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Beendigung der Wasserversorgung

„Der Vertrag muss schriftlich gekündigt werden!“

Wer sein Haus verkauft, muss einiges bedenken. Melanie Pawlikowski, Leiterin Verbrauchsabrechnung, gibt im Kurzinterview einige Tipps bezüglich der Kündigung des Wasserversorgungsvertrages.

Melanie Pawlikowski Foto: TV Verden

Worauf müssen Eigentümer hinsichtlich ihres Wasserversorgungsvertrages achten, wenn sie vorhaben ihr Haus zu verkaufen?

Sie müssen darauf achten, dass der Vertrag entsprechend AVBWasserV schriftlich gekündigt wird. Es reicht nicht aus, eine E-Mail zu schreiben. Wir brauchen das formlose Schriftstück im Original. Im Idealfall erfolgt die Kündigung direkt nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages. Laut unserer Ergänzenden Bestimmungen muss uns jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück innerhalb eines Monats schriftlich mitgeteilt werden.

Welche Informationen werden noch benötigt?

Nach der Umschreibung im Grundbuch benötigen wir von den Hausverkäufern für die Erstellung der Schlussabrechnung noch folgende Informationen: Datum der Übergabe, Zählerstand bei Übergabe, Name und Anschrift des neuen Eigentümers, neue Adresse für die Schlussabrechnung und Kopie des Grundbuchauszuges. Sofern die Kündigung bereits vorab schriftlich bei uns eingegangen ist, reicht es aus, wenn uns diese Informationen per E-Mail zukommen.

Was passiert, wenn das Haus schon seit Monaten verkauft ist, der Wasserversorgungsvertrag aber nicht gekündigt wurde?

Dann ist laut AVBWasserV noch der alte Eigentümer, bis er seinen Versorgungsvertrag ordnungsgemäß gekündigt hat, haftend. Das heißt, er muss für die bis zu dem Zeitpunkt anfallenden Kosten aufkommen.