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Sie fragen – die MWA antwortet

Was macht eigentlich die Verbands­versammlung?

„Sie sind doch der Betriebsführer für die WAZV ‚Mittelgraben‘ und ‚Der Teltow‘“, leitet Peter R. aus Stahnsdorf seine an die MWA übermittelte Frage ein. „Wo liegen da eigentlich die Grenzen der Zuständigkeiten? Was entscheiden die Verbände?“


Grafik: SPREE-PR

Mit der Gründung ihres gemeinsamen Betriebsführers MWA haben die beiden Wasser- und Abwasserzweckverbände (WAZV) „Der Teltow“ und „Mittelgraben“ 1994 ihre Kräfte gebündelt, um die massiven Herausforderungen in der Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung anzupacken. Doch eines haben die beiden „Wasserparlamente“ mit ihren ehrenamtlichen Vertretungspersonen nie aus der Hand gegeben: die Entscheidungsgewalt über sämtliche Investitionen, die Entwicklung von Preisen und Gebühren und vieles andere mehr. Denn das letzte Wort haben immer die Verbandsversammlungen.

Zusammensetzung

Eine Verbandsversammlung – sie tagt mindestens zweimal im Jahr – ist das höchste Organ des Zweckverbands und setzt sich aus Bürgermeistern und Gemeindevertretern der Mitgliedsgemeinden zusammen. Trinkwasser bereitzustellen und Schmutzwasser zu entsorgen, sind kommunale Pflichtaufgaben, die der Zweckverband im Auftrag übernimmt. Über die Verbandsversammlung wahren sich die Kommunen die Mitsprache bei der Erfüllung dieser Aufgabe.


Die unterschiedlichen Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden werden über die Anzahl der Stimmen, die jedem Verbandsmitglied zustehen, abgebildet. Dabei gilt: Je angefangene 5.000 Einwohner („Der Teltow“) bzw. je angefangene 3.500 Einwohner („Mittelgraben“) erhalten sie eine Stimme. Hauptamtliche Bürgermeister sitzen von Amts wegen in dem Gremium. Die anderen Vertreter werden aus Gemeinde- oder Stadtverordnetenversammlungen entsandt.

Die Zusammensetzung ist kein starres Gebilde. Sinkende oder steigende Einwohnerzahlen können Stimmanteile verändern. Auch nach Kommunalwahlen kann es personelle Veränderungen geben.

Aufgaben

Die Verbandsversammlung überwacht die Angelegenheiten des Verbands und seines Betriebsführers. Sie beschließt alle Details des Ver- und Entsorgungsauftrags: von den Wirtschaftsplänen über Baumaßnahmen bis hin zu den Satzungen.

Aus ihrer Mitte wählt die Verbandsversammlung einen Vorsitzenden. Dieser leitet die Verbandsversammlung und sorgt dafür, dass Protokoll und Satzung eingehalten werden.

Neben der Verbandsversammlung gibt es auch einen Verbandsausschuss. Dieser setzt sich aus der Verbandsleitung und jeweils einem von der Verbandsversammlung gewählten Vertreter jeder Mitgliedsgemeinde aus der Verbandsversammlung zusammen. Der Verbandsausschuss trifft unter anderem Entscheidungen über Erschließungsverträge und gibt Empfehlungen ab.