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Weniger Aufwand – mehr Komfort

Die Verbandsversammlungen des WAZV „Der Teltow“ und WAZV „Mittegraben” haben für die dezentrale Schmutzwasserentsorgung ihre Satzungen geändert. Die neue Regelung sieht vor, dass abflusslose Sammelgruben künftig mit einem Ansaugstutzen ausgestattet sein müssen.

Ziel ist eine einfachere, sicherere und komfortablere Entleerung. Für bestehende Sammelgruben gilt eine Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2027. Bis dahin müssen die Anlagen entsprechend nachgerüstet sein. Für neu errichtete abflusslose Sammelgruben gilt die Regelung bereits ab der Inbetriebnahme.

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Fragen, wie die dezentrale Schmutzwasserentsorgung zukünftig einfacher funktionieren wird.

Was ist ein Ansaugstutzen?

Ein Ansaugstutzen ermöglicht die Entsorgung abflussloser Sammelgruben auf privaten Grundstücken, ohne diese befahren zu müssen. Er ist an der Grundstücksgrenze, an einer öffentlichen Straße, fest installiert und über eine Saugleitung mit der Sammelgrube verbunden. Das Entsorgungsfahrzeug koppelt sich an und kann direkt von der Straße aus entleeren

Welche Vorteile bietet ein Ansaugstutzen für mich als Kunden?

Die tonnenschweren Entsorgungsfahrzeuge müssen Ihr Grundstück nicht mehr befahren – jede Form von Schäden an Bepflasterung oder Bepflanzung ist damit ausgeschlossen. Eine Entleerung kann selbst dann bequem erfolgen, wenn Sie nicht zu Hause sind. Zudem wird die Entsorgung vereinfacht, da das oftmals aufwändige Verlegen langer Schläuche über das Grundstück entfällt. Auch Geruchsbelästigungen für Sie und Ihre Nachbarn während des Absaugens werden deutlich verringert.

Was gilt für bereits vorhandene Ansaugstutzen?

Ist bereits ein Ansaugstutzen vorhanden, kann dieser grundsätzlich weiter genutzt werden. Er sollte jedoch den aktuellen technischen Anforderungen entsprechen. Wenn dies nicht der Fall ist, sind die erforderlichen Anpassungen bis spätestens zum 31. Dezember 2027 vorzunehmen.


Wie erfolgt der Einbau eines Ansaugstutzens?

Das Wichtigste zuerst: Der Ansaugstutzen muss vom öffentlichen Straßenbereich aus jederzeit frei zugänglich sein.

Die Sammelgrube wird über eine Saugleitung mit dem Ansaugstutzen an der Grundstücksgrenze verbunden. Für die Saugleitung verwenden Sie ein Rohr mit 100 mm Innendurchmesser, das mit Gefälle zur Sammelgrube verlaufen sollte. Der optimale Absaugpunkt befindet sich an der tiefsten Stelle der Sammelgrube.

Ob Sie die Leitung ober- oder unterirdisch verlegen, bleibt Ihnen vorbehalten. Sie muss allerdings von Frost verschont bleiben und absolut luftdicht installiert sein. Aus technischen Gründen sollte die Leitungslänge 60 Meter nicht überschreiten. Bei größeren Entfernungen empfiehlt sich eine Abstimmung mit Ihrem zuständigen Zweckverband.

In der Sammelgrube muss am Beginn der Saugleitung eine Bügeltülle angebracht werden. Am straßenseitigen Ansaugstutzen wird eine Kardan-Kupplung (Perrot-Kupplung) mit Blinddeckel etwa 30 bis 40 cm über dem Gelände montiert. Empfohlen wird eine standsichere sogenannte Aufständerung des Ansaugstutzens, beispielsweise in einem Betonfundament.

Und noch ein wichtiger Hinweis für alle Selbst-Einbauer: Im Fall einer Dreikammergrube müssen Sie den Ansaugstutzen in der Zulaufkammer installieren.

An wen wende ich mich bei Fragen zum Einbau eines Ansaugstutzens?

Die MWA lässt Sie damit nicht allein. Für technische Auskünfte wenden Sie sich telefonisch an die Nummer 033203 354-394 oder per E-Mail an kundenanlage@mwa-gmbh.de.