dem 12.01.26 dürfen Trinkwasserleitungen nicht mehr aus Blei bestehen. Das Verbot gilt auch für Hausanschlussleitungen und Hausinstallationen. Eigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen sind in der Pflicht, die Rohre zu entfernen.

Das Trinkwassereinzugsgebiet des Wasserwerks Lützen, inkl. Wasserschutzzonen.
Grafik: ZWA

