Skip to main content

Fehlanschlüsse

Regen ist kein Abwasser

Der WAV Wittstock überprüft sein Kanalnetz von Zeit zu Zeit auf Fehlanschlüsse. Also darauf, ob Hauseigentümer Regenwasser in den Schmutzwasserkanal einleiten. Das ist nämlich verboten, unterstreicht Verbandschef Andy Thierbach.

Hier an der Belüftung der Abwasserhausinstallation darf Nebel aufsteigen! Käme er aus der Regenrinne, wäre der Nachweis für einen Fehleinleiter erbracht.
Foto: SPREE-PR/Petsch

Warum finden diese Kontrollen statt?

Niederschlagswasser muss auf dem Grundstück versickern. Deshalb dürften Regentage auch keinen nennenswerten Einfluss auf die Wassermenge haben, die über den Abwasserkanal in der Kläranlage ankommt. Mitunter erhöhen sich die Mengen bei starkem Regen jedoch auffällig. Das ist für uns ein Alarmsignal, dem wir mit Kontrollen nachgehen.

Warum darf Regenwasser nicht ins Abwassernetz geleitet werden?

Das hat mehrere Gründe. Anders als für Abwasser besteht für Regenwasser kein intensiver Reinigungsbedarf auf einer Kläranlage. In Wittstock und Heiligengrabe werden sogenannte Getrenntsysteme betrieben. Das heißt Regenwasser und Abwasser werden separat entsprechend ihres Bestimmungsortes abgeleitet. Unsere Kanäle sind daher für die Aufnahme von Regenwasser nicht bzw. nur bedingt ausgelegt. Fließt Regenwasser trotzdem zur Kläranlage, leisten Pumpen und Anlagen unnötige Mehrarbeit. Das ist mit Mehrkosten verbunden, die am Ende alle Kunden über die Abwassergebühr mittragen müssen. Nicht zuletzt können Fehlanschlüsse auch zu einem Rückstau im Kanal führen und bei fehlender Rückstausicherung Keller überfluten.

Wie finden Sie heraus, ob Niederschlagswasser unerlaubt in Abwasserkanäle fließt?

Mit einem Nebeltest. Dabei leiten wir über Abwasserschächte Nebel in den Kanal. Dieser tritt überall dort wieder aus, wo eine direkte Verbindung besteht. Zeigt er sich beispielsweise an einer Regenrinne, ist klar: Hier wird unerlaubt Regenwasser eingeleitet.

Welche Konsequenzen haben falsche Einleitungen?

Betroffene Grundstückseigentümer werden aufgefordert, den Fehlanschluss zu beseitigen. Außerdem berechnen wir für vier Jahre rückwirkend die Abwassergebühren nach. Maßstab dafür ist die angeschlossene Dachfläche und durchschnittliche Jahresniederschlagsmenge.
Nicht zuletzt müssen Betroffene auch mit einem Bußgeld rechnen.